Prüfungsmitschriften Kommunikationsprüfungen an Schüler geben?

  • Hallo,


    es geht um Kommunikationsprüfungen in der Oberstufe.
    Situation: 2 KuK lauschen den SuS, wie sie ein Bild/Werbung/Karikatur beschreiben und später diskutieren.
    Dazu werden Notizen angefertigt zu Äußerungen der SuS und in einem Bewertungsbogen Kreuze gemacht. Später überlegt man gemeinsam, auf welche Punkte man sich einigt.

    Frage: seht ihr ein Problem darin, die beiden Originalbögen an die SuS herauszugeben?

    Hier wurde das im Sinne der Transparenz gemacht, allerdings war die andere prüfende Person unzufrieden, weil sie nicht wollte, dass ihre persönlichen Notizen an die SuS gehen, ggf sogar in sozialen Medien eingestellt etc.

    Der anderen prüfenden Person war das nicht bewusst und dachte: ja gut, sollen die SuS doch sehen, was geschrieben wurde und wie die Note zustande kommt.
    Natürlich kamen dann Nachfragen/Beschwerden wie: „Wieso habe ich bei dem einen Lehrer 2 Punkte in der Kategorie bekommen, bei dem anderen 5 Punkte und insgesamt nur 3 Punkte?“


    Ergebnis: ein Kollege unzufrieden über die Herausgabe seiner Mitschrift, die SuS versuchen zu diskutieren.

    Wie handhabt ihr das? Einen ins reine geschriebenen Bogen mit Note und Unterschrift rausgeben?

  • Wie handhabt ihr das? Einen ins reine geschriebenen Bogen mit Note und Unterschrift rausgeben?

    Ja, so mache ich das. Da steht auch nichts drauf, da sind nur die Punkte angekreuzt und alle Prüfer:innen haben unterschrieben. Die Originale behalte ich, um auf Rückfragen antworten zu können.

    There are only 10 sorts of people - Those who know binaries and those who don't.

  • Notizen, die ohne dass klar war, dass es sich um ein bewertungsrelevantes Protokoll gehandelt hat, nebenbei angefertigt wurden, gehören für mich nicht in die Hand eines Schülers. Sie sind aber so auch keine Bewertungsgrundlage, sondern nur eine Gedächtnisstütze für die anschließende Besprechung.

    Bei jeder mündlichen Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen, aus dem sich anschließend die Note ergibt und bei dem auch dem Protokollanten vorher klar ist, dass dies Protokoll auch eingesehen werden kann. Mit der entsprechenden Sorgfalt hat er das Protokoll zu führen.

  • Ich würde an der Stelle nicht die Originalbögen herausgeben, sondern die Version nach Abgleich zwischen den beiden Kollegen (m/w/d). Bedeutet: Wenn Kollege A 4 Teilpunkte gibt, Kollegin B 2 Teilpunkte, ihr euch in der Mitte bei 3 Teilpunkten trefft, sollten diese 3 Teilpunkte auf der Version stehen, die dem Schüler (m/w/d) nach Bedarf ausgehändigt wird.

  • Wir geben auch nur einen gemeinsamen Bogen ab (zusammengefügt, zum Teil ohne die Mitschrift, nur die Kreuze / Punkte.) Und FALLS es Nachfragen gibt, kann man dann in seine Notizen gucken, OB es weitere Begründungen zu dem jeweiligen Item gibt.

  • Bei jeder mündlichen Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen, aus dem sich anschließend die Note ergibt und bei dem auch dem Protokollanten vorher klar ist, dass dies Protokoll auch eingesehen werden kann. Mit der entsprechenden Sorgfalt hat er das Protokoll zu führen.

    Ich entnehme deinem Profil, dass du keine Sprache unterrichtest. Ich bin "eigentlich" bei dir, aber das lässt sich in der Realität nicht mit diesen ohnehin ressourcenintensiven (Personal) Kommunikationsprüfungen vereinbaren, die mittlerweile in mehreren Jahrgängen stattfinden. Ein Protokoll, das auch nur annähernd an Abiturstandards herankommt, gibt es da bei uns de facto nicht. Wie sieht das bei anderen aus?

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  • In der Sek I führen wir ein knappes "Protokoll", also dieses Formular vom Ministerium. Die Schüler erhalten ein bereinigtes Formular, in dem nur Punkte angekreuzt und die Note eingetragen sind.

    Ein Einsehen der Lehrernotizen unter Aufsicht(!) ist auch nochmal ein anderes Paar Schuhe als Kopien der Protokolle rausgeben. Da sind die Diskussionen vorprogrammiert, von daher kann ich den Kollegen verstehen.

  • Ein Protokoll ist keine Mitschrift, grundsätzlich genügen zur Dokumentation mündlicher Prüfungen Ergebnisprotokolle und das kann auch das Ausfüllen eines vorbereiteten Bewertungsbogens sein.

  • Ja, so mache ich das. Da steht auch nichts drauf, da sind nur die Punkte angekreuzt und alle Prüfer:innen haben unterschrieben. Die Originale behalte ich, um auf Rückfragen antworten zu können.

    So machen wir es auch

  • Notizen, die ohne dass klar war, dass es sich um ein bewertungsrelevantes Protokoll gehandelt hat, nebenbei angefertigt wurden, gehören für mich nicht in die Hand eines Schülers. Sie sind aber so auch keine Bewertungsgrundlage, sondern nur eine Gedächtnisstütze für die anschließende Besprechung.

    Bei jeder mündlichen Prüfung ist ein Protokoll anzufertigen, aus dem sich anschließend die Note ergibt und bei dem auch dem Protokollanten vorher klar ist, dass dies Protokoll auch eingesehen werden kann. Mit der entsprechenden Sorgfalt hat er das Protokoll zu führen.

    Einsehen ist aber nicht gleich Herausgeben. Ich hätte kein Problem damit, mein Gekritzel zu zeigen, um nachvollziehbar zu machen, wieso es in einer Kategorie soundsoviel Punkte gab, aber ich möchte es nicht herausgeben.

    Im Abitur erhält man das Protokoll ja auch nicht, darf es aber einsehen.

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