Darf Schule Gespräche mit Fachpersonal verweigern?

  • Wie denn? Die Schule verweigert die Überprüfung und ohne Inklusionsstatus ist erst mal die Schule im Sprengel zuständig.

    Nein, in NRW nicht. Da kannst du auch eine Schule außerhalb deines Sprengels auswählen. Wir haben öfters mal Schulwechsel aus umliegenden Schulen. Das ist ganz normal.

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    Naja, ob ich jetzt ein Kind als Zeuge werten würde, ich glaube nicht.

    Ich glaube, das bezog sich darauf, dass (wenn das Kind nicht mitkann) nur ein Elternteil dabei ist - es also für das Gespräch keinen Zeugen gibt. Das Kind ist bestimmt nicht als Zeuge gemeint.

  • Es geht doch gar nicht um "das Kind", sondern um "Kinder". Frage daher: wie viele Kinder sollen denn da mit zum Gespräch genommen werden? Wenn es sich um Verhaltensstörungen handelt, die das Gespräch massiv stören könnten, kann ich das Ansinnen der Schule schon verstehen. Man möchte solche Gespräche ja auch (zeit)effizient führen.


    [Ich finde es übrigens sehr ungewöhnlich, dass eine Schule solche Ansagen erteilt. Gab es denn evtl. bereits Gespräche, bei denen die Kinder anwesend waren und das Gespräch gestört haben?]

  • Ist es wirklich so, dass die Eltern prinzipiell überhaupt niemanden haben, der einmal die Kinder beaufsichtigen kann? Vielleicht kann man das Gespräch zeitlich so legen, dass die Eltern jemanden haben zum Beaufsichtigen.

    Die Situation scheint schon ganz schön verfahren, dass die Schule sich so wenig kompromissbereit zeigt. Das hört sich für mich an, wie da eine Vorgeschichte dahinter wäre und man die Geduld veloren hat.

  • Mich würde ja doch die Diagnose interessieren und warum die Schule so mauert. Wäre es denn möglich, dass die Eltern tatsächlich etwas sehr überbehütend sind und die Schule dem Kind einen Ausflug mit I-Kraft an der Seite zutraut?

    Wenn die Eltern keinen Frieden damit finde, ist es sowieso egal, würde mich trotzdem interessieren.

  • Zieldifferente Beschulung ist nicht voraussichtlich nicht nötig. Aber das Kind braucht eine reizarme Umgebung und feste Strukturen.

    Jetzt mal ganz realistisch: Das kann eine Regelschulklasse mit über 20 SuS doch gar nicht leisten.

    "Benutzen wir unsere Vernunft, der wir auch diese Medizin verdanken, um das Kostbarste zu erhalten, das wir haben: unser soziales Gewebe, unsere Menschlichkeit. Sollten wir das nicht schaffen, hätte die Pest in der Tat gewonnen. Ich warte auf euch in der Schule." Domenico Squillace

  • Ich möchte hier nicht alle Details nennen , für den Fall das jemand mitliest.

    Es gab bislang keine Gespräche nach der Einschulung, die Vorgeschichte ist lediglich, dass die Familie auf ein Aosf Verfahren bestanden hat, die Schule aber unbedingt als Regelkind einschulen wollte. Es fielen im Vorfeld mehrfach Äußerungen wie „das Kind sei gesund und solle sich nicht so anstellen“. Die Aktenlage spricht klar dagegen, dass liegt der Schule vor. Der Anwalt wurde eingeschaltet um das Aosf Verfahren zu eröffnen.

    Weil die Schule nicht glaubt, wie groß die Probleme sind, möchte die Familie Experten zu einem Gespräch mitnehmen . Das wird verweigert.

    Dass die Kinder bei einem Gespräch stören würden ist klar, aber Betreuung ist leider nicht möglich. Wir haben auch so ein besonderes Kind, man ist völlig auf sich alleine gestellt, dafür findet man niemanden. Schon gar nicht bei mehreren betroffenen Kindern.

    Deshalb möchte die Familie irgend eine Vertrauensperson mitnehmen, damit nicht ein Elternteil alleine da steht.

    Daher die Frage: kann eine Schule das verweigern? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?

    Thema Ausflug:

    Den ersten Ausflug hat das Kind mitgemacht trotz massiver Bedenken der Eltern. Die Folgen waren schlimm. Den zweiten möchten die Eltern verhindern, zumal es auch bei einer längeren Wanderung keine „Rettungsmöglichkeiten“ gibt. Die Schule sagt das Kind muss mit. Wenn ich dort Lehrer wäre, würde ich mich weigern das Kind mitzunehmen, das ist ja ein Pulverfass.

    Ich verstehe die Intention der Schule nicht. So etwas kenne ich nicht von Kollegen. Ich würde sofort sagen, dass so etwas gar nicht möglich ist, aber ich habe jetzt Emails der Schule gelesen und bin entsetzt. Die Geschichte kann man eigentlich gar nicht glauben.

  • Jetzt mal ganz realistisch: Das kann eine Regelschulklasse mit über 20 SuS doch gar nicht leisten.

