Falsche Eingruppierung?

  • Hallo zusammen,


    mit bestandenem 2. Staatsexamen (Ref.) am Gymnasium habe ich in NRW einen nahtlosen Übergang vom Ref-Ende 10/22 zur Vertretungstelle 11/22 an einer Gesamtschule vollzogen. Ich habe eine tarifbeschäftigte volle Stelle und bin in die Entgeltgruppe 11 TV-L einsortiert worden. Müsste ich nicht eigentlich in die 13er einsortiert werden, da ich neben SEK I auch eigene SEK II Kurse habe?


    Neben der Tatsache, dass ich kuriose und intransparente Überweisungen vom LBV erhalte, macht mir nun auch eine falsche Einsortierung Sorgen.


    Besten Dank!

  • Eine Eingruppierung in EG13 setzt voraus, dass man auf einer Sek I/Sek II Stelle geführt wird.


    Es passiert leider sehr häufig an Gesamtschulen, dass dies nicht der Fall. Es scheint so zu sein, dass du auf einer Sek I Stelle geführt wirst. Demnach wäre eine Eingruppierung in EG11 richtig.

    Dabei ist es unbeachtlich, ob man Sek I & Sek II unterrichten kann oder tatsächlich unterrichtet. Es zählt alleine, ob die Stelle als Sek I oder Sek I/II geführt wird.

  • Gesucht wurde laut Verena "eine Lehrkraft mit 2.Staatsexamen und der Lehrbefähigung für die Sekundarstufen I oder II bzw. I und II".

  • Welche Qualifikationen für die ausgeschriebenen Stelle erforderlich waren sind irrelevant.

    Es können sich Gymnasiallehrer an Haupt-/Realschulen bewerben, sie erhielten dort auch nur E11.


    Es zählt lediglich, ob die Stelle als Sek-I Stelle oder Sek-I/II-Stelle geführt wird.

    Was ist der Vertretungsgrund, der dürfte im Vertrag stehen.

  • Hast du denn Kurse in der 12/13 oder 11? Das macht auch einen Unterschied hab ich hier mal gelesen.

    Only Robinson Crusoe had everything done by Friday.

  • Gesamtschulen haben A12, A13 und A13Z Stellen und entsprechende Angestelltentarife. Mit Lehramt GymGe kann man alle drei Arten von Stellen haben.

    Es könnte alles so einfach sein - ist es aber nicht.

    • Offizieller Beitrag

    Aber es ist doch ein Unterschied, ob jemand auf einer Planstelle Sek1 sitzt, weil der Stellenkegel so ist und am Ende "nebenbei" die Sek2-Qualifikation benutzt wird (finde ich zwar noch problematisch, aber der/die Bewerber*in wusste, dass er/sie sich auf eine Sek1-Stelle bewarb), oder ob ich mich auf eine Vertretungsstelle bewerbe, die nach Sek2 sucht (und vermutlich alternativ Sek1), mir dann Sek2-Kurse gibt.
    Das einzige, was ich mir vorstellen kann: es wurden gleichzeitig mehrere Stellen gleichartig ausgeschrieben und die andere Person hat besser verhandelt und darauf bestanden.
    Aber im Vertretungsvertrag sollte eben die Person stehen (wobei man nicht unbedingt weiß, ob besagte Person Studienrät*in ist oder nicht..)

  • Kann man denn wenigstens alle SEKII Kurse, die einem gegeben werden sollen, ablehnen, mit dem Hinweis darauf, dass man nur für eine SEKI Stelle bezahlt wird?
    Alles andere wäre ja vollkommene Ausbeutung.

    • Offizieller Beitrag

    Kann man denn wenigstens alle SEKII Kurse, die einem gegeben werden sollen, ablehnen, mit dem Hinweis darauf, dass man nur für eine SEKI Stelle bezahlt wird?
    Alles andere wäre ja vollkommene Ausbeutung.

    ... als Vertretungslehrkraft auf einer befristeten Stelle etwas ablehnen, wofür man qualifiziert ist? ;)

  • Vertetungsgrund ist Elternzeitvertretung. Mit Sicherheit hätte ich dies unmittelbar bei Unterzeichnug ansprechen sollen, jedoch war im Vorfeld verbal formuliert worden, dass ich auch SEK II Kurse "habe", sodass ich einfach davon ausging, dass es eine SEK II Stelle ist. Im Vertrag steht nicht explitzit, ob es ein SEK 1 oder 2 Stelle ist...

    Man lernt bei sowas dazu. Kann man bei der Bezirksregierung eine Änderung beantragen?

  • Kann man bei der Bezirksregierung eine Änderung beantragen?

    Die Antwort auf einen entsprechenden Antrag bringt zumindest Klarheit darüber, ob hier eine Verwechslung oder Absicht dahinter steckt.

  • Eine solche Frage wäre im Bewerbergespräch zu klären gewesen.

    Die Antwort kennen wir doch:

    "Ja, da müssen wir abwarten. Normalerweise müsste das dann schon E13 sein, doch, das denke ich schon. Über die Eingruppierung entscheidet natürlich das LBV, nicht wahr. Aber das bekommen wir schon geregelt, jetzt fangen Sie erstmal bei uns an, und dann sehen wir weiter."

  • Die Antwort kennen wir doch:

    "Ja, da müssen wir abwarten. Normalerweise müsste das dann schon E13 sein, doch, das denke ich schon. Über die Eingruppierung entscheidet natürlich das LBV, nicht wahr. Aber das bekommen wir schon geregelt, jetzt fangen Sie erstmal bei uns an, und dann sehen wir weiter."

    Übrigens findet man hier eine interessante Parallele zu vielen Einstellungsbedingungen in der freien Wirtschaft, wo ich inzwischen auch jedem Bewerber dazu raten würde, auf den Modalitäten, die einem wirklich wichtig sind, direkt am Anfang im Einstellungsgespräch zu beharren, bzw. auf einer schriflichen Fixierung derselben im Vertrag. Die Floskel: "Jetzt fangen Sie erstmal an und dann sehen wir..." ist eine gerne benutzte "Hinhalteformulierung". Ich bin bei einer der ersten Jobs, die ich hatte, auch darauf "reingefallen" und bin in Vorleistung getreten. Insgesamt 1,5 Jahre ohne die eingangs "besprochene" sehr zeitnahe Beförderung. Dann habe ich gekündigt. Und für mich gelernt, dass man direkt verhandeln sollte, was man final haben möchte. Muss man sich natürlich auch leisten können. Wenn du irgendwo anders zu E13-Konditionen eingestellt werden kannst und das für dich realistisch ist von der Distanz her, etc., kannst du ja mittelfristig kündigen.

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