? Übermäßige Anwesenheitszeiten an Ganztagsschulen

  • Ja, so stellst du dir das vor, mit dem Hinweis, man müsste ja nur mal Nein sagen.


    Das ist aber kein Beschluss der Schule, sondern Erlass des Bundeslandes.(Arbeit 8n der Ganztagsschule)

    Zitat

    6.3 Die außerunterrichtlichen Angebote der Lehrkräfte werden arbeitszeitrechtlich wie Unterrichtsstunden gewertet (45 Minuten = eine Unterrichtsstunde). Abweichend hiervon werden den Lehrkräften jeweils zwei Stunden (zu 45 Minuten) außerunterrichtliche Angebote der Ganztagsschule für die Beaufsichtigung in Zeiten freier Gestaltung nach den Nrn. 2.12 und 3.5 mit einer Unterrichtsstunde auf die Unterrichtsverpflichtung angerechnet

  • Ja, so stellst du dir das vor, mit dem Hinweis, man müsste ja nur mal Nein sagen.

    Ja, so ist das auch. Was soll denn passieren wenn das Kollegium sich geachlossen beschwert, darauf drängt, dass die rechtlichen Rahmenbedingungen eingehalten werden und eine schriftliche Anordnung verlangt, die Stunden ohne Ausgleich bzw. Anrechnung zu leisten? Ganz ehrlich, wenn man ständig den Drückeberger spielt und alles mit sich machen lässt, braucht man sich auch nicht wundern.

    Ich werde in diesem Leben auch nicht mehr veestehen, warum sich Teile unsere Kollegiums bspw. damit abfinden, dass Reisekosten im ersten Anlauf nie komplett erstattet werden. Statt zu widersprechen wird gejammert.

    Zitat

    Das ist aber kein Beschluss der Schule, sondern Erlass des Bundeslandes.(Arbeit 8n der Ganztagsschule)

    Habe ich denn behauptet, dass das eine Schulsache sei? Gerade weil es einen Erlass gibt ist das doch gut durchsetzbar.

    • Offizieller Beitrag

    Es kann sogar folgendes passieren:

    Du arbeitest Vollzeit als Grundschullehrerin und wirst an vier Tagen im Ganztag eingesetzt. Hierbei musst du u.a. vier Schulstunden das Mittagessen beaufsichtigen und vier Schulstunden eine Spielepause nach dem Mittagessen. Von den 8 Schulstunden pro Woche werden dir aber nur vier bezahlt!

    Doch.

  • Noch ein Grund für korrekte Arbeitszeiterfassung. Solche "halb" zählenden Stunden sind genauso murks wie bei Bedarf quasi unbegrenzte Aufsichtsverpflichtungen an Grundschulen (was man so hört) vs. überhaupt gar keine Aufsichten an anderen Schulformen - dass sowas nirgends Berücksichtigung findet, finde ich wirklich ein Unding.

  • ABC schrieb, dass sie zur Hälfte angerechnet werden … damit ist das Deputat gemeint.

    Von den angegebene 8 Stunden im Ganztag werden also 4 angerechnet, man ist aber 32 h gebunden eingesetzt bei einem Vollzeit-Deputat von 28h.

    Zu fragen wäre, ob es innerhalb der Schule eine andere Aufteilung geben kann bzw. warum eine Person 8h übernehmen muss. An der Stelle müsste man innerhalb der Schule sehen, ob es einen Ausgleich geben kann.

    Für die Anrechnung selbst gibt der Erlass in NRW und in NDS vor, dass bestimmte Tätigkeiten im Ganztag nur zur halben Anrechnung führen.

    Da hattest du Schmidt gefragt, warum Aufsichten zum Deputat gehören. Das ist dann auch die Darstellung der GEW, dass es von Vorteil sei, dass diese Zeiten zumindest zur Hälfte auf das Deputat angerechnet werden und nicht, wie Aufsichten am Vormittag, zu außerunterrichtlichen Aufgaben zählen und gänzlich zusätzlich geleistet werden müssen. - Das wären im beschrieben Beispiel dann 28+8 Stunden.

  • es gibt schulen, da ist für 6 stunden von 8-13h unterricht (an so einer hsbe ich ref gemacht). das nenne ich effizient. bei uns gehen 6h von 7.50-13.35h (ewig lange pausen) und man hat ab 7.40h zu betreuen. freistunden hat man auch oft. dafür mache ich meine vorbereitungen dann so husch-husch, wie es geht.

