Familienfreundlichkeit im Lehrberuf

  • Wenn sich jemand in einer Diskussion über das Grundgesetz lustig macht, ist eigentlich alles gesagt. Danke, mehr ist eigentlich nicht nötig, um deine Aussagen einzuordnen.

    Ich mache mich nicht über das Grundgesetz lustig. Das Grundgesetz liefert die Werte und Normen auf denen unser Rechtssystem basiert. Es ist wichtig.

    Allerdings kannst Du schlecht aus den allgemeinen und abstrakten Formulierungen des Grundgesetzes Forderungen ableiten. Und dann darauf verweisen, dass Erlasse und Verordnungen nicht in Ordnung sind, weil sie diese nicht berücksichtigen. Das ist ein Rechtsverständnis, dass nie so klappen kann. Grundsätzlich gehe ich als Lehrkraft erstmal davon, dass Erlasse und Verordnungen den Gesetzen und der Verfassung entsprechen. Das sicherzustellen ist nämlich die Aufgabe der Juristen, die diese formuliert haben. Denn du bist sicherlich kein Volljurist. Und wenn ich rechtliche Bedenken habe, gibt es den Dienstweg. Bei uns gibt es z.B. auch die Möglichkeit sich direkt an die Rechtsabteilung der Schulbehörde zu wenden, wenn Gesetzesvorgaben unklar sind. Die beraten dann die Schulen.

    Es durchaus denkbar, dass ein Erlass gegen ein Gesetz oder ein Grundrecht verstößt. Dann wird irgendwann jemand klagen und ein Gericht wird das beurteilen. Aber diese Vorstellung, dass ich aus den Grundrechten konkrete Rechte ableite, ist einfach abstrus.

  • Tom123 Warum machst Du Dich lustig? Die Vereinbarkeit von Familie und Beruf ist eine wichtige Errungenschaft unserer Gesellschaft. Da gehts doch nicht ums gemütliche Frühstücken, aber vielleicht um die Rücksichtnahme, dass man eben nicht täglich zur ersten Stunde hat, weil die KiTa da noch gar nicht auf hat.

    Das unterstütze auch. Die Frage war, wie das umgesetzt wird. Dazu gibt es Erlasse, Verordnungen, ggf. Gesetze und hoffentlich ein gutes Teilzeitkonzept. Das muss die Basis unserer Arbeit sein.

    Ich kann doch dann nicht sagen aber im Grundgesetz steht etwas von Schutz der Ehe und Familie daher muss ich nun einen zweiten freien Tag haben.

    Die Erlasse, Verordnungen etc. beschreiben mir als Lehrkraft wie der Dienstherr sich die Umsetzung der Vereinbarkeit von Familie und Beruf vorstellt. Das ist erstmal der Deal. Wenn ich das nicht richtig finde, kann ich daher klagen.
    Aber WillG schreibt ja schon direkt, dass die Erlasse das nicht so berücksichtigen. Aber deswegen habe ich da keine Rechte. Das ist seine persönliche Auslegung. Dann muss er klagen. Aus Artikel 6 ergibt sich sicherlich nicht, dass die restliche Arbeitszeit familienfreundlich gestaltet werden muss. Das hat WillG geschrieben, aber dieses muss ergibt sich überhaupt nicht.
    Wie sollte das auch in der Praxis gehen? Alle Familien und Ehepaare haben das Recht das ihre Arbeitszeiten familienfreundlich sind? Wie klappt so was im Krankenhaus bei Ärzten? Oder bei Feuerwehrleuten oder Polizisten? Genau um diese Grenzen festzulegen gibt es Gesetze, Erlasse und Verfügungen. Ich kann nicht aus einer abstrakten Forderungen des Grundgesetzes einen konkreten Anspruch ableiten.

  • Grundrechte beschränken sich im Alltag oft auch gegenseitig, woraus sich die Frage ableitet, welches Grundrecht in konkreten Situationen schwerer wiegt.

    Danke, genau das meine ich.

    Der Schutz von Familie und Ehe kontra Recht auf Bildung kontra Treueverhältnis der Beamten kontra Fürsorgepflicht kontra Rechte von (Schwer)behinderten Lehrkräften kontra ...

    Und um genau das auszugestalten, gibt es Gesetze, Erlasse, Verfügungen etc.

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