• "Besonderes Konzept" kann auch einfach heißen: kleinere Klassen. Für mich sind die kleineren Klassen ein wichtiger Grund, weshalb die Arbeit an einer Privatschule attraktiver sein kann. 20 statt 30 Schüler in einer Klasse bedeutet: Ich kann viel individueller auf die Schüler eingehen. Ich weiß: Es gibt Studien, die zeigen, dass kleinere Klassen gar nicht unbedingt zu besseren Leistungen der Schüler führen. Aber für mich als Lehrkraft ist das Unterrichten angenehmer, das weiß ich auch ohne Studien. Hinzu kommt der geringere Korrekturaufwand.

    "Kleinere Klassen" finanziert der Staat nicht für einzelne Personengruppen, staatlich anerkannte Ersatzschulen (bei denen der Staat dann 83% der Personalkosten trägt) müssen im großen und ganzen nach den gleichen Kennziffern arbeiten, wie normale staatliche Schulen, Privatschulen mit sehr viel angenehmeren Bedingungen ("Staatlich genehmigte Ersatzschulen") müssen sich vollständig selber finanzieren, was in der Regeln ein Schulgeld im vierstelligen Bereich pro Monat bedeutet. Solche Schulen kann man Deutschlandweit an 2-3 Händen abzählen.

    Etwas günstiger sind noch Waldorfschulen, die können weniger Geld nehmen, weil dort nur Lehrkräfte arbeiten, die das aus Überzeugung tun und sich darum mit Gehältern knapp unter dem Niveau von Kindergärtnerinnen zufrieden geben.

    Wenn dann die Bezahlung (inkl. Möglichkeit der Verbeamtung) nicht schlechter oder nur wenig schlechter als einer staatlichen Schule ist, macht die Privatschule bei mir das Rennen.


    Der Regelfall ist, dass staatlich anerkannte Ersatzschulen kaum noch verbeamten und analog zu Angestellten im öD nach TVÖD bezahlen, staatlich genehmigte Ersatzschulen haben nie verbeamtet und bezahlen durch die Bank deutlich schlechter.

  • Das scheint dann offenbar stark von der Region abzuhängen.

    Ich kann allein mit dem Fahrrad mehr als 5 staatlich anerkannte Ersatzschulen erreichen, die alle die Möglichkeit der Verbeamtung anbieten. Zwei davon zahlen die gleichen Gehälter wie der Staat inkl. Beihilfe, die anderen kürzen nur bei den Familienzuschlägen (in Teilen verhandelbar). Schulgeld liegt nur im 2-stelligen oder niedrigen 3-stelligen Bereich pro Monat, trotzdem sind in den Klassen 5-10 Kinder weniger als an staatlichen Schulen. Alle dieser Privatschulen zeichnen sich durch eine angenehme Schülerschaft aus bildungsnahen Familien aus.

    Zusammenarbeit mit den Eltern ist allerdings in Teilen etwas anstrengender als beim Staat.

    Es gibt auch hier in der Region weitere Privatschulen, die sich an eine schwierige Schülerschaft richten. Aber da muss man ja nicht hin, wenn man nicht möchte. Ich persönlich finde die Arbeit an einer Privatschule angenehmer, insbesondere wenn das Gehalt nicht geringer ist, und würde ungern an eine staatliche Schule zurückwollen.

  • Der Regelfall ist, dass staatlich anerkannte Ersatzschulen kaum noch verbeamten und analog zu Angestellten im öD nach TVÖD bezahlen, staatlich genehmigte Ersatzschulen haben nie verbeamtet und bezahlen durch die Bank deutlich schlechter.

    Ich weiß nicht wie es in NDS geregelt ist, aber für Hessen trifft das auf jeden Fall nicht zu. Ob eine anerkannt oder "nur" genehmigt ist spielt eigentlich keine Rolle. Der einzige Unterschied ist, dass eine genehmigte Ersatzschule keine Abschlüsse verleihen kann. Daher sind Grundschule oft nicht anerkannt, weil es für den Träger überhaupt keinen Mehrwert bietet.

    Verbeamten können Ersatzschulen selbst überhaupt nicht (außer die kirchlichen, aber eben nur nach Kirchenrecht). Das geht nur über das Land. Da Land entscheidet entsprechend wieviele seiner Lehrkräfte für Ersatzschulen beurlaubt werden können bzw. dort eingesetzt werden.

