Unterschleif in Schulaufgabe, bemerkt erst bei der Korrektur

  • Ich bin noch nie in meinem Leben mit einer Klassenarbeit zur Schulleitung

    Bei einer schlechten Schulleitung würde ich auch die Finger davon lassen.


    Bei einer guten Schulleitung ist es sinnvoll, sich pädagogisch und rechtlich auszutauschen.

    Außerdem weiß ich dann, dass die Schulleitung mir den Rücken stärkt.


    Normale Absprachen klappen auch im Kollegium gut, einschließlich SL, die ja an der GS auch Klassenarbeiten in den eigenen Stunden/ der eigenen Klasse schreiben lässt.

  • Kommt vielleicht auf die Schulform an.

    Hier gibt es auch Beschwerden über Lehrer und über schlechte Schnitte bei Klassenarbeiten, aber tatsächlich noch nie um einzelne Klassenarbeiten eines Schülers. Und rechtlich war noch nie Thema. Gibt es bei euch tatsächlich Eltern, die wegen einer Klassenarbeit vor Gericht gehen?????

  • Das ist ja peinlich, wenn man da zu "Papa Schulleiter" geht (oder Mama).

    Ich würde vom meinem Schulleiter selbstverständlich erwarten, dass er im Zweifel mit mir über ein Problem spricht, in diesem Falle ein juristisches. Deswegen muss es keins sein, bei dem mich jemand verklagt. Wozu ist ein Schulleiter sonst da? Der hätte ja gar nichts zu tun ohne unsere Sorgen und Nöte :zungeraus:

  • Meine SL hat mit Sicherheit auch besseres zu tun, als sich auch noch mit solchen Kleinigkeiten im Tagesgeschäft herumzuschlagen und natürlich trifft man als erfahrene Lehrkraft selbst die Entscheidung innerhalb der (meist durch Erlass) vorgegebenen Optionen zum Umgang mit Täuschungsversuchen. Ich sehe aber dieses Argument durchaus ein und teile es in diesem speziellen Fall, den ich leider überlesen hatte.

    Bei einer studentischen Hilfskraft ohne Referendariat, geschweige denn Erstes Staatsexamen /Studienabschluss würde ich aber definitiv zur Schulleitung gehen, bevor ich eine 6 gebe.

  • Ich würde es auch alleine lösen, nicht aber aus der Position einer Vertretungskraft heraus. Wenn man nicht direkt den Schulleiter damit behelligen möchte, wäre die Abteilungsleitung vielleicht auch ein guter Ansprechpartner.

  • Kommt vielleicht auf die Schulform an.

    Hier gibt es auch Beschwerden über Lehrer und über schlechte Schnitte bei Klassenarbeiten, aber tatsächlich noch nie um einzelne Klassenarbeiten eines Schülers. Und rechtlich war noch nie Thema. Gibt es bei euch tatsächlich Eltern, die wegen einer Klassenarbeit vor Gericht gehen?????

    Diese Beschwerden kommen bei der Schulleitung an und die ist bei uns eben gerne im Voraus informiert. Ich verstehe noch immer nicht, was das Gehabe soll. Das erscheint mir sehr kindisch. Natürlich sind wir alle erwachsene Profis (mehr oder weniger). Das heißt doch aber nicht, dass man die Kommunikation zum Vorgesetzten einstellt. Mir bricht doch kein Zacken aus der Krone, wenn ich sehr schlecht ausgefallene Klausuren oder Sonderfälle beim Unterschleif an die Schulleitung weiter melde.


    Und ja, wir hatten auch schon Briefe vom Anwalt. Das ist übrigens nicht "vor Gericht gehen".

  • Beschwerden von Eltern gehen bei uns zum Fachlehrer und werden von diesem geklärt.

    Ist keine Klärung möglich, wird der Klassenlehrer eingebunden.

    Ist keine Klärung möglich, wird der Verbindungslehrer eingebunden.


    Erst dann kommt die Schulleitung und es konnte tatsächlich bisher fast alles auf den Ebenen zuvor geklärt werden.

    Wenn sich Eltern direkt an den Schulleiter wenden, wird gefragt, ob die anderen Ebenen schon eingebunden waren.

    So steht es sogar in unserer Schulbroschüre.


    Wenn ich ein Problem im Leben habe, wende ich mich ja auch nicht zuerst an den Bundeskanzler.


    Sowohl Schüler als auch Eltern sollten die Reihenfolge bei einer Beschwerde kennen.

    Sonst ist es kein Wunder, wenn sich alle gleich an den Schulleiter wenden.

