Nichterreichbarkeit bei Krankheit

  • Beispielsweise, wenn einem Kind der eigenen Klasse etwas Schlimmes passiert, wenn es plötzlich am Herzen operiert werden muss oder Ähnliches...

    So etwas würde ich als Klassenleitung schon wissen wollen.

    Aber über so etwas möchte man sich doch krank nicht auch noch Gedanken machen. Und machen kann man aus dem Krankenstand auch nicht mehr als Schulleitung, Kollegen, Schulsozialarbeit und Schulseelsorge.

    Diese Information benötigt man daher erst, wenn man wieder gesund ist und arbeiten kann. Definitiv nicht vorher.

    Ich kann mir beim besten Willen Nichts vorstellen, was so wichtig und für andere Personen unlösbar sein kann.

    Beim Werkzeugkasten hätte ich auch nachgefragt, aber ohne Reaktion des kranken Kollegen hätte man länger gesucht und den Kasten auch irgendwann gefunden.

  • Ich kann mir beim besten Willen Nichts vorstellen, was so wichtig und für andere Personen unlösbar sein kann.

    Es gibt durchaus Sachen, die wichtig sind, und da hilft das Konstrukt "Du könntest tot sein" nicht. Es gibt eben Abstufungen in der Krankmeldung und man sollte die Grenzen selbst setzen, aber auch realistisch sein (ich spreche nicht vom / mit dem TE!)
    Ich hatte zum Beispiel in der Krankmeldung Klausuren und bei aller Liebe war mir die Motivation (und die Kraft) vergangen, sie zu korrigieren. Trotzdem lagen sie wochenlang bei mir. Als ich irgendwann einen Attest vorbeibrachte, war meine SL ganz erleichtert, mich so mündlich darauf anzusprechen, statt mir eine Mail zu schreiben.
    MIR hätte es tatsächlich super Entlastung gegeben, wenn sie mir 3 Wochen vorher geschrieben hätte, weil ich im Kopf den Druck hatte, diese Klausuren zu korrigieren.

    Da gibt es sicher viele Beispiele, die passen.

    (und ja, wenn ich tot und alleinlebend gewesen wäre, hätte man anders umgehen können, es war aber nicht so)

  • Beispielsweise, wenn einem Kind der eigenen Klasse etwas Schlimmes passiert, wenn es plötzlich am Herzen operiert werden muss oder Ähnliches...

    So etwas würde ich als Klassenleitung schon wissen wollen.

    Und was soll das SL-Mitglied, das krank daheim ist machen? Den mit in den OP kommen? Was interessiert mich das als Klassenleitung, wenn ich verhindert bin? Das kann auch mitgeteilt werden, wenn man wieder da ist.

  • Es gibt durchaus Sachen, die wichtig sind, und da hilft das Konstrukt "Du könntest tot sein" nicht. Es gibt eben Abstufungen in der Krankmeldung und man sollte die Grenzen selbst setzen, aber auch realistisch sein (ich spreche nicht vom / mit dem TE!)

    Wenn ich krank eine Dienst-E-Mail bekomme, stört mich das auch nicht. Mancher weiß vielleicht auch nicht, dass ich krank bin. Wenn ich fit genug bin, lese ich sie auch krank und beantworte manchmal welche.

    Wenn ein Erkrankter aber nicht antworten kann oder möchte, dann wird es auch ohne seine Hilfe gehen.

  • Und was soll das SL-Mitglied, das krank daheim ist machen? Den mit in den OP kommen? Was interessiert mich das als Klassenleitung, wenn ich verhindert bin? Das kann auch mitgeteilt werden, wenn man wieder da ist.

    Man kann ja nicht nur nicht helfen, sondern es ist auch noch eine zusätzliche Belastung. Wenn ich selbst im Burnout gerade versuche, die Kurve zu kriegen oder mit einer eigenen schweren körperlichen Erkrankung klarkommen muss, dann hab ich doch keine Kraft, mir über den medizinischen Notfall einer Schülerin oder eines Schülers Gedanken zu machen.

