Arbeitszeiterfassung und Präsenzpflicht

  • Die meisten Krankenschwestern in Krankenhäusern arbeiten ihre Stunden sowieso am Stück.

    Nein, es ist wenn überhaupt stationenabhängig. Wie selbständig sind Patienten?

    Bei Hygiene, umbetten etc. mindestens 2 Pflegekräfte pro Patient notwendig, manchmal sogar 3, nicht jeder ist ein Leichtgewicht zumindest wenn es rückenschonend ablaufen soll. Es gibt sicher Krankenhäuser, in denen Patienten nicht so oft gewaschen werden, wenn sie es nicht können und natürlich gibt es Stationen, in denen Patienten keine Hilfe benötigen und selbst ihr Essen holen. Da arbeiten aber normalerweise weniger Pflegekräfte.

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    Einmal editiert, zuletzt von Kris24 (26. Januar 2026 18:51)

  • Nun sind Lehrer aber keine Krankenschwestern.

    Warum sollten wir uns immer an den jeweils schlechteren Arbeitsbedingungen orientieren?

    Verlangen kannst du viel, ich glaube aber nicht an Umsetzung. Es wird weiter Konferenzen und Elternabende geben mit einer Ladungszeit von einer Woche.

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  • Aber im Dienstplan im Krankenhaus gibt es vermutlich feste Schichten, denen sie dann zugeteilt wird, oder? Es wird der Frühdienst nicht jede Woche andere Zeiten haben. Da wird doch höchstens zwischen Sonn-/Feiertag und Werktag unterschieden.

    Aber Schichtdienst ist ja eh nicht das, was bei Lehrern anfällt. Unsere Schüler wollen ja nicht 24h am Tag beschult werden, sondern maximal im Ganztag. Und eine Klasse soll ja üblicherweise über ein ganzes Schuljahr in einem Fach immer von der gleichen Lehrkraft unterrichtet werden, nicht jede Woche von einer anderen.

    Es bräuchte also jeder seine individuelle Schicht, die nicht regelmäßig mit Kollegen getauscht werden könnte.

    Es ging um geteilte Dienstzeiten und die gibt es im Wechsel zu Früh- Spät- und Nachtschicht.

    Es ging um Elternabend und Konferenzen, die weiterhin stattfinden werden. Ich weiß normalerweise die Termine Wochen oder gar Monate vorher, aber manchmal verschieben sie sich doch. Ich glaube nicht, dass sie komplett abgeschafft werden. Es wird eine Jahresstundenzahl geben, aktuell sind es bei uns 1804 Stunden (oder waren es 1806?), es wird mehr auf die wöchentliche Höchsstundenzahl geachtet werden. Alles andere ist Wunschdenken.

    Aber da ich daran nichts ändern kann, ist es mir auch egal. Ich wundere mich nur, dass manche Lehrer meinen, dass für sie alles zum positiven sich ändert. Wir sind auch nur Arbeitnehmer und unser Dienstherr achtet weniger auf uns als mancher Arbeitgeber.

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  • Weil wir , bzw. zumindest für meine Schule ist es so, einfach viel zu oft solche Zusatztermine haben, die aber auch individuell sind, weil sie vom Unterrichtseinsatz abhängig sind. Während der/die eine an drei Nachmittagen Zeugniskonferenzen hat, weil er/sie in vielen Schulformen eingesetzt wird, muss der/die nächste nur an einem Tag ran.

