Krankheitstage in den Ferien ausbezahlen?

  • Du meldest VORHER an, an welchen Tagen du Urlaub machen möchtest. (Das sind ja nicht die ganzen Ferien. Ferien sind zwar unerreichtsfrei, aber nicht komplett arbeitsfrei.)

    Genau so habe ich es vor einigen Jahren auf einer Fortbildung offiziell gehört.

    Der größere Kontext war, dass in NDS neu eingeführt eine Krankenstatistik/Karte für jede Lehrkraft geführt werden soll.

    Und ja, wenn die Urlaubstage vorher eingereicht wurden, kann in besonderen Fällen (längere Krankheit) sich "einiges" ergeben. Auch z.B., wann eine Wiedereingliederungsmaßnahme möglich ist/ zu erfolgen hat (da zählen meines Wissens auch Krankheitstage in den Ferien).

  • Genau so habe ich es vor einigen Jahren auf einer Fortbildung offiziell gehört.

    Der größere Kontext war, dass in NDS neu eingeführt eine Krankenstatistik/Karte für jede Lehrkraft geführt werden soll.

    Und ja, wenn die Urlaubstage vorher eingereicht wurden, kann in besonderen Fällen (längere Krankheit) sich "einiges" ergeben. Auch z.B., wann eine Wiedereingliederungsmaßnahme möglich ist/ zu erfolgen hat (da zählen meines Wissens auch Krankheitstage in den Ferien).

    Kann natürlich jeder machen. Kein Thema.

    Ich sehe persönlich einen Nachteil. Bis jetzt kann ich meine Ferien frei verplanen. Das sind immerhin 11 Wochen für mich.

    Das könnte ich nicht mehr ohne Weiteres, wenn ich Urlaubstage einreichen müsste. Der Job hat für mich viele Nachteile. Das jedoch ist ein Vorteil. Müsste ich den aufgeben, würden langsam aber sicher die Nachteile überwiegen. Daher: keine Option für mich. Bin ich mal in den Ferien krank, dann ist das eben so. Bin ich IMMER in den Ferien krank, würde ich versuchen, die Ursache zu beheben. Und damit meine ich nicht die üblichen Viren, die man im ersten Jahr an einer neuen Schule so mitnimmt. Das sollte nach einer Zeit mal irgendwann besser werden.

  • Unabhängig von eventuell einzuführenden Krankenstatistiken für Lehrkräfte galt schon immer, dass es einen Ersatz für krankheitsbedingt versäumten Urlaub nur dann geben kann, wenn eine Lehrkraft über so viele Ferientage hinweg erkrankt ist, dass weniger als der gesetzliche Mindesturlaub übrig bleibt. Der Fall ist nicht ganz selten, man denke an langwierige Erkrankungen wie Krebs.

    Den Urlaub innerhalb der Ferien vorher anzuzeigen und dann Anspruch auf Ersatz zu haben, wenn man während dieser Zeit zufällig erkrankt, ist im staatlichen Schuldienst nicht üblich und so auch nicht möglich.

  • Bei Angestellten ist es ja so, dass sie den Urlaub nachholen können. Da dies bei Lehrern nicht möglich ist, können sie sich die Urlaubstage auszahlen lassen.

    Warum soll dies bei Lehrern nicht möglich sein? Also zumindest in NRW ist mir ein Fall aus meiner Ausbildungsschule namentlich bekannt. Der Kollege war sowohl in den kompletten Oster- als auch in den Sommerferien erkrankt. Er hat dann die Herbstferien auf insg. 4 Wochen verlängert, also 2 Wochen während der Unterrichtszeit Urlaub gemacht. Schließlich haben wir 30 Tage Urlaub. Wenn er da die erste Woche im Januar in den Weihnachtsferien, die zwei Wochen Herbstferien und die letzte Woche im Dezember in den Weihnachtsferien genommen hätte, hätten immer noch zwei Wochen gefehlt. Daher die verlängerten Herbstferien.


    --> Wurde so genehmigt.

  • Unabhängig von eventuell einzuführenden Krankenstatistiken für Lehrkräfte galt schon immer, dass es einen Ersatz für krankheitsbedingt versäumten Urlaub nur dann geben kann, wenn eine Lehrkraft über so viele Ferientage hinweg erkrankt ist, dass weniger als der gesetzliche Mindesturlaub übrig bleibt.

    Sorry, irgendwie habe ich einen Knoten im Hirn. Wir haben im Jahr rund 75 Tage Ferien, 30 Tage davon Urlaub. Wie lange müsste jemand krank sein, damit er diese 30 Tage nicht in den kommenden Ferien unterbringen kann?


    Wenn man z.B. 2 Jahre raus ist, fängt man mit der Wiedereingliederung an. Ich kann mir nicht vorstellen, dass man dann 60 Tage Urlaub nachholen darf? Plus 30 für das aktuelle Jahr wären 90 also 15 Tage mehr als ferien, sprich 3 Wochen in der Schulzeit Urlaub, wenn man 2 Jahre krank war?

