Hallo liebes Forum, ich bräuchte mal Rat.
Ich bin Reservist (Oberstleutnant). Die Schule, bei der ich seit dem 01.04.2024 bin, weiß das. Ich bin Beamter auf Probe.
Ich war seit vielen Jahren auf keiner Wehrübung mehr, aber jetzt, mit dem sich anbahnenden Krieg gegen Putin, möchte ich gerne im Ernstfall vorbereitet auf meinen Dienstposten gehen und nicht dann erst "angelernt" werden müssen, wenn Putins Panzer bereits in Polen stehen.
Am Anfang stand meine Schule hinter mir und fand mein Engagement gut. Im Rahmen der Ausbildung für den Truppendienst habe ich eine Wehrübung im Dezember von vier Wochen von der Schule "genehmigt" gekommen.
Eine weitere Wehrübung im Juni zur Wiederherstellung/Verbesserung der Schießfertigkeiten des Einzelschützen aka Waffenausbildung mit der Dauer von einer Woche wurde nun von der Schule abgelehnt wegen "möchten keinem weiteren Unterrichtsausfall oder Vertretungserfordernissen zustimmen". Dies betrifft neun Doppelstunden und ich habe alle Unterrichte dafür vorbereitet, was ich der SL auch so mitgeteilt habe. Eine dritte Wehrübung (eine Woche vor und die erste Woche in den Sommerferien), die dem Einarbeiten auf dem neuen Dienstposten dienen sollte, wurde noch nicht beschieden.
Ist die Schule eigentlich überhaupt die Stelle, die entscheidet, ob ein verbeamteter Lehrer eine Wehrübung machen "darf"?