Lehrerin erstochen. Was ist hier nur los..

  • Warum gilt der §183 StGB nur für Männer, nicht aber für Frauen?

    Weil der Mann an sich es eher geil findet, wenn Frauen sich ausziehen. Meiner Ansicht nach ist genau die Beschränkung auf Männer ein Relikt patriarchalischer Strukturen.

    • Warum wurde das Kruzifix in Schulen verboten, das weithin sichtbare Kopftuch der Lehrerin jedoch nicht?

    Weil das eine die Haltung der Schule zeigt, da es im Raum hängt und das andere die Haltung der Lehrkraft. Du darfst ja auch ein Kreuz an einer Kette tragen, nur halt nicht an die Wand nageln.

    Kruzifixe sind meines Wissens in katholischen Schulen ja auch nicht verboten, nur in staatlichen.

  • In Bayern ist da nix verboten. Kruzifixe sind auf Verlangen von Schülern (Eltern?) abzunehmen, das war´s aber auch schon.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Weil das eine die Haltung der Schule zeigt, da es im Raum hängt und das andere die Haltung der Lehrkraft.

    Da die Lehrkraft für die Schule arbeitet und im Namen des Staates mit Hilfe der Noten über Lebenschancen entscheidet, muß ich bei einer entsprechenden Haltung der Lehrkraft eine fehlende Objektivität unterstellen.

    • Offizieller Beitrag

    Kruzifixe sind meines Wissens in katholischen Schulen ja auch nicht verboten, nur in staatlichen.

    Der Vollständigkeit halber: sie sind auch nicht in NRW verboten ( ... leider ...) sondern hängen / stehen da, in einigen Schulen sogar sehr prominent, in anderen nur in einzelnen Klassenräumen.
    Würde sich ein*e Schüler*in beschweren, müsste es ab. Aber naja.

    (Kolleg*innen übrigens nicht. Aber Kruzifixe können auch mal abgehangen werden und jede Woche wieder aufgehangen werden. Habe ich zwar nie gemacht, aber in einem Klassenraum, in welchem ich mehrmals die Woche war, beobachten dürfen. Irgendjemand nahm ihn immer wieder ab, ein Lehrer hing ihn immer wieder auf :-D)

  • Wir haben auch im Rechtssystem ganz klar rassistische und diskriminierende Dinge stehen. Allerdings richten diese sich gegen den "alten weißen Mann" und werden deswegen nicht angeprangert.


    • Warum wurden Doppelstaatsbürger nicht zum Wehrdienst eingezogen, "Bio-Deutsche" konnten sich der Wehrpflicht (bzw. dem Ersatzdienst) nicht entziehen.

    Und was hat das mit Frauen zu tun?


    Im Übrigen bin ich, wie du es nennst "bio-deutsch" UND habe doppelte Staatsbürgerschaft :)

    Aber halt leider: eine Frau. So sad.

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

    • Offizieller Beitrag

    Und was hat das mit Frauen zu tun?


    Im Übrigen bin ich, wie du es nennst "bio-deutsch" UND habe doppelte Staatsbürgerschaft :)

    Aber halt leider: eine Frau. So sad.

    laleona: ich möchte dir nicht erzählen, was du bist (doch eigentlich schon :-D), ABER: du KANNST nicht biodeutsch sein mit doppelter Staatsbürgerschaft :D Du hast dich gefälligst zu entscheiden. Schließlich will man wissen, wer das Geld an Terrorist*innen bezahlt, falls du irgendwo in der Wüste entführt wurdest (ja, ohne Witz, das war Schäubles erstes Argument in einer Gesprächsrunde). Oder bei einem Krieg: da wird es sich zeigen, wem du doch näher bist...

    Chili mit doppelter Staatsbürgerschaft ;)

  • Beide Staaten bei mir "wissen" nur von der einen Staatsbürgerschaft und "erkennen" die andre nicht an. Deswegen...

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Zurück zum ursprünglichen Thema:


    In Vox (ich dachte, den Sender gibt es gar nicht mehr) erklärt ein Psychologe betreffs der Tat:

    Zitat

    „Kraftvolle junge Männer zeichnen sich zuweilen durch eine verkürzte Zündschnur aus.“

    So könne es passieren, dass vergleichsweise harmloses „Reizfutter“ wie ein vorübergehender Schulverweis dann zu „völlig überschießenden Handlungen“ führe. Oft würden sich Messerstecher von der eigenen Kühnheit überwältigt fühlen. „Sie sind nach ihrer Tat zunächst überzeugt, etwas Unvermeidliches getan zu haben. Erst später sinken sie in sich zusammen und bedauern sich.“

    Hervorhebung von mir.