  • In NRW gibt es noch das Modell des Planstelleninhabers, da ist man rechtlich angestellt, aber mit allen Vorteilen des Beamtenverhältnisses (Beihilfe, PKV, Besoldung, Pension, etc.), das können aber nur Schulträger machen die Körperschaften öffentlichen Rechtes sind (z.B. kirchliche Schulen). Kirchenbeamte sind in NRW nur Geistliche.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • 4. Man ist zwar nicht überfordert, hat aber schlicht keine Lust auf die Zustände an Landesschulen.

  • Nochmal vielen Dank für die weiteren Beiträge!

    Wenn du persönlich Ideale, Haltungen, bildungspolitische Vorstellungen vertrittst, für die aus diversen Gründen kein oder in deinen Augen unzureichender Platz im staatlichen Schulwesen ist

    1. Man ist inhaltlich voll überzeugt von dem besonderen Konzept

    Das kann ich so aus dem Bauch heraus schwer sagen. Müsste ich ausprobieren.
    Manchmal merkt man ja erst nach ein paar Monaten oder einem halben Jahr, "wo der Schuh drückt".
    Manchmal vielleicht erst viel später, wenn man einen Erkenntnisprozess durchgemacht hat. Mit 37 Jahren wie in meinem Fall muss man es sich aber gut überlegen, ob man irgendwo "herumexperimentiert" und ausprobiert.
    Gegen kleinere Klassen habe ich natürlich nichts einzuwenden. Ich könnte jetzt aber nicht behaupten, dass ich bspw. das Montessori-Konzept total großartig finde und deshalb an so einer Schule arbeiten wollte - ich glaube, das müsste ich erst mal gründlich erlebt haben und mitten drin gewesen sein. Und dann kann das wiederum von Schule zu Schule wieder anders sein. Grundsätzlich bin ich offen für alternative pädagogische Konzepte, aber ob sie ausschlaggebend werden für meine Entscheidung, ist die Frage. Wobei man da ja mitunter auch an staatlichen Schulen auf anscheinend sehr alternative und interessante Konzepte stoßen kann (wenn man Glück hat).

    So, nun gibt es also, wie es das verstehe, diese beiden Privatschultypen:
    * Staatlich genehmigte Ersatzschulen
    * Staatliche anerkannte Ersatzschulen

    Die Kirchlichen lasse ich jetzt mal außen vor, ich bin aus der Kirche ausgetreten, diese Option kann ich vermutlich abhaken.
    Und dazwischen und daneben gibt es nichts mehr, oder?

    Wenn nun staatlich genehmigte Ersatzschulen ggf. verbeamten können, und man potenziell wieder zurück zu staatlichen Schulen wechseln kann, dann erscheinen diese mir eine Erwägung wert, zumal das ja dann auch mit örtlicher Flexibilität verbunden sein kann (also: ich kann mir die Region aussuchen und mich an einer Schule bewerben). Verstehe ich das richtig?

    Damit wäre ja bspw. ein Nachteil ausgehoben, den städtische Schulen bieten, die zwar auch verbeamten, aber bei denen man - wie ich das verstanden habe - bspw. Pensionsansprüche verliert, wenn man von ihnen zurück an Landesschulen wechselt. An städtischen Schulen kann man sich ja auch direkt bewerben, und so quasi die Schule ggf. selbst aussuchen, aber man hat, wenn ich das richtig verstehe, einen anderen Dienstherr, nämlich die Stadt, und nicht das Land, und verliert oder reduziert daher bei einem Wechsel die Pensionsansprüche, richtig?


  • Wenn nun staatlich genehmigte Ersatzschulen ggf. verbeamten können, und man potenziell wieder zurück zu staatlichen Schulen wechseln kann, dann erscheinen diese mir eine Erwägung wert, zumal das ja dann auch mit örtlicher Flexibilität verbunden sein kann (also: ich kann mir die Region aussuchen und mich an einer Schule bewerben). Verstehe ich das richtig?

    Willst du in Bayern bleiben?

    Hier habe ich davon noch nicht gehört, kann aber sein, dass es das trotzdem gibt.

  • Falls du eine Naturwissenschaft unterrichtest, guck dir die Sammlung, das Material und die Unterrichtsräume an. Da es extrem teure Fächer sind, wird da bei vielen privaten Schulen gespart.

