Verwaltungsgericht prüft erneut, ob die Besoldung der Beamten korrekt war!

  • Doch es ist wichtig, weil im Besoldungsgefüge alles mit allem zusammenhängt.

    Passiert dort „oben“ was, wird das auch Auswirkungen auf die A Besoldung haben. Wenn nicht direkt dann doch indirekt.

  • Hunderttausende Beamte und Pensionäre können in den nächsten Monaten mit einem satten Lohn-Aufschlag rechnen! Nach Urteilen des Bundesverfassungsgerichts müssen Bund und Länder die Besoldung massiv anheben. Schleswig-Holsteins Finanzministerin Silke Schneider (59, Grüne) hat nun intern durchblicken lassen, was sie für die 90.000 Staatsdiener im Norden plant: Die sollen jährlich fast eine halbe Milliarde Euro mehr Lohn bzw. Pension erhalten.

    Betroffen sind Beamte mit kleinerem und mittlerem Gehalt (bis A10), z. B. Sekretärin, Polizeiobermeister. Aber auch Lehrer (ab A13) und Spitzenbeamte (B-Besoldung) können sich freuen. Sie sollen zunächst einen Nachschlag für 2025 und 2026 erhalten: je nach Besoldungsstufe 3000 bis 13.000 Euro, so die „Kieler Nachrichten“. Und künftig soll der Lohn entsprechend höher sein.

    „Wir haben die Besoldung nach festen Regeln neu berechnet“, so Schneider zu BILD. Das Verfassungsgericht habe klare Vorgaben gemacht. Hintergrund: Die Verfassungsrichter fordern in zwei Urteilen (von 2020 und 2025) u. a., dass Beamte insgesamt besser gestellt werden als Stütze-Empfänger und Mindestlohn-Bezieher. Heißt für Bund und Länder: Sie müssen Beamten mit kleinen Gehältern einen Aufschlag zahlen. Damit aber Staatsdiener in höheren Lohngruppen nicht benachteiligt werden, muss auch deren Lohn steigen. Folge: Geldregen für alle!

    Neben Schleswig-Holstein arbeiten auch andere Länder und die Bundesregierung an einem satten Lohn-Plus für Beamte. Ein Entwurf der damaligen Innenministerin Nancy Faeser (55, SPD) sah 2024 sogar bis zu 88.000 Euro Nachschlag für kinderreiche Bundesbeamte vor. Das Gesetz kam aber nie. Grund: das Ampel-Aus!

    Innenminister Alexander Dobrindt (55, CSU) hat im Januar angekündigt, zügig einen neuen Entwurf zu erarbeiten. Der Beamtenbund macht Druck, dass der jetzt auch schnell kommt. Verbandschef Volker Geyer (60) zu BILD: „Ich bin zuversichtlich, dass die Bundesregierung bald einen Gesetzentwurf vorlegt – so wie der Bundesinnenminister es auf unserer Jahrestagung zugesagt hat.“

    https://m.bild.de/politik/inland…8f886114c78c4ff

  • Bleibt zu hoffen, dass es eine Nachbesserung der Besoldung unabhängig von der Anzahl der Kinder gibt. Oder haben wir Kinderlosen wieder das Nachsehen?

    Nein, sie werden nicht das Nachsehen haben, sie haben es aktuell nicht, dann können sie es auch zukünftig nicht haben.

    Edit: Auch in Zukunft werden die familienbezogenen Besoldungsbestandteile dafür sorgen, dass es einen Unterschied zwischen kinderlosen und Beamten mit mehr oder weniger Kindern gibt.

  • Wenn ich mir das Urteil ansehe, frage ich mich eher, ob wir in Zukunft eine regional unterschiedliche Besoldung bekommen. Also mehr Geld für Beamte in Städten, weniger für Beamte auf dem Land.

  • Nein, sie werden nicht das Nachsehen haben, sie haben es aktuell nicht, dann können sie es auch zukünftig nicht haben.

    Edit: Auch in Zukunft werden die familienbezogenen Besoldungsbestandteile dafür sorgen, dass es einen Unterschied zwischen kinderlosen und Beamten mit mehr oder weniger Kindern gibt.

    Wenn sich ein wesentlicher Anteil der Besoldung an der Anzahl der Kinder im Haus bemisst, kann das nicht verfassungskonform sein. Das Land NRW hat sich deshalb für die extrem hohen Familienzuschläge entschieden, da eine allgemeine Erhöhung der Besoldung für alle Beamte schlicht zu teuer wäre. Eine amtsangemessene Alimentierung muss aber jedem Beamten zustehen, unabhängig von Kindern.

  • Definition der "Amtsangemessenen Alimentierung".

    Das Alimentationsprinzip verpflichtet den Dienstherrn, den Beamten und seine Familie lebenslang angemessen zu alimentieren und ihm nach seinem Dienstrang, nach der mit seinem Amt verbundenen Verantwortung und nach Maßgabe der Bedeutung des Berufsbeamtentums für die Allgemeinheit entsprechend der Entwicklung der wirtschaftlichen Verhältnisse und des allgemeinen Lebensstandards einen angemessenen Unterhalt zu gewähren.

