Noten"besprechung"

  • Momentan nicht. Ihr etwa?

    Aha, also gibt es Quartalsnoten nicht. Du kannst natürlich nach einem viertel Schuljahr über Bewertung sprechen. Die haben aber keine Implikationen für irgendwas und erzwingen kann die schon gar keiner, weil es keine Rechtsgrundlage gibt. Ich frage mich ehrlich wozu man die überhaupt braucht. Ich finde sogar Halbjahresnoten unnötig.

  • Halbjahresnoten finde ich insofern ok, als das es evtl. die "Endnote" bei epochalen Fächern ist und das es automatisch eine Warnung für eine 5 ist und man dann nicht extra "Blauen Briefe" schreiben muss. Die Warnung kommt dann früher/rechtzeitiger.

  • In NRW ist die Mitteilung der Quartalsnoten in der Sek. II in der APO-GOSt verpflichtend festgeschrieben.

    Da es keinerlei Verpflichtung in der Sek. I gibt findet man auch keine Verordnung etc. dazu.

    Im Schulgesetz (§44 Abs. 2 Schulgesetz) steht nur, wie ich vorher schon erwähnt habe, die Pflicht zur Mitteilung des aktuellen Leistungsstandes. Zu offiziellen Quartalsnoten steht da gar nichts.

    Also von sich aus (Lehrer) ist man nicht automatisch verpflichtet diese mitzuteilen. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

  • Ich weiß nicht, ob ich das als Info auslegen würde. Es könnte dein ein oder anderen veranlassen viel öfter nachzufragen.


    Steht doch da, die Bewertungsmaßstäbe sind zu erläutern, die SuS und deren Eltern sind zu beraten über die individuelle Lern- und Leistungsentwicklung.


    In Sachsen muss es zu Schuljahresbeginn sein, bei euch steht kein Zeitraum da, aber eine Verpflichtung, der man sich nicht dadurch entziehen sollte, dass man auf eine Nachfrage wartet.

  • Dann habe ich mich unglücklich ausgedrückt. Natürlich mache ich das auf dem Elternsprechtag auch so.

    Aber wenn man sich Abs. 2 anguckt, dann ist das nicht auf den Elternsprechtag begrenzt. Dort steht kein Limit. Man könnte also z.B. alle 2 Wochen so einen Beratungstermin haben wollen.

    • Offizieller Beitrag

    In NRW ist die Mitteilung der Quartalsnoten in der Sek. II in der APO-GOSt verpflichtend festgeschrieben.

    Da es keinerlei Verpflichtung in der Sek. I gibt findet man auch keine Verordnung etc. dazu.

    Im Schulgesetz (§44 Abs. 2 Schulgesetz) steht nur, wie ich vorher schon erwähnt habe, die Pflicht zur Mitteilung des aktuellen Leistungsstandes. Zu offiziellen Quartalsnoten steht da gar nichts.

    Also von sich aus (Lehrer) ist man nicht automatisch verpflichtet diese mitzuteilen. Ein kleiner aber feiner Unterschied.

    Das ist sachlich zum Teil falsch. Alleine der Begriff "Quartalsnote" suggeriert, dass es sich dabei um eine justiziable Einzelnote handeln würde. Dem ist nicht so. Die APO-GOSt scheibt lediglich vor, dass etwa in der Mitte des Kurshalbjahres die Lehrkraft über den Leistungsstand informiert. Nur so mache ich es, weil dann die Diskussion mit der fiktiven Quartalsnote 1 und 2 gar nicht erst auf kommt.

    Von der Funktion her ist der Passus der APO-GOSt und der Absatz im Schulgesetz identisch - der einzige Unterschied besteht in dem einen verbindlich festgeschriebenen Zeitpunkt, zu dem eine Rückmeldung zu erfolgen hat.

    Nochmal für alle zum Mitschreiben: Es gibt keine Quartalsnoten.

  • Dass man jederzeit eine Note ausspucken müsste, wenn Schüler das wünschen, habe ich auch schon irgendwo vernommen. Naja, aber wenn das 30 Kinder nach jeder Stunde so handhaben würden?

    Meine SuS wissen, dass sie jederzeit nachfragen können (ich kann natürlich nicht sofort Antwort geben, schaue aber auf Nachfrage in meinen Aufzeichnungen nach und informiere dann auf der Grundlage über den aktuellen Stand), trotzdem kommt das nur sehr selten vor, dass jemand außerhalb von Quartalsenden danach fragt. Daher würde ich mir da an deiner Stelle keine Sorgen machen. Am Ende eines jeden Quartals spreche ich sowieso mit den allermeisten kurz über ihre Leistungsentwicklung etc., ähnlich wie auch andere hier im Thread das schon beschrieben haben.

  • Vor so etwas bewahrt ein elektronisches Notenbuch. Seit wir das haben, wissen alle Eltern und Schüler immer ihren aktuellen Stand. Wenn nicht, ist es ihr Problem.

  • Für das Alternativverfahren gilt natürlich nicht eine gemeinsame Abstimmung vorher, sondern der Einzelfall: "Möchtest du deine Note wissen?" und dann wird sie eben genannt oder nicht. Da wird keiner überstimmt. Ob der Datenschutz trotz Zustimmung des Schülers verletzt wird? Tja, gute Frage.

