Krankmeldung per E-Mail bei Halsentzündung – schulische Praxis?

  • Guten Abend in die Runde,

    zu später Stunde hätte ich eine kurze Nachfrage, da ich hierzu in den sozialen Medien unterschiedliche Aussagen gelesen habe.

    Dort wird darauf hingewiesen, dass sich reguläre Arbeitnehmer:innen bei Erkrankungen wie Halsinfektionen, starkem Husten oder Rachenproblemen auch per E-Mail beim Arbeitgeber krankmelden können, um die Stimme zu schonen etc.

    Nun ist es an meiner Schulen so verbindlich geregelt, dass am Krankheitstag bis x Uhr eine telefonische Krankmeldung vorgesehen ist. Mich würde interessieren, wie das gehandhabt wird, wenn man konkret unter einer Halsentzündung oder vergleichbaren Beschwerden leidet:

    Wird diese telefonische Pflicht in solchen Fällen pragmatisch ausgelegt bzw. außer Kraft gesetzt? Kann man sich dann auf ähnliche Regelungen berufen, wie sie in der freien Wirtschaft gelten, und stattdessen per E-Mail krankmelden?

    Hat jemand hierzu Erfahrungen oder vielleicht sogar eine offizielle Regelung im schulischen Kontext?

    Vielen Dank vorab!

  • Einfach In dem Fall per E-Mail abmelden, und in anderen Fällen eben telefonisch. Wenn es dann Beschwerden gibt, beantragen die Regelung der Schule diesbezüglich zu ändern.

    Danke - aber das ist in dieser Schule nicht so ganz einfach.

    Flexibilität ist dort ein Fremdwort!

  • Krankheitsbedingt kurze Mail ans Sekretariat (das meldet bei uns die Krankheit weiter ans Schulamt) und Vertretungsplanung (die muss es wissen) mit der kurzen Info, dass die ein Anruf krankheitsbedingt nicht möglich ist.
    Fertig.

    Wenn da wer ein Fass Frau machen will reicht der freundliche Hinweis an den Personalrat evtl ja schon aus.


    Wohl dem, der gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann.

    Der Himmel ist nicht mein Limit, ich bin es.

  • Dort wird darauf hingewiesen, dass sich reguläre Arbeitnehmer:innen bei Erkrankungen wie Halsinfektionen, starkem Husten oder Rachenproblemen auch per E-Mail beim Arbeitgeber krankmelden können, um die Stimme zu schonen etc.

    Bei uns wird sich ausschließlich per Email krank gemeldet. Wir haben ein extra Funktionspostfach dafür.

    Ich würde mich an den Personalrat wenden, wenn das ein Problem sein sollte. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht den Sinn des Anrufs. Kostet doch nur unnötig Zeit.

  • Meiner Lesart nach gibt es in NRW keine Vorschrift, die besagt, dass man die Schule telefonisch zu unterrichten habe.

    § 62 Abs. 1 LBG und § 15 Abs. 1 ADO sind die einschlägigen Vorgaben hierfür. Für eine Engführung gibt es m.E. keine gesetzliche Grundlage.

    Die Krankmeldung per E-Mail hat auch den Vorteil, dass sie früher als der Telefondienst da ist, erfolgen kann. Das Erstellen des Vertretungsplans für den jeweiligen Tag wird so erheblich erleichtert, weil man eben nicht auf Zuruf, gerade während einer Krankheitswelle, am Telefon sein kann UND gleichzeitig in Untis arbeiten muss. Die Vorlaufzeit für den Plan ist dadurch so kurz, dass die Person, die das in dem Moment übernehmen darf, wirklich Stress bekommt.

    In der telefonischen Krankmeldung sehe ich keinen Mehrwert außer einer möglichen Kontrollfunktion - und sei es nur dadurch, dass die Hemmschwelle des Krankmeldens wegen des dann bestehenden möglichen Rechtfertigungsdrucks erhöht wird.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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