    Nein, aber IT. Dabei kann ich jedoch nicht behaupten, dass an meiner aktuellen staatlichen Schule in den IT-Sälen eine sehenswerte Ausstattung vorhanden wäre.

    Gibt es jemanden, der mit bei diesen Fragen behilflich sein könnte?

    Wenn nun staatlich genehmigte Ersatzschulen ggf. verbeamten können, und man potenziell wieder zurück zu staatlichen Schulen wechseln kann, dann erscheinen diese mir eine Erwägung wert, zumal das ja dann auch mit örtlicher Flexibilität verbunden sein kann (also: ich kann mir die Region aussuchen und mich an einer Schule bewerben). Verstehe ich das richtig?

    Damit wäre ja bspw. ein Nachteil ausgehoben, den städtische Schulen bieten, die zwar auch verbeamten, aber bei denen man - wie ich das verstanden habe - bspw. Pensionsansprüche verliert, wenn man von ihnen zurück an Landesschulen wechselt. An städtischen Schulen kann man sich ja auch direkt bewerben, und so quasi die Schule ggf. selbst aussuchen, aber man hat, wenn ich das richtig verstehe, einen anderen Dienstherr, nämlich die Stadt, und nicht das Land, und verliert oder reduziert daher bei einem Wechsel die Pensionsansprüche, richtig?

  • Staatlich anerkannte Ersatzschulen können im Allgemeinen nicht verbeamten. Man wird beim Staat verbeamtet und dann ggf. an eine Staatlich anerkannte Ersatzschule abgeordnet, entsprechende Stellen, die schon direkt so ausgeschrieben sind, gibt es manchmal. Zusätzlich gibt es bei Schulen in kirchlicher Trägerschaft die Besonderheit, dass sie selber Kirchenbeamte ernennen können, dann ist man aber auch "nur" bei der Kirche Beamter und kommt da auch nicht so ohne weiteres weg.

    "Städtische" Schulen gibt es nicht, bei allen staatlichen Schulen sind die Gemeinden oder Landkreise für die sächliche Ausstattung zuständig und das Bundesland für die personelle, der Dienstherr ist immer das Bundesland. Ob Stellen schulscharf ausgeschrieben werden oder über die übergeordnete Behörde, hat damit nichts zu tun.

  • Es gibt so viel ich weiß ein paar städtische Schulen in München und in ein paar anderen bayrischen Städten, ich hatte mich vor vielen Jahren mal an einer beworben, mich dann aber dagegen entschieden, weil ich mich nicht wohlgefühlt habe.

    In Bayern war damals meine Kombination nicht zugelassen, an der städtischen Schule in München schon. Dadurch habe ich es erfahren.

    Ergänzung

    "In München besuchen rund 163.500 Kinder und Jugendliche eine öffentliche Schule - von der Grundschule bis zur Berufsschule.

    In München gibt es 142 Grundschulen, 43 Mittelschulen, 16 Förderschulen, 24 Realschulen (20 städtische und vier staatliche), 43 Gymnasien (14 städtische und 29 staatliche), zwei städtische Schulen besonderer Art und 93 berufliche Schulen, davon 87 städtische." Aus https://stadt.muenchen.de/infos/zahlen-f…dung-sport.html

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  • Lieber Forumsnutzer, deine Frage ist daher sehr speziell, betrifft nur wenige Schulen in noch weniger Städten und nur in Bayern so viel ich weiß.

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  • "Städtische" Schulen gibt es nicht, bei allen staatlichen Schulen sind die Gemeinden oder Landkreise für die sächliche Ausstattung zuständig und das Bundesland für die personelle, der Dienstherr ist immer das Bundesland.

    Stimmt so "absolut" nicht. Meine aktuelle Schule ist z.B. in Stiftungsträgerschaft, wobei die Stiftung aus Stadt und anderen Akteuren besteht bzw. bestand. Die Stadt darf dabei lediglich keine Mehrheit im Trägerverein haben.

