Schule verweigert Zustimmung zu Wehrübung > vier Wochen

  • Hallo liebes Forum, ich bräuchte mal Rat.

    Ich bin Reservist (Oberstleutnant). Die Schule, bei der ich seit dem 01.04.2024 bin, weiß das. Ich bin Beamter auf Probe.

    Ich war seit vielen Jahren auf keiner Wehrübung mehr, aber jetzt, mit dem sich anbahnenden Krieg gegen Putin, möchte ich gerne im Ernstfall vorbereitet auf meinen Dienstposten gehen und nicht dann erst "angelernt" werden müssen, wenn Putins Panzer bereits in Polen stehen.

    Am Anfang stand meine Schule hinter mir und fand mein Engagement gut. Im Rahmen der Ausbildung für den Truppendienst habe ich eine Wehrübung im Dezember von vier Wochen von der Schule "genehmigt" gekommen.

    Eine weitere Wehrübung im Juni zur Wiederherstellung/Verbesserung der Schießfertigkeiten des Einzelschützen aka Waffenausbildung mit der Dauer von einer Woche wurde nun von der Schule abgelehnt wegen "möchten keinem weiteren Unterrichtsausfall oder Vertretungserfordernissen zustimmen". Dies betrifft neun Doppelstunden und ich habe alle Unterrichte dafür vorbereitet, was ich der SL auch so mitgeteilt habe. Eine dritte Wehrübung (eine Woche vor und die erste Woche in den Sommerferien), die dem Einarbeiten auf dem neuen Dienstposten dienen sollte, wurde noch nicht beschieden.

    Ist die Schule eigentlich überhaupt die Stelle, die entscheidet, ob ein verbeamteter Lehrer eine Wehrübung machen "darf"?

  • Klinger 7. April 2025 19:51

    Hat den Titel des Themas von „Schule verweigert Zustimmung zu Wehrübung > Vier Wochen“ zu „Schule verweigert Zustimmung zu Wehrübung > vier Wochen“ geändert.
    • Offizieller Beitrag

    In den Unterlagen vom, Reservistenverband steht zum Thema "Heranziehen zur Übung":

    2054.

    Darüber hinaus ist eine Einverständniserklärung des Arbeitgebers/der Dienstbehörde

    • bei Überschreiten der Dauer von Übungen von sechs Wochen im Kalenderjahr,

    • nach Erreichen der gesetzlichen Gesamtdauer bei Übungen,

    • bei der Teilnahme an einer besonderen Auslandsverwendung,

    • bei einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Innern,

    • bei einer über drei Monate dauernden Hilfeleistung im Ausland erforderlich.


    Sprich: die Schule entscheidet nicht.
    Allerdings wird in einem Forum (wo ich den Link gefunden habe) unisono gesagt, dass die Übungen auch bei kürzerem EInsatz in Absprache mit dem Arbeitgeber erfolgen sollten. Im beiderseitigen Einverständnis.


    ---

    Edit: Bin ich zu doof, ein Zitat einzufügen? *seufz*

  • Zitat: "Unter diesem Gesichtspunkt wird selbst bei kleineren Übungen regelmäßig auch die Einwilligung des Arbeitgebers eingefordert. Schließlich soll ein Konsens zwischen allen Beteiligten erzielt werden und sich der „zivile" Vorgesetzte rechtzeitig auf die übungsbedingte Abwesenheit einstellen können. Rein rechtlich muss eine Zustimmung bei freiwilligen Übungen zwar erst dann vorliegen, wenn die Gesamtdauer sechs Wochen pro Kalenderjahr überschreitet sowie bei Pflichtübungen ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten angesetzt wird. In der praktischen Umsetzung wird aber in der Regel seitens der Bundeswehr keine Einberufung veranlasst, sollte sich der Arbeitgeber komplett querstellen."

