Termine in Freistunden

  • Ich verstehe nicht: geht ihr davon aus, dass man, wenn man in TZ 50% arbeitet und z.B. an einem Tag erst um 10 Uhr Unterrichtsbeginn hat oder an einem anderen schon um 10 Uhr Unterrichtsschluss, trotzdem täglich von 8-16.00 Uhr für Vertretungsunterricht zur Verfügung stehen muss und z.B. nicht um 10.00 Uhr nach Unterrichtsschluss nach Hause gehen kann? So lese ich es bei einigen, und das kann doch nicht euer Ernst sein? 🤔

    Rein rechtlich ist das in NRW so, ja.

  • Was mich früher gewurmt hat, ist die Tatsache, dass ich meine Kinder quasi 9 Stunden in die Betreuung geben musste trotz 50 % Teilzeit. Weil ich immer 1-2 Tage die Woche hatte, wo ich eben bis 16 Uhr arbeiten musste und dann noch den Weg hatte.


    Flexibel nach einzelnen Tagen aufgeteilt gibt es hier in Kitas nicht. Das muss jeden Tag gleich sein. Und eine Betreuung nur bis 14.30 Uhr (35 Stunden) hätte mir da nichts genutzt.


    Allen anderen Müttern, die 50 % gearbeitet haben, hat die Zeit locker gereicht. Das finde ich unfair.

    Und dann durftest du dein Kind nicht früher holen?

    Bei mir war es so, dass der 14:30 Uhr Platz kostenlos gewesen wäre . Der Platz bis 17 Uhr hat richtig Geld gekostet. Ich hab den Platz nur bis 15:30 genutzt und musste trotzdem bis 17 Uhr zahlen. So ist das halt.🤷🏽‍♀️ Dafür konnte ich spontan dich verlängern, wenn ich beruflich spontan wegen Notfällen nicht pünktlich gehen konnte.


    Hätte dein Mann an den langen Tagen nicht das Kind holen können? (Achtung Ironie: Alle Nicht-Lehrer sind ja 100% flexibel im Homeoffice und können da privaten Kram erledigen.)


    Bist du sicher, dass ALLE Mütter 50% gearbeitet haben? Bist du sicher, dass ALLE ihr Kind früher holen konnten, nur du nicht? Und falls ja, weißt du, was der Preis dafür war? Zur Wahrheit gehört nämlich auch, dass ein Kind (und mit Teilzeit noch viel mehr) in der Wortschaft ein absoluter Karrierekiller ist. Man bekommt häufiger nur noch Handlangertätigkeiten und wenig bis keine Verantwortung. Ich rede von hoch qualifizierten Frauen. Das macht den Job nicht nur langweilig, sondern schlägt sich extrem auf das Gehalt nieder. Dieses muss man häufig nämlich selbst verhandeln. Und auch bei viele Tarifen gibt es einen deutlichen Verhandlungsspielraum. Mit hoher Wahrscheinlichkeit warst du in der Hinsicht die Priviligierteste der Mütter. Und, falls die Kita Gebühren bei euch auch nach dem Bruttogehalt berechnet werden: Als Angestellt ist man gelackmeiert, weil man bei gleichem Brutto deutlich weniger netto ausbezahlt bekommt, aber trotzdem gleich viel für die Kita zahlt, wie der*die Beamt*in.

    Man sollte eine Medaille also immer von beiden Seiten betrachten.


    Und zu guter letzt: Wenn man sich für den Beruf Lehrer*in entscheidet, sollte einem klar sein, dass man nicht im Homeoffice (das übrigens erst seit Corona so hoch im Kurs ist und aktuelle in vielen Firmen wieder rückläufig) arbeitet.


    Aktuell werden in allen Branchen Quereinsteiger gesucht-nicjt nur im Lehramt. Wenn man bereit ist sich einzuarbeiten und fortzubilden, hat man auch als Lehrkraft sicher sehr gute Chancen. 😉

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Anna Lisa , dass man sein Kind nicht früher holen darf, kenne ich von hier tatsächlich gar nicht. Das hätte ich auch nicht so toll gefunden.

