Was "darf" man mit einem GdB?

  • Ich habe einen GdB von 50, Gründe sind ADHS, Depression und Migräne. Mein Abteilungsleiter und die SL wissen von anderen Dingen, die ich auch habe, die aber für den GdB keine Rolle gespielt haben (fatigue-Syndrom, Asthma, Immundefekt).

    Seit ich den GdB habe und auch schon das Teilhabegespräch mit der SL hatte, hat sich für mich ein bisschen was verbessert - der Umgangston ist etwas freundlicher geworden und ich werde immer gefragt, ob ich Vertretung übernehme. Ich habe damals erläutert, dass ich nicht so belastbar bin und gerne mal eine Phase ohne Klassenleitung hätte. Dieses Jahr hatte ich dann tatsächlich keine Klassenleitung, aber nicht in erster Linie wegen des GdBs, sondern weil meine Kollegin im Klassenleitungsteam einfach null teamfähig ist und es zwischen uns einfach nicht mehr ging, sie die Klassenleitung aber nicht hergeben wollte.

    Leider ist das in NRW nicht festgelegt, da muss auch mit GdB Klassenleitung gemacht werden - wenn es denn die Umstände der betroffenen Lehrerin erlauben... das ist ja alles so schwammig ausgedrückt.

    Und genau darauf bezieht sich meine Frage. Was steht mir alles zu?

    Ich bin jetzt wieder als Klassenlehrerin eingesetzt für das kommende Jahr. Ich mache seit Ewigkeiten nur 10 Stunden, weil ich krankheitsbedingt nicht mehr schaffe. Mit Klassenleitung ist das für mich eine große Herausforderung. Wenn ich die nicht hätte, wäre es für mich vielleicht eher möglich, mal aufzustocken - wenn ich an meine Pension denke, wird mir ganz anders :( Ist das ein Argument, das mich vor Klassenleitung schützt? Oder ist das egal, weil Klassenleitung zu den üblichen Aufgaben des Lehrers gehört? Dann habe ich - wie alle TZ-Kräfte - ständig an meinen freien Tagen Konferenzen. Da ich nachmittags eh schon immer mit Fatigue zu kämpfen habe, ist die zusätzliche Fahrerei (45 min. eine Strecke) für mich eine riesige Herausforderung. Kann ich verlangen, bei solchen Konferenzen online zugeschaltet zu werden? Aktuell rege ich immer wieder mal an, die Konferenz generell online zu machen (wie in den meisten Bildungsgängen usus, nur in meinem nicht :staun: ), aber die KuK treffen sich lieber real, da gibt es auch immer was zu essen und zu trinken. Das mit dem Zuschalten ist bei uns schwierig - hat da jemand Erfahrungen mit?


    Es gibt halt nur so schwammige Formulierungen, den GdB betreffend, so dass das alles Auslegungssache ist. Ich mache wirklich gute Arbeit an meiner Schule, springe kurzfristig ein, vertrete, bin kollegial, stecke viel Arbeit in den Bildungsgang etc. Leider wird das seit dem Dienstantritt des neuen Abteilungsleiters dieses Schuljahr gar nicht mehr gewürdigt und ich fühle mich so oft ausgenutzt, dass ich beschlossen habe, mich kommendes Schuljahr deutlich zurückzuziehen. Und den GdB habe ich nicht geschenkt bekommen, der sollte mich eigentlich vor dieser Belastung schützen.


    Vielleicht hat jemand Erfahrung?


    Ich habe aktuell das Problem mit einer Konferenz. Ich habe etliche Termine diese Woche, mein Mann auf Dienstreise, und muss meine Tochter zum Arzt fahren, weil meine Mutter kurzfristig ausgefallen ist und der Termin wichtig ist.

