Klassenfahrt: Recht auf Einzelzimmer?

  • Ich habe die Fahrt nicht selbst gebucht, sie wurde von der Stufenleitung gebucht, noch ehe überhaupt feststand, dass ich eine Klasse übernehme.

    Diese „Leitung“ fährt aber selbst nicht mit? Ja, dann ist vieles zumutbar. Vom Spielfeldrand mit dem Maul verwandele ich jede Ecke, wenn ich weiß, dass ich nicht auf den Platz muss.


    Gebucht? D. h. die Schulleitung hat die Fahrt genehmigt, ohne dass klar war, wer fährt? Sportlich.


    Ich schlüge der Stufenleitung tatsächlich vor, dass sie selbst fährt, wenn das für sie alles easy ist. Sie wird erwidern, dass du ja die Klassenlehrerin und Teambuilding und blablabla. Erklär ihr, dass du dich der neuen Klasse nicht als körperliches Wrack präsentieren möchtest.


    Eine Weisung zu fahren, möchtest du schriftlich haben, dann formuliert sich die Remonstration einfacher.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Dienstpflicht

    Den Passus möchte die bitte jemand in den Vorschriften zeigen. Im so-called Wandererlass steht lediglich „dienstliche Aufgaben“. Damit greift aber insbesondere auch die Fürsorgepflicht der Dienstherrin. Erinnere mal die Leitenden daran.


    Es wäre schön, wenn du durchziehst. Danach ist nämlich an eurer Schule Ruhe mit so einem Unfug.

  • Den Passus möchte die bitte jemand in den Vorschriften zeigen. Im so-called Wandererlass steht lediglich „dienstliche Aufgaben“. Damit greift aber insbesondere auch die Fürsorgepflicht der Dienstherrin. Erinnere mal die Leitenden daran.


    Es wäre schön, wenn du durchziehst. Danach ist nämlich an eurer Schule Ruhe mit so einem Unfug.

    Klassenfahrten gehören in NRW grundsätzlich zu den dienstlichen Aufgaben. Als solche sind sie natürlich rechtskonform auch anweisbar und werden damit auch zur Pflicht. Den Hinweis auf die Fürsorgepflicht finde ich aber durchaus sinnvoll und einen geeigneten Hebel zur Durchsetzung zumutbarer Rahmenbedingungen bei der Durchführung der Fahrt. Das fängt damit an, dass kaum ein Dienstschluss möglich ist, wenn ich auch noch mit Kollegen ein Zimmer teilen muss und damit die Einhaltung der Ruhezeiten nicht gewährleistet wäre.

  • Als solche sind sie natürlich rechtskonform auch anweisbar

    Dann muss sie aber halt auch jemand anweisen. Häufig läuft es aber so, dass man darauf hofft, dass das Opfer ohne formales Brimborium einfach klein bei gibt.


    Das ist Trickserei, um hinterher vortäuschen zu können, dass es keinen Dissenz gäbe.


    Wenn man sich rechtlich abgesichert glaubt, kann man so etwas auch aufschreiben.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Ich würde dazu raten sich innerhalb des Kollegiums zusammen zu setzen und auch den Lehrerrat mit ins Boot zu holen. Daneben kann auch der Personalrat um Unterstützung gebeten werden. Argumentieren würde ich mit der Fürsorgepflicht uind den besonderen Belastungen, die eine solche Fahrt gesundheitlich mit sich bringt. Auf dieser Schiene

    Lasst die Finger von der amtsangemessenen Unterbringung, Das ist in Hessen bereits bei einem Kriminalbeamten A12 schief gegangen. Der hat geklagt und damit ist er auch in zweiter Instanz nicht durchgekommen. Auch er sollte sich bei einer Fortbildung ein Zimmer teilen. Insoweit ist der besondere Erholungsbedarf in Verbindung mit der Fürsorgepflicht vielleicht der bessere Weg. Ansonsten gilt, wenn ich die ganze Woche mit einer Klasse unterwegs bin und kann dann noch nicht mal wegen eines schnarchenden Kollegen ein paar Stunden schlafen. Na ich denke, da brauche ich ein paar Tage um wieder richtig dienstfähig zu sein. Und ich glaube mein Arzt würde diese in einem solchen Fall genauso sehen.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das ist in Hessen bereits bei einem Kriminalbeamten A12 schief gegangen.

