Guten Abend in die Runde,
zu später Stunde hätte ich eine kurze Nachfrage, da ich hierzu in den sozialen Medien unterschiedliche Aussagen gelesen habe.
Dort wird darauf hingewiesen, dass sich reguläre Arbeitnehmer:innen bei Erkrankungen wie Halsinfektionen, starkem Husten oder Rachenproblemen auch per E-Mail beim Arbeitgeber krankmelden können, um die Stimme zu schonen etc.
Nun ist es an meiner Schulen so verbindlich geregelt, dass am Krankheitstag bis x Uhr eine telefonische Krankmeldung vorgesehen ist. Mich würde interessieren, wie das gehandhabt wird, wenn man konkret unter einer Halsentzündung oder vergleichbaren Beschwerden leidet:
Wird diese telefonische Pflicht in solchen Fällen pragmatisch ausgelegt bzw. außer Kraft gesetzt? Kann man sich dann auf ähnliche Regelungen berufen, wie sie in der freien Wirtschaft gelten, und stattdessen per E-Mail krankmelden?
Hat jemand hierzu Erfahrungen oder vielleicht sogar eine offizielle Regelung im schulischen Kontext?
Vielen Dank vorab!