    Quelle:

    https://www.dienstzeitende.de/m/dze-magazin/…nternehmen-154/

  • Nachdem die 6- Wochen- Grenze offenbar noch nicht erreicht ist, kann vielleicht der Personalrat vermitteln in dem Fall, um möglicherweise doch noch die Freigabe zu erlangen.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Also in der Schulzeit eine Wehrübung zur Schießausbildung als Oberstleutnant halt ich für absoluten Unfug. Da muss man sich jetzt auch nicht querstellen. Andere, hochwertige Ausbildungen die ggf. nur zu diesem Zeitpunkt und mit deinem Dienstposten kombiniert werden, okay, aber das halte ich für absoluten Unsinn.

  • Also in der Schulzeit eine Wehrübung zur Schießausbildung als Oberstleutnant halt ich für absoluten Unfug. Da muss man sich jetzt auch nicht querstellen. Andere, hochwertige Ausbildungen die ggf. nur zu diesem Zeitpunkt und mit deinem Dienstposten kombiniert werden, okay, aber das halte ich für absoluten Unsinn.

    Ich würde sagen, es geht sogar nur zur Schulzeit. Unterricht ist der einzige Teil unserer Arbeitszeit, der wirklich erfasst wird, also auch der einzige Teil, den man einer Wehrübung zur Verfügung stellen sollte. Die Ferien sollte man dafür nicht hergeben, denn die Arbeit dort kann man schlecht neuverteilen. Oder wer übernimmt von Kollegen die Korrektur von Klassenarbeiten oder die Planung von Unterricht?

  • Also in der Schulzeit eine Wehrübung zur Schießausbildung als Oberstleutnant halt ich für absoluten Unfug. Da muss man sich jetzt auch nicht querstellen. Andere, hochwertige Ausbildungen die ggf. nur zu diesem Zeitpunkt und mit deinem Dienstposten kombiniert werden, okay, aber das halte ich für absoluten Unsinn.

    Unabhängig von Dienstgrad und Verwendung gehört es zu den Aufgaben eines Soldaten, seine Schießfertigkeit zu erhalten.

  • Zitat: "Unter diesem Gesichtspunkt wird selbst bei kleineren Übungen regelmäßig auch die Einwilligung des Arbeitgebers eingefordert. Schließlich soll ein Konsens zwischen allen Beteiligten erzielt werden und sich der „zivile" Vorgesetzte rechtzeitig auf die übungsbedingte Abwesenheit einstellen können. Rein rechtlich muss eine Zustimmung bei freiwilligen Übungen zwar erst dann vorliegen, wenn die Gesamtdauer sechs Wochen pro Kalenderjahr überschreitet sowie bei Pflichtübungen ein Zeitraum von mehr als 3 Monaten angesetzt wird. In der praktischen Umsetzung wird aber in der Regel seitens der Bundeswehr keine Einberufung veranlasst, sollte sich der Arbeitgeber komplett querstellen."

    Quelle:

    https://www.dienstzeitende.de/m/dze-magazin/…nternehmen-154/

    Ich kenne diese Seite, kann aber die Verlässlichkeit dieser Quelle nicht einschätzen. Das ist keine Seite der Bw oder sonst einer Behörde o.ä.

  • Hier steht bei Nr. 701 etwas anderes. Leider widersprechen sich die Quellen, aber diese hier ist aktueller.

    Allerdings: Hier ist eine aktuelle Version der A2-1300/0-0-2, wo es in 2054 genauso steht wie in dem von Dir verlinkten Text auf der Reservistenverbandseite.

  • Ich kenne diese Seite, kann aber die Verlässlichkeit dieser Quelle nicht einschätzen. Das ist keine Seite der Bw oder sonst einer Behörde o.ä.

    Nee, dass ist keine Behörde, sondern jemand, der sich selbstständig gemacht hat und sich darauf spezialisiert hat alten Bundeswehrangehörigen neue Jobs zu vermitteln. Der hat also offenbar Kontakt zu Firmen aufgebaut, die gerne Soldaten aufnehmen. Wenn man davon leben kann, dann wird der vermutlich nicht nur einen alten Soldaten vermittelt haben, sondern ein paar mehr. Die Links zu seinen sozialen Medien weisen mehrere tausend Follower aus. Es wird also wohl schon "etwas" Rückmeldung von ehemaligen Soldaten haben.

