Weil Mindestpension plus Gehalt im Vergleich zur Teilzeitstelle als Lehrerin zuviel Geld ist im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung und damit womöglich eine zu verlockende Option. Kann mir nicht vorstellen, dass man dieses Modell so sichtbar für andere belastete Lehrkräfte zulassen wird, von den im Urteil dargelegten Bedenken abgesehen.
Nebentätigkeit bei DU
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Weil Mindestpension plus Gehalt im Vergleich zur Teilzeitstelle als Lehrerin zuviel Geld ist im Verhältnis zur zu erbringenden Leistung und damit womöglich eine zu verlockende Option.
und das Argument gilt dann nicht für die Kassiererstelle bei ALDI?
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und das Argument gilt dann nicht für die Kassiererstelle bei ALDI?
Nein, gilt es nicht. Es ist doch nicht wirklich schwer nachvollziehbar, dass es einen merkwürdigen Eindruck macht, wenn jemand als Lehrkraft durch die Arbeitsbedingungen in der Schule DDU ist, gleichzeitig aber wieder an anderer Stelle in Schule arbeiten möchte. Hier wäre dann eher die Prüfung einer anderweitigen Verwendung der naheliegende Weg, etwa durch einen dauerhaften Einsatz im Bereich der Inklusion.
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Ich würde mir erstmal bei einem der Verbände die zu erwartende Pension berechnen lassen.
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Dafür sind die Verbände nicht zuständig, aber die Versorgungsstelle macht das, wenn die Gefahr einer DDU ernsthaft gegeben ist. In vielen Fällen genügt es aber schon, wenn man einfach die Mindestversorgung googlet.
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Nein, gilt es nicht. Es ist doch nicht wirklich schwer nachvollziehbar, dass es einen merkwürdigen Eindruck macht, wenn jemand als Lehrkraft durch die Arbeitsbedingungen in der Schule DDU ist, gleichzeitig aber wieder an anderer Stelle in Schule arbeiten möchte. Hier wäre dann eher die Prüfung einer anderweitigen Verwendung der naheliegende Weg, etwa durch einen dauerhaften Einsatz im Bereich der Inklusion.
Deswegen bezog ich mich nur um den finanziellen Aspekt,
Könnte ja auch für die belasteten Lehrkräfte eine verlockende Option sein. -
Kennt eigentlich jemand so einen Fall? Ich frage mich, welche Tätigkeit das dann sein könnte.
Ja. Eine Freundin mit psychischen Problemen (und einigen stationären Therapien) stand quasi vor der DU, aber da das RP hier sehr kooperativ ist, kann sie nun an der örtlichen Uni in der Verwaltung arbeiten. Ihre Aussage war: Es muss eben eine Landesbehörde oder -anstalt sein.
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Es ist doch etwas völlig anderes, ob man für x Schüler verantwortlich ist und sich zwischen all den Herausforderungen zerreibt, die Schule heute so ausmachen, oder ob man als Schulbegleitung auf ein einzelnes Kind schaut, nicht unterrichten muss, nichts mit dutzenden Eltern zu tun hat, nichts mit Prüfungen, Abschlüssen, Korrekturen etc. Für mich sind das gänzlich andere Jobs und ich wüsste nicht, wieso man eine Nebentätigkeit in diesem Setting nicht genehmigen sollte.
Dachte ich auch erst, auf der anderen Seite ist das verlinkte Urteil verständlich. Natürlich ist neben einem Kind zu sitzen nicht zu vergleichen mit der Arbeit als Lehrkraft.
Wer aber dienstunfähig ist, bekommt Geld, um nicht in bitterer Armut abzusaufen. Dieses Geld zu nehmen, für die Nebentätigkeit (insbesondere im Klassenzimmer) auch noch einen Vertrag zu unterschreiben mit der Begründung, dass man das System Schule doof findet, aber trotzdem gerne noch ein Zubrot hätte, scheint mir auch zum Scheitern verurteilt.
Und auch unabhängig von potentiellen richterlichen Entscheidungen: ich halte es für gewagt zu glauben, dass man als Schulbegleitung glücklich wird, wenn man den ganzen Tag im Unterricht von Kollegen sitzt, dazu verdonnert, einem Schüler die Federmappe auszupacken. Ich fürchte, nach spätestens 3 Monaten wurde aus Burnout Boreout.
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Hier in BW gilt/galt m.W. ein maximaler Beschäftigungsumfang von acht Wochenstunden.
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Dafür sind die Verbände nicht zuständig, aber die Versorgungsstelle macht das, wenn die Gefahr einer DDU ernsthaft gegeben ist. In vielen Fällen genügt es aber schon, wenn man einfach die Mindestversorgung googlet.
Die VBE bietet das ausdrücklich an.
https://vbe-nrw.de/ueber-uns/leis…chnung-vbe-nrw/
Scheinbar wissen die selber nicht was ihre Aufgaben sind, wenn ich das nächste Mal bei denen zur Fortbildung bin, weise ich sie aber drauf hin, was ihre Aufgaben sind. -
Die Verbände bieten vieles als Service für ihre Mitglieder an, rechtlich relevant ist aber nur die Auskunft desjenigen, der dafür auch zuständig ist und der hinterher auch zahlt. Man ist grundsätzlich berechtigt in so einer Situation eine Auskunft von der Bezügestelle zu kriegen, auch wenn man manchmal hartnäckig sein muss, weil die das nicht gerne machen.
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Ich kann das selbst, also meine bisher zu erwartende Pension, beim lbv online unter dem Punkt Service ausrechnen, aber vllt. geht das bei den "Jungen" noch gar nicht...