    • Offizieller Beitrag

    Es geht hier in meinen Augen primär um ein rechtssicheres Vorgehen - da kann ein Kontakt zur Schulleitung durchaus sinnvoll sein.
    Wie die Eltern dann mit der getroffenen - rechtssicheren - Entscheidung umgehen, ist für die ursprüngliche Frage eher sekundär von Belang.


    Eltern wählen gerne den Weg "nach oben", weil sie hoffen, dass ihr temporäres Gefühl der Ohnmacht bzw. Unterlegenheit gegenüber der Lehrkraft durch die in ihrem Sinne zu treffende Entscheidung der höheren Instanz kompensiert wird.

    Ebensolche Schreiben gehen auch in die Behörde - mit der grotesk anmutenden Forderung oder Hoffnung, dass der/die MinisterIn höchstpersönlich in die nur die Schule bzw. eine/n SchülerIn, eine Lehrkraft und ein Elternpaar betreffende Angelegenheit eingreifen wird.

  • Wenn ich ein Problem im Leben habe, wende ich mich ja auch nicht zuerst an den Bundeskanzler.

    Der Vergleich hinkt. Wenn ich beim Amt ein Problem mit dem Sachbearbeiter habe, dann wende ich mich direkt an den Amtsleiter.

  • Ok, aber in der Schule haben wir dafür die entsprechenden Möglichkeiten.


    Ich vergaß noch den Streitschlichter und die Sozialpädagogen. Wenn Kevin die Chantal schlägt oder Dirks Eltern wegen einer ungerechten 5 in Religion auf der Matte stehen, bekommt der Schulleiter das (außer durch Klatsch und Tratsch) gar nicht mit.


    Sonst wird er zum Klassenlehrer, zum Verbindungslehrer, zum Sozialpädagogen.


    Und hat keine Zeit mehr für die Schulleitertätigkeit. Zumindest bei der Masse der Fälle, die wir hier bei 2000 Schülern haben.

    • Offizieller Beitrag

    Siehst du keinen Unterschied zwischen einer Streiterei auf dem Pausenhof und einer 6 wegen Unterschleif, die zur Nicht-Versetzung führt?
    Je nach Schulgröße: nenn es "Schulleitung" oder "Mittelstufenkoordination", aber wir sollten als Lehrkräfte auch akzeptieren, dass wir - trotz Erwachsenendasei - in einem Team arbeiten und nicht alles selbst entscheiden.
    und jemand ohne fertige Ausbildung sollte weder eine 6 mit Nicht-Versetzung ohne stichhaltiges Verfahren (Anscheinsbeweis gehört für mich 100% dazu!) verhängen, noch einer Schülerin, die ebenfalls nachweislich betrogen hat (der Helfenden), mit einer guten Note davon kommen lassen (nach dem Motto, ich tue so, als wäre alles nicht passiert, dann habe ich keinen Stress).

  • Wenn jemand trotz Vielfalt und Masse der Schulleitungsaufgaben nicht gewillt oder in der Lage ist, Sorgen und Unsicherheiten von seinen "Untergebenen" aufzufangen, dann ist diese Person vielleicht bei aller anderen Eignung nicht unbedingt die beste Persönlichkeit für Personalführungsaufgaben.

  • Hä? Es geht doch darum, die Sorgen und Unsicherheiten erstmal von Spezialisten anschauen zu lassen.

    Und der Spezialist für sein Fach ist der Fachlehrer. Auch was die Notengebung angeht.

    Der Spezialist für die Eigenheiten der Schüler einer Klasse der Klassenlehrer.

    Der Spezialist für Konflikte die Streitschlichter und der studierte Sozialpädagoge.

    Bei den Beruflichen Schulen wenn es um juristische Beratung geht, erstmal der Abteilungsleiter.

    Auch bei der Vielfalt und Masse seiner Aufgaben hat der Schulleiter eine 41 Stunden Woche und bei Fortbildungen zum Thema Arbeit und Arbeitszeit der Schulleitung wurde uns genau das beigebracht: delegieren, delegieren, delegieren.

    Und keine Angst: es bleibt Arbeit genug übrig. Und manche Themen werden ja nicht gelöst und erreichen irgendwann den Schreibtisch des Schulleiters. Wie sehr wahrscheinlich dieser hier speziell angesprochenen Fall.

    Und wenn ein Kollege ein offenes Ohr braucht, bekommt er es natürlich trotzdem.