    Wird er. In NRW stellte sich die Landesdatenschutzbeauftragte regelmäßig auf die Position, dass Einwilligungen freiwillig sein müssen und es oft nicht ersichtlich ist, dass der Sozialdruck diese Freiwilligkeit nicht verhindert, gerade im Abhängigkeitsverhältnis zwischen Schüler:in und Lehrkraft.


    Und wenn man einer Veröffentlichung vor anderen Menschen zustimmen muss, um seine Note genannt zu bekommen, da kriegen die behördlichen Datenschutzbeauftragten bestimmt relativ schnell hohen Blutdruck. Zumindestens die, die ich kenne.

  • Nochmal: Niemand ist dazu verpflichtet, ad hoc, sofort und pronto über den Leistungsstand zu informieren. Es reicht im hektischen Alltag auch ein: „Wenn du deinen aktuellen Leistungsstand wissen willst, komm in der 1. Pause in meiner Aufsicht zu mir“ (oder Freitag nach der 6. Stunde… ist dann oft doch nicht so wichtig!)

    Was ich hier manchmal lese, gruselt mich, weil diese Service- und Dienstleistungsmentalität, garniert mit Fehlinfos aus dem Busch- und Flurfunk an die jungen Lehrkräfte und Referendare weitergetragen wird.

    • Offizieller Beitrag

    Gibt es offiziell nicht, aber es muss zur Mitte des Halbjahres eine Information zum

    Leistungsstand erfolgen

    Ich habe vorhin noch einmal in der APO-S I nachgeschaut. Anders als in der APO-GOSt gibt es das tatsächlich nicht als "harte" Vorgabe. Dass das in der GOSt enger gehandhabt wird, halte ich vor dem Hintergrund, dass 2/3 der Abiturdurchschnittsnote in der Q-Phase erworben werden, für sinnvoll. Da geht es ja auch um den höchsten deutschen Schulabschluss.

  • Deine Grundaussage verstehe ich schon, aber wir sind vermutlich alle schlau genug damit richtig umzugehen. Ich habe auch schon bei Schülern, die ihre Note in der Klasse hören wollten, nachgefragt "Bist du sicher?" und dann "Nicht so gut" geantwortet.

    Ansonsten wäre der Datenschutz absolut tödlich für den Unterricht. Ich stelle mir diesen Sozialdruck vor: "Otto, was ist 5+2". Und an noch meine absolut datenschutzunangemessene Antwort "sehr gut". Da bekommt der ein oder andere Datenschützer bestimmt Bluthochdruck.

    Und wenn ich dann am Anfang des Schuljahres noch die Schüler ihren Religionsklassen mitteile. Absoluter Datenschutzwahnsinn. Die Religionszugehörigkeit ist laut Datenschutz extrem Schützenswert und bedarf einen noch höheren Schutz als z.B. Name oder Note. Da stehe ich schon mehr oder weniger mit zwei Beinen im Knast.

    • Offizieller Beitrag

    Nochmal: Niemand ist dazu verpflichtet, ad hoc, sofort und pronto über den Leistungsstand zu informieren. Es reicht im hektischen Alltag auch ein: „Wenn du deinen aktuellen Leistungsstand wissen willst, komm in der 1. Pause in meiner Aufsicht zu mir“ (oder Freitag nach der 6. Stunde… ist dann oft doch nicht so wichtig!)

    Was ich hier manchmal lese, gruselt mich, weil diese Service- und Dienstleistungsmentalität, garniert mit Fehlinfos aus dem Busch- und Flurfunk an die jungen Lehrkräfte und Referendare weitergetragen wird.

    Leider. Was daran liegt, dass sich gefühlt 90% der Lehrkräfte gar nicht für die Verordnungen, nach denen sie unterrichten, interessieren. Aktive Rechtskenntnis führt in der Regel zu rechtssicherem Handeln. Das wiederum trägt zum selbstbewussten Handeln bei, so dass viele Probleme gar nicht erst auftreten.

    • Offizieller Beitrag

    Deine Grundaussage verstehe ich schon, aber wir sind vermutlich alle schlau genug damit richtig umzugehen. Ich habe auch schon bei Schülern, die ihre Note in der Klasse hören wollten, nachgefragt "Bist du sicher?" und dann "Nicht so gut" geantwortet.

    Ansonsten wäre der Datenschutz absolut tödlich für den Unterricht. Ich stelle mir diesen Sozialdruck vor: "Otto, was ist 5+2". Und an noch meine absolut datenschutzunangemessene Antwort "sehr gut". Da bekommt der ein oder andere Datenschützer bestimmt Bluthochdruck.

    Und wenn ich dann am Anfang des Schuljahres noch die Schüler ihren Religionsklassen mitteile. Absoluter Datenschutzwahnsinn. Die Religionszugehörigkeit ist laut Datenschutz extrem Schützenswert und bedarf einen noch höheren Schutz als z.B. Name oder Note. Da stehe ich schon mehr oder weniger mit zwei Beinen im Knast.

    Vor allem stelle man sich einmal die Absurdität vor, man würde zu Beginn eines jeden Schuljahres die Schüler einzeln zu sich kommen lassen, um sie über die Kurse gemäß Religionszugehörigkeit (oder ggf. auch wegen bewusster Umwahl) zu informieren...

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