    Das riecht wohl schon nach "Handeln im Affekt". Die Ausübung einer Tat im Affekt (Affekttat) kann zur Strafmilderung nach § 21 StGB oder, wegen einer tiefgreifenden Bewusstseinsstörung im Sinne des § 20 StGB, zur Schuldunfähigkeit führen. (Wikipedia)

    Nun ja.

  • Können wir den thread vielleicht umbenennen in "Was ist eine gerechte Strafe für einen Mord im Affekt"? Oder geht's hier um was anderes?

    Tatsachen schafft man nicht dadurch aus der Welt, dass man sie ignoriert.

    Aldous Huxley

  • Wir haben auch im Rechtssystem ganz klar rassistische und diskriminierende Dinge stehen. Allerdings richten diese sich gegen den "alten weißen Mann" und werden deswegen nicht angeprangert.


    Beispiele:

    • Warum muß per Gesetz die Gleichstellungsbeauftragte immer weiblich sein, auch wenn der Frauenanteil bei Grundschul- und Kita-Beschäftigten über 90% liegt?
    • Warum gilt der §183 StGB nur für Männer, nicht aber für Frauen?
    • Warum wurden Doppelstaatsbürger nicht zum Wehrdienst eingezogen, "Bio-Deutsche" konnten sich der Wehrpflicht (bzw. dem Ersatzdienst) nicht entziehen. Ist die Begründung der späteren Schwangerschaft hinreichend, um von der Wehrpflicht für Frauen abzusehen?
    • Warum wurde das Kruzifix in Schulen verboten, das weithin sichtbare Kopftuch der Lehrerin jedoch nicht?

    Diese Beispiele haben weder etwas mit Rassismus noch mit rechtswidriger Diskriminierung zu tun.


    1) Wenn dich die Rechtmäßigkeit dieser Regelung wirklich interessiert, empfehle ich die Lektüre eines Urteils des Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 10.10.2017 (Az. LVerfG 7/16). Das LVerfG hat sich mit der Fragestellung auseinandergesetzt, ob durch die Nichtzulassung von Männern eine unzulässige Benachteiligung aus Gründen des Geschlechts vorliege und dies begründet verneint.


    2) Weil nur Männer eine per definitionem exhibitionistische Handlung im engeren Sinne überhaupt begehen können. Frauen werden für ähnliche Handlungen nach §183a StGB bestraft. Der mögliche Strafrahmen ist im Übrigen der gleiche. Auch hier hat sich bereits ein Verfassungsgericht (in diesem Fall sogar das BVerfG) mit der Rechtmäßigkeit dieser Regelung beschäftigt und die entsprechende Verfassungsbeschwerde begründet abgewiesen (Az. 2 BvR 398/99).


    3) Weil sich Personen mit doppelter Staatsbürgerschaft nach einer Konvention des Europarats grundsätzlich aussuchen können, in welchem der beiden Länder sie ihren Wehrdienst ableisten. Sollte eines der Länder (so wie Deutschland aktuell) die Wehrpflicht ausgesetzt haben, so ist diese i.d.R. im anderen Land abzuleisten.


    Ja, eine von mehreren Begründungen dafür, Frauen nicht in eine Wehrpflicht einzubeziehen, war früher einmal der erhebliche Beitrag von Ihnen für die Gesellschaft durch Gebähren und Aufziehen von Kindern, welcher bei Männern weitgehend entfiele. Durch die inzwischen andere Verteilung von Care-Arbeit in Familien ist dieses Argument nicht mehr ganz so im Vordergrund, aber auch nicht vom Tisch. Im Übrigen gilt aktuell in Deutschland für keines von beiden Geschlechtern eine Wehrpflicht, für beide Geschlechter aber gleicher Zugang zum Dienst.


    4) Dazu gibt es hier schon einige sehr fundierte Beiträge.

    • Offizieller Beitrag

    4) Dazu gibt es hier schon einige sehr fundierte Beiträge.

    Hier und auch in anderen Threads. Ich habe platty auch schon einmal den Unterschied zwischen "Kreuz an der Wand" und "Kreuz am Hals" (bzw. "Kopftuch") erklärt. (Wobei ich mich immer frage, warum er "Kreuz an der Wand und Kopftuch" in einem Atemzug nennt. Und nicht "Kreuz an der Wand und Kreuz am Hals".)