    Auf meine Anfrage von vorgestern an die KuK, ob es auch möglich wäre, die Konferenz online zu machen, hat sich noch niemand gemeldet. Ich habe da mit offenen Karten gespielt und geschrieben, dass ich viele Termine habe und mein Mann weg ist.... wenn ich mich nun krankmelde, weiß jeder, was los ist. Ich WILL mich auch nicht immer krankmelden oder mit dem Gedanken daran spielen, wenn es mir nicht gut geht - ich habe mehrere chronische Erkrankungen und meine SL weiß, dass ich nachmittags fast immer 3 Stunden schlafen muss, weil ich einfach nicht mehr kann.


    Dann ist es so, dass meine Klassen bis auf eine (2 Std pro Woche) ab Ende April in Prüfungen sind (Bachelor-Prüfungen) und ich einen Vorschlag erstellt habe, etliche Klausuren korrigiere, in sämtlichen Nachprüfungen sitze etc., und wir die ausfallenden Stunden eigentlich nacharbeiten müssen - zumindest müssen wir im Lehrerzimmer sitzen und für Vertretung bereit sein. Durch den Wegfall der Prüfungsklassen fällt bei mir ein ganzer Tag weg und ich eigentlich muss ich da immer hin, rumsitzen/ Vertretung machen und insgesamt 90 Minuten fahren.

    Mich stress die Korrigiererei und auch die mündlichen Prüfungen müssen vorbereitet sein ... habe ich da mit meinem GdB eine Chance, mich generell für 2 oder 3 Wochen von diesem "Rumsitzen" oder "Nacharbeiten" befreien zu lassen? Mir graut es jetzt schon vor dieser Zeit und ich werde wahrscheinlich im Endeffekt krankschreiben lassen müssen - dabei sorge ich ja eigentlich präventiv dafür, dass ich nicht krank werde.

  • Ich bin selbst betroffene mit einem GdB.

    Leider kann ich dir nicht zu allen Punkten was schreiben.

    Das beste wird sein, dich von der Schwerbehindertenvertretung beraten lassen.

    Die sind da sehr kompetent.


    Heute (9.4.24) ist sogar eine Telefonhotline geschaltet, wo man spontan anrufen kann:

  • Wenn ich 10 Stunden arbeiten würde, würde ich mit 10 von 25 Zeitanteilen an Konferenzen teilnehmen. Sprich: wenn's was zum Abstimmen gibt, komme ich, wenn es reicht, das Protokoll zu lesen, komme ich nicht. Wäre jetzt so meine Idee.


    Zum GdB weiß ich nichts Genaues, kann man da nicht auch zusammen mit Schwerbehindertenvertretung und Schulleitung festlegen, was geht und was nicht? Wer im Rollstuhl sitzt, kann nicht im dritten Stock ohne Aufzug arbeiten. Und wer was anderes hat, kann was anderes nicht, zum Beispiel vertreten. Es ist natürlich nett, dass du gefragt wirst, aber so fühlst du dich jedes Mal im Zugzwang und in stressigen Ausnahmephasen, wie zum Beispiel Prüfungen, vergisst vielleicht auch der Stundenplaner einfach, dich noch mal zu kontaktieren. Wäre es fest geregelt, bräuchtest du die Diskussion nicht.

  • Wenn ich 10 Stunden arbeiten würde, würde ich mit 10 von 25 Zeitanteilen an Konferenzen teilnehmen. Sprich: wenn's was zum Abstimmen gibt, komme ich, wenn es reicht, das Protokoll zu lesen, komme ich nicht. Wäre jetzt so meine Idee.

    Das ist nur in Bundesländern möglich, in denen Konferenzen zu den teilbaren Aufgaben gehören. Hier in BW ist das beispielsweise nicht der Fall, so dass ich mit unwesentlich mehr Stunden dennoch an sämtlichen Konferenzen teilnehmen muss.


    Viele weitere Dinge sind über das Schwerbehindertenrecht sehr klar gelöst, da würde ich dir auch empfehlen wollen Miss Miller , dich von deiner Schwerbehindertenvertretung umfassen beraten zu lassen.