    Den einzigen Notfall, den ich mir vorstellen könnte, wäre Gefahr im Verzug. Es geht ums Kindeswohl und ich war die letzte Person, die das Kind gesehen hat oder habe wichtige Gesprächsprotokolle weggeschlossen. Dann kann die Polizei aber auch gleich selbst anrufen, das wäre dann kein dienstlicher Notfall.

  • Beispielsweise, wenn einem Kind der eigenen Klasse etwas Schlimmes passiert, wenn es plötzlich am Herzen operiert werden muss oder Ähnliches...

    So etwas würde ich als Klassenleitung schon wissen wollen.

    Das ist eindeutig KEIN Notfall, den man per wiederholter Anrufe im Krankenstand erfahren muss. Die erkrankte Lehrkraft kann dem Kind im KKH nicht helfen, sich selbst aber durchaus. Alles andere kann warten, bis man gesund ist. Wer meint, das dennoch mitteilen zu müssen, darf zumindest so anständig sein lediglich eine Mail zu schreiben. Die lässt sich leichter ignorieren.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Das ist eindeutig KEIN Notfall

    In der Schule gibt es keine Notfälle, genauer: was in der Schule ein Notfall ist, ist auch außerhalb einer. Also macht man auch das, was man außerhalb täte: man ruft die 112, aber doch nicht die Klassenlehrerin. Wurde ja schon gesagt.

  • Dienststelle schon grundsätzlich einmal mitteilen, dass die Krankheit so gelagert ist, dass du während der Krankschreibung für dienstliche Fragen wirklich nicht erreichbar bist.

    Und ehe man es sich versieht, erzählt man von dem, was man hat, rechtfertigt sich und diskutiert. Nee, alles nicht.

    Die Schulleiterin bekommt die Krankmeldung und hat sich darum zu kümmern, dass die jeweiligen erfahren, dass jemand nicht im Dienst ist.

  • Es hat schon eine gewisse Ironie, dass selbst höchste politische Ämter wie der Bundeskanzler oder der Bundespräsident StellvertreterInnen haben, für den Fall, dass sie ausfallen, Lehrkräfte aber befürchten, sie könnten im Krankheitsfall unersetzlich sein. Ich kann es zum Teil verstehen, aber man muss sich einfach selbst bewusst machen, dass das Wahl der Welt (oder SchülerInnen) von einer einzigen Person, nämlich von einem selbst abhängt. So wichtig ist am Ende keiner von uns.

  • Meine persönliche Meinung:

    kurz in einer Form, die für dich möglich ist (Partner, Eltern, du selbst, persönlich , per Mail...=) informieren, dass eine Krankheit so über dich hereingebrochen ist, dass es dir unmöglich ist, zu reagieren , das Attest einreichen und dann alles, was mit Schule zu tun hat - ausschalten. Auch dieses Forum.

    ich kann nur sagen, was diese Situation mit mir machen würde - mir persönlich würde es mehr Kräfte binden, wenn ich mich nicht melde als kurz Bescheid zu geben.

  • Vielleicht ein Notfall. Unmittelbar vor den Zeugniskonferenzen fehlen die Noten der Lehrkraft. Nirgendwo wurde etwas hinterlegt.

    Da muss es erst Mails und dann Anrufe geben, falls diese nicht beantwortet werden.

    Aber dann fehlt die Note eben und das Zeugnis muss ggf. später ausgestellt werden.

  • Weiß jemand, wie das ist, wenn die Noten der Q2-2 nicht vorliegen und damit die Abiturzulassung nicht gegeben werden kann? Dürfen die Zentralen Klausuren dann geschrieben werden?

