Arbeitszeiterfassung und Präsenzpflicht

  • Im Falle einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften wäre der Umgang mit Überstunden ein ganz anderer sein als es derzeit praktiziert wird. Wenn die Lehrkraft x Stunden Dienst zu leisten hat und effektiv mehr als x Stunden einreicht, teilt sie damit bereits mit, dass sie Überstunden gemacht hat.

    Der Worst Case wäre, dass diese Angaben einfach nur in irgendeine interne Statistik gehen. Dann ist klar,dass die Lehrkraft keine Konsequenzen hieraus erfahren wird und das Arbeitsblatt weiterhin über mehrere Stunden hinweg ausgestalten kann.

    Sollte die Konsequenz jedoch "Überstunden werden ausgezahlt" lauten, wird sicher nicht jede Überstunde im Detail genauestens analysiert. Dafür hat kein Sachbearbeiter Zeit. Wenn jedoch immer wieder dieselbe Lehrkraft Überstunden in hohem Maße einreicht, dann wird sie irgendwann um Begründung gebeten und dann, da bin ich wieder bei dir, wird es schwer, die objektive Notwendigkeit hinter den Abeitsblattbasteleien zu erkennen.

  • Es ist sicher hilfreich und für einige der auf eine zentrale Arbeitszeiterfassung Hoffende hier sehr empfehlenswert, sich mal mit der derzeitigen (zumindest arbeitsrechtlichen) Rechtsprechung in Bezug auf Überstunden und deren Ausgleich auseinanderzusetzen. Das LAG Niedersachsen befand z.B. bereits 2021

    Zitat von LAG NDS Az. 5 Sa 1292/20

    Für eine erfolgreiche Überstundenklage ist nicht nur Voraussetzung, dass der Arbeitnehmer Mehrarbeit geleistet hat, die über seine vertraglich vorgesehene Arbeitszeit hinausgeht, vielmehr muss diese Mehrarbeit auch in irgendeiner Weise dem Arbeitgeber zurechnet werden können. Überstunden müssen vom Arbeitgeber angeordnet, gebilligt, geduldet oder jedenfalls zur Erledigung der geschuldeten Arbeit notwendig sein. Den Arbeitnehmer trifft die Beweislast. Soweit es um die Anordnung geht, hat er vorzutragen, wer wann und auf welche Weise Überstunden angeordnet hat. Allein die Anwesenheit des Arbeitnehmers am Arbeitsort begründet nicht die Vermutung, die Überstunden seien notwendig gewesen. Die Billigung beinhaltet die Anerkennung vorher geleisteter Überstunden, der Arbeitgeber muss zu erkennen geben, er sei mit diesen Überstunden einverstanden gewesen. Unter Duldung ist zu verstehen, dass der Arbeitgeber von den Überstunden weiß und keine Vorkehrungen trifft, sie zu unterbinden. Die betriebliche Notwendigkeit setzt voraus, dass die Arbeit nur unter Ableistung der Überstunden zu bewältigen ist (grundlegend BAG vom 10. April 2013 – 5 AZR 122/12 – Rn. 14 – 21).

    Auch in diesem Fall war eine bereits erfolgte Arbeitszeiterfassung (durch den AN) Grundlage für die Anerkennung einiger Überstunden. Der Großteil der noch vom Amtsgericht akzeptierten geltend gemachten Überstunden wurde allerdings vom LAG verworfen, da sie weder angeordnet waren noch ihre Notwendigkeit nachgewiesen werden konnte. Dazu führt das LAG aus:

    Zitat

    Es ist nicht erkennbar, dass seine Arbeit nur unter Ableistung von Überstunden zu bewältigen gewesen wäre. Hierzu fehlt die Beschreibung der Arbeit im Detail. Es ist nicht erkennbar, welche Tätigkeit der Kläger an jedem einzelnen Arbeitstag zu verrichten hatte und aus welchen Gründen diese nur unter Ableistung von Überstunden hätte erfolgen können.