    Hier in BW habe ich als Schwerbehinderte einmal pro Schuljahr ein Integrationsgespräch mit der SL, in dessen Rahmen dann beispielsweise festgelegt wird, ob ich Klassenleitung werde (teilbare Aufgabe in BW, also wenn, dann nur anteilig, nie alleine), welche Rahmenbedingungen für die Stundenplanung zu beachten sind, damit ich möglichst wenig Fehlzeiten habe am Ende (eine Kollegin von mir mit Schwerbehinderung möchte ihre sämtlichen Stunden an zwei Tagen runterreißen am liebsten und ohne Hohlstunden, ich schaffe umgekehrt im Regelfall nicht mehr als 5 Unterrichtsstunden an einem Tag und bin dankbar für mal eine Hohlstunde zwischendurch).

    Bei Vertretungen werde ich nur sehr selten- z.B. in Prüfungsphasen- überhaupt angefragt. Die mache ich dann immer, das sind aber pro Schuljahr auch nur 3-4 Vertretungsstunden, weil einfach klar ist, dass ich nur sehr begrenzt belastbar bin und diese Grenzen zu beachten unerlässlich ist. Wären das deutlich mehr Anfragen, dann würde ich das im Rahmen des Integrationsgespräches auch einfach noch einmal deutlich machen, wo meine Grenzen diesbezüglich verlaufen.


    Also beraten lassen durch die Schwerbehindertenvertretung, möglichst vieles im Gespräch mit der SL ansprechen und festlegen und ggf. auch einfach noch einmal darauf dringen als Entlastung zumindest an bestimmten Konferenzen online teilnehmen zu können.

    Bei uns finden fast nur noch GLK und Notenkonferenzen in Präsenz statt. Die meisten anderen Konferenzen werden, weil wir das als Kollegium entsprechend beschlossen haben, direkt digital anberaumt, sei es von der Schulleitung oder auch Klassenlehrkräften bzw. Fachschaften. Das ist also auch etwas, wo ihr als Kollegium an einem Strang ziehen müsst, um Entlastungen bei zusätzlichen Konferenzen für euch zu entwickeln bzw. zu beschließen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Also beraten lassen durch die Schwerbehindertenvertretung, möglichst vieles im Gespräch mit der SL ansprechen und festlegen und ggf. auch einfach noch einmal darauf dringen als Entlastung zumindest an bestimmten Konferenzen online teilnehmen zu können.

    Bei uns finden fast nur noch GLK und Notenkonferenzen in Präsenz statt. Die meisten anderen Konferenzen werden, weil wir das als Kollegium entsprechend beschlossen haben, direkt digital anberaumt, sei es von der Schulleitung oder auch Klassenlehrkräften bzw. Fachschaften. Das ist also auch etwas, wo ihr als Kollegium an einem Strang ziehen müsst, um Entlastungen bei zusätzlichen Konferenzen für euch zu entwickeln bzw. zu beschließen.

    Ich dachte, Onlinekonferenzen sollen in BW nicht die Regel sein. Wobei natürlich alles super ist, wenn sich bei den Fachkonferenzen alle einig sind.


    Hybridveranstaltungen finde ich immer schwieriger umzusetzen als reine Onlineveransataltungen. Miss Miller: Wenn du jemanden im Kollegium hast, der die Organisation deiner Zuschaltung übernehmen würde, könnte das vielleicht helfen. Oft genügt ja jemand mit einem iPad, der in der Nähe der Konferenzleitung sitzt, damit der Ton bei dir ankommt, und seinen Arm für dich heben kann, wenn du eine Wortmeldung hast, die die Konferenzleitung sonst übersehen würde.