    Wie verlässlich die sind, kann ich jetzt auch nicht sagen, aber ich würde auf den ersten Blick zumindest nicht auf gering tippen, da sich die Aussagen doch grundsätzlich erstmal mit den anderen Quellen hier decken (man muss bedenken, dass der Artikel zuletzt 2018 überarbeitet wurde. Da er noch auf den Sozialen Medien heute noch aktiv ist, gehe ich davon aus, dass sich da nicht viel geändert hat.)

    Aber wenn der Anspruch auf hohe Verlässilchkeit beruht, dann dürfte man so eine Frage auch nicht in einem Lehrerforum stellen, sondern sollte direkt bei der Bundeswehr fragen.

    Aber ganz ehrlich: Ich würde es genau so machen. Erst den Arbeitgeber fragen. Warum sich in der Bevölkerung angreifbarbar machen? Stell dir vor was passieren würde, wenn die Bundeswehr das Zwangsweise machen würde, obwohl sich der Arbeitgeber quer stellt. Das würde doch sofort einen großen Schittstorm in so mancher Partei/Szene geben. Dann würden die als Beweis das Schreiben der Bundeswehr hernehmen, in denen die Bundesqehr sich gegen den Arbeitgeber entscheidet und dann kämen so Argumente wie "Der Staat macht Zangsrekrutierungen", "Der Staat bereitet einen aktien Krieg vor", ... Guck dich doch mal auf YouTube ein bischen um. Da wenn du da einmal so ein paar gar nicht mehr so kleine links und rechtsextreme Kanäle auf YouTube gesehen hast, dann müsstest du eigentlich wissen, das dort einige Kanäle soetwas mit großer Freude aufnehmen würden um gegen den Staat zu hetzen und sich zig tausend Leute freuen würde, dass sie endlich mal wieder einen Punkt gegen den "bösen" Staat gefunden haben.

  • Hier steht bei Nr. 701 etwas anderes. Leider widersprechen sich die Quellen, aber diese hier ist aktueller.

    Ahh... Wo widersprechen sich denn da die Quellen? Sie schreiben doch genau das gleiche. Bei dir auf S.25:

    Zitat: "Die Heranziehung zum Reservistendienst außerhalb des Spannungs- oder Verteidigungsfalls

    erfolgt gem. politischer Vorgabe nur bei freiwilliger Bereitschaft des Reservisten/ der Reservistin und

    erfordert zusätzlich die Zustimmung der Arbeitgeberin/ des Arbeitgebers oder der Dienstbehörden für eine Beorderung. Die Freistellungsbereitschaft zu erhöhen bleibt daher wichtige Voraussetzung für das Engagement in der Reserve."

  • Das einzige, was ich mir neben Personalrat als Problemlöser vorstellen könnet:

    Sich nicht an die Schulleitung zu wenden, sondern eine Dienststelle höher. Schließlich wirst du ja vom Land bezahlt und nicht von deinem Schulleiter. Arbeitgeber sitzt also etwas höher.

  • Also in der Schulzeit eine Wehrübung zur Schießausbildung als Oberstleutnant halt ich für absoluten Unfug. Da muss man sich jetzt auch nicht querstellen. Andere, hochwertige Ausbildungen die ggf. nur zu diesem Zeitpunkt und mit deinem Dienstposten kombiniert werden, okay, aber das halte ich für absoluten Unsinn.

    Ein Reservist der Schweizer Armee wird für einen Wiederholungskurs selbstverständlich bei bezahlter Stellvertretung freigestellt. Ich halte in den Zeiten, in denen wir nun mal leben, eine Wehrübung für alles andere als "absolutn Unsinn".