    Ich bleibe vor diesem Hintergrund bei meinen Kernaussagen:

    1. Arbeitszeiterfassung ist total sinnvoll zur Steuerung der eigenen Arbeitszeit und ggf. als Gesprächsgrundlage mit den Vorgesetzten bei hohen Belastungen.

    2. Damit müssen wir nicht erst auf eine zentrale Lösung seitens der Dienstherrn warten, sondern können direkt loslegen.

    3. Die Arbeitszeiterfassung wird wohl in den seltensten Fällen zur Abrechenbarkeit von Mehrarbeit führen. Sie macht aber mögliche hohe Belastungen sichtbar und ermöglicht, rechtzeitig gegenzusteuern.

  • Mich stört die von Lehrkräften genutzte Sprache.
    "Stundenlang an einem Arbeitsblatt basteln". Es geht bei solchen Beschreibungen um Ausnahmen. Wir sitzen nicht unsere Zeit in einem (zeitlich) überwachten Raum ab, wo wir also daran interessiert sind, "irgendwas" zu machen, sondern jede Minute zuviel irgendwo, ist verschenkte Freizeit.
    Lass uns die chronischen Idealisten rausnehmen und auch versuchen, die superduper NRW-Ausnahmesituation wegzudenken, in welcher die Korrekturlast einfach krass unterschiedlich verteilt ist (und DAS wird definitiv eine Baustelle werden).

    Wenn man an einigen Materialien besonders / überdurchschnittlich lange sitzt, dann oft aus guten Gründen (Reihe zum ersten Mal, nachhaltiges Planen für die darauf folgenden Jahre, besondere Reihe des Jahres, usw.. (ich habe schon mal den Tipp gehabt: Nach dem Ref zu versuchen, EINE besondere Stunde pro Woche zu haben. Ich persönlich (12 Jahre aus dem Ref raus) brauche für meine Berufszufriedenheit das Gefühl, neben dem ganzen pragmatischen Buchunterricht ab und zu eine Reihe zu planen, mit der ich auch wirklich zufrieden bin (und natürlich suche ich mir eine aus, die ich dann wieder verwenden werde).

    Wenn man besonders lange an Klausuren korrigiert, dann sicher nicht aus sadomachistischen Gründen, sondern weil es vielleicht die erste Klausur der Lerngruppe ist und sie daran etwas lernen sollen, oder weil die Klausuren besonders schlecht ausfallen, oder weil man es selbst nicht besser weiß (Mein Gott, ich hatte vielleicht 2 Stunden zur Klausurherstellung und -korrektur im Ref. Ohne eine gute Mentorin hätte ich nicht schnell genug reingefunden).

    Die Schulleitung hat nicht nur eine Fürsorgepflicht uns gegenüber, sondern wird schon schauen, dass keine*r Stundenzettel einreicht, wo 25,5 Wochenstunden "in Ref-Stil" gehalten werden.
    Die Arbeitszeitserfassung wird meiner Meinung nach eher aufzeigen, dass unsere Stundenpläne nicht dafür geeignet sind, effizient oder überhaupt zu arbeiten. Und (in NRW!) dass es zwischen den Fächern und Funktionen (Klassenleitung) solche Unterschiede gibt, dass man da ran müsste (was man nie tun wird).

  • Das klingt als ob es gar kein Disziplinarrecht gäbe. Dann könnte man ja derzeit auf Pausenaufsichten, Konferenzen oder Klassenfahrten verzichten - kann einrm ja eh nichts passieren.

    Schwerwiegende Fälle können zu Zwangsversetzungen oder zur Entfernung aus dem Beamtendienst führen. Dass das nicht bei einmaligem Vertrödeln der Arbeitszeit passiert, ist klar.

    Ich habe in meinem Umfeld, das muss ich dazu erwähnen, weder mitbekommen, dass jemand aus dem Beamtendienst entfernt wurde noch dass jemand über einen längeren Zeitraum in einem derartigem Maße gegen dienstliche Anweisungen verstieß, dass diese Option im Raum stand.

