Ggf. Einbestellung zum Amtsarzt!

  • Da muss mal einer klagen. Aber Beamte trauen sich nicht, weil deren Angst vor Risiko größer ist als die Aussicht auf Erfolg.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Das ist Mal wieder peinlich, zwar nicht mein Landesverband aber dennoch.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich saß bei der GEW deswegen, die hatten davon noch nie gehört.

    Die sind auch nicht allwissend. Aber schon traurig, dass hier nicht richtig beraten wird. Ich würde das bei Bedarf nochmal richtig klären lassen.

  • s3g4

    Natürlich ist niemand allwissend. Nur das ist das was ich den Neuen bei uns immer sage.

    Wenn ihr es nicht genau wisst, sagt dass ihr euch erkundigt und zurück ruft.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Amtsarzttermin hat im Januar stattgefunden.

    Unmöglicher Arzt. Hatte weder die Arztberichte gelesen, die ich bis mitte Dezember einreichen musste, noch hat er mich untersucht oder wenigstens angeschaut.

    Nur Vorwürfe, Unterstellungen und Unverschämtheiten und Drohungen bezüglich einer Teildienstfähigkeit oder Pensionierung. Als ich dann sagte, dass eine 4. Operation im Februar folgen würde, war er vollkommen aus dem Häuschen vor Wut.

    Bis heute habe ich keine Rückmeldung erhalten.

    Habe dann nun das BEM-GESPRÄCH beantragt inklusive Wiedereingliederungsplan.

    Dieser wurde gestern von der Bezirksregierung so genehmigt .

    Wäre es anders gekommen, hätte ich meine Rechtschutzversicherung eingeschaltet und den Arzt verklagt.

    Ärzte aus dem Krankenhaus konnten nicht fassen, was der Amtsarzt sich da geleistet hat....! Sie haben empfohlen, den bei der Ärztekammer zu melden.

    VG

  • Ich saß bei der GEW deswegen, die hatten davon noch nie gehört.

    Da kommt es auch immer darauf an, WEN man fragt.
    Bei Fragen zur Teildienstfähigkeit / DU etc. sollte man immer mit der "Schwerbehindertenvertretung" Kontakt aufnehmen.
    Ich hab die extra in Anführungszeichen gesetzt, weil die SBV für alle längerfristig Erkrankten zuständig ist - nicht nur für die mit Schwerbehindertenausweis.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • Da kommt es auch immer darauf an, WEN man fragt.
    Bei Fragen zur Teildienstfähigkeit / DU etc. sollte man immer mit der "Schwerbehindertenvertretung" Kontakt aufnehmen.
    Ich hab die extra in Anführungszeichen gesetzt, weil die SBV für alle längerfristig Erkrankten zuständig ist - nicht nur für die mit Schwerbehindertenausweis.

    Danke, aber die Schwerbehindertenvertretung hat mich tatsächlich wieder an die GEW verwiesen...

    Aber einen GdB zu beantragen kann schon eine Hilfe sein, CDL hat das immer gesagt, aber es ist halt auch erst mal ein Schritt, den man innerlich gehen muss.

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