    Richtig. Aber einfache Maßnahmen mochten die Eltern mit der Schule absprechen: zum Beispiel dass das Kind an einem einzelnen Tisch in Richtung Wand sitzen darf, nicht am Gruppentisch. Dass es wenn nötig den Raum verlassen darf etc., Kopfhörer trägt oder ähnliches.

    Ein weiteres Problem besteht auch darin, dass die Schule sich weigert, gegenüber den anderen Kindern und deren Eltern offen mit den Problem umzugehen (auch nicht kindgerecht). Auch die Rolle der I Kraft ist den Mitschülern unbekannt und soll geheim bleiben.

  • Das Ganze ist irgendwie auf der Basis nicht klärbar - ein Kind verursacht massivste Probleme, verunmöglicht damit Unterricht, die Schule leugnet das und möchte keinerlei Hilfestellungen (und damit verbundene Ressourcen) annehmen.

    Kann doch irgendwie nicht sein....also in meiner Praxis gibt es so etwas ähnliches auch (Übertreibung der Problematiken von Kindern durch die Eltern), als Hintergrund kann oftmals finanzielles Interesse vermutet werden (Förderstatus usw. werden von Pflegeversicherung etc. schon zur Kenntnis genommen; Pflegestufe III ist z.B. schon lukrativ, wenn das Kind nicht allzu schwer beeinträchtigt ist). Fachpersonal, dass nur die Perspektive der Eltern hat und quasi als deren Anwalt auftritt, könnte dann natürlich nicht so gern an Schulen gesehen sein (einfach, weil deren Kompetenz infrage gestellt wird, da es aus eigener Anschauung gar nicht das unterrichtliche Verhalten kennt).

    Aber ich will in vorliegendem Falle auf keinen Fall unterstellen, dass es in diesem Fall so ist (dazu ist auch die Infolage zu unklar)

  • Nichts für ungut, aber was für eine Schule soll das denn sein? Normalerweise ist das genau umgekehrt, nämlich dass Schulen/Lehrkräfte einem Kind Probleme attestieren und besondere Maßnahmen wünschen, damit ein Kind zurechtkommt und die Schule keinen Stress hat, weil ständig irgendetwas ist, worum sich die jeweilige unterrichtende Lehrkraft kümmern muss.

    Wenn es sich zudem um eine Schule handelt, an der sowieso schon besondere Kids unterrichtet werden, dann wundere ich mich gerade noch mehr.

    Irgendetwas ergibt hier mMn so gar keinen Sinn.

  • Wenn du für eine Freundin schreibst: Könntest du vielleicht aushelfen? Unter Freunden macht man so etwas doch, oder?

    Dann können beide Eltern zum Gespräch.

    Alternativ bleibt ein Elternteil Zuhause und eine Freundin kommt mit zum Gespräch. Wäre das möglich?

    Es wurde ja nur darum gebeten, dass kein Kind mitkommt.

  • Um erst mal nur die rechtliche Frage zu beantworten:

    Daher die Frage: kann eine Schule das verweigern? Gibt es dazu eine Rechtsgrundlage?

    Klare rechtliche Vorgaben über beteiligte Personen gibt es nur für Konferenzen. Ansonsten ist gilt das Hausrecht und die allgemeine Pflicht der Schule zur Zusammenarbeit und Information, die aber nur für Eltern gilt.

    Im Rahmen von Förderbedarfen muss die Schule die Situation des Kindes berücksichtigen, sie kann dafür aber schriftliche Gutachten verlangen. Eine Rechtspflicht, ein Gespräch mit einer bestimmten zusätzlichen Person zu führen, wird man für ein ganz normales Elterngespräch nicht ableiten können, wenn die Schule das nicht möchte.

    Ansonsten ist auch für mich die Darstellung hier teilweise widersprüchlich. Das wird daran liegen, dass der Leidensdurck offensichtlich immens und du persönlich nah dran bist. Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen und auf Basis dessen, was du geschrieben hast, wäre für mich die oberste Frage, ob es nicht eine besser geeignete Schule und Betreuung für dieses Kind gibt.

  • Kann doch irgendwie nicht sein....also in meiner Praxis gibt es so etwas ähnliches auch (Übertreibung der Problematiken von Kindern durch die Eltern), als Hintergrund kann oftmals finanzielles Interesse vermutet werden (Förderstatus usw. werden von Pflegeversicherung etc. schon zur Kenntnis genommen; Pflegestufe III ist z.B. schon lukrativ, wenn das Kind nicht allzu schwer beeinträchtigt ist). Fachpersonal, dass nur die Perspektive der Eltern hat und quasi als deren Anwalt auftritt, könnte dann natürlich nicht so gern an Schulen gesehen sein (einfach, weil deren Kompetenz infrage gestellt wird, da es aus eigener Anschauung gar nicht das unterrichtliche Verhalten kennt).

    Aber ich will in vorliegendem Falle auf keinen Fall unterstellen, dass es in diesem Fall so ist (dazu ist auch die Infolage zu unklar)

    Finanzielle Interessen gibt es nicht, das Kind hat bereits eine entsprechend hohe Pflegestufe. Und sämtliche Maßnahmen bewilligt, die man beantragen kann.