  • Ich denke, Karl-Dieter hat dezidiert die "Schießausbildung" gemeint. Ein Oberstleutnant sollte evlt. andere Dinge lernen / wiederholen als das reine Schießen, weil der selbst nicht so häufig direkt in Kampfhandlungen verwickelt sein wird (Ich vermute, das ist Karl-Dieters Gedankengang ... ich will das gar nicht beurteilen).

  • Ein Reservist der Schweizer Armee wird für einen Wiederholungskurs selbstverständlich bei bezahlter Stellvertretung freigestellt. Ich halte in den Zeiten, in denen wir nun mal leben, eine Wehrübung für alles andere als "absolutn Unsinn".

    Ja, wir reden hier aber nicht von der Schweiz. Vielleicht sollte die Schweiz "in den Zeiten, in denen wir nun mal leben" auch mehr als 0,7% des BIP investieren.

  • Ja, wir reden hier aber nicht von der Schweiz. Vielleicht sollte die Schweiz "in den Zeiten, in denen wir nun mal leben" auch mehr als 0,7% des BIP investieren.

    Der Kommentar ist vollkommen lächerlich. Die Schweiz unterhält proportional zur Bevölkerungsgrösse eine der grössten Milizarmeen der Welt. Allein die Personalkosten sind natürlich erheblich günstiger als irgendwo sonst weil ich z. B. als Frau ja meine Arbeitskraft zu Verfügung stelle für alle Kollegen, die bis zum vollendeten 30. Lebensjahr jährlich zum Wiederholungskurs eingezogen werden. Und das pro-Kopf-BIP beträgt das doppelte von Deutschland.

    Ich denke, Karl-Dieter hat dezidiert die "Schießausbildung" gemeint. Ein Oberstleutnant sollte evlt. andere Dinge lernen / wiederholen als das reine Schießen, weil der selbst nicht so häufig direkt in Kampfhandlungen verwickelt sein wird (Ich vermute, das ist Karl-Dieters Gedankengang ... ich will das gar nicht beurteilen).

    Lies dir doch bitte gerne noch mal den Ausgangsbeitrag durch. Da steht "Wehrübung", nicht "Schiessübung". Ein WK der Schweizer Armee schult auch noch was anders als Schiessen. Ich habe wirklich ausreichend Kollegen, die das noch machen müssen.

    • Offizieller Beitrag

    Zur Info:

    Lies dir doch bitte gerne noch mal den Ausgangsbeitrag durch. Da steht "Wehrübung", nicht "Schiessübung".

    Es ist einmal von einer 4-Wöchigen (bereits vergangenen) Wehrübung die Rede.

    Die aktuelle Frage bezieht sich aber u.a. auf:

    Zitat

    Eine weitere Wehrübung im Juni zur Wiederherstellung/Verbesserung der Schießfertigkeiten des Einzelschützen aka Waffenausbildung mit der Dauer von einer Woche wurde nun von der Schule abgelehnt

    Und davon (Erhalten der Schießfertigkeiten) sprach Karl-Dieter.

  • Als jemand der genügend Schießübungen mitgemacht und durchgeführt hat, sehe ich jetzt auch nicht unbedingt die Notwendigkeit, diese unter der Woche durchzuführen. Das ist ehrlich gesagt auch ein bisschen bequem von der Bundeswehr, die so für Reservisten anzusetzen. Kann man genauso auch am Wochenende machen. Für sowas braucht man auch nicht besonders viel Personal, falls dessen Wochenende ein Beweggrund ist.

  • Die vierwöchige Wehrübung ist erst im kommenden Dezember.

    Bei der Wehrübung, um die es in diesem Thread geht, handelt es sich nicht um eine Schießübung. Eine solche wirf regelmäßig vom Reservistenverband an Wochenenden organisiert.

    Es geht um Kennenlernen der aktuellen Handfeuerwaffen, Waffendrill (damit man auch unter Feindeinwirkung die Handgriffe drauf hat), Schießsimulator Ausbildung, Gruppenschießen, Ausbildung der Ausbilder u.ä.

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