Vielleicht meinst Du etwas anderes, aber eine Feststellungsprüfung wäre in diesem Fall unzulässig. Da sie sowieso dem Genehmigungsvorbehalt der SL unterliegt, sehe ich da wenig Chancen, dies durchzukriegen.
Ja keine Ahnung wie man das nennt. Haben wir schon so mit Rücksprache der Schulleitung nach Täuschungsversuchen gemaht, wo beteuert wurde, es wäre nicht geschummelt worden.
Ansonsten nach §20 (APO-BK)
Leistungsnachweis wiederholen oder den Teil als ungenügend werten.
Ich würde einfach mal zur Rede stellen auch unter "Androhung" dieser Punkte.