    Ich habe nichts von Dienstverweigerung gesagt. Nur eben langsam arbeiten... 20h für eine Korrektur, die eigentlich 2h bräuchte. Was soll da jemand sagen?

  • Süß.

    Ich rede von mehreren Kolleg*nnen, die teilweise Jahrzehnte im Job sind und immer wieder alles neu machen und ja, für jede Klausur mehrere Stunden brauchen. Die sind natürlich in massiver Teilzeit, ich denke das ist klar.

  • Das sind einige sehr interessante Aspekte, dafür auch jetzt explizit Danke an chilipaprika und Seph

    Eine Zeiterfassung würde mir persönlich weder Vor- noch Nachteile bringen, da ich im groben Überschlag über das Gesamtjahr im Soll bin, das ich weder groß unter- noch überschreite.

    Es würde aber besonders helfen bei TZ-Kräften, die bspw. an GSen mit Klassenleitungen und all den damit verbundenen Aufgaben. Bei denen sich bisher viele SLen einen schlanken Fuß machen und eben keine Entlastung bei nicht teilbaren Aufgaben schaffen. Gerade in dem Bereich kenne ich viele (in diesem Falle explizit) Lehrerinnen, die wegen der eigenen Familie in TZ sind und deren Mehr-Belastung über ihre TZ-Quote hinaus durch die SLen ignoriert wird. Das gipfelt dann sogar in Aussagen wie (mehrfach an verschiedenen Schulen von verschiedenen Lehrerinnen gehört): "Die Aufgabe übernimmst du. Du hast ja Zeit im Gegensatz zu den VZ-Kräften." oder auch dass die Teilnahme an allen Konferenzen und DBen erzwungen wird OHNE Entlastung/Ausgleich dafür zu schaffen etc.

    Die Anordnung von Mehrarbeit ist auch eine sehr spannende Frage. In einem Job, der in den Unterrichtswochen fast standardmäßig sowohl täglich als auch wöchentlich eine Überschreitung der durchschnittlichen Stundenzahl bringt (auch ohne an jedem AB bis ins letzte Fitzelchen zu basteln). Wie wird da eine pragmatische Lösung gefunden? Beantrage ich dann an jedem Schultag explizit eine Überschreitung? Beantrage ich - auf die Woche gesehen - donnerstags Mehrarbeit für Freitag, weil ich sonst nach der 2. Stunde den Unterricht beenden müsste? Was wäre dann - mal skurril weitergedacht - wenn die SL mir das nicht rechtzeitig genehmigt? Darf ich dann überhaupt weiter unterrichten? :D Dieser Wust an Verwaltungsaufwand wäre übrigens auch Arbeitszeit ;)

    Hier ginge also nur eine pragmatische Lösung, dass bspw. Mehrarbeit bis zu einer Wochenarbeitszeit von 45h (bspw.) generell angeordnet ist, weil sonst das System im Bürokratie erstickt. Der Wert müsste so hoch angesetzt sein, dass in normal intensiven Wochen die Arbeitszeit mit Mehrarbeitsanträgen nicht verschwendet wird. Und dann hätte sich das Problem mit der Anordnung schon wieder weitestgehend erledigt.

    Wie gesagt: Ich sehe in dem Instrument der AZ-Erfassung jetzt keine wirklich dramatischen Probleme für die Lehrkräfte am Horizont erscheinen. Vielmehr sehe ich für viele überbelastete Lehrkräfte die Chance, dass sie zu einer gesünderen Arbeitsweise zurückkommen können.