    In unserer Kita gab es Zeitfenster, da war es aus pädagogischen Gründen nicht erwünscht. Da konnte man sich aber drauf einstellen, war aber ansonsten ganz flexibel. In manchen Kitas gibt es feste Abholzeiten (z.B. ab dem Mittagessen immer zur vollen Stunde), aber auch da unabhängig von den gebuchten Stunden.


    Zur Ausgangsfrage:


    An einer früheren Schule hatten die LK in ihrem Stundenplan feste Stunden, in den sie zur Vertetung herangezogen werden konnten. Bei TZ waren es entsprechend weniger. Zu diesen Zeiten musste man sich zur Vertretung im Schulgebäude bereit halten. Es waren häufig Hohlstunden oder Stunden direkt vor oder im Anschluss an den eigenen Unterricht.

    An meiner aktuellen Schule muss man frühs bei Untis schauen, ob man für den Tag verplant wurde. Wenn nicht, dann kann man kommen und gehen wie man will. Aufgrund des Alters der SuS kommt es, je nach Schulform, aber öfter auch einfach zu Entfall oder die SuS bekommen einen Arbeitsauftrag, den sie selbstständig bearbeiten sollen. Die LK im Nebenzimmer ist Ansprechperson. Bisher habe ich noch nicht mitbekommen, dass es wegen der Vertretungssituation Unmut gibt.

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  • Ich bin wirklich froh, dass ich auch nächstes Schuljahr noch befristet in Teilzeit bin. Da fällt sowas wie Vertretung glücklicherweise echt komplett weg. Der einzige richtige Vorteil.

  • Immer diese Ammenmärchen... Ja, es gibt vielleicht noch flexiblere Berufe. Aber diese gehören eher zu einer Minderheit.

    Homeoffice heißt, dass man am Bürotisch sitzt und arbeitet, mit Kunden telefoniert, Emails verfasst, in Onlinekonferenzen feststeckt...

    Ein Frisörbesuch ist da nicht inklidiert. Es sei denn, man hat komplette Gleitzeit. Wird aber bei eher wenigen der Fall sein. Dachdecker*innen, Ärzt*innen, Polizist*innen, Pflegekräfte,.... Können idR kein Homeoffice machen und müssen sich an einen strickten Dienstplan halten. Wenn es dumm läuft, müssen sie sogar länger bleiben, weil Kolleg*in XYZ krank ist.

    Natürlich kann man im Home-Office zum Friseur gehen. Ich mache recht oft Home-Office. Ich melde mich im System ab, mache was ich möchte und melde mich später wieder an und arbeite weiter. Was soll komplette Gleitzeit sein?


    (das übrigens erst seit Corona so hoch im Kurs ist und aktuelle in vielen Firmen wieder rückläufig

    Hast du da belastbare zahlen zu? Vom Gefühl her wird das eher mehr als weniger.

  • Also bei uns geht auch viel zwischendurch bei meinem Mann, aber ja der hat Gleitzeit ohne Kernarbeitszeit und noch dazu Vertrauensarbeitszeit, da sind wir i der Arbeitszeit sogar schon los in den Urlaub gefahren und er konnte als Beifahrer im Auto noch ein bisschen was machen am Laptop oder auch mit einem Kunden telefonieren, das ist genial.

  • Natürlich kann man im Home-Office zum Friseur gehen. Ich mache recht oft Home-Office. Ich melde mich im System ab, mache was ich möchte und melde mich später wieder an und arbeite weiter. Was soll komplette Gleitzeit sein?

    Das ist komplette Gleitzeit. Nicht komplette Gleitzeit würde bedeuten, dass man bspw. zwischen 7 und 9 anfangen kann zu arbeiten und dann entsprechend zwischen 15 und 18 Uhr aufhört. In vielen Betrieben ist es explizit unerwünscht am Abend /Wochenende zu arbeiten, weil im Zweifelsfall dann Zuschläge zu zahlen wären.

