Klassenfahrt: Recht auf Einzelzimmer?

  • Hallo zusammen,


    weiß jemand, ob man als Lehrkraft auf Klassenfahrt ein Anrecht auf ein Einzelzimmer hat, oder ob man verpflichtet werden kann, mit anderen Lehrkräften ein Zimmer zu teilen?


    Ich bin verbeamtet, Bundesland NRW.


    Vorsorglich frage ich direkt dazu: Habe ich ein Anrecht auf ein Bad auf dem Zimmer, oder ist ein Gemeinschaftsbad auf dem Gang genügend?


    Den Hintergrund meiner Frage(n) möchte ich nicht verheimlichen, ihr könnt ihn aber sicherlich erschließen :traenen:.

    Warum Trübsal blasen, wenn man auch Seifenblasen kann?

  • Laut Reisekostenverordnung hast du Anspruch auf eine „amtsangemessene“ Unterbringung AFAIR. Schau mal bitte nach.


    Auf Mehrbettzimmer ließe ich mich nicht ein.

  • Laut Reisekostenverordnung hast du Anspruch auf eine „amtsangemessene“ Unterbringung AFAIR. Schau mal bitte nach.


    Auf Mehrbettzimmer ließe ich mich nicht ein.

    Das sehe ich auch so. Es gibt einzelne ältere Urteile, in denen auch ein Zweibettzimmer als amtsangemessen angesehen wurde, damals gab es in der Reisekostenverordnung aber meines Wissens nach auch wirklich noch Formulierungen, die auf die Kosten bei geteilten Mehrbettzimmern abzielten. Eine solche finde ich derzeit weder in den Reisekostenverordnungen von NRW und NDS noch in der des Bundes.

  • Ohne Einzelzimmer würde entweder ich das Ende der Klassenfahrt nicht erleben, oder der mitfahrende Kollege wäre am Ende so verändert, dass er danach eine Woche krankheitsbedingt ausfällt.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das sind doch Dinge, die man vor der Buchung klärt. Kein Einzelzimmer, keine Buchung.

    Entweder die Kollegin soll kurzfristig einspringen für jemanden, der anders geplant hatte oder die SL stellt sich bereits bei der Planung jetzt quer bei dem Gedanken an Einzelzimmer für Lehrkräfte, die gar noch ein eigenes Badezimmer hätten. Würde ich jetzt einfach mal vermuten.


    Wobei es auch in Juhes Lehrerzimmer mit eigenem kleinen Bad mit Toilette und Dusche gibt. Das sind dann Zweibettzimmer, die halt von einer Person belegt werden. Also kein unvorstellbarer Luxus, bei dem eine SL sich anstellen könnte. Alles andere würde ich persönlich ebenfalls nicht mitmachen, weil ich sonst schlichtweg keinerlei Schlaf finden würde während einer Klassenfahrt.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das sind doch Dinge, die man vor der Buchung klärt. Kein Einzelzimmer, keine Buchung.

    Bei uns an der Schule stehen die zusätzlichen Begleitpersonen (neben der Klassenleitung) bei Buchung der Fahrt nicht in allen Fällen fest, da die Planung ja oft noch im vorherigen Schuljahr beginnen und stundenplantechnische Überlegungen (welche Lehrkräfte unterrichten in der Klasse, wie groß ist der Unterrichtsausfall) nicht abzusehen sind. Entsprechend werden oftmals Klassenfahrten gebucht und dann im Nachgang wird eine Begleitperson gesucht/festgelegt.