    Und Seph Ich sehe deine drei Punkte oben als logisch und rational und begründet an und ich glaube, dass du als Mitglied der SL nach dieser Maxim handelst. Die Erfahrung lehrt aber leider auch, dass die individuelle Meldung von Überlastung in der Regel nicht zur Entlastung führt. (Das passt auch zu den Erfahrungen aus Wiesbaden, wo ein systemisches / strukturelles Problem, das individuell nicht mehr handhabbar ist, durch die Schulverwaltung wieder zu einem individuellen heruntergebrochen wird.) Und hier sehe ich - leider - nur noch die AZ-Erfassung als Lösung. Wie sehr das ein Schreckgespenst ist, zeigen ja die entsprechenden Reaktionen bspw. in NRW.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Süß.

    Ich rede von mehreren Kolleg*nnen, die teilweise Jahrzehnte im Job sind und immer wieder alles neu machen und ja, für jede Klausur mehrere Stunden brauchen. Die sind natürlich in massiver Teilzeit, ich denke das ist klar.

    Ja, die mag es gehen, aber es gibt überall solche Leute und wenn die weisungsbefugte Person nicht eingreift, da kannst du nichts machen. Ich hatte auch in der Verwaltung eine Kollegin, die (angeblich) 16 Stunden an einer ppt gesessen hat. Ja, diese war hübsch. Jetzt wo ich ein bisschen mehr Ahnung habe, schätze ich den Aufwand auf ca. 3-4 Stunden (weil Formen / Diagramme aus verschiedenen ppts sich immer wiederholen) und sie hat sich schöne Zeiten dadurch gegönnt. Das führt zu schlechter Stimmung, da muss halt der Chef eingreifen.
    Da aber bei Lehrkräften kein anderer meinen Job macht, wenn ich zu lange an einer Aufgabe sitze, kann ich damit nicht rumspielen. Und deswegen bin ich sicher, dass es wirklich nur Ausnahmen sind.
    Und aus deiner Position mit kleinen Gruppen, weniger Wochenstunden und schnell zu korrigierenden Fächern in einer kleinen Nische des Systems solltest du dir Pauschalurteilen über das restliche Schulsystem nicht erlauben. Oder hast du nur Angst, dass eben auffällt, dass ihr trotz zweijährlichem Abitur und zum Teil Abendunterricht am WBK echt keinen Grund für das niedrige Deputat habt?

  • Ich habe das Gefühl, dass hier mal wieder Probleme konstruiert werden, für die es längst Lösungen aus anderen Berufsfeldern gibt. Ich sage es immer wieder: unser Beruf ist nicht so anders als andere Berufe mit Home Office, Vertrauensarbeitszeit und ungleichen Verteilung von Belastungsspitzen über das Jahr.

    Zum "Mehrarbeitsproblem" fällt mir direkt das Gleitzeitmodel aus meiner Abordnung ins Amt ein. Wann ich da gekommen und gegangen bin, war um eine gewisse Kernarbeitszeit herum meine Entscheidung, aber ich habe digital ein- und ausgestempelt. Arbeitszeit wurde aber nur bis 10 Stunden am Tag erfasst, alles darüber hinaus wäre verfallen, aber es konnten durch Vorgesetzte Ausnahmen genehmig werden. Also habe ich nie mehr gemacht. Ich bin sicher, es gab auch eine Obergrenze für die Wochenarbeitszeit. Überstunden konnte ich an anderer Stelle abfeiern, das musste aber in Bezug auf den Zeitpunkt von einem Vorgesetzten genehmigt werden. Was glaubt ihr, wie viel 48 Stunden (oder was wei ich, wie hoch die maximale Arbeitszeit) in einer Woche echte Arbeitszeit wirklich sind? Wie viel man da schafft? Es wird sehr selten Gründe geben, hier eine Genehmigung für noch mehr Arbeitszeit einzuholen. Und natürlich wird das so laufen, das die Gleitzeit nur oder vor allen in den Ferien abgebaut wird.

    Es wird dann auch in der Verantwortung der Lehrkräfte liegen, dafür zu sorgen, nicht erst am Donnerstag zu merken, dass jetzt leider die Wochenarbeitszeit überschritten ist und deswegen am Freitag kein Unterricht mehr möglich ist. Es wird sich also nicht so viel ändern. Nicht grundsätzlich.

