Aber während einer Beurlaubung (falls du einen Grund fändest, mit welchem du eine bekämst) darfst du in der Regel keiner bezahlten Tätigkeit nachgehen
Laut Bildungsportal zumindest im Rahmen einer Nebenbeschäftigung schon: "Für die Ausübung von Nebentätigkeiten gelten die für Vollzeitbeschäftigte getroffenen Regelungen."