Unterrichtsverpflichtung SL NRW

  • Hallo zusammen,


    ich unterhielt mich letztens mit einer Bekannten über ihre SL (volle Stelle). Diese hat in einer zweizügigen GS keine Stunde Unterichtsverpflichtung. Kann das sein? Oder hat die SL evtl nur eine Teilzeitstelle und ich habe das falsch verstanden?

    Ich habe zwar in § 93 Abs. 2 Schulgesetz und die entsprechende Verordnung reingeschaut, blicke aber null durch :autsch:. Also nochmal kurz: ist es üblich, dass eine GS-SL keine Unterrichtsverpflichtung hat? (Und nein, dies soll kein GS-Bashing sein, es interessiert mich bloß, weil meine SEK-SL immer 1-2 Lerngruppen hatten/haben).

    • Offizieller Beitrag

    Nein. Das kann eigentlich nicht sein.

    An einer zweizügigen Grundschule dürftest du ca 17 bis 20 Stunden für die gesamte Schulleitung haben.

    Davon müsste er ja auch noch was an die Konrektorin abgegeben, so dass er auf eine 14 Stunden-Verpflichtung käme.

    Genau kann man es aber nicht sagen.


    Was natürlich sein kann: der Schulleiter hat noch aus Schulamts-Töpfen weitere Ermäßigungen für entsprechende Aufgaben. Dann ginge es.


    Im Normalfall habe ich so ca. 8 Stunden Unterricht.


    Kl. Gr. Frosch


    Just my 2 Cent: ein Schulleiter sollte auch selbst im Unterricht sein. 14 Stunden Unterricht sind imho zu viel (dauerhaft), ab 0 ist definitiv zu wenig.

  • Wenn ich es richtig im Kopf habe, dann muss der Schulleiter sogar unterrichten. Selbst an der größten Schule. Es gehört zu seinen Aufgaben und wenn mehr Stunden für Schulleitertätigkeiten zur Verfüguing stehen, dann müssen diese an Stellverstretung oder andere Lehrer verteilt werden. Der Sinn dahinter ist, vermute ich, dass der Schulleiter selbst "im training" bleibt, schließlich muss er andere Mescnhen entsprechned bewerten.

  • Kenne Schulleitungen, die eigentlich ein paar Stunden Verpflichtung haben, diese dann auf dem Papier auch erfüllen, es sich aber um Förderkurse/AGs handelt, die nicht angeboten werden.

  • Die Chefin meines Mannes macht auch „ nur“ um die 3 Stunden Unterricht . Altersermäßigung 14h für SL Aufgaben. Dann noch einige Ermäßigungsstunden, da sie noch andere Aufgaben wahrnimmt.


    Unsere SL macht auch nur Förder und Kunststunden.

  • In Niedersachsen wäre das nicht möglich. Egal, wie groß die Schule ist: Zwei Stunden MUSS jeder Schulleiter unterrichten. Das von dir genannte Beispiel klingt unglaubwürdig. 8 Klassen und 0 Stunden geht nicht. Es kann natürlich sein, dass sie sich am Stundenpool bereichert. So lange da keiner gegenquakt, kann sie das machen. Ich halte das für unehrenhaft. Normalerweise liegt ihre Unterrichtsverpflichtung noch bei etwa 10-14 Stunden. Aber wie so oft: Wo kein Kläger, da kein Richter. Und wenn es rauskommt, ist man die Schlagzeile auf Seite 1.

  • Klingt alles plausibel, was du aus Niedersachsen berichtest. Und deine Vorschreiberinnen haben ähnlich geantwortet. So war ja auch meine Vermutung ohne dass ich einen Plan von der Materie hätte- deshalb ja meine Frage hier.

    Werde das nächste mal auf jeden Fall nochmal nachhören (aus reiner Neugier :victory:).

  • Ich weiß es nur für mein Bundesland; egal, ob TZ oder VZ, egal, ob weitere Ermäßigungsstunden dazukommen oder nicht: rein rechtlich muss eine SL immer mindestens 4 Stunden unterrichten. Was ich sinnvoll finde. Aber klar kann man sich die Förderstunden oder Doppelbesetzungen zuweisen und diese dann nicht aktiv erteilen - fällt normalerweise nur denen auf, die wissen, welche Stunden die Schule überhaupt zugewiesen bekommen hat und die, die den Leitungszeiterlass gelesen haben.

    Wenn man sich das mal ausrechnet: 7 Jahre mal 40 Schulwochen mal 4 Stunden: das sind 1.120 Unterrichtsstunden, die nicht erteilt wurden. Und sagte hier wer, dass das nicht häufig vorkommt? Ich bezweifle das. Ich kenne auch eine SL, die das so betreibt. Keine Ahnung, was passiert, wenn da mal wer nachhakt und das öffentlich wird oder die nächsthöhere Behörde das erfährt?

    2 Mal editiert, zuletzt von McGonagall () aus folgendem Grund: Tippfehler wieder eingesammelt 😅

  • Das finde ich höchst interessant. Bei uns ist es ähnlich. Ich bin seit 7 Jahren an der Schule, 3zügige Grundschule und der SL hat in dieser Zeit nie auch nur eine Stunde unterrichtet. Nicht mal Vertretung.

    • Offizieller Beitrag

    Aktuell gilt diese Verordnung zu § 93.

    GV. NRW. Ausgabe 2023 Nr. 16 vom 9.6.2023 Seite 271 bis 314 | RECHT.NRW.DE


    Gleichzeitig fand ich diesen Artikel hier recht interessant, auch wenn er schon etwas älter ist. Aber an der Grundproblematik scheint sich nichts geändert zu haben.
    bsl_NRW_04_13.pdf (slv-nrw.de)

  • Kenne Schulleitungen, die eigentlich ein paar Stunden Verpflichtung haben, diese dann auf dem Papier auch erfüllen, es sich aber um Förderkurse/AGs handelt, die nicht angeboten werden.

    Das kann ich mir nicht vorstellen, das wäre ein schweres Dienstvergehen (man kann ja nicht einfach systematisch Unterricht nicht stattfinden lassen und trotzdem auf ein Pflichtdeputat anrechnen lassen). Selbstverständlich sind Förderkurse völlig regulärer Unterricht, auf welche die SuS Anspruch haben...


    Bei den hier berichteten Fällen, könnte es sich um Schulleiter handeln, welche etwa in der Schulaufsicht oder anderen übergeordneten Gremien o.ä. 'nebenbei' aktiv sind - Deputatsstundenverpflichtung einfach nicht stattfinden zu lassen, könnte auf jeden Fall schwerste Konsequenzen nach sich ziehen (bei tarifbeschäftigten SLs. Kündigung, auch verbeamtete SLs würden größte Probleme bekommen)

  • Zitat


    Das kann ich mir nicht vorstellen, das wäre ein schweres Dienstvergehen (man kann ja nicht einfach systematisch Unterricht nicht stattfinden lassen und trotzdem auf ein Pflichtdeputat anrechnen lassen).

    Du meinst, man kann das moralisch nicht? Oder du meinst, man kann das rechtlich nicht? Oder was heißt „kann“ in diesem Fall?

    Tatsächlich ist es doch praktisch ganz einfach- ich schreibe in den Hauptstundenplan eine Stunde Förderunterricht am Dienstag in die 6. Stunde, aber ich informiere weder die Schülerinnen und Schüler darüber noch die LK. Dann findet die Stunde nur auf dem Papier statt. Kann man also ganz einfach!

Werbung