    Der Wechsel von einer Planstelle an einer privaten Schule in eine verbeamtete Stelle beim Staat ist grundsätzlich wohl schon irgendwie möglich. Kollegen ohne Aufstiegsmöglichkeiten bei uns sind beispielsweise in Schulleiterpositionen beim Land gewechselt und auch Abordnungen ins Ministerium funktionieren. Ich war neulich mit einer kirchlichen Schule im Gespräch und auch dort sagte man, wenn ich merke, dass ich mit den Konditionen nicht zurecht komme, könne ich immer noch zum Land wechseln. Wie genau, weiß ich allerdings nicht. In NRW liegt die Altergrenze für Übernahmen in den Landesdienst bei 55, glaube ich.

  • Das ist dadurch aber keine städtische Schule, sondern trotzdem eine staatich anerkannte Ersatzschule mit einem Trägerverein. Es gibt städtische Beamte, aber in der Regel nicht im Bereich von Lehrkräften, wenn man von exotischen Fällen wie dem Beispiel oben in Bayern absieht. (Und da wird man dann auch nicht so ganz flexibel an eine andere Schule mit Beschäftigungsverhältnis beim Land wechseln können)

    Wenn die "Planstellen" die von mir oben beschriebenen Beamtenstellen zur Abordnung an anerkannte Ersatzschulen sind, ist ein Wechsel relativ problemlos möglich. Auch welchsel vom Status des Kirchenbeamten zum staatlichen Beamten beim Bundesland sind meines Wissens nach möglich, wenn der alte und neue Dienstherr einverstanden sind, aber zuverlässig und unkompliziert ist nichts davon.

  • Bei mir hing die Entscheidung von der Fächerkombination ab:

    Mit KR würd ich nicht an ne Schule in kirchlicher Trägerschaft gehen.

    Wichtig zu lernen vor allem ist Einverständnis. (B. Brecht)

    Konzentrieren Sie sich ganz auf den Text, wenden Sie das Ganze auf sich selbst an. (J.A. Bengel)

  • Wenn nun staatlich genehmigte Ersatzschulen ggf. verbeamten können, und man potenziell wieder zurück zu staatlichen Schulen wechseln kann, dann erscheinen diese mir eine Erwägung wert, zumal das ja dann auch mit örtlicher Flexibilität verbunden sein kann (also: ich kann mir die Region aussuchen und mich an einer Schule bewerben). Verstehe ich das richtig?

    Es verbeamtet das Bundesland. Du lässt dich, wenn du möchtest, an eine staatlich anerkannte Privatschule beurlauben. Entweder einige Jahre nachdem du bereits an einer staatlichen Schule verbeamtet wurdest oder gleichzeitig mit deiner Verbeamtung. Zweiteres nennt sich "Verbamtung mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst", zumindest in BW. Sprich: Du hast einen unbefristeten Vertrag mit der Privatschule in der Tasche und bittest kurz danach das Land um Verbeamtung an dieser Privatschule.

    Aber auch an staatlichen Schulen gibt es schulscharfe Stellenausschreibungen, d.h. auch bei staatlichen Schulen besteht die Möglichkeit, dass du dir selbst aussuchst, wohin du gehst. Wie viele Stellen schulscharf ausgeschrieben werden, hängt freilich vom Fach ab.

  • Aber auch an staatlichen Schulen gibt es schulscharfe Stellenausschreibungen, d.h. auch bei staatlichen Schulen besteht die Möglichkeit, dass du dir selbst aussuchst, wohin du gehst. Wie viele Stellen schulscharf ausgeschrieben werden, hängt freilich vom Fach ab.

    Das kommt in Bayern bei staatlichen Schulen so gut wie nicht vor, wenn es um Planstellen geht.

    Hier werden von Schulen eigentlich nur Vertretungstellen selbst ausgeschrieben.

  • Zweiteres nennt sich "Verbamtung mit gleichzeitiger Beurlaubung in den Privatschuldienst", zumindest in BW. Sprich: Du hast einen unbefristeten Vertrag mit der Privatschule in der Tasche und bittest kurz danach das Land um Verbeamtung an dieser Privatschule.

    Dieser Antrag muss von der Schule gestellt werden. Es werden an Ersatzschulen in BW jedoch prozentual im Verhältnis nur so viele Bewerber (mit gleichzeitiger Abordnung an die Ersatzschule) verbeamtet, wie an öffentlichen Schulen im Verhältnis zur Beschäftigtenzahl verbeamtet werden. Das ergibt dann eine überschaubare Anzahl.

    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)
    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten

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