Krankmeldung per E-Mail bei Halsentzündung – schulische Praxis?

  • Guten Abend in die Runde,

    zu später Stunde hätte ich eine kurze Nachfrage, da ich hierzu in den sozialen Medien unterschiedliche Aussagen gelesen habe.

    Dort wird darauf hingewiesen, dass sich reguläre Arbeitnehmer:innen bei Erkrankungen wie Halsinfektionen, starkem Husten oder Rachenproblemen auch per E-Mail beim Arbeitgeber krankmelden können, um die Stimme zu schonen etc.

    Nun ist es an meiner Schulen so verbindlich geregelt, dass am Krankheitstag bis x Uhr eine telefonische Krankmeldung vorgesehen ist. Mich würde interessieren, wie das gehandhabt wird, wenn man konkret unter einer Halsentzündung oder vergleichbaren Beschwerden leidet:

    Wird diese telefonische Pflicht in solchen Fällen pragmatisch ausgelegt bzw. außer Kraft gesetzt? Kann man sich dann auf ähnliche Regelungen berufen, wie sie in der freien Wirtschaft gelten, und stattdessen per E-Mail krankmelden?

    Hat jemand hierzu Erfahrungen oder vielleicht sogar eine offizielle Regelung im schulischen Kontext?

    Vielen Dank vorab!

  • Einfach In dem Fall per E-Mail abmelden, und in anderen Fällen eben telefonisch. Wenn es dann Beschwerden gibt, beantragen die Regelung der Schule diesbezüglich zu ändern.

    Danke - aber das ist in dieser Schule nicht so ganz einfach.

    Flexibilität ist dort ein Fremdwort!

  • Krankheitsbedingt kurze Mail ans Sekretariat (das meldet bei uns die Krankheit weiter ans Schulamt) und Vertretungsplanung (die muss es wissen) mit der kurzen Info, dass die ein Anruf krankheitsbedingt nicht möglich ist.
    Fertig.

    Wenn da wer ein Fass Frau machen will reicht der freundliche Hinweis an den Personalrat evtl ja schon aus.


    Wohl dem, der gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann.

    Der Himmel ist nicht mein Limit, ich bin es.

  • Dort wird darauf hingewiesen, dass sich reguläre Arbeitnehmer:innen bei Erkrankungen wie Halsinfektionen, starkem Husten oder Rachenproblemen auch per E-Mail beim Arbeitgeber krankmelden können, um die Stimme zu schonen etc.

    Bei uns wird sich ausschließlich per Email krank gemeldet. Wir haben ein extra Funktionspostfach dafür.

    Ich würde mich an den Personalrat wenden, wenn das ein Problem sein sollte. Ich verstehe ehrlich gesagt auch nicht den Sinn des Anrufs. Kostet doch nur unnötig Zeit.

  • Meiner Lesart nach gibt es in NRW keine Vorschrift, die besagt, dass man die Schule telefonisch zu unterrichten habe.

    § 62 Abs. 1 LBG und § 15 Abs. 1 ADO sind die einschlägigen Vorgaben hierfür. Für eine Engführung gibt es m.E. keine gesetzliche Grundlage.

    Die Krankmeldung per E-Mail hat auch den Vorteil, dass sie früher als der Telefondienst da ist, erfolgen kann. Das Erstellen des Vertretungsplans für den jeweiligen Tag wird so erheblich erleichtert, weil man eben nicht auf Zuruf, gerade während einer Krankheitswelle, am Telefon sein kann UND gleichzeitig in Untis arbeiten muss. Die Vorlaufzeit für den Plan ist dadurch so kurz, dass die Person, die das in dem Moment übernehmen darf, wirklich Stress bekommt.

    In der telefonischen Krankmeldung sehe ich keinen Mehrwert außer einer möglichen Kontrollfunktion - und sei es nur dadurch, dass die Hemmschwelle des Krankmeldens wegen des dann bestehenden möglichen Rechtfertigungsdrucks erhöht wird.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • ...
    In der telefonischen Krankmeldung sehe ich keinen Mehrwert außer einer möglichen Kontrollfunktion - und sei es nur dadurch, dass die Hemmschwelle des Krankmeldens wegen des dann bestehenden möglichen Rechtfertigungsdrucks erhöht wird.