  • Sorry, irgendwie habe ich einen Knoten im Hirn. Wir haben im Jahr rund 75 Tage Ferien, 30 Tage davon Urlaub. Wie lange müsste jemand krank sein, damit er diese 30 Tage nicht in den kommenden Ferien unterbringen kann?

    Zwei Wochen über Ostern mit Grippe im Bett und passend am ersten Wochenende der Sommerferien die Knochen gebrochen (11 Wochen krankgeschrieben) und schon sind 8,5 Wochen Ferien wegen Krankheit weg.

  • Ja, der Fall ist selten. Aber nochmal ja, es gibt solche Fälle und — drittes „ja“ — selbstverständlich gibt es für solche Fälle eine Regelung, die schlicht genauso lautet wie für andere Landesbedienstete auch. Wir Lehrer sind arbeits-/dienstrechtlich keineswegs so ein Sonderfall wie manche von uns gerne glauben.

  • Ich denke, dass die zitierte Passage aus dem Landesgesetzbuch vor allem für Beamte in Behörden o.ä. anuwenden ist. Die werden Urlaub beantragen müssen, da sie keine Ferien haben. Wenn sie dann im Urlaub krank sind und ein ärztliches Attest einreichen, dann können sie zu einem anderen Zeitpunkt den Urlaub nehmen, wenn keine dienstlichen Belange dagegen sprechen. Ist es nicht möglich den Urlaub zu nehmen, bekommen sie ihn nach den genannten Regeln ausbezahlt.

    Theoretisch könnten auch Lehrkräfte Urlaub beantragen und bei Krankheit wieboben beschrieben vorgehen. Dies könnte im Umkehrschluss jedoch bedeuten, dass Ihnen die SL an den nicht beantragten Tagen eine Präsenzpflicht auferlegen könnte, o.ä. Ich glaube, dass das nicht unbedingt im Interesse der LK ist.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Mit einer entsprechenden Zeiterfassung und einer Zeitausgleichsmöglichkeit kann ich aus eigener Erfahrung sagen, es ist nicht schlimm, wenn man Urlaub und Frei beantragen muss. Ich hatte bis dato trotzdem immer überwiegend freie Ferien.

  • Mit einer entsprechenden Zeiterfassung und einer Zeitausgleichsmöglichkeit kann ich aus eigener Erfahrung sagen, es ist nicht schlimm, wenn man Urlaub und Frei beantragen muss. Ich hatte bis dato trotzdem immer überwiegend freie Ferien.

    Bei regulärer Beschäftigung stimmt das.

    Ich empfinde es aber als Lehrer gerade als Vorteil, dass ich in den Ferien spontan entscheiden kann, wann ich arbeite und wann nicht und, dass ich keine Rechenschaft über meine Arbeitszeiten ablegen muss. Sollte sich das hin zu einer regulären Zeiterfassung mit Beantragung von Urlaub/Freizeitausgleich ändern, wäre das eine deutliche Verschlechterung der Arbeitsbedingungen.

  • Theoretisch könnten auch Lehrkräfte Urlaub beantragen und bei Krankheit wieboben beschrieben vorgehen. Dies könnte im Umkehrschluss jedoch bedeuten, dass Ihnen die SL an den nicht beantragten Tagen eine Präsenzpflicht auferlegen könnte, o.ä. Ich glaube, dass das nicht unbedingt im Interesse der LK ist.

    Das wäre absolut okay für mich, wenn eben auch gleichzeitig die gesammelten Überstunden aus stressigen Phasen des Schuljahres miteinbezogen werden. Da wir aber noch keine geregelte Arbeitszeiterfassung haben, wird das so nicht geschehen

  • Wir Lehrer sind arbeits-/dienstrechtlich keineswegs so ein Sonderfall wie manche von uns gerne glauben.

    Der Sonderfall sind halt immer die Ferien und die Arbeitszeit vs. Unterrichtsstunden.


    Als Beamter bekommst du zudem während längerer Krankheit und in der Wiedereingliederung vollen Sold. Es würde mich tatsächlich wundern, wenn man nach sehr langer Erkrankung auch noch Urlaubsansprüche außerhalb der Ferien hätte. Aber ich streite es nicht ab.

  • Mei, das trifft halt dann zu, wenn die kompletten Ferien bis auf 20-x Tage im Krankenstand verbracht wurden. Was ist denn daran so schwer zu verstehen? Dass der Normalfall so aussieht, dass ein Lehrer pünktlich zum Ferienbeginn krank wird (aus guten Gründen, die wir hier nicht zu erörtern brauchen) und sich dann nicht krankschreiben lässt, sondern sich still ärgert und ins Bett legt, darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass Krankheit und Urlaub sich arbeitsrechtlich (und das gilt dann ausnahmsweise auch für Beamte) gegenseitig ausschließen.

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