P.S.: Die finanzielle Sondersituation kommt übrigens dadurch zustande, dass bei Pensionierung ab 62 mehr abgezogen würde als bei Frühpensionierung
Kannst du das weiter ausführen? Weil das stimmt so eigentlich nicht.
P.S.: Die finanzielle Sondersituation kommt übrigens dadurch zustande, dass bei Pensionierung ab 62 mehr abgezogen würde als bei Frühpensionierung
Kannst du das weiter ausführen? Weil das stimmt so eigentlich nicht.
In Hessen wird bei Pension zur Antragsgrenze pro Jahr bis 67 abgezogen. Bei Dienstunfähigkeit wird maximal 10,8 % abgezogen. Das ist bei meinem Mann ein geringerer Versorgungsabschlag. Offizielle Amtsauskunft.
In Hessen wird bei Pension zur Antragsgrenze pro Jahr bis 67 abgezogen. Bei Dienstunfähigkeit wird maximal 10,8 % abgezogen. Das ist bei meinem Mann ein geringerer Versorgungsabschlag. Offizielle Amtsauskunft.
Wie soll denn die Pension vor 62 höher sein? Die 10,8% werden bei jedem abgezogen, der die Altersgrenze nicht erreicht.
Man fällt nur nicht unter die mindest Versorgung.
Bei Frühpension wird ein Zuschlag gezahlt. Aber das führt von meinem Anliegen gerade weg. Offizielle Auskunft der Behörde. Mein Vater wurde auch frühpensioniert. Da wird ein Zuschlag gerechnet.
Früher war alles anders. Ein befreundeter Lehrer, der jetzt aber schon Ende 80 ist, ging mit 61 ohne Abschläge in den Ruhestand. Also er sagt, er hätte keine Abschläge. Er wäre etwas länger krank gewesen, musste dann zur Amtsärztin, hätte wirres Zeug geredet und sei daraufhin ohne Abschläge pensioniert worden. Wie das nun genau vor fast 30 Jahren ablief, weiß wohl niemand mehr.
Früher war alles anders. Ein befreundeter Lehrer, der jetzt aber schon Ende 80 ist, ging mit 61 ohne Abschläge in den Ruhestand. Also er sagt, er hätte keine Abschläge. Er wäre etwas länger krank gewesen, musste dann zur Amtsärztin, hätte wirres Zeug geredet und sei daraufhin ohne Abschläge pensioniert worden. Wie das nun genau vor fast 30 Jahren ablief, weiß wohl niemand mehr.
Aus heutiger Sicht überraschend, dass lange Zeit nicht kritisch hinterfragt wurde, ob es sinnvoll ist, dass jemand geschätzte 27 Jahre lang abschlagsfrei Pension aus Steuermitteln erhält. Das, was dieser Lehrer fast 3 Jahrzehnte lang erhält, muss an anderer Stelle erst einmal erwirtschaftet werden. Klar ist, dass bis auf sehr wenige Ausnahmsweisen niemand bis spät ins Alter (durchgehend) arbeiten kann. Dennoch ist es vergleichsweise unwahrscheinlich, dass jemand vergleichsweise früh arbeitsunfähig wird und danach trotzdem noch deutlich über 20 Jahre lebt. Es gibt natürlich Ausnahmen, aber zumeist deutet ein hohes Lebensalter darauf an, dass die Person auch relativ lange (theoretisch) arbeitsfähig war.
Vermutlich war der befreundete Lehrer (nur) 40% seines Lebens in einer Art von Beschäftigung tätig und 60% können den Phasen der Erziehung, Bildung und Pension zugeordnet werden, was in diesen Relationen zum Einen selten ist und zum Anderen aus staatlicher Sicht vergleichsweise teuer.
Dennoch ist es vergleichsweise unwahrscheinlich, dass jemand vergleichsweise früh arbeitsunfähig wird und danach trotzdem noch deutlich über 20 Jahre lebt.
Ach...
Es freut mich zwar manchmal, dass du scheinbar ein so unbeschwertes Leben hast, aber: Wo lebst du denn?
Vermutlich war der befreundete Lehrer (nur) 40% seines Lebens in einer Art von Beschäftigung tätig und 60% können den Phasen der Erziehung, Bildung und Pension zugeordnet werden, was in diesen Relationen zum Einen selten ist und zum Anderen aus staatlicher Sicht vergleichsweise teuer.
Dieser Anteil ist ziemlich normal, besonders für Akademiker. Wenn das zu teuer ist, dann können nun noch ungelernte Personen an Schule arbeiten.
Dieser Anteil ist ziemlich normal, besonders für Akademiker. Wenn das zu teuer ist, dann können nun noch ungelernte Personen an Schule arbeiten.
Aktuell werden staatliche Einnahmen und Ausgaben medial wieder sehr stark diskutiert und dabei stehen auch die Beamte (m/w/d) im Zentrum der Aufmerksamkeit, sei es die Frage, ob sie von der Entlastungsprämie profitieren sollen oder ob (im Fall von Bundsbeamten (m/w/d)) nach Entscheidung durch das Verfassungsgericht ihre Besoldung erhöht werden soll. Beamte (m/w/d) haben eine überdurchschnittliche Lebenserwartung und treten später ins Berufsleben ein. Fernab von Emotionen und wirklich rein auf Zahlen beschränkt, eine rein theoretische Überlegung, ist aus staatlicher Sicht derjenige Bürger (m/w/d) am günstigsten, der möglichst lange einzahlt und dessen Phase außerhalb der beruflichen Tätigkeit möglichst kurz ist. Das ist natürlich kein sonderlich sozialer Ansatz und so müssen menschliche Bedürfnisse auch berücksichtigt werden und nicht nur eine mechanische Kosten-Leistungs-Rechnung. Dennoch ist die Frage, wo der Punkt erreicht ist, an dem menschliche Bedürfnisse beginnen, das System finanziell zu stark zu belasten - und das könnte wiederum in einem Fall wie dem oben beschriebenen zutreffen.
Darum sind ja auch die Abschläge auf die Pension eingeführt worden, wenn man vor Erreichen der Regelaltersgrenze in den Ruhestand geht. Das gilt analog ebenso für die Frühpensionierung wegen DU, allerdings sind da die Fristen andere.
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