  • Der Vergleich hinkt. Wenn ich beim Amt ein Problem mit dem Sachbearbeiter habe, dann wende ich mich direkt an den Amtsleiter.

    Hinkt dein Problem nicht auch? Denn es geht ja nicht um ein Problem mit dem Lehrer, da ist die SL der richtige Ansprechpartner, wenn der Lehrer angesprochen wurde, sondern um eine Klassenarbeit. Also in deinem Beispiel um einen Bescheid, den dir das Amt gegeben hast. Da ist doch wohl der Sachbearbeiter und ggfs. der Abteilungsleiter der richtige Kontakt.

  • Hä? Es geht doch darum, die Sorgen und Unsicherheiten erstmal von Spezialisten anschauen zu lassen.

    Und der Spezialist für sein Fach ist der Fachlehrer. Auch was die Notengebung angeht.

    Der Spezialist für die Eigenheiten der Schüler einer Klasse der Klassenlehrer.

    Der Spezialist für Konflikte die Streitschlichter und der studierte Sozialpädagoge.

    Bei den Beruflichen Schulen wenn es um juristische Beratung geht, erstmal der Abteilungsleiter.

    Der Spezialist für eine Versetzung oder eben nicht Versetzung kann aber in der Regel nicht der Fachlehrer sein. Der kennt doch die Noten der anderen Fächer nicht. Da ist bei uns auf jeden Fall der Leiter der Versetzungskonferenz, bei uns der SL oder die Stufenkoordinatoren.

  • Hä? Es geht doch darum, die Sorgen und Unsicherheiten erstmal von Spezialisten anschauen zu lassen.

    Und der Spezialist für sein Fach ist der Fachlehrer. Auch was die Notengebung angeht.

    Es ist aber ein Unterschied, ob ich eine normale Klassenarbeit bewerte und ich mir unsicher bin, ob ein Schüler/ eine Schülerin bei einer bestimmten Aufgabe nun 5 P oder 6 P bekommt und dieses einen Einfluss auf die Einfluss auf die Note der Klassenarbeit hat (z.B. ob sie/ er eine 4- oder eine 5+ bekommt), ob ich ihm/ ihr in der mündlichen Leistung eine 4 oder eine 3 gebe oder ob ich wegen eines Täuschungsversuchs ohne stichhaltige Beweise eine 6 gebe und damit einen erheblichen Einfluss auf seine (Nicht-)Versetzung habe!

  • Hinkt dein Problem nicht auch? Denn es geht ja nicht um ein Problem mit dem Lehrer, da ist die SL der richtige Ansprechpartner, wenn der Lehrer angesprochen wurde, sondern um eine Klassenarbeit.

    Die Eltern haben ein Problem mit dem Lehrer und dessen Arbeit, nicht mit der Klausur ansich.

    Zitat

    Also in deinem Beispiel um einen Bescheid, den dir das Amt gegeben hast. Da ist doch wohl der Sachbearbeiter und ggfs. der Abteilungsleiter der richtige Kontakt.

    Ich habe dann ein Problem mit dem Inhalt des Bescheids (= der Bewertung der Klausur), spreche zunächst mit dem Sachbearbeiter (= Lehrer) und wenn das nicht fruchtet mit dem Amtsleiter (= der Schulleitung). Wer mal intensiven Kontakt mit Ämtern hatte, versucht Zwischenstufen gar nicht erst. SB, dann Amtsleiter.

  • Es ist aber ein Unterschied, ob ich eine normale Klassenarbeit bewerte und ich mir unsicher bin, ob ein Schüler/ eine Schülerin bei einer bestimmten Aufgabe nun 5 P oder 6 P bekommt und dieses einen Einfluss auf die Einfluss auf die Note der Klassenarbeit hat (z.B. ob sie/ er eine 4- oder eine 5+ bekommt), ob ich ihm/ ihr in der mündlichen Leistung eine 4 oder eine 3 gebe oder ob ich wegen eines Täuschungsversuchs ohne stichhaltige Beweise eine 6 gebe und damit einen erheblichen Einfluss auf seine (Nicht-)Versetzung habe!

    Das stimmt. Die Entscheidung trifft aber trotzdem erst einmal der Fachlehrer.

    Wenn der sich sicher ist, dass ein Betrug vorliegt, dann gibt er die 6.

    Der Schulleiter kann das Gegenteil nicht beweisen. Er kann nur raten, aus Mangel an Beweisen vorsichtshalber keine 6 zu geben.

    Die Verantwortung für die Note hat aber der Fachlehrer. Egal wie viel Erfahrung dieser hat.

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