    Wer Fehler findet darf sie behalten und sich freuen! :victory:

  • Das ist komplette Gleitzeit. Nicht komplette Gleitzeit würde bedeuten, dass man bspw. zwischen 7 und 9 anfangen kann zu arbeiten und dann entsprechend zwischen 15 und 18 Uhr aufhört. In vielen Betrieben ist es explizit unerwünscht am Abend /Wochenende zu arbeiten, weil im Zweifelsfall dann Zuschläge zu zahlen wären.

    Sowas hatte ich noch nie. Auch keine Kernzeiten. Am Minsterium kann ich von 6 bis 20 Uhr Mo. - Fr. arbeiten wann ich will (es sei denn es sind Termine vereinbart).


    So kenne ich das auch von meinen anderen vorherigen Arbeitgebern. Ich habe allerdings auch nie Service oder ähnliches gemacht.

  • Sowas hatte ich noch nie. Auch keine Kernzeiten. Am Minsterium kann ich von 6 bis 20 Uhr Mo. - Fr. arbeiten wann ich will (es sei denn es sind Termine vereinbart).


    So kenne ich das auch von meinen anderen vorherigen Arbeitgebern. Ich habe allerdings auch nie Service oder ähnliches gemacht.

    Nur mal so als "Gegenbeispiel": In allen Büros des Betriebs, in dem mein Männe arbeitet (Automobilzulieferer), muss in der Kernzeit von 7 bis 17 Uhr jemand erreichbar sein - sowohl telefonisch als auch vor Ort. Vorgabe von "oben" (betrifft auch alle anderen Werke dieses Unternehmens)! Die Büromitarbeiter*innen dürfen Mo. bis Fr. zwischen 6:30 und 8:30 Uhr morgens anfangen und zwischen 15:30 und 17:30 Uhr Feierabend machen. Wochenendarbeit ist nicht erwünscht.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Da möchte ich nochmal drauf zurück kommen Moebius .

    Wo ist das gesetzlich verankert? Bei uns werden sie nämlich nicht angerechnet.

    Hat vor Jahren mal eine Anfrage an die Behörde ergeben, ergibt sich aus EU-Recht:


    Davon abgesehen können auch Bereitschaftszeiten, bei denen der Arbeitnehmer Rufbereitschaft außerhalb seines Arbeitsplatzes hat, als Arbeitszeit eingestuft werden. Dies ist aus Sicht des EuGH dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer Einschränkungen für die Bereitschaftszeit vorgegeben sind, die ihn "objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen", diese Zeit, in der er sich bereit hält, frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen.

    Wenn die Einschränkung daraus besteht, dass man vor Ort sein muss, dürfte "erhebliche Beeinträchtigung" für mich auf jeden Fall zu bejahen sein.

    Bei dem Urteil ging es um Feuerwehrleute, die Übertragbarkeit auf andere Beamte dürfte damit ebenfalls gegeben sein.

    abgesehen können auch Bereitschaftszeiten, bei denen der Arbeitnehmer Rufbereitschaft außerhalb seines Arbeitsplatzes hat, als Arbeitszeit eingestuft werden. Dies ist aus Sicht des EuGH dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer Einschränkungen für die Bereitschaftszeit vorgegeben sind, die ihn "objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen", diese Zeit, in der er sich bereit hält, frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen.abgesehen können auch Bereitschaftszeiten, bei denen der Arbeitnehmer Rufbereitschaft außerhalb seines Arbeitsplatzes hat, als Arbeitszeit eingestuft werden. Dies ist aus Sicht des EuGH dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer Einschränkungen für die Bereitschaftszeit vorgegeben sind, die ihn "objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen", diese Zeit, in der er sich bereit hält, frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen.Davon abgesehen können auch Bereitschaftszeiten, bei denen der Arbeitnehmer Rufbereitschaft außerhalb seines Arbeitsplatzes hat, als Arbeitszeit eingestuft werden. Dies ist aus Sicht des EuGH dann der Fall, wenn dem Arbeitnehmer Einschränkungen für die Bereitschaftszeit vorgegeben sind, die ihn "objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen", diese Zeit, in der er sich bereit hält, frei zu gestalten und sich seinen eigenen Interessen zu widmen.