    Oder du findest einen Kollegen, der nichts dagegen hat, dich nach einer Konferenz/Besprechung über die wichtigsten Punkte zu informieren. Vielleicht hilft das, wenn du mit der Schulleitung teilweise Konferenzbefreiung, falls in NRW möglich, vereinbaren möchtest. Vielleicht gibt es ja jemanden, dem du im Gegenzug auch mit irgendetwas helfen kannst.

    • Neu
    • Offizieller Beitrag

    Ich denke, dass Ziffer 8.4 dieses Erlasses hier eindeutig ist.


    BASS 2023/2024 - 21-06 Nr. 1 Richtlinie zur Durchführung der Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen (SGB IX) im öffentlichen Dienst im Land Nordrhein-Westfalen - Hinweise für den Schulbereich; Neufassung (schul-welt.de)


    Ich zitiere:
    Bei der Unterrichtsverteilung und Stundenplangestaltung einschließlich der Übertragung von Sonder- oder Zusatzaufgaben sowie der Bildung von Lehrerteams für bestimmte Bildungsgänge ist auf behinderungsbedingte Notwendigkeiten in der Regel Rücksicht zu nehmen.


    Das ist eine "muss" Bestimmung. Ich lege das so aus, dass, wenn eine Lehrkraft behinderungsbedingt keine Klassenleitung mehr schafft und dies nicht nur ein "subjektives Gefühl" ist sondern medizinisch belegbar ist, keine Klassenleitung übertragen werden darf.

  • Ich dachte, Onlinekonferenzen sollen in BW nicht die Regel sein. Wobei natürlich alles super ist, wenn sich bei den Fachkonferenzen alle einig sind.

    Bei uns sind wie bereits geschrieben GLK und Notenkonferenzen immer in Präsenz, DB je nach Thema mal so, mal so, Klassenkonferenzen online. Die Mehrheit der für alle KuK verbindlichen Konferenzen sind dadurch in Präsenz, für den Rest gilt die Regel, dass die Kamera eingeschaltet sein muss.

    Nachdem meine Schulleitung sich äußerst genau an Vorgaben des Landes hält, gehe ich bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass das so auch komplett zulässig ist, denn auf etwas Anderes würde meine SL sich sehenden Auges niemals einlassen. Ich müsste es aber auch nachlesen, um die Vorgaben zu prüfen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Meine Schulleitung hat mangels eigenem Interesse sicherlich nicht alle Onlinemöglichkeiten ausgereizt. Ich gehe dann auch davon aus, dass eure Lösung komplett zulässig ist.

  • Meine Schulleitung hat mangels eigenem Interesse sicherlich nicht alle Onlinemöglichkeiten ausgereizt. Ich gehe dann auch davon aus, dass eure Lösung komplett zulässig ist.

    Meine SL findet zumindest Konferenzen in Präsenz zwar besser, hat sich aber an der Stelle auf den Wunsch des Kollegiums eingelassen, da umkehrt an zahlreichen anderen Stellen die Schulleitung digital vieles anstößt an sinnvollen Veränderungen einerseits und es andererseits durchaus ein Mittel ist, im Sinne der Fürsorgepflicht das gesamte Kollegium etwas zu entlasten, weil wegen deutlich weniger Konferenzen KuK am Ende den ganzen Tag in der Schule zubringen müssen. Das hat bei uns auch definitiv die Stimmung angehoben, als die Schulleitung sich darauf eingelassen hat.


    Gibt es bei euch gar keine Online- Konferenzen?

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Dann habe ich - wie alle TZ-Kräfte - ständig an meinen freien Tagen Konferenzen

    Ständig sollte das natürlich nicht sein, aber bei 10 Stunden hast du vermutlich nur 2-3 Tage Schule und da ist es natürlich schwierig, dass alle Konferenzen an diesen Tagen stattfinden, wenn es hier noch andere dienstliche Belange gibt, die dem entgegenstehen. Und dazu kommt, dass es keine "freien" Tage sind, sondern "unterrichtsfreie" Tage, was doch ein deutlicher Unterschied ist.