    Der Beamte muss über ein Nettoeinkommen verfügen, das seine rechtliche und wirtschaftliche Unabhängigkeit gewährleistet und ihm über die Grundbedürfnisse der Lebenshaltung hinaus im Hinblick auf den allgemeinen Lebensstandard und die allgemeinen Verbrauchs- und Lebensgewohnheiten einen im Ergebnis amtsangemessen Lebenskomfort ermöglicht. Dabei ist die allgemeine wirtschaftliche und finanzielle Entwicklung zu beachten.


    Mit Kindern steigen die Kosten des Beamten, daher ändert sich damit auch amtsangemessene Alimentierung. Für mich (kinderlos) immer noch logisch nachvollziehber.

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Definition der "Amtsangemessenen Alimentierung".


    Mit Kindern steigen die Kosten des Beamten, daher ändert sich damit auch amtsangemessene Alimentierung. Für mich (kinderlos) immer noch logisch nachvollziehber.

    Und die Kosten für kinderlose Beamte steigen etwa nicht? Wenn ich in einer Großstadt, z.B. Mietenstufe V 1500€ für eine 60-70qm Wohnung zahlen muss, dann ist das bei einer Nettobesoldung von 3800€ schon eine Hausnummer und nicht amtsangemessen. Wieso sollen nur Familien von diesem Gesetz profitieren? Warum bekommt ein Lehrer, nur weil er 3 Kinder hat und in einer teuren Großstadt wohnt, ca. 1600-1800€ Netto mehr als ein Kinderloser? Das kann man doch auch keinem Angestellten vermitteln.

  • Und die Kosten für kinderlose Beamte steigen etwa nicht? Wenn ich in einer Großstadt, z.B. Mietenstufe V 1500€ für eine 60-70qm Wohnung zahlen muss, dann ist das bei einer Nettobesoldung von 3800€ schon eine Hausnummer und nicht amtsangemessen. Wieso sollen nur Familien von diesem Gesetz profitieren? Warum bekommt ein Lehrer, nur weil er 3 Kinder hat und in einer teuren Großstadt wohnt, ca. 1600-1800€ Netto mehr als ein Kinderloser? Das kann man doch auch keinem Angestellten vermitteln.

    Für bitte hinter "Kosten des Beamten" ein "stärker" ein. Danke.

    Angestellte: die sind von der Amtsangemessenen Alimentierung natürlich nicht betroffen, da keine Beamte. Und du hast recht - die gucken in die Röhre. (Vielleicht sollte man dort die Bezahlung dann entsprechend an den Kindern anpassen, damit sie nicht schlechter als Beamte gestellt sind. Ach ne, das willst du ja nicht. Dir geht es ja darum, dass Beamte mit Kindern finanziell nicht "scheinbar" besser gestellt sind als du und die Angestellten schiebst du also nur vor.)

    Schule ist schön ... und macht Spaß.

  • Für bitte hinter "Kosten des Beamten" ein "stärker" ein. Danke.

    Angestellte: die sind von der Amtsangemessenen Alimentierung natürlich nicht betroffen, da keine Beamte. Und du hast recht - die gucken in die Röhre. (Vielleicht sollte man dort die Bezahlung dann entsprechend an den Kindern anpassen, damit sie nicht schlechter als Beamte gestellt sind. Ach ne, das willst du ja nicht. Dir geht es ja darum, dass Beamte mit Kindern finanziell nicht "scheinbar" besser gestellt sind als du und die Angestellten schiebst du also nur vor.)

    Nirgendwo sonst bemisst sich ein erheblicher Anteil der Besoldung an der rein privaten Entscheidung, ob man Kinder möchte oder nicht. Man wird nicht für die Besoldungsgruppe bzw. seine Tätigkeit bezahlt, wie das in allen anderen Arbeitsverhältnissen außer dem Beamtentum normal ist, sondern nach seinem Privatvergnügen, ob man Kinder hat oder nicht. Das ist doch völlig absurd!

  • Nirgendwo sonst bemisst sich ein erheblicher Anteil der Besoldung an der rein privaten Entscheidung, ob man Kinder möchte oder nicht. Man wird nicht für die Besoldungsgruppe bzw. seine Tätigkeit bezahlt, wie das in allen anderen Arbeitsverhältnissen außer dem Beamtentum normal ist, sondern nach seinem Privatvergnügen, ob man Kinder hat oder nicht. Das ist doch völlig absurd!

    Nein, man wird weder für seine Tätigkeit direkt bezahlt noch dafür, dass man Kinder hat. Beamte werden amtsangemessen alimentiert und dazu gehört, dass ein gewisser Lebensstandard - dessen Kosten auch von den Familienverhältnissen abhängen - sicherzustellen ist.

Werbung