    Ich kann mir vorstellen, dass es immer noch Lehrkräfte mit einem anderen Komfortbedürfnis gibt, die gegen Doppelzimmer oder Gemeinschaftsbäder nichts einzuwenden haben. Ich persönlich würde ebenfalls ohne Einzelzimmer mit eigenem Bad die Mitfahrt verweigern. In jüngeren dümmeren Jahren war ich nicht so schlau, musste mindestens einmal mit einem Kollegen ein Zimmer teilen, hatte Gemeinschaftsbad oder musste bei einer denkwürdigen Gelegenheit sogar mit Schülern das Zimmer teilen. Jedes dieser Erlebnisse war auch mit Ende 20/Anfang 30 "nur so mäßig". Heute würde ich sowas keinesfalls mehr machen. Gegen eine Dienstverpflichtung würde ich remonstierieren und das zur Not mit allen Gremien durchfechten. Das müsste einem SL schon sehr viel Wert sein, diesen Stress auf sich zu nehmen, zumal ich so eine Unterbringung definitv nicht als amtsangemessen ansehen würde.

  • Ich bestehe auch darauf.


    1x hatte ich meinen Kollegen die JH buchen lassen und erst hinterher gemerkt, dass es zwar ein Einzelzimmer ist, aber ohne Klo und Dusche. Nie wieder!!!


    Wir haben eine Fahrt an unserer Schule, die die Schulleitung für uns bucht. Immer der selbe Jahrgang, die findet jedes Jahr verpflichtend statt. Alle Klassenlehrer müssen mit. Beim letzten Mal hieß es dann seitens der JH, dass 2 x 2 Lehrer sich ein Zimmer teilen müssten. Da habe ich schon die Krise gekriegt, konnte das aber noch abwenden, weil Andere sich bereit erklärt hatten zu teilen.


    Man hat da also nicht immer selbst Einfluss drauf.

  • Bei einer meiner ersten Klassenfahrten musste eine Mutter als Begleitperson (Eltern als Begleitung waren an meiner Schule in den 90ern noch üblich) kurzfristig absagen. Der Vater, der einsprang, war wirklich nett und unkompliziert, trotzdem konnte ich mich an den Mitschnarcher in meinem Zimmer nicht gewöhnen. Zum Glück war es sonst immer bestens geregelt, da wir bei einer Buchung immer auf Einzelbelegung bestanden.

    Ich habe es immer so erlebt, dass die KL bzw. das Stufenteam alles geplant hat. Die SL hat es dann nur noch offiziell abgesegnet.

  • 2 x 2

    Was ist dabei „x“?


    Man hat da also nicht immer selbst Einfluss drauf.

    Eben doch. Man kann der Schulleitung einen Hinweis geben, wenn sie Mist baut.


    Man kann sie mal fragen, was sie vorhat, wenn eine Kollegin wegen zu wenig Schlaf während der Fahrt krank wird.


    Ich remonstrierte so etwas jedenfalls. Auf keinen Fall ginge ich für eine derartige Zumutung finanziell in Vorleistung.

    „Fakten haben keine Lobby.“


    (Sarah Bosetti)

  • Kennt jemand Regelungen für Bayern?
    Ich könnte mir vorstellen, ziemliche Schwierigkeiten mit meiner SL zu kriegen, wenn ich fehlende Einzelzimmer für Lehrkräfte als Grund für die Verweigerung einer Fahrt angebe.

    Gleichzeitig dreht sich mir der Magen um, wenn ich daran denke, bei einer ohnehin schon kräftezehrenden Fahrtenwoche noch nicht mal nachts meine Privatsphäre zu haben.

    • Offizieller Beitrag

    Die Diskussion hatten wir im Übrigen schon 2018 einmal.

    Gemeinsame Unterbringung von Begleitpersonen auf Klassenfahrt - allgemein - lehrerforen.de - Das Forum für Lehrkräfte


    Ich denke nicht, dass die konkrete Unterbringung rechtlich kodifiziert ist - individuelle Präferenzen müssen im Vorfeld der Buchung geklärt werden.

    Und ja, ich würde fehlende Einzelzimmer als Grund für die Weigerung angeben, weil Du nicht 24/7 Dienst schieben musst. Falls Du das selbst gebucht und damit ggf. verbockt haben solltest, ist das natürlich eine ganz andere Sache.

  • X = mal = Es gab 2 Doppelzimmer


    Den Hinweis kann ich ja geben, das interessiert unsere Schulleitung aber einen feuchten Dreck.

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