Da muss mal einer klagen. Aber Beamte trauen sich nicht, weil deren Angst vor Risiko größer ist als die Aussicht auf Erfolg.
Ggf. Einbestellung zum Amtsarzt!
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§50 SäBG regelt die bzw. erwähnt die begrenzte Dienstfähigkeit. Also gibt es diese Regelung natürlich auch in Sachsen.
Bloß weil Lehrkräfte vorher nicht beamtet waren, gab es doch trotzdem Landesbeamte.
Ich saß bei der GEW deswegen, die hatten davon noch nie gehört.
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Das ist Mal wieder peinlich, zwar nicht mein Landesverband aber dennoch.
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Ich saß bei der GEW deswegen, die hatten davon noch nie gehört.
Die sind auch nicht allwissend. Aber schon traurig, dass hier nicht richtig beraten wird. Ich würde das bei Bedarf nochmal richtig klären lassen.
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Natürlich ist niemand allwissend. Nur das ist das was ich den Neuen bei uns immer sage.
Wenn ihr es nicht genau wisst, sagt dass ihr euch erkundigt und zurück ruft.
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Es kam ein Schreiben, dass das Verfahren eingeleitet wird. Ob ein Untersuchungstermin folgt, würde später entschieden und mitgeteilt ....
Möchtest du vielleicht berichten, wie es in der Angelegenheit dann weiterging? Gerne auch als PN.
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Amtsarzttermin hat im Januar stattgefunden.
Unmöglicher Arzt. Hatte weder die Arztberichte gelesen, die ich bis mitte Dezember einreichen musste, noch hat er mich untersucht oder wenigstens angeschaut.
Nur Vorwürfe, Unterstellungen und Unverschämtheiten und Drohungen bezüglich einer Teildienstfähigkeit oder Pensionierung. Als ich dann sagte, dass eine 4. Operation im Februar folgen würde, war er vollkommen aus dem Häuschen vor Wut.
Bis heute habe ich keine Rückmeldung erhalten.
Habe dann nun das BEM-GESPRÄCH beantragt inklusive Wiedereingliederungsplan.
Dieser wurde gestern von der Bezirksregierung so genehmigt .
Wäre es anders gekommen, hätte ich meine Rechtschutzversicherung eingeschaltet und den Arzt verklagt.
Ärzte aus dem Krankenhaus konnten nicht fassen, was der Amtsarzt sich da geleistet hat....! Sie haben empfohlen, den bei der Ärztekammer zu melden.
VG
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Ich saß bei der GEW deswegen, die hatten davon noch nie gehört.
Da kommt es auch immer darauf an, WEN man fragt.
Bei Fragen zur Teildienstfähigkeit / DU etc. sollte man immer mit der "Schwerbehindertenvertretung" Kontakt aufnehmen.
Ich hab die extra in Anführungszeichen gesetzt, weil die SBV für alle längerfristig Erkrankten zuständig ist - nicht nur für die mit Schwerbehindertenausweis. -
Da kommt es auch immer darauf an, WEN man fragt.
Bei Fragen zur Teildienstfähigkeit / DU etc. sollte man immer mit der "Schwerbehindertenvertretung" Kontakt aufnehmen.
Ich hab die extra in Anführungszeichen gesetzt, weil die SBV für alle längerfristig Erkrankten zuständig ist - nicht nur für die mit Schwerbehindertenausweis.Danke, aber die Schwerbehindertenvertretung hat mich tatsächlich wieder an die GEW verwiesen...
Aber einen GdB zu beantragen kann schon eine Hilfe sein, CDL hat das immer gesagt, aber es ist halt auch erst mal ein Schritt, den man innerlich gehen muss.
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