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    Man kann auch bei dem Spielchen aufpassen und pragmatisch sein.

    Wenn ich SL wäre und mir ein gesammeltes Kollegium mit sowas käme (obwohl wir alle wissen, dass es nunmal keine Ressourcen dafür gibt), dann würde ich meine Möglichkeiten ausnutzen, um Stundenpläne mit Lücken zu gestalten.
    Denn: eine Freistunde im Stundenplan als Bereitschaftsstunde zu deklarieren, wird wohl keine "erhebliche Beeinträchtigung" sein, zumal ich auch die Zeit nur vor Ort verbringen muss, wenn vorher keine Vertretung ansteht.
    Ich wohne in einem unverschämt nahen Radius an meiner Schule (dürfte unter den kürzesten Wegen haben) und trotzdem würde ich für 45 Minuten nur nach Hause laufen, wenn ich etwas sehr Wichtiges vergessen habe oder mein Hund krank ist.
    Dann nehme ich lieber in Kauf, dass ich alle paar Halbjahre eine Vertretungsbereitschaft auch vor der Schule habe, so dass ich ggf. "umsonst" zur 1. Stunde komme (einmal in 6 Jahren passiert, vielleicht?), als darauf zu pochen, dass alle VBs bezahlt werden, obwohl die anderen in Springstunden oder im Anschluss sind, und mein Leben nicht sooo stark beeinträchtigen. Es geht ja nicht um eine RICHTIGE Bereitschaft.
    Mein Vater hatte in den 80ern Bereitschaften, da durfte er das komplette Wochenende das Haus nicht verlassen, ohne eine stundengenaue Erreichbarkeit gegeben war (kein Handy), und seine Bezahlung war "mit abgegolten". Und nein, keine elitäre Führungskraft, sondern irgendwas mit Elektrik-Handwerk bei der Bahn.

  • Der Beitrag ist ein wildes Sammelsurium, das pendelt zwischen "Früher war es viel schlimmer, stellt euch nicht so an" und "wenn ich Schulleitung wäre, würde ich die KuK, die auf ihr Recht bestehen, einfach Schikanieren".


    Ich habe die Rechtslage geschildert. Natürlich ist auch eine Freistunde im Stundenplan als Bereitschaft anzurechnen, wenn man sie zur Bereitschaft deklariert. Umgekehrt habe ich ganz am Anfang auch geschrieben, dass Vertretung zum Beruf gehört.

    Zum Amt der Schulleitung gehört, mit den gegebenen Anforderungen und den dafür zur Verfügung stehenden Ressourcen professionell um zu gehen.

  • Ich habe die Rechtslage geschildert. Natürlich ist auch eine Freistunde im Stundenplan als Bereitschaft anzurechnen, wenn man sie zur Bereitschaft deklariert. Umgekehrt habe ich ganz am Anfang auch geschrieben, dass Vertretung zum Beruf gehört.

    Es gibt da überhaupt keinen Widerspruch in der Deklaration als Arbeitszeit mit Blick darauf, dass unsere Arbeitszeit eben nicht nur aus Unterricht besteht.


    PS: Dass die Bereitschaftszeiten zwar Arbeitszeiten sind, als solche bei Lehrkräften aber bereits in der mit dem Pflichtdeputat festgelegten durchschnittlichen Arbeitszeit berücksichtigt und daher nicht noch einmal separat abzurechnen sind, hatte u.a. das OVG NRW bereits 2005 festgestellt. (Az. 6 A 2650/03).

