Befristete Verträge - Umgang mit (billigen) Vertretungslehrkräften

  • Hallo ihr,


    ich bin grade ziemlich frustriert.. seit Beginn des Schuljahrs bin ich an einer Realschule in Bayern als Vertretungslehrkraft (in Hauptfächern) tätig.

    Aus guten Gründen hab ich mich für ca. 63 % Teilzeit entschieden, seit Beginn des Schuljahres hab ich bis jetzt jedoch über 30 zusätzliche Vertretungsstunden aufgedrückt bekommen. Es gibt da so eine "Soll-Regelung" vom Kumi, nach der verbeamtete und fest angestellte LehrerInnen bevorzugt zur Mehrarbeit herangezogen werden sollen.. davon merke ich eigentlich nichts (wir sind übrigens viele KollegInnen). Ist das bei euch auch so, dass ihr so viel Mehrarbeit leisten müsst? Ich werde doch auch erheblich schlechter bezahlt als meine KollegInnen (als die verbeamteten sowieso, aber auch als auch die angestellten), da ich nach meiner Ausbildung bezahlt werde (LA GS).

    Ich habe bei der Schulleitung bereits mehrmals darauf hingewiesen, auch nachdem ich kürzlich noch eine Klassenleitung in einer schwierigen Klasse übernehmen musste, aber ohne viel Erfolg. Ich habe das Gefühl, denen ist es absolut egal, Hauptsache, sie haben jemand, den sie einsetzen können wie sie wollen. Nun soll ich auch noch beim Probeunterricht eingesetzt werden, unter anderem an meinem freien Tag...an Konferenzen usw. muss natürlich auch immer teilgenommen werden... das kann doch nicht sein, dass ich das als billige Aushilfslehrkraft alles mitmachen muss..?!? Gibt es dazu vielleicht irgendeine Regelung für befristet angestellte Lehrkräfte?

    Geht man so mit Arbeitskräften um, die man dringend braucht (so viel zu Problem Lehrermangel.. es erwarten euch "super" Arbeitsbedingungen...:grimmig:)?


    Danke fürs Lesen :-)

  • Lilalu

    Hat den Titel des Themas von „Befristete Verträge - Umgang mit (billigen) Vetretungslehrkräften“ zu „Befristete Verträge - Umgang mit (billigen) Vertretungslehrkräften“ geändert.
  • Darfst du überhaupt (befristet, Teilzeit) Mehrarbeit machen?

    Für den Rest: Wenn du angestellt bist, natürlich musst du doch die selben Aufgaben erfüllen, warum denn nicht? (also Probeunterricht, Konferenzen, Klassenleitung...)
    Habt ihr in Bayern keinen Lehrermangel an Grundschulen?

  • Als Angestellte müsstest du eigentlich jede zusätzliche Stunde bezahlt bekommen. Und zumindest in NRW darf man als Vertretungskraft keine Überstunden machen, weil das ein Grund wäre, dich einzutragen, so dass du dann eine unbefristete Stelle hättest. Ich würde mich an deiner Stelle mal bei einem Personalrat oder wie immer das bei euch heißt, beraten lassen!

  • doch, es ist auch mit das Thema, wenn du dich als Vertretungskraft über die schlechten Arbeitsbedingungen beschwerst, die gar nicht schlecht sind. Dass du schlechter bezahlt wirst, dafür kann keine*r was, deswegen tangiert es überhaupt nicht die Aufgaben.
    Ob du Mehrarbeit leisten darfst, das bezweifle ich, ich komme aber auch aus NRW und das wäre bei uns eben nicht zulässig, sonst könntest du dich einklagen. Außer natürlich du hast irgendwo anders Ausfallzeiten.

  • Ich kann euch nur sagen, dass ich vor einigen Jahren an einer anderen RS als Vertretungslehrkraft tätig war und da stand es gar nicht zur Debatte, dass jemand ohne die RS-Ausbildung eine Klassenleitung bekam und schon gar nicht, dass er am Probeunterricht teilnehmen konnte (aus rechtlichen Gründen, weil die Eltern dann das Ergebnis einklagen könnten..). Keiner von uns Vertretungslehrkräften musste/durfte das damals. Davon bin ich einfach ausgegangen, tja.

  • Im Übrigen finde ich es schon erstaunlich: Ich werde als Lehrer zweiter Klasse bezahlt, aber es wird für selbstverständlich gehalten, dass ich genau die gleichen Aufgaben erfüllen muss wie die Lehrer erster Klasse. Meines Erachtens muss der, der erheblich mehr verdient, auch mehr Aufgaben übernehmen. Freunde, die in der freien Wirtschaft arbeiten, können diese Ungleichbehandlung immer nicht fassen, wenn ich das erzähle... Nur um das klarzustellen, ich habe ein Einser-Examen, wurde nicht deswegen nicht verbeamtet...

    Find's immer toll, wenn viele Lehrer selbst so unsolidarisch sind, sorry...

  • ich habe doch nicht gesagt, dass ich es gut finde (ich fände es gut, wenn es kein Beamtentum gäbe und alle Lehrkräfte dasselbe verdienen würden, ggf. nur Zuschläge für Ämter und Aufgaben, die aber auch auf Zeit sein könnten).
    Ich habe nur gesagt, wie es ist (Das war doch deine Frage, so hatte ich es zumindest verstanden).

  • Es ist richtig, dass du das finanzielle Ungleichgewicht für Angestellte doof findest. Das ist auch doof. Darüber kann man sich aufregen.