    Sagt mein Gefühl mir auch. Zumal es nicht der Genesung dient, sich einen Wecker zu stellen, nur um anzurufen.

    Allerdings kann es auch mit dem Alter der Beteiligten zusammenhängen, den diversen vorhandenen E-Mail-Adressen und 'war schon immer so'. Wäre also möglich, dass die Abläufe so wirklich lieber sind und man müsste schon sehr krank sein, dass man nicht mehr sprechen kann.

    Wenn es also weniger um die Art der Schmerzen als um die Grundsatzfrage geht, ob man mit der pikiert klingenden Schule sprechen muss, würde ich es wahrscheinlich auch auf den Konflikt ankommen lassen, eine Mail zu schreiben und die Begründung abzuwarten, warum das nicht gehen soll.

  • Allerdings kann es auch mit dem Alter der Beteiligten zusammenhängen, den diversen vorhandenen E-Mail-Adressen und 'war schon immer so'. Wäre also möglich, dass die Abläufe so wirklich lieber sind und man müsste schon sehr krank sein, dass man nicht mehr sprechen kann.

    Das spielt in dem Fall aber doch gar keine Rolle. Wenn Emails empfangen werden können, dann kann darüber auch eine Krankmeldung erfolgen. Ob die Abläufe den Beteiligten lieber sind ist doch völlig egal. Das ist rechtlich eindeutig.

    Wenn es also weniger um die Art der Schmerzen als um die Grundsatzfrage geht, ob man mit der pikiert klingenden Schule sprechen muss, würde ich es wahrscheinlich auch auf den Konflikt ankommen lassen, eine Mail zu schreiben und die Begründung abzuwarten, warum das nicht gehen soll.

    Gibt keine, für ein Diszi gibts keine Grundlage und der Personalrat müsste sich hier auch stark machen und den Blödsinn unterbinden.

    Mich als Vertretungsplaner soll bitte niemals jemand anrufen. Ich will nicht wissen wieso jemand krank ist oder was auch immer. Ich muss nur wissen von wann bis wann jemand fehlt.

  • Mich als Vertretungsplaner soll bitte niemals jemand anrufen. Ich will nicht wissen wieso jemand krank ist oder was auch immer. Ich muss nur wissen von wann bis wann jemand fehlt.

    Früher an meiner alten Schule wurde man bei der telefonischen Krankmeldung immer gefragt, ob man noch Material schickt. Das hat dann letztlich immer zu Stress geführt, weil die erste Sorge dann dem Material galt und nicht der Genesung. Man war hier noch stärker in Rechtfertigungsdruck.

    Ich habe meinem Kollegium gesagt, dass krank eben krank ist. Wer schicken kann und will, möge das tun. Es braucht sich bei mir niemand zu rechtfertigen, ob und warum er/sie Material geschickt hat oder nicht.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das spielt in dem Fall aber doch gar keine Rolle. Wenn Emails empfangen werden können, dann kann darüber auch eine Krankmeldung erfolgen. Ob die Abläufe den Beteiligten lieber sind ist doch völlig egal. Das ist rechtlich eindeutig.

    Ist das überall so? Wenn das Sekretariat in der letzten Konferenz z.B. darum gebeten hat, dass es lieber erst den AB abhört und die Schüler auch alle anrufen, das Telefon also besetzt ist, das Mailprogramm erst später hochgefahren wird meinetwegen, dann ist es Pech, wenn sie eine Mail nicht rechtzeitig sehen?

  • Meiner Lesart nach gibt es in NRW keine Vorschrift, die besagt, dass man die Schule telefonisch zu unterrichten habe.

    § 62 Abs. 1 LBG und § 15 Abs. 1 ADO sind die einschlägigen Vorgaben hierfür. Für eine Engführung gibt es m.E. keine gesetzliche Grundlage.

    Die Krankmeldung per E-Mail hat auch den Vorteil, dass sie früher als der Telefondienst da ist, erfolgen kann.

    Die Frage ist halt, was 'unverzüglich' bedeutet, wenn man ein Medium wählt, dessen zeitnahe Zustellung ausdrücklich nicht garantiert ist.

