? Gefahr längere Krankheit in der Probezeit

  • Das tut mir so leid für die Person.. also meint ihr, dass man auch als Beamter, sofern noch nicht länger im Dienst, vor dem finanziellen Ruin nicht bewahrt bleibt, wenn Erkrankungen einsetzen?

    Die Art der Fragestellung finde ich dann doch reichlich tendenziös. Beamte sind wie keine andere Beschäftigtengruppe gegen "einsetzende Erkrankungen" abgesichert. Das betrifft insbesondere die Fortzahlung der vollen Bezüge auch nach 6 Wochen. Und es gilt auch bereits für Beamte in Probezeit.

    Aber ja, die Verbeamtung ist kein genereller Schutz davor, aus diversen Gründen dienstunfähig zu werden (oder bereits zu sein) und dafür dauerhaft Bezüge erhalten zu können. Diese Risiken sind durch entsprechende spezialisierte Versicherungen abzudecken.

    Und selbst ohne diese ist der Begriff des "finanziellen Ruins" in Anbetracht der extrem guten sozialen Absicherung in Deutschland ziemlich unangebracht.

  • Bei Schwerbehinderung gelten andere Regelungen, sie sollte sich an die Schwerbehindertenvertretung wenden.

    Ganz grundsätzlich natürlich immer die Frage: Will und sollte man mit starken psychischen Einschränkungen wie Wahnvorstellungen als Lehrkraft arbeiten? Oder geht es nur darum, sich in die Verbeamtung reinzuschleppen?

  • Als Angestellte sähe die Welt nochmal ganz anders aus. So schlecht ist die Mindestpension wirklich nicht!

    Bei Bürgergeld sind die Wohnkosten und Heizung schon mal weg. In meiner Gegend kostet eine 1-Zimmer-Wohnung schon 700€ oder so.... Meine Tochter zahlt für ein 9 Quadratmeter großes WG-Zimmer 450€.

  • Bei Bürgergeld sind die Wohnkosten und Heizung schon mal weg. In meiner Gegend kostet eine 1-Zimmer-Wohnung schon 700€ oder so.... Meine Tochter zahlt für ein 9 Quadratmeter großes WG-Zimmer 450€.

    Dann muss man eben seinen Wohnort ändern, wenn man sich die Wohnung nicht mehr leisten kann. Ich verstehe nicht, warum Du davon ausgehst, dass Du Deinen Lebensstandard weiterhin halten kannst, wenn Du nach 5 Jahren nicht mehr arbeiten kannst. Wer soll das denn bezahlen?

  • Zu den 5 Jahren in NRW: Was zählt da alles rein? Auch die Refi-Zeit? Auch Vertretungsstellen mit min. 50% Teilzeit, die später auch auf die Dauer der Probezeit angerechnet worden sind? Oder 5 Jahre ab Datum der Urkunde der Lebenszeitverbeamtung?

  • Deswegen habe ich zum Beispiel eine Dienstunfähigkeitsversicherung um diese Lücke im Ernstfall zu schließen.

    Das sehe ich anders.

    Wenn etwas derart gravierendes eintritt, dass man mich nicht mal mehr im Rollstuhl ins Klassenzimmer schieben kann, dann ist Geld meine kleinste Sorge.

  • Jedes Versicherungsunternehmen, das eine DU anbietet, wird in diesem Fall den Antrag ablehnen. Psychische Erkrankungen, und dann noch in ganz erheblichem Umfang, sind ein Ausschlusskriterium, weil die Unternehmen - womöglich zu Recht - erwarten dürfen, dass sie hier bald zahlen müssen.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Danke für die Informationen.


    Dann bleibt wohl nur zu hoffen, dass es der Person entweder bald in längeren Abschnitten wieder besser geht oder zumindest die Fehlzeiten nicht als so gravierend angesehen werden, dass sie aus dem Dienst entlassen wird.

  • Ich empfinde jemanden, der schon als junger Mensch kurz nach Stellenantritt 50% fehlt und regelmäßig wochen- oder monatelang ausfällt, als ziemliche Zumutung für Schüler und Kollegen. Das wird mit zunehmendem Alter oder bestandener Probezeit wohl kaum besser.

    Um solche Fälle zu erkennen, bevor sie zur Dauerbelastung werden, ist die Probezeit eigentlich da.

  • Das sehe ich anders.

    Wenn etwas derart gravierendes eintritt, dass man mich nicht mal mehr im Rollstuhl ins Klassenzimmer schieben kann, dann ist Geld meine kleinste Sorge.

