Akut drohende Zwangspensionierung

  • Hallo,

    mein Mann hatte nach längerer Krankschreibung jetzt einen Termin beim Amtsarzt zur Überprüfung der Dienstfähigkeit und wir sind total fertig. Im Grunde war von Anfang des Gesprächs an klar, dass der Amtsarzt sich schon festgelegt hatte. Mein Mann meint, er habe da keine Chance gehabt, weil es kaum interessierte, was er einwandte. Die ärztlichen Gutachten, die er eingereicht hatte, hatte der Amtsarzt offenbar nur teilweise gelesen, ein Facharztgutachten wurde von ihm infrage gestellt. Dabei vertritt der Amtsarzt selbst eine Fachrichtung, die null mit den Beschwerden meines Mannes zu tun hat. Uns ist klar, dass mein Mann derzeit krank und nicht in Kürze eingliederungsfähig ist. Aber die Prognosen waren positiv und die Behandlung schlägt auch an. Die Schwerbehinderung meines Mannes wurde negativ gewertet, auch wenn er noch gar nicht alle möglichen Nachteilsausgleiche ausgeschöpft hat. Mein Mann hatte auch den Eindruck, dass die Optionen zur Wiedereingliederung gar nicht korrekt dargestellt wurden, es ging immer nur darum, dass er mindestens mit halber Stelle einsteigen müsse (was so nicht stimmt), dass er mindestens seine normale Stundenzahl erreichen müsse, da Teildienstfähigkeit "ja auch nichts bringe." Eine Eingliederung nach einem halben Jahr im Oktober setzt laut Amtsarzt voraus, dass er schon deutlich vorher erneut untersucht werden müsse, was sinnlos sei, so der Amtsarzt. Und es wurde so dargestellt, als müsse man für eine Wiedereingliederung schon total fit und im Alltag hoch belastbar sein (was mein Mann durch die Schwerbehinderung ohnehin nicht ist). Widerspruch war offenbar zwecklos. Wir befürchten daher, dass es auf Versetzung in den Ruhestand hinauslaufen wird. Daher die Frage: Kann man da noch etwas machen? Eine Wiedervorstellung in einem halben Jahr würde meinem Mann schon viel bringen. Oder reicht das nicht als positive 6-Monats-Prognose, die man hier im Bundesland haben muss. Aber das wollte der Amtsarzt sich höchstens "überlegen", war jedoch generell eher negativ in dieser Hinsicht. Ich habe gelesen, es gibt noch eine Gelegenheit zur Anhörung und eine Möglichkeit zum Widerspruch. Auch der Schwerbehindertenbeauftragte muss ja angehört werden. Wie gehen wir da am besten vor?

    Ziemlich verzweifelt, Eugenia

  • Ich würde in der Gewerkschaft fragen und ggf. einen Anwalt bemühen.

    Widerspruch einlegen kann man erst gegen den Bescheid des Dienstherrn, wenn ich es richtig verstanden habe. Das Gutachten ist erst mal eine Entscheidungsgrundlage für die Behörde und kein Verwaltungsakt.

    Wenn man tatsächlich in den Ruhestand versetzt werden sollte, ist das aber zunächst befristet und wird später neu geprüft, oder?

    Edit: Sobald das Gutachten da ist, muss man wahrscheinlich sinnvollerweise die behandelnden Ärzte bitten, dieses auseinander zu nehmen, bevor man in die Anhörung geht. Ich rede allerdings aus dem hohlen Bauch raus, keine Ahnung, ob das hier jemand schonmal so durch hat.

  • Hallo,

    ich lese hier schon lange mit, aber halte meine Meinung gewöhnlich für wenig interessant, nur hier kann ich vielleicht helfen. Bei mir (Bayern) hat der Amtsarzt (Landkreis-Ebene) auch mündlich eine negative Prognose gegeben, ich habe am nächsten Tag Beschwerde gegen die Voreingenommenheit des Arztes auf (meinem) Dienstweg eingereicht, etwa einen Monat später folgte die Einladung zur Untersuchngsstelle der Bezirksregierung (Ebene Regierungsbezirk), der Arzt dort hat sehr viel kompetenter und informierter gewirkt. Wenn man sich keine 50% zutraut, ist man ohne GdB meines Wissens trotzdem erst einmal raus, also habe ich mir 50% zugetraut und ihm auch deutlich gesagt, dass mir daheim die Decke auf den Kopf fällt. Für den Staat ist ein arbeitender Beamter doch auch besser als ein daheim sitzender? Wünsche alles Gute!!!

  • also habe ich mir 50% zugetraut und ihm auch deutlich gesagt, dass mir daheim die Decke auf den Kopf fällt. Für den Staat ist ein arbeitender Beamter doch auch besser als ein daheim sitzender?

    Das kann mein Mann leider nicht. Er ist eindeutig noch nicht zu 50 Prozent einsetzbar.

  • Das kann mein Mann leider nicht. Er ist eindeutig noch nicht zu 50 Prozent einsetzbar.

    Und genau DAS ist das Problem.
    Eine begrenzte Dienstfähigkeit setzt eben diese 50% voraus - zumindest in NRW. Schau Dir doch mal die Regelungen zu Deinem Bundesland dazu an.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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