Wie begründet sich A14/A15?

    • Offizieller Beitrag

    Wenn man die Schulleitungen höher besolden sollte, was sollten denn dann die Beamten in den vorgesetzen Behörden bekommen? (die ja auch Aufstiegspositionen für Schulleiter beinhalten)

    Das wird in den Grundschulen in NRW aber demnächst bestimmt der Fall sein, das ja jetzt (sinnvollerweise) A13 für die Grundschullehrer kommt.

    Dann muss der Konrektor (von jetzt A13 ) hochgestuft werden?

    Und dann muss der Schulleiter von jetzt A14 auf ... A15(?) hochgestuft werden?*


    Dann werden die aktuellen A15er in den Schulleitungen von (größeren) weiterführenden Schulen zurecht mehr wollen. u.s.w


    kl. gr. frosch


    *btw: wie viel lego kann man für den A14/A15-Unterschied kaufen.

  • Naja, von den größeren Sets (und damit meine ich noch nicht einmal die ganz hochpreisigen) eigentlich auch nur etwa 1 pro Monat.

    Während ich durchaus weiß, wie groß der Unterschied A14/A15 ist, weiß ich offenbar nicht, was Lego tatsächlich kostet. :D

  • Ehrliche, interessierte Frage:


    Welche finanzielle und auch personelle Verantwortung trägt denn eine Schulleitung tatsächlich? Was kann sie wirklich entscheiden/verantworten? Und was würde schlimmstenfalls passieren, wenn sie ihren Job einfach nicht macht?

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Hm, macht man den Schulleiter-Job nicht für die leuchtenden Augen der Kollegen? ;)

    Ne den Job macht man doch weil man die Macht gegenüber KuK ausleben will?

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  • Ehrliche, interessierte Frage:


    Welche finanzielle und auch personelle Verantwortung trägt denn eine Schulleitung tatsächlich? Was kann sie wirklich entscheiden/verantworten? Und was würde schlimmstenfalls passieren, wenn sie ihren Job einfach nicht macht?

    Da haben wir doch im Moment einen brandaktuellen Fall. Beide Schulleiter der Gesamtschule Windeck sind wegen falscher Kontoführung und falscher Verwendung verschiedener Mittel vom Dienst suspendiert worden und es laufen dienst- sowie strafrechtliche Ermittlungen.

  • Da haben wir doch im Moment einen brandaktuellen Fall. Beide Schulleiter der Gesamtschule Windeck sind wegen falscher Kontoführung und falscher Verwendung verschiedener Mittel vom Dienst suspendiert worden und es laufen dienst- sowie strafrechtliche Ermittlungen.

    In dem Fall waren die Schulleitungen nicht untätig sondern straftätig. Ist ja schon ein Unterschied. Aber was passiert, wenn eine SL nur das Allernötigste macht, keine richtige Schulentwicklung betreibt, die Verantwortung abwälzt bzw. nicht wahrnimmt, etc. ?

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • In dem Fall waren die Schulleitungen nicht untätig sondern straftätig. Ist ja schon ein Unterschied. Aber was passiert, wenn eine SL nur das Allernötigste macht, keine richtige Schulentwicklung betreibt, die Verantwortung abwälzt bzw. nicht wahrnimmt, et

    Es gibt eigentlich keinen wirklichen Unterschied. Beamte tragen gar keine wirkliche Verantwortung. Weil zu dieser gehört, dass man im Fall des Scheitern drastische persöhnliche Nachteile hat. Da ist die Beamtenwelt einfach anders.

  • Ja stimmt, baut man im gehobenen Management Mist gibt es eine Riesenabfindung und ein Jahr später betreibt man den gleichen Mist in einer anderen Firma.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • In dem Fall waren die Schulleitungen nicht untätig sondern straftätig. Ist ja schon ein Unterschied. Aber was passiert, wenn eine SL nur das Allernötigste macht, keine richtige Schulentwicklung betreibt, die Verantwortung abwälzt bzw. nicht wahrnimmt, etc. ?

    Dann wird es über kurz oder lang - bei Schulleitern eher kurz - genau wie bei einer normalen Lehrkraft Disziplinarmaßnahmen geben.

    Es gibt eigentlich keinen wirklichen Unterschied. Beamte tragen gar keine wirkliche Verantwortung. Weil zu dieser gehört, dass man im Fall des Scheitern drastische persöhnliche Nachteile hat. Da ist die Beamtenwelt einfach anders.

    Das stimmt schlicht nicht. Setze dich gerne mal mit dem Begriff des Organisationsverschuldens auseinander, welches zu erheblichen Schadensersatzansprüchen gegen den Schulleiter führen kann. Dafür bedarf es gerade keines strafrechtlich relevanten Vergehens. Ein klassisches Beispiel ist die fehlerhafte Organisation der Pausenaufsichten, die auf den Schulleiter, der dafür die Gesamtverantwortung trägt, zurückfallen kann.