    Was sich ändern könnte, ist mehr Aufmerksamkeit auf ungleiche Arbeitsverteilung, so dass der NaWi Lehrer mit den Blitzkorrekturen vielleicht trotz seiner so anspruchsvollen Studiums vor 15 Jahre doch am Tag der offenen Tür zwei Stunden länger bleiben muss als der Sprachlehrer mit seinem Billostudium aber den hohen Korrekturstapeln zu Hause. (Anmerkung der Redaktion: Das Beispiel ist natürlich Polemik, die Grundaussage zur Arbeitsverteilung bleibt; vielleicht isr es weniger polemisch hier Vollzeitkräfte und Teilzeitkräfte einzusetzen). Und es wird langfristig weniger sinnlos lange Sitzungen geben.

  • Und Seph Ich sehe deine drei Punkte oben als logisch und rational und begründet an und ich glaube, dass du als Mitglied der SL nach dieser Maxim handelst. Die Erfahrung lehrt aber leider auch, dass die individuelle Meldung von Überlastung in der Regel nicht zur Entlastung führt. (Das passt auch zu den Erfahrungen aus Wiesbaden, wo ein systemisches / strukturelles Problem, das individuell nicht mehr handhabbar ist, durch die Schulverwaltung wieder zu einem individuellen heruntergebrochen wird.) Und hier sehe ich - leider - nur noch die AZ-Erfassung als Lösung. Wie sehr das ein Schreckgespenst ist, zeigen ja die entsprechenden Reaktionen bspw. in NRW.

    Da bin ich bei dir. Eine Arbeitszeiterfassung macht die Belastungssituation gerade erst sichtbar und je breiter diese erfolgt, umso deutlicher wird auch, dass das nicht nur Einzelfälle betrifft. Ich begrüße daher ganz ausdrücklich die Schaffung einer zentralen Vorgabe für Arbeitszeiterfassung.


    Mir geht es mit meinen Beiträgen zu dem Thema nur darum, dass wir nicht ohnmächtig warten müssen, bis sich die Dienstherrn irgendwann mal auf den Weg machen. Je mehr Lehrkräfte auch jetzt bereits ihre Arbeitszeiten systematisch erfassen, umso breiter werden strukturelle Probleme auch jetzt bereits sichtbar. Die Nachsteuerung der eigenen Arbeitszeit erfolgt am effektivsten auch über die individuelle Verteilung dieser Zeiten und die Entscheidung, bestimmten Aufgaben höhere oder niedrigere Prioritäten und Zeitumfänge zuzuweisen. Wenn dann trotz dieser Steuerungsmöglichkeiten Aufgaben nicht hinreichend innerhalb der vorgesehenen Arbeitszeit erfüllt werden können, dann muss die Antwort in Zukunft (und bisher) lauten, dies anzuzeigen und um Weisung zu bitten, wie damit umgegangen werden soll. Keine Lösung - auch im Sinne der eigenen Gesunderhaltung - kann es sein, die eigenen Arbeitszeiten auszudehnen und "eigenmächtig" Überstunden zu machen.


    Die eigentliche Überlastungsanzeige ist dafür nur das formale Instrument und löst an sich die Situation noch nicht auf. Damit verbunden werden kann aber auch eine Formulierung für einen Vorschlag, was man selbst zur Lösung tun kann (z.B. bis auf weiteres Aufgabe x nicht mehr wahrnehmen können), und bei davon abweichenden Wünschen seitens der SL um Gespräch bitten. Solange dieses nicht erfolgt, wird dann mit gutem Gewissen nach dem eigenen angekündigten Plan A verfahren.

  • Ein Gericht hat festgestellt, dass es eine Arbeitszeiterfassung geben muss. Wieso können die Ministerien das eigentlich konsequenzlos einfach ignorieren? Gilt für die Exekutive der Rechtstaat nicht mehr und jeder kann jetzt machen, was er will?

