Teilzeit + Gesetzlich Versichert + Inflation

  • Ich verstehe gar nicht, dass noch keine Klage dagegen geführt (und gewonnen) wurde.
    Jede*r woanders könnte doch seinen Arbeitgeber verklagen, wenn dieser sich weigern würde, den Zuschuss zur GKV oder PKV nicht zu zahlen (bei der freiwillig Versicherten, um es hier vergleichbar zu machen). Da kann kein Arbeitgeber sagen "Geh in die PKV, wäre uns (erstmal) günstiger" oder "bleib in der GKV, ich mag die PKV nicht".
    Dass sich der Staat sich das rausnimmt (kann), was eigentlich gesetzliche Vorgabe ist, ist unglaublich.

    Ja, ich war ziemlich erschüttert, so hohe Beiträge zu lesen. Das wusste ich gar nicht. Auch dass die Bundesländer wieder so uneinheitlich agieren ist einfach unfair. Es wird Zeit für Änderungen im System.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Ich verstehe gar nicht, dass noch keine Klage dagegen geführt (und gewonnen) wurde.
    Jede*r woanders könnte doch seinen Arbeitgeber verklagen, wenn dieser sich weigern würde, den Zuschuss zur GKV oder PKV nicht zu zahlen (bei der freiwillig Versicherten, um es hier vergleichbar zu machen). Da kann kein Arbeitgeber sagen "Geh in die PKV, wäre uns (erstmal) günstiger" oder "bleib in der GKV, ich mag die PKV nicht".
    Dass sich der Staat sich das rausnimmt (kann), was eigentlich gesetzliche Vorgabe ist, ist unglaublich.

    Ich habe tatsächlich schon mehrfach darüber nachgedacht mich da mal rechtlich beraten zu lassen, insbesondere, weil Ersatzschuldienst ja nochmal eine extra Konstellation ist.

  • Ich habe tatsächlich schon mehrfach darüber nachgedacht mich da mal rechtlich beraten zu lassen, insbesondere, weil Ersatzschuldienst ja nochmal eine extra Konstellation ist.

    Wozu gibt es eigentlich Gleichstellungbeauftragte? Es ist doch ein Unding, dass man aufgrund von Krankheit nicht in die PKV aufgenommen wird und keinen Beihilfeanspruch hat.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Den Beihilfeanspruch hat man schon. Man kann sie aber so gut wie nie nutzen. Sie greift nur dann, wenn es etwas gibt, was die Beihilfe zahlt und die GKV nicht. Und dann eben auch nur im entsprechenden Anteil, bei mir z.B. zu 50%. Als Beispiel kann ich Osteopathie einreichen oder Dinge wie Zahnreinigung oder Zahnersatz. Da erstattet die Beihilfe mehr als die GKV. Ich muss dann aber jeweils vorlegen was die GKV erstattet bzw zahlt (selbst wenn es nichts ist) um dann den Anteil erstattet zu bekommen.

    Das Problem ist, wie ja auch schon gesagt wurde, das die GKV immer eine 100% Versicherung ist.

    Ich hätte lieber eine pauschale Beihilfe, damit würde ich jeden Monat soviel Geld einsparen, dass ich davon locker gewisse private Gesundheitsleistungen finanzieren könnte.

  • Ich wollte damals aus ideologischen Gründen (und wie sich ergab: Vordiagnosen) nicht in die PKV und hatte mich bei meiner Gewerkschaft erkundigt, ob sie ein Klageverfahren unterstützen würden (also nachdem sie mich beraten hatten, wie sch… alles ist und es doch unfair sei, usw).

    Antwort: es sei zu kompliziert, und ach ja, nee, doch nicht. Wäre besser, wenn es jemand wäre, der abgelehnt wird aber da niemand abgelehnt wird, wäre es doch doof von mir und ich hätte keinen Grund zu klagen.

    So konnte man auch Leute vergraulen.

  • Wozu gibt es eigentlich Gleichstellungbeauftragte? Es ist doch ein Unding, dass man aufgrund von Krankheit nicht in die PKV aufgenommen wird und keinen Beihilfeanspruch hat.

    Gleichstellung hat nichts mit der Krankenversicherung zutun. Das ist kein geschlechtsspezifisches Problem, sondern ein systemisches.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Gleichstellung hat nichts mit der Krankenversicherung zutun. Das ist kein geschlechtsspezifisches Problem, sondern ein systemisches.

    Wir sind nur Frauen und haben trotzdem immer eine Gleichstellungsbeauftragte. Für uns ist es nicht geschlechtsspezifisch, aber sonst hast du recht. Im eigentlichen Sinne geht es um Chancengleichheit. Aber es gibt doch Ansprechpartner für alles. Wer vertritt denn die gesundheitlich Benachteiligten - hier finanziell gesehen.