    Ungeklärt bleibt weiterhin, wie Tagesexkursionen durchgeführt werden sollten (auch die über 10 Std!), Klassenfahrten innerhalb der vorgeschriebenen Arbeitszeit stattfinden sollen oder die Prüfungsphasen gestaltet werden sollten, wenn man nicht mehr vorarbeiten kann (wie aktuell und dadurch die erhöhte Anzahl an freien Tagen=Ferien zustande kommt)

  • Manchmal denke ich wer Schulminister oder Schulministerin ist kämmt sich irgendwann mit nem Hammer. 🤣

    Es ist so widersprüchlich. Wenn wir die rechtlich uns zustehende Arbeitszeiterfassung verlangen, dann gibt es aber andere Drohungen. Und es ist ja so komplex 41 Stunden zu zählen. 🙈 Natürlich muss man sich mit allen Bundesländern einigen. Genauso, wie die Besoldung oder Schulformen einheitlich von allen Bundesländern gleich umgesetzt werden.
    Wenn man sich nicht einigt, dann dürfen rechtliche Sachen nicht umgesetzt werden. Das ist verboten oder was?

    Hoffentlich denkt Sie daran die Toilettengänge und Aufsichten von der Arbeitszeit abzuziehen. Und da alles so komplex ist sollte jede geleistete Arbeitsstunde für Sportlehrpersonen nur 15 Minuten zählen. 😆

    Ich sage es hier gerne immer wieder: es gibt nichts und niemanden, der uns daran hindern würde, bereits jetzt die Arbeitszeit zu erfassen und diese Erfassung zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit zu nutzen. Diese Erfassung ist bezüglich der daraus abzuleitenden Maßnahmen genauso rechtssicher, wie eine eigentlich durch den Dienstherren anzuweisende Lösung für alle.

    Die von vielen damit verbundene Hoffnung, daraus auf einmal zig auszahlbare Überstunden zu "generieren", muss ich aber leider enttäuschen. Die Anweisung wird - wie bisher auch - lauten, die zugewiesenen Aufgaben innerhalb der zur Verfügung stehenden Arbeitszeit zu schaffen und anzuzeigen, sollte dies nicht möglich sein. Das Instrument dafür gibt es ebenfalls bereits und nennt sich Überlastungsanzeige.

    Im Falle tatsächlich bestehender systematischer Mehrbelastungen, die nicht zu umgehen sind, kann dennoch ein Anspruch auf Zeitausgleich oder Bezahlung entstehen. Und auch das gilt jetzt bereits auf Basis individueller Arbeitszeiterfassung, wie u.a. in einem Urteil hier in NDS deutlich wurde, in dem ein SL erfolgreich Mehrarbeitszeiten erstritten hatte...allerdings nur die, die nachvollziehbar von ihm erfasst wurden.

  • Das Instrument dafür gibt es ebenfalls bereits und nennt sich Überlastungsanzeige.

    Wobei das ja auch zweifelhaft wirkungsvoll ist. Ich kenne einen Fall, wo die Überlastungsanzeige im Herbst letzten Jahres gestellt wurde und bis heute keine Reaktion erfolgt ist. In der Zwischenzeit wurde in der Konsequenz die Rückgabe der A15 Stelle beantragt (weiß nicht, ob man das "beantragt", aber ihr wisst, was gemeint ist). Auch darauf gab es noch immer keine Reaktion. Aussitzen ist natürlich auch eine Strategie...

  • Wobei das ja auch zweifelhaft wirkungsvoll ist. Ich kenne einen Fall, wo die Überlastungsanzeige im Herbst letzten Jahres gestellt wurde und bis heute keine Reaktion erfolgt ist. In der Zwischenzeit wurde in der Konsequenz die Rückgabe der A15 Stelle beantragt (weiß nicht, ob man das "beantragt", aber ihr wisst, was gemeint ist). Auch darauf gab es noch immer keine Reaktion. Aussitzen ist natürlich auch eine Strategie...

    Das stimmt natürlich einerseits und entbindet zunächst nicht von den zugewiesenen Tätigkeiten. Dennoch kann diese auch bereits vor einer offiziellen Reaktion Basis individueller Umverteilungen von Arbeitszeit sein. Gerade in unserem Beruf sehe ich da genügend Stellschrauben, trotz weiterer Wahrnehmung der Aufgaben deren Ausführung an zeitliche Rahmenbedingungen anzupassen. Ich denke da an notfalls zeitlich reduzierte Unterrichtsvorbereitungen (die nicht unbedingt zu schlechterem Unterricht führen muss), reduzierte Klausurformate u.v.m.