    Als wichtiger Grund fiele mir noch ein, wenn der Schlüssel des Tresors, in dem die zentralen Klausuren lagern, am Tag der Klausur nicht auffindbar ist und das erkrankte Kollegiumsmitglied dafür zuständig war. Ja, dann könnte die Schulleitung die Klausuren noch einmal drucken und vervielfältigen und dann beginnt die Klausur halt zwei Stunden später. Dieser Aufwand könnte aber vermieden werden, wenn die erkrankte Lehrkraft als letzte Handlung zusammen mit der Krankmeldung eben noch mitteilt, was nicht erledigt werden konnte und wo entsprechende Gegenstände zu finden sind und ob sie noch erreichbar ist oder nicht.

  • Da stellt sich dann aber die Frage, ob das dazu berechtigt, so oft bei der erkrankten Person anzurufen, dass es an Telefonterror grenzt, oder eben nur einmal und dann auf Rückruf zu warten. Wenn beteiligte kranke Lehrer während der Abiturzeit einen Anruf erhalten, werden sie schon zurückrufen, falls möglich.

    Gerade der Safeschlüssel ist mir auch als erstes eingefallen. Aber ich bin mir sicher, dass unsere Sekretärinnen da informiert sind. Und damit mehr als eine Person Zugriff hat. Daher erwarte ich da kein Problem.

  • Da stellt sich dann aber die Frage, ob das dazu berechtigt, so oft bei der erkrankten Person anzurufen, dass es an Telefonterror grenzt, oder eben nur einmal und dann auf Rückruf zu warten.

    Das sollte eben klar sein, wenn eindeutig mitgeteilt wurde, ob man noch erreichbar ist oder nicht.

  • SwinginPhone : Für solche Fälle gibt es doch Vertreter und jeder relevante Prozess muss mindestens 2 Personen bekannt sein. Für jeden Schlüssel muss es einen Ersatzschlüssel geben, weil dieser immer verloren oder kaputt gehen kann. Alles aber nur in Grenzen: Für das seltene Szenario, dass die halbe Schule abwesend ist und darunter sämtliche Stellvertreter und Verteter der Vertreter, muss spontan eine Lösung gefunden werden.

  • Das sollte eben klar sein, wenn eindeutig mitgeteilt wurde, ob man noch erreichbar ist oder nicht.

    Und in den meisten Fällen ist das unproblematisch, aber für die Fälle, in denen der Arzt von jedem Kontakt zur Schule abrät, sollte keine weitere Information neben der Krankmeldung eben automatisch bedeuten, dass man nicht erreichbar ist.

    Mit der Krankmeldung hat man sich doch schließlich schon angemeldet abgemeldet.

    LG DFU

    Einmal editiert, zuletzt von DFU (1. August 2025 14:09) aus folgendem Grund: Relevanter Tippfehler.

  • Und in den meisten Fällen ist das unproblematisch, aber für die Fälle, in denen der Arzt von jedem Kontakt zur Schule abrät, sollte keine weitere Information neben der Krankmeldung eben automatisch bedeuten, dass man nicht erreichbar ist.

    Und das finde ich eben problematisch. Auch wenn hier ja von einigen die Meinung vertreten wird, dass es nur gesund (alles geht) und krank (nichts geht) gibt, sollte man - auch für sich selbst - neben der Krankmeldung auch mitteilen, was noch geht. Wenn nichts geht, dann kann man das ja kurz mitteilen, kann dann guten Gewissens das Telefon abstellen und muss sich keine Gedanken mehr machen.

  • Aber dann fehlt die Note eben und das Zeugnis muss ggf. später ausgestellt werden.

    Das geht so tatsächlich nicht, weil die Ausgabe eines Zeugnisses durch die Schule ein verpflichtender, klar gesetzlich geregelter Vorgang ist, an dem erhebliche weitere Rechtsfolgen hängen. Die Schule muss einen Weg finden, ein Zeugnis zu vergeben und Verwaltungsakte wie Versetzung oder Erteilung eines Abschlusses fristgerecht zu entscheiden, da kann man nicht einfach sagen, „machen wir später“. Darum müssen Teilnoten über das Schuljahr auch eigentlich in der Schule hinterlegt werden, notfalls muss eine Feststellungsprüfung durch andere Lehrkräfte erfolgen.

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