Im Falle einer Pflicht zur Arbeitszeiterfassung von Lehrkräften wäre der Umgang mit Überstunden ein ganz anderer sein als es derzeit praktiziert wird. Wenn die Lehrkraft x Stunden Dienst zu leisten hat und effektiv mehr als x Stunden einreicht, teilt sie damit bereits mit, dass sie Überstunden gemacht hat.
Der Worst Case wäre, dass diese Angaben einfach nur in irgendeine interne Statistik gehen. Dann ist klar,dass die Lehrkraft keine Konsequenzen hieraus erfahren wird und das Arbeitsblatt weiterhin über mehrere Stunden hinweg ausgestalten kann.
Sollte die Konsequenz jedoch "Überstunden werden ausgezahlt" lauten, wird sicher nicht jede Überstunde im Detail genauestens analysiert. Dafür hat kein Sachbearbeiter Zeit. Wenn jedoch immer wieder dieselbe Lehrkraft Überstunden in hohem Maße einreicht, dann wird sie irgendwann um Begründung gebeten und dann, da bin ich wieder bei dir, wird es schwer, die objektive Notwendigkeit hinter den Abeitsblattbasteleien zu erkennen.