Frage zum Ausgleich für Tag der offenen Tür

  • Womit der "furchtbare Korintenkacker" aber auch einfach Recht hatte. Die Lösung kann nicht sein, die rechtlichen Bedingungen zu ignorieren, sondern die Aktionen, die man so plant, den rechtlichen Bedingungen anzupassen. Also entweder man führt den Tag mit allen Schülern durch, oder man reduziert den Aufwand des Tages deutlich,

    Oh ja, natürlich hatte er zweifellos Recht.

    Dieser Tag war dermaßen aufwändig, es hätten gar nicht alle Schüler beschult werden können, weil quasi alle Kollegen in irgendwelchen Aktionen gebunden waren.

  • Das ist das Wesen von Tagen der offenen Tür, ironischerweise besonders bei Schulen, die eigentlich überhaupt nicht um Schüler werben müssten. Gerade darum sollte man solche Bruchstellen, an denen Ressourcen stark beschnitten werden, um nicht genau so weiter zu machen, wie vorher.

  • Begründung zur kurzen Antwort oben:

    "Geleistete Mehrarbeit ist grundsätzlich durch Freizeitausgleich abzugelten. Da dieser im Schuldienst in der Regel aus zwingenden dienstlichen Gründen nicht möglich ist, wird Mehrarbeit im Schuldienst anstelle eines Freizeitausgleichs vergütet. [...] Vergütbare Mehrarbeit liegt nur bei einer Mehrbeanspruchung durch Unterrichtstätigkeit vor. Dienstliche Leistungen, die keine Unterrichtstätigkeit darstellen, sind daher keine vergütbare Mehrarbeit. [...] Vergütbare Mehrarbeit liegt insbesondere in folgenden Fällen nicht vor: [...] Teilnahme an sonstigen Schulveranstaltungen (z. B. Schulfeste)." (BASS 21-22 Nr. 21, Abschnitt 2)

    Daher ist die Antwort auf die erste Frage "Nein" gewesen.

    Da es sich beim beschriebenen TdOT laut Beschreibung des TE um keinen wirklichen Schultag handelt, ist auch die zweite Frage mit "Nein" zu beantworten. Wenn der TdOT als regulärer Unterrichtstag geführt würde (was allerdings dem Charakter eines solchen Tages widersprechen würde), könnte man BASS 12-63 Nr. 3 ziehen: Die Schulkonferenz kann in Absprache mit dem Schulträger Samstagsunterricht ermöglichen; dort gilt "Samstage, an denen planmäßig Unterricht erteilt wird, können gegen unterrichtsfreie Samstage getauscht werden, wenn dadurch im Zusammenhang mit gesetzlichen Feiertagen, den landeseinheitlich festgelegten Ferien oder den von der Schule festgelegten beweglichen Ferientagen unterrichtsfreie Tage miteinander verbunden werden können." Dieser Passus ist allerdings für einen anderen Fall konstruiert, insofern weiß ich nicht, ob die obere Schulaufsicht im Zweifel (= bei Elternbeschwerden) da mitgehen würde.

    Davon abgesehen: Wieso macht man einen TdOT über 7 Stunden?

  • 7 Stunden inklusive Auf- und Abbau.

    Soweit ich es jetzt verstanden hab:


    Ein schulfreier Ausgleichstag darf streng genommen nur gewährt werden, wenn alle Beteiligten am Tag der offenen Tür weitgehend in Unterricht eingebunden werden und zB Grundschuleltern sich den Unterricht ansehen, zzgl zB kleinere Präsentationen, die sich aus dem Unterricht ergeben (Experimente, Stellwandpräsentationen etc.).


    Ist an dem Tag kein Unterricht, sondern stellen die SuS die Schule vor, verkaufen Kuchen, präsentieren ihre AGs, erläutern den Eltern den Stundenplan etc., darf dafür kein Ausgleichstag gegeben werden.
    Auch nicht, wenn zwar etwas Unterricht stattfindet, aber nur in einzelnen Klassen.

    Die Tatsache, dass trotzdem alle KuK anwesend sein müssen, bedeutet nicht, dass diese Zeit irgendwie vergütet wird.

    Soweit richtig?
    Klingt aber sehr unfair, zumal es an manchen Schulen anders praktiziert wird.

  • Zumindest im Untstat-Forum des Landes NRW existiert dieser Ausgleichstag. Zumindest gibt es da eine Beispiel-Einträge, wenn im Zeitraum der Detailerhebung ein solcher Ausgleichstag liegt.

    Ich würde das gerne aufgreifen, denn der Threadersteller ist Referat 113 des MSB. (Tag der offenen Tür an Schulen / Schulfest / Ausgleichstag - Ministerium für Schule und Bildung)

    Das Ganze wird hier offenbar als so genannte vorgezogener oder nachgeholter Unterricht erachtet.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • interessant ist aus diesem Fred in Zusammenhang Folgendes:

    Zitat

    Die Lehrkräfte, die teilgenommen haben, können individuell über das Schuljahr verteilt zum Ausgleich 3 Stunden „frei“ bekommen. Ist es richtig, wenn wir diesen Ausfall unter C.21 (Sonstiger Grund) mit dem Hinweis „Ausgleich Tag der offenen Tür“ angeben?

  • Ich würde das gerne aufgreifen, denn der Threadersteller ist Referat 113 des MSB. (Tag der offenen Tür an Schulen / Schulfest / Ausgleichstag - Ministerium für Schule und Bildung)

    Das Ganze wird hier offenbar als so genannte vorgezogener oder nachgeholter Unterricht erachtet.

    Das finde ich in der Tat spannend, auch die Erläuterungen.

    Denn das geht meines Erachtens an der Erlasslage vorbei (und auch an den Rückmeldungen, die die obere Schulaufsicht zumindest vor 15 Jahren noch gegeben hat).

  • Das habe ich. Ich lese daraus, dass einige Schule sich über das geltende Recht hinweg setzen.
    Ich glaube nicht das der Verweis auf Beiträge bei lehrerforum.de eine SL überzeugt ihre Meinung zu ändern.
    Kommen wir also zurück auf den rechtlichen Rahmen in NRW.
    Die ADO schreibt Lehrkräften die Teilnahme vor. Der Mehrarbeitserlass definiert Mehrarbeit als unterrichtliche Tätigkeit.

    pepe

    Ich nutze diese Forum um meine Lücken zu schließen. Wenn es also eine Lücke im Gesetz gibt, die es ermöglicht bei normalen TdoT (ohne Unterricht) einen Ausgleich zu erhalten, würde ich sie gerne wissen.
    Dann kann man da nämlich in der LeKo was fordern.

  • An meiner Schule (Gymnasium in Ba-Wü): Tag der offenen Tür ist an einem Samstag vormittag und die Teilnahme bzw. das Programm zu gestalten ist für alle Nicht-SL-Mitgleider freiwillig. So auch für mich... ich mach es halt und krieg nur ein Danke, darf mir keine MAU Mehrarbeit oder anderweitige Mehrarbeit aufschreiben. Ich bin ca 5h im Einsatz.

  • Bei uns gibt es keinen Ausgleichstag. Alle Kinder kommen. Es findet aber kein Unterricht statt, sondern eher eine Art Volksfest mit Verkleidungsstaffel, Kinderschminken, Bastelangeboten etc. Zu diesem Event erscheinen natürlich alle Lehrkräfte sehr gerne, weil es so ein Riesenspaß ist.

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