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    Ich habe die Rechtslage geschildert. Natürlich ist auch eine Freistunde im Stundenplan als Bereitschaft anzurechnen, wenn man sie zur Bereitschaft deklariert.

    ... weil du der Meinung bis, dass um 8uhr morgens checken, ob ich zwischen 9 und 10 vertrete, oder "frei" habe und im Vorfeld keine VKaffee-Verabredung um 9uhr 05 nehmen konnte eine

    Zitat


    Einschränkung [...] ist, die [mich] "objektiv gesehen ganz erheblich beeinträchtigen", diese Zeit, in der [ich mich] bereit [halte], frei zu gestalten und [mir] [meinen] eigenen Interessen zu widmen.


    Da möchte ich gerne das Urteil sehen.
    Wir haben eben keine *erhebliche Beeinträchtigung*, wenn wir ab und zu eine Stunde früher anreisen oder ein paar Stunden in der Woche frei von Terminen frei halten müssen, die wir eh am Schulort verbringen würden (abgesehen von einem Spaziergang an der frischen Luft).
    Ich kann ja nicht behaupten, dass ich meine komplette Arbeitszeit außerhalb der Frei- und Randstunden gelegt hätte.

  • Hat vor Jahren mal eine Anfrage an die Behörde ergeben, ergibt sich aus EU-Recht:


    Wenn die Einschränkung daraus besteht, dass man vor Ort sein muss, dürfte "erhebliche Beeinträchtigung" für mich auf jeden Fall zu bejahen sein.

    Bei dem Urteil ging es um Feuerwehrleute, die Übertragbarkeit auf andere Beamte dürfte damit ebenfalls gegeben sein.


    Wir haben uns im ÖPR damals sehr intensiv mit der Thematik beschäftigt. Aussage / Ergebnis damals war, dass es eben NICHT auf Lehrkräfte übertragbar sei ... hat wohl was damit zu tun, dass Mehrarbeit bei uns nur dann entsteht, wenn Unterricht gehalten wird. Daraus folgt: Präsenz und zur Vertretung heran gezogen => Mehrarbeit. Präsenz und keine Vertretung, einfach nur dumm rumsitzen => keine Mehrarbeit. Deshalb gelten bei uns Abituraufsichten, Konferenzen, Sitzungen usw. auch nie als "Mehrarbeit", sie sind in der allgemeinen Arbeitszeit einfach mit drin ... Natürlich kann die Aussage, die wir bekommen haben, auch falsch sein, aber bei uns wird keine Präsenz, in der nicht eine Vertretung anfällt, als Arbeitszeit / Mehrarbeit gerechnet.

  • ... weil du der Meinung bis, dass um 8uhr morgens checken, ob ich zwischen 9 und 10 vertrete, oder "frei" habe und im Vorfeld keine VKaffee-Verabredung um 9uhr 05 nehmen konnte eine...

    Ich habe genau das Gegenteil geschrieben, Vertretungsstunden sind überhaupt nicht zu beanstanden und gehen im Zweifelsfall auch gegenüber privaten Terminen vor, auch wenn sie relativ kurzfristig angesetzt werden, rechtlich zu beanstanden sind hingegen feste Bereitschaftszeiten im Stundenplan, bei denen eine Anwesenheit erwartet wird, auch wenn keine Vertretung anfällt.

    Meine Aussage bezieht sich auch ausschließlich auf diese Bereitschaftszeiten und nicht auf Abiturkorrekturen oder sonst was an deren normalen dienstlichen Tätigkeiten.

  • rechtlich zu beanstanden sind hingegen feste Bereitschaftszeiten im Stundenplan, bei denen eine Anwesenheit erwartet wird, auch wenn keine Vertretung anfällt.

    Nein, sind sie grundsätzlich erst einmal nicht (siehe hierzu meinen Beitrag #76). Das mag anders aussehen, wenn auf einmal erhebliche Anteile der ungebundenen Arbeitszeit als Präsenzzeiten deklariert würden.

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