  • Eine gewisse Logik hat das ja durchaus, dass Stunden, für die keine Vor- und Nachbereitung notwendig ist, anders faktorisiert sind als Stunden mit aufwenidger Vor- und Nachbereitung. Denkt nur an den Nachbarthread, wo MINT Lehrer und Sprachlehrer den Aufwand für die Vorbereitung von Experimenten und den Aufwand von Korrekturen gegenrechnen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht ganz unlogisch, zu sagen, dass jemand, der weder das eine (Vorbereitung) noch das andere (Nachbereitung) hat, bei voller Stelle und ca. 40-42 Zeitstunden (je nach Bundesland) Wochenarbeitzeit ein höheres Deputat übernehmen kann. Würde jemand mit gleicher Besoldung und gleichem Stundendeputat wie ein "normaler" Lehrer, der aber nur solche Aufsichten übernimmt bei 100% Anrechnung. würde das sicherlich auch nicht als gerecht wahrgenommen werden.
    In Bayern gilt z.B. dass man Anrechnungs- oder Deputats- oder Ermäßigungsstunden oder wie auch immer die in anderen Bundesländern heißen erst bekommen kann, wenn die Tätigkeit mind. 100 Minuten pro Woche umfasst. Das ist ja eine ähnliche Logik, in der Unterrichtszeit in Arbeitszeit mit einem Faktor umgerechnet wird.

    Es ist aber halt mal wieder so ein Fall, wo es sich beißt, weil wieder nur an einer Stellschraube gedreht wird, und zwar zumindest gefühlt zum Nachteil des Lehrers. Da ist dann eben eine Lehrkraft, die mit 24 ihrer 28 Stunden im normalen Unterricht steckt und damit schon fast an den Rand der Leistungsfähigkeit kommt, und die muss dann statt der übrigen vier Stunden nun acht Stunden irgendwo Aufsicht führen. Dass das nicht als fair und logisch wahrgenommen wird, kann ich durchaus verstehen. Würde mich auch sehr nerven.

  • Eine gewisse Logik hat das ja durchaus, dass Stunden, für die keine Vor- und Nachbereitung notwendig ist, anders faktorisiert sind als Stunden mit aufwenidger Vor- und Nachbereitung. Denkt nur an den Nachbarthread, wo MINT Lehrer und Sprachlehrer den Aufwand für die Vorbereitung von Experimenten und den Aufwand von Korrekturen gegenrechnen. Vor diesem Hintergrund ist es nicht ganz unlogisch, zu sagen, dass jemand, der weder das eine (Vorbereitung) noch das andere (Nachbereitung) hat, bei voller Stelle und ca. 40-42 Zeitstunden (je nach Bundesland) Wochenarbeitzeit ein höheres Deputat übernehmen kann. Würde jemand mit gleicher Besoldung und gleichem Stundendeputat wie ein "normaler" Lehrer, der aber nur solche Aufsichten übernimmt bei 100% Anrechnung. würde das sicherlich auch nicht als gerecht wahrgenommen werden.
    In Bayern gilt z.B. dass man Anrechnungs- oder Deputats- oder Ermäßigungsstunden oder wie auch immer die in anderen Bundesländern heißen erst bekommen kann, wenn die Tätigkeit mind. 100 Minuten pro Woche umfasst. Das ist ja eine ähnliche Logik, in der Unterrichtszeit in Arbeitszeit mit einem Faktor umgerechnet wird.

    Das ist doch alles hinfällig, wenn auch bei der Vor- und Nachbereitung die Zeiterfassung läuft und alles korrekt Berücksichtigung findet. Gibt es (Nachtschichten in sozialen Berufen mal ausgeklammert) irgendeinen anderen Job, bei dem Anwesenheit nur "faktoriert" berücksichtigt und nicht korrekt in Zeitstunden erfasst wird?

  • Das ist doch alles hinfällig, wenn auch bei der Vor- und Nachbereitung die Zeiterfassung läuft und alles korrekt Berücksichtigung findet. Gibt es (Nachtschichten in sozialen Berufen mal ausgeklammert) irgendeinen anderen Job, bei dem Anwesenheit nur "faktoriert" berücksichtigt und nicht korrekt in Zeitstunden erfasst wird?

