Krankmeldung per E-Mail bei Halsentzündung – schulische Praxis?

  • Guten Abend in die Runde,

    zu später Stunde hätte ich eine kurze Nachfrage, da ich hierzu in den sozialen Medien unterschiedliche Aussagen gelesen habe.

    Dort wird darauf hingewiesen, dass sich reguläre Arbeitnehmer:innen bei Erkrankungen wie Halsinfektionen, starkem Husten oder Rachenproblemen auch per E-Mail beim Arbeitgeber krankmelden können, um die Stimme zu schonen etc.

    Nun ist es an meiner Schulen so verbindlich geregelt, dass am Krankheitstag bis x Uhr eine telefonische Krankmeldung vorgesehen ist. Mich würde interessieren, wie das gehandhabt wird, wenn man konkret unter einer Halsentzündung oder vergleichbaren Beschwerden leidet:

    Wird diese telefonische Pflicht in solchen Fällen pragmatisch ausgelegt bzw. außer Kraft gesetzt? Kann man sich dann auf ähnliche Regelungen berufen, wie sie in der freien Wirtschaft gelten, und stattdessen per E-Mail krankmelden?

    Hat jemand hierzu Erfahrungen oder vielleicht sogar eine offizielle Regelung im schulischen Kontext?

    Vielen Dank vorab!

  • Einfach In dem Fall per E-Mail abmelden, und in anderen Fällen eben telefonisch. Wenn es dann Beschwerden gibt, beantragen die Regelung der Schule diesbezüglich zu ändern.

    Danke - aber das ist in dieser Schule nicht so ganz einfach.

    Flexibilität ist dort ein Fremdwort!

  • Krankheitsbedingt kurze Mail ans Sekretariat (das meldet bei uns die Krankheit weiter ans Schulamt) und Vertretungsplanung (die muss es wissen) mit der kurzen Info, dass die ein Anruf krankheitsbedingt nicht möglich ist.
    Fertig.

    Wenn da wer ein Fass Frau machen will reicht der freundliche Hinweis an den Personalrat evtl ja schon aus.


    Wohl dem, der gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann.

    Der Himmel ist nicht mein Limit, ich bin es.

  • Dort wird darauf hingewiesen, dass sich reguläre Arbeitnehmer:innen bei Erkrankungen wie Halsinfektionen, starkem Husten oder Rachenproblemen auch per E-Mail beim Arbeitgeber krankmelden können, um die Stimme zu schonen etc.

    Bei uns wird sich ausschließlich per Email krank gemeldet. Wir haben ein extra Funktionspostfach dafür.

    Ich würde mich an den Personalrat wenden, wenn das ein Problem sein sollte. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht den Sinn des Anrufs. Kostet doch nur unnötig Zeit.

  • Meiner Lesart nach gibt es in NRW keine Vorschrift, die besagt, dass man die Schule telefonisch zu unterrichten habe.

    § 62 Abs. 1 LBG und § 15 Abs. 1 ADO sind die einschlägigen Vorgaben hierfür. Für eine Engführung gibt es m.E. keine gesetzliche Grundlage.

    Die Krankmeldung per E-Mail hat auch den Vorteil, dass sie früher als der Telefondienst da ist, erfolgen kann. Das Erstellen des Vertretungsplans für den jeweiligen Tag wird so erheblich erleichtert, weil man eben nicht auf Zuruf, gerade während einer Krankheitswelle, am Telefon sein kann UND gleichzeitig in Untis arbeiten muss. Die Vorlaufzeit für den Plan ist dadurch so kurz, dass die Person, die das in dem Moment übernehmen darf, wirklich Stress bekommt.

    In der telefonischen Krankmeldung sehe ich keinen Mehrwert außer einer möglichen Kontrollfunktion - und sei es nur dadurch, dass die Hemmschwelle des Krankmeldens wegen des dann bestehenden möglichen Rechtfertigungsdrucks erhöht wird.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • ...
    In der telefonischen Krankmeldung sehe ich keinen Mehrwert außer einer möglichen Kontrollfunktion - und sei es nur dadurch, dass die Hemmschwelle des Krankmeldens wegen des dann bestehenden möglichen Rechtfertigungsdrucks erhöht wird.

    Sagt mein Gefühl mir auch. Zumal es nicht der Genesung dient, sich einen Wecker zu stellen, nur um anzurufen.

    Allerdings kann es auch mit dem Alter der Beteiligten zusammenhängen, den diversen vorhandenen E-Mail-Adressen und 'war schon immer so'. Wäre also möglich, dass die Abläufe so wirklich lieber sind und man müsste schon sehr krank sein, dass man nicht mehr sprechen kann.

    Wenn es also weniger um die Art der Schmerzen als um die Grundsatzfrage geht, ob man mit der pikiert klingenden Schule sprechen muss, würde ich es wahrscheinlich auch auf den Konflikt ankommen lassen, eine Mail zu schreiben und die Begründung abzuwarten, warum das nicht gehen soll.

  • Allerdings kann es auch mit dem Alter der Beteiligten zusammenhängen, den diversen vorhandenen E-Mail-Adressen und 'war schon immer so'. Wäre also möglich, dass die Abläufe so wirklich lieber sind und man müsste schon sehr krank sein, dass man nicht mehr sprechen kann.

    Das spielt in dem Fall aber doch gar keine Rolle. Wenn Emails empfangen werden können, dann kann darüber auch eine Krankmeldung erfolgen. Ob die Abläufe den Beteiligten lieber sind ist doch völlig egal. Das ist rechtlich eindeutig.

    Wenn es also weniger um die Art der Schmerzen als um die Grundsatzfrage geht, ob man mit der pikiert klingenden Schule sprechen muss, würde ich es wahrscheinlich auch auf den Konflikt ankommen lassen, eine Mail zu schreiben und die Begründung abzuwarten, warum das nicht gehen soll.

    Gibt keine, für ein Diszi gibts keine Grundlage und der Personalrat müsste sich hier auch stark machen und den Blödsinn unterbinden.

    Mich als Vertretungsplaner soll bitte niemals jemand anrufen. Ich will nicht wissen wieso jemand krank ist oder was auch immer. Ich muss nur wissen von wann bis wann jemand fehlt.

  • Mich als Vertretungsplaner soll bitte niemals jemand anrufen. Ich will nicht wissen wieso jemand krank ist oder was auch immer. Ich muss nur wissen von wann bis wann jemand fehlt.

    Früher an meiner alten Schule wurde man bei der telefonischen Krankmeldung immer gefragt, ob man noch Material schickt. Das hat dann letztlich immer zu Stress geführt, weil die erste Sorge dann dem Material galt und nicht der Genesung. Man war hier noch stärker in Rechtfertigungsdruck.

    Ich habe meinem Kollegium gesagt, dass krank eben krank ist. Wer schicken kann und will, möge das tun. Es braucht sich bei mir niemand zu rechtfertigen, ob und warum er/sie Material geschickt hat oder nicht.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das spielt in dem Fall aber doch gar keine Rolle. Wenn Emails empfangen werden können, dann kann darüber auch eine Krankmeldung erfolgen. Ob die Abläufe den Beteiligten lieber sind ist doch völlig egal. Das ist rechtlich eindeutig.

    Ist das überall so? Wenn das Sekretariat in der letzten Konferenz z.B. darum gebeten hat, dass es lieber erst den AB abhört und die Schüler auch alle anrufen, das Telefon also besetzt ist, das Mailprogramm erst später hochgefahren wird meinetwegen, dann ist es Pech, wenn sie eine Mail nicht rechtzeitig sehen?

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