  • 1) Wenn dich die Rechtmäßigkeit dieser Regelung wirklich interessiert, empfehle ich die Lektüre eines Urteils des Landesverfassungsgericht Mecklenburg-Vorpommern vom 10.10.2017 (Az. LVerfG 7/16).

    Wir haben vor einigen Jahren vor dem Hintergrund, daß der Frauenanteil am Wahltag höher war als der Männeranteil, versucht einen Gleichstellungsbeauftragten zu wählen. Diese Wahl wurde nachträglich für ungültig erklärt eben genau mit dem Verweis darauf, daß Männer in NRW nicht zugelassen sind. Daher das Interesse.

    Bei dem Urteil muß man bedenken, daß eben genau aus diesem Grund, also was ist bei Dienststellen/Betrieben mit höherem Frauenanteil, nicht einstimmig erfolgte.


    (Wobei ich mich immer frage, warum er "Kreuz an der Wand und Kopftuch" in einem Atemzug nennt. Und nicht "Kreuz an der Wand und Kreuz am Hals".)

    Weil das Kopftuch von der Sichtbarkeit her mindestens genauso präsent ist wie das Kreuz an der Wand, wohingegen ein Kreuz an einer Halskette üblicherweise verdeckt getragen wird.


    Vielleicht wird meine Position nach dieser Lektüre hier verständlicher:

    —> https://taz.de/Neue-Regeln-fuer-Beamtinnen/!5766123/


    Merke: Richterinnen ist das Kopftuch verboten, weil dieses ein Anzeichen dafür ist an ihrer Objektivität zu zweifeln. Es geht mir bei der Frage des Kopftuchs auch eher weniger um die Religion an sich als viel mehr um die Politik, die im Namen dieser Religion gemacht wird und die bis weit in die deutsche Innenpolitik hineingetragen wird. Ich denke da nur an die Wahlkampfauftritte Erdogans in Deutschland, oder, um es ganz drastisch zu formulieren, um den Terror, der im Namen des Islam weltweit verbreitet wird.

    —> https://www.verfassungsschutz.…hlen-und-fakten_node.html

  • Bei dem Urteil muß man bedenken, daß eben genau aus diesem Grund, also was ist bei Dienststellen/Betrieben mit höherem Frauenanteil, nicht einstimmig erfolgte.

    Hast du die Urteilsbegründung gelesen? Es wird gerade nicht nur auf die Unterrepräsentanz von Frauen in Führungspositionen abgestellt und schon gar nicht auf die reine Geschlechterverteilung in der Belegschaft.

  • Im Übrigen gilt aktuell in Deutschland für keines von beiden Geschlechtern eine Wehrpflicht, für beide Geschlechter aber gleicher Zugang zum Dienst.

    Das ist formal nicht ganz richtig.

    Jeder deutsche Mann ab 18 ist wehrpflichtig, nur wird derzeit weder gemustert noch eingezogen.

  • Wieso macht ihr keinen eigenen Thread auf kleiner gruener frosch oder jemand anderer aus der Moderation für Kopftücher, benachteiligte Männer und was weiß ich noch alles für persönliche Befindlichkeiten. Ich finde das pietätlos. Schon der Ausgangsbeitrag ist nach meinem Empfinden nichts als sensationsgeil, es war doch klar, dass es so weitergehen würde.

  • Was würdest du dir in solchen Fällen für die Zukunft wünschen? Da weder Täter noch Opfer den allermeisten Usern hier persönlich bekannt sein dürften, würde es entweder auf eine reine Beileidsbekundung hinauslaufen, oder - und da habe ich das Gefühl, dass dir das misfällt - die Diskussion um politisch-gesellschaftliche Motive, die eine Rolle bei der Tatbegehung gespielt haben könnten.

  • Ich finde es schon sehr befremdlich, wenn man nicht mal sagen darf wie schlimm man eine solche Tat findet!!

    Es betrifft unsere Berufsgruppe...wir sind ein Lehrerforum!!

    Ich finde das immer noch unvorstellbar. Es macht mich wütend!

    " Damals " wusste niemand etwas über den Täter.

    Heute wissen wir kaum mehr.. alleine der Umstand, dass der Täter einen arabischen/ türkischen Namen hat brachte eine andere Diskussion hervor.

    Darf man darüber nicht reden?

    Sensationsgeil?

    Das finde ich pietätlos...

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