    • Offizieller Beitrag

    Ich gebe zu bedenken, dass die geltenden Gesetze und Vorschriften für Beamte davon ausgehen, dass diese befolgt werden und daher solche Situation eigentlich gar nicht auftreten sollten. Tun sie aber gleichwohl. Dann muss die vorgesetzte Behörde davon erfahren - und je nachdem, was vorgefallen ist, wird diese dann durchaus tätig.

  • Jetzt mal außen vorgelassen die Frage, warum in kleinen Grundschulen Konrektoren tw. Immer noch A13 bekommen, während an Sekundarschulen A13 auch „normale“ LK schon bei A 13 sind.

    Ich weiß nicht, ob man das außen vorlassen sollte bei der Betrachtung, oder ob es bei der Übertragung von Ämtern nicht genau darum geht? Denn auch zwischen den Ländern gibt es Unterschiede. Man kann also gar nicht komplett objektiv festlegen, für was es genau A14 oder A15 gibt. Die Behörde entscheidet, welche Aufgaben sie welchem Amt zuordnet und welcher Person sie welches Amt überträgt. Diese Entscheidung kann aber auch wieder verändert werden, so in Sachsen kürzlich geschehen. Lehrkräfte an Oberschulen und Grundschulen bekommen jetzt A13. Vor der Verbeamtung gab es E12 bzw E11. Ziemlich willkürlich möchte man meinen. Vielleicht gibt's aber auch einen geheimen Verantwortungs-Kriterienkanon, den ich aber noch nicht gefunden habe.


    https://de.wikipedia.org/wiki/Amt_(Beamtenrecht)


    Edit: manchmal geht es bei den Schulleitungen um Schulgrößen. Aber warum z. B. der Militärrabbiner in der selben Gruppe sein muss wie ein Seehauptkapitän (Bsp. Bundesbeamte), ich aube kaum, dass das begründbar ist...


    https://de.wikipedia.org/wiki/Besoldungsordnung_A

  • Ich wehre mich in erster Linie gegen die Einstellung, als A14er verdiene ich mehr als die KuK und müsste deshalb auch bereit sein, per se schon mal mehr Stunden zu arbeiten.

    Dazu gibt es auch Urteile vom BVerwG, bin aber gerade zu faul, das rauszusuchen.

    Kurz gesagt hatte eine A14-Kollegin mit Teilzeit geklagt, dass sie im Rahmen ihrer A14 zu viele Aufgaben hat, als dass diese in ihrer reduzierten Arbeitszeit schaffen könnte. Der Dienstherr meinte, dafür bekäme sie ja eben A14, dass sie halt dann mehr arbeiten muss. Das BVerwG hat hingegen festgestellt, dass die Arbeitszeit bei Beförderungsstellen gleich bleibt.

    ALLERDINGS: Im Rahmen der Bestenauslese könne man davon ausgehen, dass Beamte, die befördert wurden, ihren Job so gut und effezient erledigen, dass sie in der gleichen Zeit mehr schaffen, als Feld-Wald-und-Wiesen Beamte. Das habe aber natürlich Grenzen und sei nicht beliebig auszuweiten. Im vorliegenden Fall hatte die Kollegin deshalb Recht bekommen.

  • Dann wird es über kurz oder lang - bei Schulleitern eher kurz - genau wie bei einer normalen Lehrkraft Disziplinarmaßnahmen geben.

    Das stimmt schlicht nicht. Setze dich gerne mal mit dem Begriff des Organisationsverschuldens auseinander, welches zu erheblichen Schadensersatzansprüchen gegen den Schulleiter führen kann. Dafür bedarf es gerade keines strafrechtlich relevanten Vergehens. Ein klassisches Beispiel ist die fehlerhafte Organisation der Pausenaufsichten, die auf den Schulleiter, der dafür die Gesamtverantwortung trägt, zurückfallen kann

    Muss man dafür nicht vorsätzlich handeln? Bzw grob fahrlässig? Also um dann persöhnlich haften zu müssen?

  • Muss man dafür nicht vorsätzlich handeln? Bzw grob fahrlässig? Also um dann persöhnlich haften zu müssen?

    Ja natürlich. Das hat mit strafbarem Verhalten aber erst einmal wenig zu tun. Und eine grobe Fahrlässigkeit ist relativ schnell erreicht, wenn man - aus welchem Grund auch immer - einfache und naheliegende Verhaltensweise außer Acht lässt....was mit hoher Sicherheit jedem von uns schon einmal in Stresssituationen passiert ist, meist zum Glück ohne Folgen. Bei den Schulleitungen treten solche Situationen aber aufgrund der hohen Entscheidungsdichte sehr gebündelt auf, womit das Risiko und teils auch die Folgen spürbar größer sind.

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