    Es gibt auch Unternehmen, die setzen auf Vertrauensarbeitszeit. Maßgeblich sind dann die erledigten Projekte.

    Gut, mit erzwungener Zeiterfassung geht das eigentlich nicht mehr.

    Deputate kenne ich sonst nur von Hochschulen.

  • Vertrauensarbeitszeit funktioniert aber ggf. auch in die andere Richtung und ein effizienter Arbeitnehmer kann sich Freizeit rausschaufeln 😊 Die seltsame Faktorisierung oder Nichterfassung von nichtunterrichtlichen Tätigkeiten wie Aufsichten bei Lehrkräften ist dagegen überwiegend nur nachteilig für Betroffene.

  • 28h Deputat sind angesichts der vielen zusätzlichen Aufgaben die damit verbunden sind und die zusätzlich im kleinen System zu verteilen sind ohnehin zu viel.

    Der Ansatz, mehr Lehrkräfte in den Ganztag einzubinden, ist verständlich, wenn man es als Einheit sehen oder pädagogisch verknüpfen will, aber dann muss man es entsprechend bezahlen. Für Aufsichten kann man aber auch andere Personen einsetzen.

    Generell ist die Absicht, die ganztägige Betreuung möglichst kostengünstig zu realisieren, darum geht es auch bei der Verlässlichkeit am Vormittag und dem Strecken der Pausen, die Schule muss die 5 Zeitstunden abdecken und gewährleisten.

  • Ärgerlich erschien auch, dass an manchen Schulformen (Berufskolleg, Weiterbildungskolleg usw.) diese ganzen Zusatzzeiten überhaupt nicht anfallen (Pausenaufsichten, Betreuungszeiten usw.). Die Lehrkraft an der Ganztagsgesamtschule/gymnasium scheint also deutlich mehr Zeit für ihr Geld aufwenden zu müssen als beispielsweise die Lehrkraft für Druck/Gestaltungstechnik am Berufskolleg.

    Pausenaufsichten gibt es zumindest in NDS an den BBS, an denen es minderjährige SuS gibt, auch.

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

  • Wo ist da jetzt die Belastung? Für mich wäre um 8 Uhr morgens unterrichten eine Belastung.

    Das ist doch wieder mal Geschmackssache. Ich schrieb hier ja schon öfter: Für mich wäre Abendunterricht die Hölle. Hingegen empfinde ich als "Nachtigall" "Lerche" es überhaupt nicht als Belastung, zur ersten Stunde Unterricht zu haben ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee (9. Mai 2025 09:26) aus folgendem Grund: geändert nach Hinweis

  • Pausenaufsichten gibt es zumindest in NDS an den BBS, an denen es minderjährige SuS gibt, auch.

    Wir haben an der BS ebenso Frühaufsichten, normale, Mittagspausenaufsichten etc. und nicht zu vergessen: die zahlreichen Aufsichten bei den Abschlussprüfungen

  • Wir haben an der BS ebenso Frühaufsichten, normale, Mittagspausenaufsichten etc. und nicht zu vergessen: die zahlreichen Aufsichten bei den Abschlussprüfungen

    Das ist bei uns doch ein wenig anders: "Frühaufsichten" haben wir nur in dem Sinne, dass es vor der 1. Stunde eine 20minütige Aufsicht gibt, genauso wie in den Pausen (EDIT: Die Aufsichten vor und nach dem Unterricht haben also denselben Umfang wie die in den Pausen). Mittagspausenaufsicht entfällt an meiner Schule, da wir gar keine längere Mittagspause haben; unsere Pausen nach der 2., 4. und 6. Stunde sind alle 20 Minuten, nach der 8. Stunde 10 Minuten lang.

    Die Aufsicht in Abschlussprüfungen übernehmen bei uns i. d. R. die KuK, die normalerweise laut Stundenplan in der jeweiligen Klasse Unterricht hätten. Ich finde solche Aufsichten immer sehr entspannt ;) .

    to bee or not to bee ;) - "Selbst denken erfordert ja auch etwas geistige Belichtung ..." (CDL)

    Einmal editiert, zuletzt von Humblebee (9. Mai 2025 09:50)

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