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Ich kann das selbst beim lbv online unter dem Punkt Service ausrechnen, aber vllt. geht das bei den "Jungen" noch gar nicht...

Das dürfte weniger vom Alter als vom Bundesland abhängig sein.
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Ich kann das selbst, also meine bisher zu erwartende Pension, beim lbv online unter dem Punkt Service ausrechnen, aber vllt. geht das bei den "Jungen" noch gar nicht...

Für Niedersachsen gibt es auch einen Rechner, der funktioniert aber leidlich und so als Laie weiß ich gar nicht genau, was ich als Anrechnungszeiten etc. eingeben muss.
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Ja. Eine Freundin mit psychischen Problemen (und einigen stationären Therapien) stand quasi vor der DU, aber da das RP hier sehr kooperativ ist, kann sie nun an der örtlichen Uni in der Verwaltung arbeiten. Ihre Aussage war: Es muss eben eine Landesbehörde oder -anstalt sein.
Es gibt ja in NRW das Programm Vorfahrt für Weiterbeschäftigung.
Aber beispielsweise in den Unis gibt es jetzt auch nicht etliche Stellen mit A12-A14, die im nicht-wissenschaftlichen Bereich angesiedelt ist. -
Für Niedersachsen gibt es auch einen Rechner, der funktioniert aber leidlich und so als Laie weiß ich gar nicht genau, was ich als Anrechnungszeiten etc. eingeben muss.
Ich muss nichts eingeben. Meine ganzen Daten sind schon vorhanden, einschließlich Studium, Elternzeiten, Teilzeiten. Das ist in meinen Augen ein Arbeitszeitkonto. Ich kann auch spielen und ausrechnen lassen, wie viel weniger Pension ich erhalte, wenn ich 1, 2 oder 3 Jahre früher aufhöre, in Teilzeit gehe, diese ändere usw.
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Gibt es nicht vielleicht noch andere Alternativen , bei denen du die für dich belastenden Situationen herunterfahren kannst -und Stundenreduzierung, zB- Abordnung für besondere Aufgaben?Heute ging durch die Presse, dass es in NRW Vorbereitungsklassen geben soll (die von der Schule bedient werden)-- ist vlt eine ganz andere Herausforderung, Spezialisierung in DAZ.
Bei uns müssen immer Kollegen in die OGS - viele wollen das nicht - vlt. Stundenreduzierung und Wechsel an eine Schule, die dich in die OGS steckt (ich habe einen Freund, der hatte 18 Stunden - Seiteneinstieg - 10 Stunden war er in der OGS (Hausaufgabenbetreuung und AG´s), 8 Stunden hat er Religion unterrichtet....
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Vielen Dank für deine freundliche Antwort. Im Übrigen lese ich deine hilfreichen Beiträge immer mit Interesse. Deine Idee mit den Vorbereitungsklassen finde ich gut und überlegenswert.
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