    Ich meine die technische Richtlinie für Mailgateways sagt sogar "innerhalb von 90 Tagen". Passiert heute natürlich kaum noch.

  • Die Frage ist halt, was 'unverzüglich' bedeutet, wenn man ein Medium wählt, dessen zeitnahe Zustellung ausdrücklich nicht garantiert ist.

    Ich meine die technische Richtlinie für Mailgateways sagt sogar "innerhalb von 90 Tagen". Passiert heute natürlich kaum noch.

    Das halte ich für formalistisch und absolut tödlich für jede (positive) Arbeitsatmosphäre.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

  • Das halte ich für formalistisch und absolut tödlich für jede (positive) Arbeitsatmosphäre.

    Das sehe ich auch so, aber wenn sich jemand auf das Formale zurückzieht, wie es hier nach meinem Empfinden in ein paar Beiträgen zwischen den Zeilen anklang (nicht deinen), dann sollte man auch das ganze Formale kennen. ;)

  • Als ich Stellv wurde konnte ich die SL davon überzeugen das wir das grundsätzlich über Mail machen.

    Abmeldung erfolgt bei uns als standardisierte Mail bis Uhrzeit X:

    Name des Krankmeldenden, voraussichtliche Krankentage oder aber ob Besuch beim Arzt am selben Tag vorgesehen ist, Aufgaben vorhanden oder nicht (falls ja kann mit geschickt werden, muss aber nicht).


    Mussten wir die KuK auch zu erziehen das ich weder ne Entschuldigung noch einen konkreten Grund (manche KuK sind da Mitteilungsbedürftig im Detail) oder „aber morgen schaff ich es bestimmt“ brauch. Ich will nur wissen ob sie von ausgehen ob sie morgen da sind oder ob sie lieber noch zum Arzt gehen. Wenn sie sich dann nicht bis Uhrzeit X am Nachmittag melden, gehe ich von einem erscheinen am folgetag aus.

    Anmerkung:

    Ich habe KuK auch schon nach Hause geschickt und dann selber eine Vertretung übernommen. Manche verstehen einfach noch nicht das es keinem etwas bringt mit akutem Magen-Darm- Infekt oder Fieber zu arbeiten. Das bedeutet für mich am Ende immer die Gefahr, dass KuK längerfristig ausfallen. Meine Frau und ich sind da auch so Kandidaten für was krank zur Arbeit angeht 🙈 meine Frau hat sich aus einer einfachen Erkältung schon zwei Lungenentzündungen angezüchtet.


    Wohl dem, der gelernt hat, zu ertragen, was er nicht ändern kann.

    Der Himmel ist nicht mein Limit, ich bin es.

    Einmal editiert, zuletzt von Kapa (21. Januar 2026 15:41)

  • Es nutzt einer konkreten Person halt nix, wenn es woanders toll oder einfach nur anders ist. Diese Fragen stellt man doch nur, wenn es Probleme gibt und dann will man mit Sicherheit wissen, woraus einem ein Strick gedreht werden kann.

  • Wenn die Stimmung an einer Schule aber nicht so doll ist, kann man auch bei "Kleinigkeiten" vielleicht auch mal zum Hörer greifen oder aus Prinzip den Partner/die Partnerin anrufen lassen, um gut zu signalisieren "Die Lehrerin hat keine Stimme, aber da Sie auf einen Anruf bestehen, mache ich das hier".
    Es gibt so viele Kämpfe anzufechten, mir wäre der Stundenplan, blöde Teilzeitkonzepte, miese Vertretungskonzepte oder was weiß ich wichtiger als ein Anruf alle 5 Jahre (wie oft hat man tatsächlich einen Infekt, wo man die Stimme so sehr schonen muss, dass man keine 20 Sekunden reden kann)
    (Im Kontext stört(e) mich wesentlich mehr, dass ich den Wecker extra aufstellen musste und dann 20 Minuten lang gegen Besetz-Zeichen kämpfen musste.)

  • Das fällt sowohl im Angestelltenverhältnis, als auch im Beamtenrecht unter das Weisungsrecht des Vorgesetzten, d.h. der Schulleiter darf das festlegen. Ob die Bezirksregierung sich auf den Quatsch einlässt, ist dann eine andere Frage...

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

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