  • Bei uns finden fast nur noch GLK und Notenkonferenzen in Präsenz statt. Die meisten anderen Konferenzen werden, weil wir das als Kollegium entsprechend beschlossen haben, direkt digital anberaumt, sei es von der Schulleitung oder auch Klassenlehrkräften bzw. Fachschaften. Das ist also auch etwas, wo ihr als Kollegium an einem Strang ziehen müsst, um Entlastungen bei zusätzlichen Konferenzen für euch zu entwickeln bzw. zu beschließen.


    Hybridveranstaltungen finde ich immer schwieriger umzusetzen als reine Onlineveransataltungen. Miss Miller: Wenn du jemanden im Kollegium hast, der die Organisation deiner Zuschaltung übernehmen würde, könnte das vielleicht helfen. Oft genügt ja jemand mit einem iPad, der in der Nähe der Konferenzleitung sitzt, damit der Ton bei dir ankommt, und seinen Arm für dich heben kann, wenn du eine Wortmeldung hast, die die Konferenzleitung sonst übersehen würde.

    Da meine KuK keine online-Konferenz wollen, findet die Konferenz morgen in Präsenz statt. Die Bildungsgangleitung hat mir aber angeboten, mich online dazuzuschalten - bin gespannt ...

    Bei uns sind wie bereits geschrieben GLK und Notenkonferenzen immer in Präsenz, DB je nach Thema mal so, mal so, Klassenkonferenzen online. Die Mehrheit der für alle KuK verbindlichen Konferenzen sind dadurch in Präsenz, für den Rest gilt die Regel, dass die Kamera eingeschaltet sein muss.

    Nachdem meine Schulleitung sich äußerst genau an Vorgaben des Landes hält, gehe ich bis zum Beweis des Gegenteils davon aus, dass das so auch komplett zulässig ist, denn auf etwas Anderes würde meine SL sich sehenden Auges niemals einlassen. Ich müsste es aber auch nachlesen, um die Vorgaben zu prüfen.

    Ich weiß gar nicht, wie das bei uns ist - die Bildungsgänge machen es alle wie sie möchten, Notenkonferenzen sind meist online und Lehrerkonferenzen in Präsenz.

    Meine SL findet zumindest Konferenzen in Präsenz zwar besser, hat sich aber an der Stelle auf den Wunsch des Kollegiums eingelassen, da umkehrt an zahlreichen anderen Stellen die Schulleitung digital vieles anstößt an sinnvollen Veränderungen einerseits und es andererseits durchaus ein Mittel ist, im Sinne der Fürsorgepflicht das gesamte Kollegium etwas zu entlasten, weil wegen deutlich weniger Konferenzen KuK am Ende den ganzen Tag in der Schule zubringen müssen. Das hat bei uns auch definitiv die Stimmung angehoben, als die Schulleitung sich darauf eingelassen hat.


    Gibt es bei euch gar keine Online- Konferenzen?

    Ganz viele Bildungsgänge stimmen immer vor der Konferenz ab und die meisten stimmen für online. Es gibt viele Bildungsgänge, in denen Konferenzen nur online sind. Nur in meinem ist das gar keine Option - ich arbeite viel mit KuK zusammen, die sich jeder Neuerung gegenüber verschließen, mit dem Argument "Das haben wir schon immer so gemacht" :(

    Und dazu kommt, dass es keine "freien" Tage sind, sondern "unterrichtsfreie" Tage, was doch ein deutlicher Unterschied ist.

    Bei mir geht es noch nicht mal so sehr um den unterrichtsfreien Tag, sondern darum, dass ich die Fahrt auf mich nehmen muss plus Konferenz, und das ist mit dem Fatigue-Syndrom einfach nur sch...... Wesentlich einfacher ist für mich die online-Variante, da fällt zumindest die Fahrt weg.