    Ungeachtet davon hast du als Lehrer, egal wie du bezahlt wirst, nunmal die gleichen Aufgaben wie alle anderen.

  • Es ist erstaunlich. Als Vertragslehrkraft soll/darf man bei uns gar keine Vertretungsstunden halten, geschweige denn soll man eine Klassenleitung übernehmen. Da hilft wahrscheinlich nur das Abrechnen der Vertretungsstunden als Kompensation (als Tarifbeschäftigter ab der 1. Stunde möglich!), anders wüsste ich mir auch nicht zu helfen.

  • Im Übrigen finde ich es schon erstaunlich: Ich werde als Lehrer zweiter Klasse bezahlt, aber es wird für selbstverständlich gehalten, dass ich genau die gleichen Aufgaben erfüllen muss wie die Lehrer erster Klasse. Meines Erachtens muss der, der erheblich mehr verdient, auch mehr Aufgaben übernehmen. Freunde, die in der freien Wirtschaft arbeiten, können diese Ungleichbehandlung immer nicht fassen, wenn ich das erzähle... Nur um das klarzustellen, ich habe ein Einser-Examen, wurde nicht deswegen nicht verbeamtet...

    Find's immer toll, wenn viele Lehrer selbst so unsolidarisch sind, sorry...

    Freunde in der freien Wirtschaft...

    Die von Unternehmen eingesetzten Leiharbeiter erhalten meist nicht den gleichen Lohn wie die Stammbelegschaft.


    Dazu: Leiharbeiter dürfen weniger Gehalt als Stammbelegschaft erhalten.

    Entwicklung in der Zeitarbeit, Seite 24

    Einmal editiert, zuletzt von Nitram () aus folgendem Grund: Belegt für Rechtmäßigkeit der der ungleichen Bezahlung von Leiharbeitern angefügt. Beleg für "meist" eingefügt (... jedenfalls Daten zum Verdienst).

  • Im Übrigen finde ich es schon erstaunlich: Ich werde als Lehrer zweiter Klasse bezahlt, aber es wird für selbstverständlich gehalten, dass ich genau die gleichen Aufgaben erfüllen muss wie die Lehrer erster Klasse. Meines Erachtens muss der, der erheblich mehr verdient, auch mehr Aufgaben übernehmen. Freunde, die in der freien Wirtschaft arbeiten, können diese Ungleichbehandlung immer nicht fassen, wenn ich das erzähle... Nur um das klarzustellen, ich habe ein Einser-Examen, wurde nicht deswegen nicht verbeamtet...

    Find's immer toll, wenn viele Lehrer selbst so unsolidarisch sind, sorry...

    1. du prangerst Umstände an, für die die Forenuser nichts können.

    Hier wurde dir lediglich Antwort gegeben auf deine Fragen. Ganz ohne Wertung.


    2. Nichts war hier persönlich gemeint.


    3a. "In der freien Wirtschaft ist aber xy viiiel besser als an Schulen." Ja. Ist es bestimmt. Aber was soll der Vergleich?


    3b. Wieso kommt mir gerade der Spruch meines Vaters in den Sinn: "Dann geh doch nach drüben,(=DDR), wenn es dir hier nicht passt" ?

  • Meines Erachtens muss der, der erheblich mehr verdient, auch mehr Aufgaben übernehmen. Freunde, die in der freien Wirtschaft arbeiten, können diese Ungleichbehandlung immer nicht fassen, wenn ich das erzähle...

    Ich kann der Argumentationslinie auch nicht folgen. Die Bezahlung von Lehrkräften erfolgt nun einmal auch nach Ausbildungsstand/ Abschluss. Das wäre im Übrigen auch in der hochgelobten freien Wirtschaft nicht anders. Dass die Arbeit als Lehrkraft - für die du bezahlt wirst - nicht nur aus dem reinen Unterrichten besteht, dürfte sich inzwischen herum gesprochen haben. Aufpassen muss man letztlich nur darauf, ob durch deine Aufgaben tatsächlich die vereinbarte Arbeitszeit eingehalten werden kann oder ob zu vergütende Mehrarbeit dadurch entsteht (z.B. durch weitere Vertretungsstunden).

  • Erkundige dich beim Personalrat oder der Gewerkschaft, welche Bedingungen gelten.

    Mit dem Wissen kannst du dann ins Gespräch mit der SL gehen oder womöglich deine Abrechnung der Überstunden einreichen.

    Nachfragen solltest du auch, ob durch den Einsatz als Vertretung eine Festanstellung einklagbar wäre - an der RS- und zu welchen Bedingungen diese erfolgen würde.

  • Als Angestellte müsstest du eigentlich jede zusätzliche Stunde bezahlt bekommen. Und zumindest in NRW darf man als Vertretungskraft keine Überstunden machen, weil das ein Grund wäre, dich einzutragen, so dass du dann eine unbefristete Stelle hättest. Ich würde mich an deiner Stelle mal bei einem Personalrat oder wie immer das bei euch heißt, beraten lassen!

    Ich bin aktuell in der Situation. Habe über 28 gehalten bei Vollzeit. Dafür glaube ich jetzt dann weniger weil die Abiturienten gehen. Nicht dass ich da bleiben will, aber würde es zutreffen?

  • In Berufen, in denen Personalmangel herrscht, werden Leihkräfte übrigens besser bezahlt als das Stammpersonal (Pflege, Ärzte).

    Bei uns bekommen ja demnächst ehemalige Vertretungslehrer auch bald A12 in Brandenburg. :D

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