    Die Probleme sind auch weniger im Unterricht, als später zu Hause. Das ist leider typisch für das Krankheitsbild. Das Kind hat durch den Schulbesuch jetzt solche starken Probleme, das über die Einweisung in eine Psychatrie nachgedacht werden muss. Da das Kind im Unterricht aber nicht dementsprechend auffällt, möchten die Eltern Zeugen und Fachpersonal mit zu erben Gespräch nehmen, da sie das Gefühl haben, dass ihnen nicht geglaubt wird.

  • Alternativ bleibt ein Elternteil Zuhause und eine Freundin kommt mit zum Gespräch. Wäre das möglich?

    Es wurde ja nur darum gebeten, dass kein Kind mitkommt.

    Ich würde das sehr gerne machen, aber ich habe exakt das gleiche Problem: ein besonderes Kind zu Hause, für das ich keine Betreuung bekomme. Dazu käme noch eine Fahrzeit, die nicht mal in die Kindergartenzeit unserer Kleinen passt. Geht leider nicht.

  • Ich würde das sehr gerne machen, aber ich habe exakt das gleiche Problem: ein besonderes Kind zu Hause, für das ich keine Betreuung bekomme. Dazu käme noch eine Fahrzeit, die nicht mal in die Kindergartenzeit unserer Kleinen passt. Geht leider nicht.

    Es wird sich für die Eltern doch irgendwie eine zweite erwachsene Person zur Begleitung auftreiben lassen. Ansonsten wird das Gespräch eben alleine geführt und ein Gesprächsprotokoll angefertigt, welches man der Schule schriftlich nochmal vorlegt nach dem Motto "Habe ich die Ergebnisse unseres Gespräches so korrekt erfasst?".

  • Um erst mal nur die rechtliche Frage zu beantworten:

    Klare rechtliche Vorgaben über beteiligte Personen gibt es nur für Konferenzen. Ansonsten ist gilt das Hausrecht und die allgemeine Pflicht der Schule zur Zusammenarbeit und Information, die aber nur für Eltern gilt.

    Im Rahmen von Förderbedarfen muss die Schule die Situation des Kindes berücksichtigen, sie kann dafür aber schriftliche Gutachten verlangen. Eine Rechtspflicht, ein Gespräch mit einer bestimmten zusätzlichen Person zu führen, wird man für ein ganz normales Elterngespräch nicht ableiten können, wenn die Schule das nicht möchte.

    Ansonsten ist auch für mich die Darstellung hier teilweise widersprüchlich. Das wird daran liegen, dass der Leidensdurck offensichtlich immens und du persönlich nah dran bist. Das Kindeswohl muss immer im Vordergrund stehen und auf Basis dessen, was du geschrieben hast, wäre für mich die oberste Frage, ob es nicht eine besser geeignete Schule und Betreuung für dieses Kind gibt.

    Die Eltern würden eine passende Förderschule sehr begrüßen. Der Prozess des Aosf Verfahrens ist angestoßen , dauert aber nur jetzt sehr lange. Es liefen auch schon Gespräche mit anderen Schulen.

    Das Problem ist jetzt, dass ich bereits eine massive Schulangst aufbaut. Wenn das so weitergeht, bekommt man das Kind in gar keine Schule mehr… die Eltern brauchen dringend Entlastung, die auch dann gegeben wäre, wenn das Kind in der Schule ist.


    Der Schule wurden sämtliche Diagnosen und Gutachten zur Verfügung gestellt, diese wurden von Anfang an ignoriert. Die Schule schreibt salbungsvolle Emails was für tolle Erlebnisse das Kind dich in der Schule habe und wie gut sie das alles machen würde.

    Macht der Schule kommt jedoch immer der absolute Zusammenbruch und es zeigt sich, dass der Schultag viel zu anstrengend für das Kind war. Wer sich mit solchen Fällen auskennt, der weiß, dass das sehr häufig der Fall ist.

    Es geht jetzt nur noch darum, die Tage und Wochen zu überstehen, bis eine andere Schule gefunden wird. Das Kind soll definitiv die Schule wechseln, die Einschulung auf diese Schule war von Anfang an nicht Wunsch der Eltern, aber diese wurden von der Schule massiv dahin gedrängt. Bis zu Vorwürfen, ob sie ihrem Kind denn schon in der ersten Klasse den Schulabschluss verbauen wollen, wenn sie sie zu einer Förderschule schicken.

  • Es wird sich für die Eltern doch irgendwie eine zweite erwachsene Person zur Begleitung auftreiben lassen. Ansonsten wird das Gespräch eben alleine geführt und ein Gesprächsprotokoll angefertigt, welches man der Schule schriftlich nochmal vorlegt nach dem Motto "Habe ich die Ergebnisse unseres Gespräches so korrekt erfasst?".

    Die Mutter kann in einer solchen, für sie sehr herausfordernden Situation bestimmt kein Protokoll schreiben.

    deshalb soll eine zweite Person mitkommen, diese wird sich finden. Aber wir möchten gerne im Vorfeld wissen, ob die Schule die Begleitung anderer Personen ablehnen kann.

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