  • Ständig sollte das natürlich nicht sein, aber bei 10 Stunden hast du vermutlich nur 2-3 Tage Schule und da ist es natürlich schwierig, dass alle Konferenzen an diesen Tagen stattfinden, wenn es hier noch andere dienstliche Belange gibt, die dem entgegenstehen. Und dazu kommt, dass es keine "freien" Tage sind, sondern "unterrichtsfreie" Tage, was doch ein deutlicher Unterschied ist.

    Da hier eine Teilzeit-Beschäftigung vorliegt, also auch mit einer geringere Bezahlung, sind es natürlich auch freie Tage. Und nicht nur unterrichtsfreie Tage.


    Auch ohne Schwerbehinderung müssen hier Regeln für Teilzeit gefunden werden. Kann ja nicht sein, dass man weniger Geld zur Verfügung hat und trotzdem die volle Woche zur Verfügung steht.


    Miss Miller: Habt ihr kein Teilzeit-Konzept?

  • Hattest du beim Teilhabegespräch den Schwerbehindertenbeauftragten mit dabei? Das ist nämlich eigentlich dein Recht und ich würde das auch in Anspruch nehmen, da die SL oft naturgemäß versucht, die Bestimmungen so weit es geht für sich auszulegen. Zum Passus: "Leider ist das in NRW nicht festgelegt, da muss auch mit GdB Klassenleitung gemacht werden - wenn es denn die Umstände der betroffenen Lehrerin erlauben... das ist ja alles so schwammig ausgedrückt.": Die Umstände, die dir es gerade nicht erlauben bzw. die es für dich zu einer großen Belastung machen, wieder eine Klassenleitung zu übernehmen, würde ich dann in dem Gespräch darlegen und vorher mit dem Schwerbehindertenbeauftragten besprechen, damit du Unterstützung hast.


    Die Tatsache, dass du eine Schwerbehinderung anerkannt bekommen hast, soll ja gerade dich davon entlasten, dich dauernd wieder neu vor der SL zu rechtfertigen und immer wieder neu auszuhandeln, welche Entlastung du bekommst. Deshalb solltest du dich auch genau mit den rechtlichen Bestimmungen (s. die Beiträge weiter oben) auskennen. Dass die SL sonst immer wieder mit "können Sie nicht doch..." kommt, ist aus deren Sicht nachvollziehbar, aber setzt dich wieder unter Druck, was nicht der Sinn der Sache ist.

  • PS: Ich glaube, diese Teilhabegespräche müssen auch bei jedem größeren Stundenplanwechsel erneut geführt werden. Zumindest ist das bei meinem Mann so, der einmal im Schuljahr ein Gespräch mit seiner SL führt (zusammen mit dem Schwerbehindertenbeauftragten).

  • PS: Ich glaube, diese Teilhabegespräche müssen auch bei jedem größeren Stundenplanwechsel erneut geführt werden. Zumindest ist das bei meinem Mann so, der einmal im Schuljahr ein Gespräch mit seiner SL führt (zusammen mit dem Schwerbehindertenbeauftragten).

    Zumindest hier in BW gilt als Vorgabe, dass diese einmal im Schuljahr geführt werden müssen. Ich mache das üblicherweise in den letzten 6-8 Schulwochen, damit ich mit meiner SL besprechen kann, was für das kommende Schuljahr relevant wäre.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Da hier eine Teilzeit-Beschäftigung vorliegt, also auch mit einer geringere Bezahlung, sind es natürlich auch freie Tage. Und nicht nur unterrichtsfreie Tage.

    Nein, das ist nicht korrekt.


    § 17 Teilzeit ADO NRW


    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.

  • Wir haben ein TZ-Konzept. 20-25,5 Stunden bedeuten Zuordnung zu 2 Bildungsgängen, 13 bis 19 bedeutet Zuordnung zu 1,5 Bildungsgängen. 12,75, also halbe Stelle, bedeutet, sich einem Bildungsgang zuzuordnen. Von unterhälftiger Beschäftigung steht da nichts - evtl. könnte da ja 0,5 stehen, dann müsste ich nur zu jeder zweiten Konferenz.