  • reduzierte Klausurformate u.v.m

    Ernstgemeinte Frage: Wie soll ich andere Klausurformate erstellen, die meine Korrekturzeit verkürzen, ohne dass das Niveau noch weiter sinkt? (Deutsch: nur Oberstufe, Literaturunterricht mit vorgegebenen Werken, vorgeschriebene Dauer und Anzahl von Klausuren)

  • Völlig ernstgemeinte Antwort: Wenn die zur Verfügung stehende Arbeitszeit mit so vielen anderen Aufgaben verplant ist, dass ich normale Klausurformate nicht ohne Mehrheit leisten kann, liegt es nicht in meiner Verantwortung, das Niveau durch Opfern meiner Freizeit aufrecht zu erhalten.

  • Ernstgemeinte Frage: Wie soll ich andere Klausurformate erstellen, die meine Korrekturzeit verkürzen, ohne dass das Niveau noch weiter sinkt? (Deutsch: nur Oberstufe, Literaturunterricht mit vorgegebenen Werken, vorgeschriebene Dauer und Anzahl von Klausuren)

    Das ist doch genau die Frage, die man dem Dienstherrn im Rahmen der Überlastungsanzeige stellen würde: Sollen die bisherigen umfangreichen Korrekturen so aufrechterhalten werden und dafür andere Aufgaben reduziert werden (Welche?) oder soll eben im Bereich der Korrekturen abgebaut werden.


    Und konkret zur Eigensteuerung bei noch ausbleibender Reaktion: Ich kann nicht für alle Bundesländer sprechen, aber in NDS sind die Klausurdauern nicht explizit auf xx Minuten festgelegt (abgesehen von Abschlussprüfungen). Wir sind bei uns an der Schule dazu übergegangen, den Kollegen daher zu empfehlen, Klausuren wenn möglich auch kürzer auszugestalten bzw. die Klausurlänge je nach Zielstellung zu variieren. In den prüfungsvorbereitenden Kursen sind dann natürlich auch mal längere Klausuren dabei, was auch sinnvoll ist. Und gleichzeitig muss auch im Deutsch Leistungskurs nicht jede Klausur gleich 180min dauern.

  • Seph Die Problematik, die eine Zeiterfassung sinnvoll erscheinen lässt, ist eben, dass immer mehr Zusatzaufgaben/-aufwände - sowohl strukturell (also politisch gesteuert) als auch durch gesellschaftliche Veränderungen - entstanden sind. Diese sind im bisherigen Deputatsmodell nicht mehr adäquat abgebildet. Eine Zeiterfassung könnte bspw. den Wahn endloser und zweiwöchig stattfindender Konferenzen reduzieren, die massiven Dokumentationspflichten verringern, Verwaltungsaufgaben an Verwaltungsangestellte delegieren helfen etc. Oder vielleicht endlich mal schnell und einfach nutzbare Software (Schulverwaltung, Zeugnisse...). Warum? Weil der Dienstherr dann endlich solche Probleme angehen müsste, um seine Lehrkräfte endlich wieder ihren Hauptjob machen zu lassen.

    Überlastungsanzeigen funktionieren leider nicht. Vor nicht allzu langer Zeit wurden in Wiesbaden massiv solche Anzeigen erstellt, um auf systematische und strukturelle Probleme aufmerksam zu machen. Reaktion? Das Problem wurde individualisiert statt an den Strukturen zu arbeiten. Inklusive - ungelogen - Angeboten zur Achtsamkeit etc.

    PS: es gibt sicherlich auch die Lehrkräfte, die sich individuell Probleme auch selbst verursachen, die Hauptbelastung kommt aber durch strukturelle Probleme.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

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