Hallo zusammen,
ich habe eine Frage in die Runde, die mich seit einer kürzlich stattgefundenen Fach- bzw. Bildungsgangkonferenz an einem Berufskolleg in NRW beschäftigt:
Es wurde dort beschlossen, dass das gesamte Kollegium die Schüler: innen ausschließlich mit „Herr/Frau XY“ und „Sie“ ansprechen soll.
Insofern diese sich einer schulischen Ausbildung befinden - meist Anlage B, E.
Individuelle Abweichungen – etwa die Anrede mit Vornamen und „Sie“ – sind demnach nicht mehr möglich.
Ich persönlich empfinde diese Vorgabe in Zeiten von Diversität und Vielfalt als etwas sehr befremdlich. Daher meine Fragen:
- Gibt es überhaupt eine rechtliche Grundlage dafür, eine solche einheitliche Anrede schulweit verbindlich vorzuschreiben?
- Oder ist das eher eine Konvention, die man nicht zwingend befolgen müsste?
- Inwiefern kann das Kollegium einem einzelnen Lehrenden hier eine bestimmte Form „aufoktroyieren“?
Ich freue mich über eure Einschätzungen und Erfahrungen.
Vielen Dank schon einmal!