  • Dann kann ich so langsam die Verschwörungstheoretiker verstehen, die die ganze Zeit vom "Deep State" faseln. So ein Vorgehen ist Wasser auf deren Mühlen und extrem schädlich für die Demokratie.

    Das hat überhaupt nichts mit "Deep State" zu tun, sondern damit, dass das Urteil des BAG leider oft nur stark verkürzt wahrgenommen wird.

    Ein Gericht hat festgestellt, dass es eine Arbeitszeiterfassung geben muss. Wieso können die Ministerien das eigentlich konsequenzlos einfach ignorieren? Gilt für die Exekutive der Rechtstaat nicht mehr und jeder kann jetzt machen, was er will?

    Das stimmt nämlich nicht in dieser Verkürzung. Das BAG hat gerade nicht entschieden, dass für alle Arbeitnehmer eine Arbeitszeiterfassung erfolgen muss. Hast du das Urteil mal in Gänze gelesen? Falls nicht, ist das sehr zu empfehlen und ziemlich erhellend.


    So lässt sich das BAG ziemlich detailliert darüber aus, aus welchen Rechtsnormen alles gerade keine Pflicht zur systematischen Arbeitszeiterfassung folgt und leitet diese für den konkreten Rechtsfall dann indirekt aus einer Richtlinie her. Gleichzeitig stellt es auch klar (Hervorhebung durch mich):

    Zitat

    (1) Die Pflicht eines Arbeitgebers zur Erfassung der Arbeitszeiten betrifft diejenigen Arbeitnehmer, für die der nationale Gesetzgeber nicht auf der Grundlage von Art. 17 Abs. 1 der Richtlinie 2003/88/EG von den Vorgaben der Art. 3, 5 und 6 Buchst. b dieser Richtlinie abgewichen ist. Der Gerichtshof hat angenommen, die Verpflichtung zur Arbeitszeiterfassung gelte „unbeschadet von Art. 17 Abs. 1“ dieser Richtlinie (vgl. EuGH 14. Mai 2019 – C-55/18 – [CCOO] Rn. 63). Dies bedeutet, dass sich die Arbeitszeiterfassung nicht auf Arbeitnehmer erstrecken muss, für die ein Mitgliedstaat Ausnahmen vorgesehen hat, weil die Dauer ihrer Arbeitszeit wegen besonderer Merkmale der ausgeübten Tätigkeit nicht bemessen und/oder vorherbestimmt ist oder von den Arbeitnehmern selbst bestimmt werden kann.

    Die Bundesländer wiederum argumentieren gerade damit, dass die Dauer der Arbeitszeit von Lehrkräften wegen der besonderen Merkmale der ausgeübten Tätigkeit gerade nicht über eine klassische "40h/Woche" Definition, sondern über Deputatsstunden festgelegt ist. Diese werden im Übrigen auch jetzt bereits an den Schulen lückenlos erhoben.


    Davon kann man erst einmal halten, was man möchte und es gibt gute Argumente, warum diese Sichtweise der Bundesländer hier möglicherweise nicht haltbar ist. Aber die Behauptung, sie würden einfach geltendes Recht ignorieren, ist vor dem Hintergrund, dass die Rechtslage gar nicht so eindeutig ist, wie sie oft in der Diskussion dargestellt wird, ebenso nicht haltbar.

  • Seph

    Sagen wir mal so, die Schlinge, die bereits um den Hals der Kultusministerien gelegt wurde zieht sich immer weiter zu. Mit jedem weiteren Urteil verdichtet sich die berechtigte Annahme, dass Schule sich in diesem Bereich nicht wegducken kann. Mit liegt ein Aufsatz zu diesem Thema vor, den ich aus Gründen des Uhrheberschutzes leider nicht hier einstellen kann, von einem Fachanwalt (Peter Hauk) der sich sehr gründlich mit dem Thema "Arbeitszeiterfassung in Schule und Hochschule" befasst hat. Dessen Ergebnisse sind sehr eindeutig und vielleicht habe ich sie bald auch in einer veröffentlichten Form, dann würde ich den Link hier einstellen.