    Ganz so dramatisch sehe ich es nicht; eine Absicherung um die 1.000 Euro ist ja vergleichsweise günstig zu haben.

    Mehr sollte dann nicht sein. Die Prämie dann lieber vernünftig investieren. Da kommt dann in ein paar Jahren was ordentliches zusammen.

  • Das sehe ich anders.

    Wenn etwas derart gravierendes eintritt, dass man mich nicht mal mehr im Rollstuhl ins Klassenzimmer schieben kann, dann ist Geld meine kleinste Sorge.

    Das denkst du. Wenn du damit beschäftigt bist, dich wieder mit dem Rollstuhl Fortbewegen zu können, hast du so viele Sorgen, dass du nicht auch noch den Stress ums Geld haben willst.

    Außerdem kostet Pflege immer privat, Kassen zahlen nie alles. Wenn du dann etwa den leichtesten Rollstuhl haben willst und nicht nur den billigsten, hast du Kosten. Für Beihilfe/Kasse gilt dasselbe: was die alles nicht bezahlen, weil es angeblich Privatvergnügen ist, kostet manches Mal viel Geld zusätzlich.

  • Ich empfinde jemanden, der schon als junger Mensch kurz nach Stellenantritt 50% fehlt und regelmäßig wochen- oder monatelang ausfällt, als ziemliche Zumutung für Schüler und Kollegen. Das wird mit zunehmendem Alter oder bestandener Probezeit wohl kaum besser.

    Zumindest nach der vorliegenden Beschreibung hat die betreffende Person ja gar nicht vor, dauerhaft als Lehrkraft zu arbeiten, sondern nur, über die Probezeit und dann möglichst noch über die ersten 5 Jahre zu kommen um dann mit der Dauererkrankung als Argument eine andere Verwendung anzustreben oder alternativ die Mindestabsicherung mitzunehmen. Fall der Fall real ist, wäre das in meinen Augen schon ein Missbrauch der beamtenrechtlichen Situation und es bliebe nur zu hoffen, dass das nicht gelingt.

  • Ich empfinde jemanden, der schon als junger Mensch kurz nach Stellenantritt 50% fehlt und regelmäßig wochen- oder monatelang ausfällt, als ziemliche Zumutung für Schüler und Kollegen. Das wird mit zunehmendem Alter oder bestandener Probezeit wohl kaum besser.

    Um solche Fälle zu erkennen, bevor sie zur Dauerbelastung werden, ist die Probezeit eigentlich da.

    Ich glaube kaum, dass es in diesem Fall zur Verbeamtung kommt. Früher wurde man ja schon nicht verbeamtet, wenn der BMI über 30 lag. Ich meine zwar, dass man das inzwischen differenzierter betrachtet, aber bei so vielen Fehlzeiten....

  • Das denkst du. Wenn du damit beschäftigt bist, dich wieder mit dem Rollstuhl Fortbewegen zu können, hast du so viele Sorgen, dass du nicht auch noch den Stress ums Geld haben willst.

    Außerdem kostet Pflege immer privat, Kassen zahlen nie alles. Wenn du dann etwa den leichtesten Rollstuhl haben willst und nicht nur den billigsten, hast du Kosten. Für Beihilfe/Kasse gilt dasselbe: was die alles nicht bezahlen, weil es angeblich Privatvergnügen ist, kostet manches Mal viel Geld zusätzlich.

    Wenn man nix hat, zahlen die Kassen alles. Das ist doch hinlänglich bekannt. (Du hast natürlich damit Recht, dass es dann nicht den Luxusrollstuhl gibt).
    Deshalb überschreiben die Leute ja auch ihre Häuser und ballern ihr Vermögen raus, bevor es ins Heim geht.

  • Früher lief es so:

    2 Jahre (Beamter auf Widerruf)

    3 Jahre (Beamte auf Probe)

    Dann Beamter auf Lebenszeit.

    --> Mindestversorgung.

    Fraglich ist, wie sich das mit 18 Monate Ref verhält.

    Wobei ich hier letztens gelernt habe, dass es noch die Zurechnungszeiten ( oder Anrechnungszeiten?) gibt.

    Dann wird keine Lehrkraft als BaL Anfang 30/Mitte 30 in der Mindestversorgung landen.

    Die Höhe der Versorgung bei DU ist tatsächlich absurd!

    Auch wenn es mir um deine Bekannte leid tut Rosenbeet . So hoffe ich als Steuerzahler, dass sie nicht BaL wird oder so gesundet wird, dass sie bis Regelaltergrenze durchhält.

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