PKV oder GKV bei Neugeborenem und unverheirateten Eltern

  • joah, ich habe auch nicht auf den Artikel verwiesen, sondern auf den Audiobeitrag.

    Ich höre keine Audiobeiträge, wenn ich unterwegs bin. Wenn etwas wichtig ist, sollen die das schriftlich zusammenfassen.

    Zitat

    Aber was man bedenklich findet, ist ja individuell sehr unterschiedlich. https://digitalcourage.de/blog…ill-keine-kritik-zulassen

    Das steht auch nur, dass "Gesundheitsdaten gesammelt" werden. Aber welche Daten? In einem anderen Beitrag ging es darum, dass Stammdaten wie Name, Geburtsdatum etc. abgeglichen werden. Das ist sinnvoll und für diese Art Service notwendig. Hat Doctolib auch Zugriff auf MRT Scans, Befunde etc.? Das wäre ein Problem.

    Zitat

    PS: Mir ist ehrlich gesagt, die ganze 116-112-Nummer neu - auf deren Site steht, dass sie auch für normale Arztsuche ist.

    116117, nicht 116112

    Du kannst ja mal versuchen, dort anzurufen. Das erste, nachdem (bei gesetzlich Versicherten jedenfalls) gefragt wird, ist der Notfallcode des Hausarztes.



    @Topic

    Ein Kind würde ich auch gesetzlich versichern. Leistungsunterschiede zu Ungunsten der GKV sind bei Kindern meines Wissens kaum/nicht vorhanden und die Abwicklung ist leichter.

  • Doch, selbstverständlich!


    Die übliche Abrechnung über die Praxis direkt mit der Versicherung ist ein Service, auf den man auch verzichten kann. Im Regelfall macht das natürlich keinerlei Sinn, aber in bestimmten seltenen Fällen, wie hier diskutiert, eben doch.


    Typischerweise wird das Verfahren genutzt, um im Ausland erbrachte und zunächst dort selbst bezahlte Arztleistungen gem. der deutschen Behandlungssätze (teilweise) erstattet zu bekommen.

    Das wäre aber ein teurer Spaß, weil beim Kostenerstattungsverfahren (im Inland) dann nach der GOÄ/GOZ (!!!) abgerechnet werden würde. Zudem scheinen da noch andere Restriktionen, wie eine Verwaltungspauschale der Krankenkasse zu existieren.


    Kostenerstattung in der gesetzlichen Krankenkasse: kaum echter Nutzen | Verbraucherzentrale.de
    Behandlungen selbst bezahlen und dann der Versicherung in Rechnung stellen: Das Modell der privaten Krankenversicherung können auch gesetzlich Versicherte…
    www.verbraucherzentrale.de


    Das Sachleistungsprinzip ist nunmal eine Basis der GKV, die Kostenerstattung systemfremd.

  • Falsch. Aus eigenem Vergleich war die tatsächlich durchgeführten Untersuchung bei der U-Untersuchung beim PKV Kind wesentlich umfangreicher.


    Weiteres Beispiel; Aufnahmestopps oder gar Umwandlung einer Kinderarztpraxis in eine Privatpraxis. Je nach gegebener Versorgungssituation kann es für GKV-Kinder zu erheblichen längeren Versorgungswegen oder dem Zwang als Selbstzahler aufzutreten kommen:


    Bürokratie und Honorarstreit: Warum dieser Kinderarzt seine Kassenzulassung zurückgibt
    Streit um Honorare, zu viel Bürokratie: In Villingen-Schwenningen droht die Schließung einer Praxis für Kassenpatienten. Ein Kinderarzt will seine…
    www.swr.de

  • Falsch. Aus eigenem Vergleich war die tatsächlich durchgeführten Untersuchung bei der U-Untersuchung beim PKV Kind wesentlich umfangreicher.

    Gegen anekdotische Evidenz lässt sich natürlich schwer argumentieren. Dennoch sei angemerkt, dass der Umfang der U-Untersuchungen ziemlich genau definiert ist und erst einmal nicht vom Versicherungsstatus abhängt. Inwiefern Ärzte bei einzelnen Kindern zusätzliche Untersuchungen für notwendig halten um bestimmte Diagnosen auszuschließen oder zu erhärten, hängt vermutlich stark vom Einzelfall ab.

  • Falsch. Aus eigenem Vergleich war die tatsächlich durchgeführten Untersuchung bei der U-Untersuchung beim PKV Kind wesentlich umfangreicher.

    Die U-Untersuchungen haben einen präzise vorgegebenen Inhalt.


    Wenn ein Arzt mehr untersucht, als vorgegeben, ohne dass es dafür eine medizinische Indikation gibt, dann kann das IMHO zunächst mal eher fragwürdig als per se positiv sein. Oft steckt ein ärztliches Verhalten dahinter, dass mehr die Gewinnoptimierung im Fokus hat als das Wohl des Patienten - ein Problem, das jedem privat Versicherten gut bekannt sein dürfte.


    Wenn es aber eine medizinische Indikation gibt, dann wird ein guter Arzt auch bei einem gesetzlich versicherten Kind die Untersuchung durchführen.

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