    Bei den genannten Ausnahmen handelt es sich durchweg um Personengruppen, die den überwiegenden Teil Ihrer Arbeitszeit frei gestalten können. Lehrer gehören explizit nicht dazu, da ein Großteil ihrer Arbeitszeit schon durch den Dienstherrn disponiert wurde (Stundenplan, Besprechungen, Konferenzen). Es verbleibt ein kleinerer dsiponabler Teil, der jedoch mit eine hohen Aufgabendichte gefüllt wurde. Gerade solche Konstellationen unterstehen eher dem besonderen Schutzgedanken der Vorschrift. Und es scheint bislang so zu sein, dass das Arbeitsministerium dies ähnlich sieht. Für 2026 wird ein entsprechendes Gesetz erwartet. Schauen wir mal.

    An alle Deutschlehrer:
    Wer Rechtschreibfehler findet, darf sie behalten. :doc:

  • Ich persönlich habe gar keine Lust auf Arbeitszeiterfassung und weiß jetzt schon dass die Umsetzung mindestens furchtbar werden wird und zu Mehrarbeit führen wird.

  • .Ich persönlich habe gar keine Lust auf Arbeitszeiterfassung und weiß jetzt schon dass die Umsetzung mindestens furchtbar werden wird und zu Mehrarbeit führen wird.

    Nicht immer gleich alles schlecht reden. Das ist irgendwie so eine typisch deutsche Einstellung. Ich kann mir vorstellen, dass es eine Art Musterliste geben wird, die entweder jede Lehrkraft herunterladen kann oder im Sekretariat ausgehändigt bekommt. Dort können dann die täglichen Arbeitsstunden eingetragen werden (also z.B. "am 29.01.26 gearbeitet von x Uhr bis y Uhr, dabei z Stunden Pause gemacht") und zum Ende des Monats im Sekretariat abgegeben werden, sodass die Schulassistenz diese gebündelt Richtung Behörde abschickt. Mit der Auswertung der Daten haben wir wiederum dann nichts mehr zu tun. Das Eintragen pro Tag sollte keine 5 Minuten dauern und solche Systeme gibt es in einigen beruflichen Bereichen, in denen es keine elektronische Zeiterfassung gibt.

  • weiß jetzt schon dass die Umsetzung mindestens furchtbar werden wird

    Nicht immer gleich alles schlecht reden. Das ist irgendwie so eine typisch deutsche Einstellung. Ich kann mir vorstellen, dass es eine Art Musterliste geben wird, die entweder jede Lehrkraft herunterladen kann oder im Sekretariat ausgehändigt bekommt. Dort können dann die täglichen Arbeitsstunden eingetragen werden (also z.B. "am 29.01.26 gearbeitet von x Uhr bis y Uhr, dabei z Stunden Pause gemacht") und zum Ende des Monats im Sekretariat abgegeben werden, sodass die Schulassistenz diese gebündelt Richtung Behörde abschickt.

    Ich sehe den Widerspruch nicht. Im Jahr 2026 eine Arbeitszeiterfassung mit "Musterliste, die man sich im Sekretariat holt" durchzuführen, wäre ein gutes Beispuiel für "furchtbare Umsetzung". Ich befürchte deshalb leider, dass ihr beide recht haben werdet...

  • Ich sehe den Widerspruch nicht. Im Jahr 2026 eine Arbeitszeiterfassung mit "Musterliste, die man sich im Sekretariat holt" durchzuführen, wäre ein gutes Beispuiel für "furchtbare Umsetzung". Ich befürchte deshalb leider, dass ihr beide recht haben werdet...

    Das Dokumentieren der Arbeitszeit ist auch Arbeitszeit. Wenn das mit Absicht möglichst aufwendig gestaltet wird, wird damit mit voller Absicht Arbeitszeit verschenkt. Durch den Dienstherrn.

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

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