    Teilhabegespräch habe ich jedes Jahr und da ist SL kompromissbereit - am BK ist es halt nur so, dass die SL nicht überall Durchblick hat und solche Dinge in der Hand der Abteilungsleitung liegen. Und der hat mich überrumpelt ...

  • Nein, das ist nicht korrekt.


    § 17 Teilzeit ADO NRW


    (3) Bei der Stundenplangestaltung sollen unterrichtsfreie Tage ermöglicht werden, sofern dies aus schulformspezifischen, schulorganisatorischen und pädagogischen Gründen vertretbar ist; eine überproportionale Belastung durch Springstunden soll vermieden werden.

    An den Schulen, an denen man sich eine 5_Tage-Woche freihalten muss und nur 3 Tage bezahlt wird, würde ich natürlich auch nur Vollzeit arbeiten. Ein Teilzeit-Konzept kann genau diesen Missstand beheben. Nur weil etwas in der ADO steht, ist es noch lang nicht richtig. Ich bin mir sicher, dass das arbeitsrechtlich nicht ok ist. H&M hat jedenfalls mal eine Schlappe eingesteckt, als sie von ihrem Verkäuferinnen eine 6-Tage Bereitschaft eingefordert haben und damit jeglicher Zweitjob unmöglich war.


    Wir haben ein TZ-Konzept. 20-25,5 Stunden bedeuten Zuordnung zu 2 Bildungsgängen, 13 bis 19 bedeutet Zuordnung zu 1,5 Bildungsgängen. 12,75, also halbe Stelle, bedeutet, sich einem Bildungsgang zuzuordnen. Von unterhälftiger Beschäftigung steht da nichts - evtl. könnte da ja 0,5 stehen, dann müsste ich nur zu jeder zweiten Konferenz.


    Teilhabegespräch habe ich jedes Jahr und da ist SL kompromissbereit - am BK ist es halt nur so, dass die SL nicht überall Durchblick hat und solche Dinge in der Hand der Abteilungsleitung liegen. Und der hat mich überrumpelt ...

    Trotzdem ist dann aber Deine SL am Zug das zu beheben. Sie steht in letzter Verantwortung gerade.

  • Gibt es bei euch gar keine Online- Konferenzen?

    Jetzt tatsächlich schon länger nicht mehr. Von unseren Kollegen sind aber auch viele der Meinung, dass Konferenzen in Präsenz besser sind. Man kann daher nicht von dem einen Wunsch von dem ganzen Kollegium sprechen. Viele diskutieren lieber in Präsenz. Im Einzelfall wie bei Miss Miller würde man aber sicher eine Lösung finden.


    Unser Weg zur Entlastung war eher die Fachkonferenzen zu reduzieren. Offizielle Fachkonferenzen gibt es in meinen Fächern in der Regel nur noch einmal im Schuljahr. Ansonsten werden Informationen per E-Mail oder Moodle ausgetauscht und Beschlüsse im Laufe des Schuljahres teilweise per Umlaufbeschluss gefasst, wenn niemand Diskussionsbedarf anmeldet. Weitere Treffen finden dann in kleineren Gruppen statt, die selbst entscheiden, ob sie sich in Präsenz oder online besprechen möchten. Das sind dann ganz bewusst nur Arbeitsgruppen, damit gerade in Fächern wie NwT oder BNT nicht alle Kollegen, die es unterrichten dürften, teilnahmepflichtig sind. Freiwillig mitmachen, darf natürlich immer jeder, der sich für das Thema interessiert.


    Was online stattfindet sind schulinterne Kurzfortbildungen z.B. zu WebUntis, iPad-Einsatz,…

    Und online-Konferenzen sind nicht kategorisch ausgeschlossen, es werden aber momentan einfach keine veranstaltet.

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