    Ab A13 ist dann höherer Dienst. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht. Ich mein, A13, das wäre mal eben ’ne Korvettenkap’tänin. Das ist der Dienstgrad von James Bond. Dem zahlt die Krone das Doppelzimmer nicht zum Teilen mit Kolleginnen, sondern zur Unterbringung betriebsfremder Personen. Und Beluga-Kaviar zum Frühstück.

  • Ab A13 ist dann höherer Dienst. Ich weiß nicht, ob das einen Unterschied macht. Ich mein, A13, das wäre mal eben ’ne Korvettenkap’tänin. Das ist der Dienstgrad von James Bond. Dem zahlt die Krone das Doppelzimmer nicht zum Teilen mit Kolleginnen, sondern zur Unterbringung betriebsfremder Personen. Und Beluga-Kaviar zum Frühstück.

    Im Film kann man auch mit einer Paintpallwaffe auf Schüler schießen, um sie vom Schwänzen abzuhalten und wird dafür eher gefeiert als sofort suspendiert. Ich bin mir ziemlich sicher, dass das nicht der passende Maßstab ist ;)


    PS: Der Commander ist OF-4 und entspricht damit eher einem Fregattenkapitän (A14-A15).


    PPS: Wusstet ihr, dass Daniel Craig tatsächlich zum Commander (ehrenhalber) befördert wurde?

  • Das sind interessante Bezüge. Wikipedia weiß zu Offizieren im Allgemeinen (zu denen der Fregattenkapitän gehört):


    Die Offizierskabine ist eine Einzelkabine für Schiffsoffiziere (Nautische und Technische Offiziere), die aus Schlafraum und Wohn- und Arbeitsraum besteht. Anders als die Mannschaftskabinen sind Offizierskabinen zumeist auf den höheren Decks gelegen. Offizierskabinen sind geräumiger und komfortabler als andere Kabinen an Bord, um einen dem Rang entsprechenden Komfort zu gewährleisten. Der Kapitän hat üblicherweise repräsentativ ausgestattete Räumlichkeiten. Je nach Hierarchieebene sind die weiteren Offizierskabinen kleiner und bescheidener eingerichtet.

  • Nee. Kenne auch Lehrer, die schon in Gruppenschlafsälen mit Oberstufenschülern schliefen. Für mich undenkbar, weder mit Schülern noch mit Kollegen. Ich brauche keinen Komfort aber Privatsphäre. Wenns nicht anders geht, empfehle ich dir im Zelt zu schlafen. Ist mein Ernst.

    Bad auf dem Gang mit Schülern hatte ich hingegen schon oft. Nicht so geil, aber auch ertragbar.

  • Genauso argumentieren aber auch viele Schüler. Nicht alle sind freizügig und schlafen gerne mit Mitschülern in einem Raum. Einige haben damit echte Probleme, besonders die, die nicht im Rampenlicht ihrer Mitschüler stehen. Z.B. wo soll sich der Diabetiker seine Spritze setzen oder woll soll ein schnarchender Schüler bleiben, den niemand auf dem Zimmer haben möchte.


    Die Raumprobleme sind nicht nur für Lehrer sondern auch für Schüler vorhanden.

  • Genauso argumentieren aber auch viele Schüler. Nicht alle sind freizügig und schlafen gerne mit Mitschülern in einem Raum. Einige haben damit echte Probleme, besonders die, die nicht im Rampenlicht ihrer Mitschüler stehen. Z.B. wo soll sich der Diabetiker seine Spritze setzen oder woll soll ein schnarchender Schüler bleiben, den niemand auf dem Zimmer haben möchte.


    Die Raumprobleme sind nicht nur für Lehrer sondern auch für Schüler vorhanden.

    Wir können auch jedem ein Einzelzimmer geben und damit den Sinn einer Klassenfahrt, nämlich (unter anderem) der Kohäsionsteigerung, völlig entfernen...

    Sonderlösungen kann man immer irgendwie schaffen, aber man kann sich auch echt anstellen.

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