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Als freiwillig gesetzlich Versicherter ist man in Hessen zwar beihilfeberechtigt, aber um monatlich eine 50% GKV-Beitragserstattung (das wäre quasi der AG-Anteil bzw. die pauschale Beihilfe) zu bekommen muss man sehr oft Arztpraxen aufsuchen und teure Leistungen abfragen. Zudem ist das Beihilfeantragsverfahren ein bürokratisches Monster: Man muss dem Leistungserbringer eine Liste der KV geben. Dieser trägt dort seine Leistungen ein. Die ausgefüllte Liste geht dann wieder zurück an mich. Ich schicke sie an die KV. Diese trägt dann dort ihre € pro Leistung ein und schickt sie mir wieder zurück. Diese Liste lege ich abschließend dem Beihilfeantrag bei.

  • Wir sind nur Frauen und haben trotzdem immer eine Gleichstellungsbeauftragte. Für uns ist es nicht geschlechtsspezifisch, aber sonst hast du recht. Im eigentlichen Sinne geht es um Chancengleichheit. Aber es gibt doch Ansprechpartner für alles. Wer vertritt denn die gesundheitlich Benachteiligten - hier finanziell gesehen.

    Es geht bei den Gleichstellungsbeauftragten aber nur um Frauen. Die sind für Männer nicht zuständig.


    Auch für die Krankenversicherung sind die überhaupt nicht zuständig.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Meines Wissens ist die Beauftragte für Chancengleichheit bei uns (BW) auch für Männer, die aus der Elternzeit kommen oder Teilzeit in Elternzeit machen, zuständig. Gewählt wird sie aber nur von weiblichen Beschäftigten. Nicht von männlichen oder diversen Personen. In mancher Hinsicht ist das Gesetz einfach zu alt.

    LG DFU

  • Gewählt wird sie aber nur von weiblichen Beschäftigten. Nicht von männlichen oder diversen Personen. In mancher Hinsicht ist das Gesetz einfach zu alt.

    Und noch viel entscheidender: Per Gesetz müssen Gleichstellungsbeauftragte immer weiblich sein. Gerade in unserem Job, man denke nur an die Geschlechterverteilung in einer Grundschule, ist DAS der totale Blödsinn.

  • Wir sind nur Frauen und haben trotzdem immer eine Gleichstellungsbeauftragte. Für uns ist es nicht geschlechtsspezifisch, aber sonst hast du recht. Im eigentlichen Sinne geht es um Chancengleichheit. Aber es gibt doch Ansprechpartner für alles. Wer vertritt denn die gesundheitlich Benachteiligten - hier finanziell gesehen.

    Sorry, aber das hat doch nichts mit Gleichstellung zu tun. Es geht dabei um eine Benachteiligung z.B. aufgrund deines Geschlechtes. Hier geht es einerseits um eine politische Entscheidung und andererseits um eine privatwirtschaftliche Entscheidung. Meine Eltern hatten kein Geld. Meine Kollegin hat eine Villa geerbt. Wo ist das die finanzielle Chancengleichheit?

  • Als freiwillig gesetzlich Versicherter ist man in Hessen zwar beihilfeberechtigt, aber um monatlich eine 50% GKV-Beitragserstattung (das wäre quasi der AG-Anteil bzw. die pauschale Beihilfe) zu bekommen muss man sehr oft Arztpraxen aufsuchen und teure Leistungen abfragen. Zudem ist das Beihilfeantragsverfahren ein bürokratisches Monster: Man muss dem Leistungserbringer eine Liste der KV geben. Dieser trägt dort seine Leistungen ein. Die ausgefüllte Liste geht dann wieder zurück an mich. Ich schicke sie an die KV. Diese trägt dann dort ihre € pro Leistung ein und schickt sie mir wieder zurück. Diese Liste lege ich abschließend dem Beihilfeantrag bei.

    Und wie lange dauert dieser Prozess?

    Gehst du dann einfach so auch mal öfters zum Arzt um mehr Leistungen auf der Liste stehen zu haben?

  • Es geht bei den Gleichstellungsbeauftragten aber nur um Frauen. Die sind für Männer nicht zuständig.

    Das ist für NRW nicht richtig.

    Und dieser alte Zopf, dass das keine Männer wählen und sein dürfen, gehört in die gute alte Zeit der 50er.

  • Das ist für NRW nicht richtig.

    Und dieser alte Zopf, dass das keine Männer wählen und sein dürfen, gehört in die gute alte Zeit der 50er.

    Für NRW stimmt, dass nur Frauen zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden können.

  • Für NRW stimmt, dass nur Frauen zur Gleichstellungsbeauftragten bestellt werden können.

    Komisch, ich war es schon in den 90ern ein Jahr lang. Es war etwas "schräg" aber von meinen Kolleginnen wollte es keine machen. Viel zu tun hatte ich damals allerdings nicht.

  • Komisch, ich war es schon in den 90ern ein Jahr lang. Es war etwas "schräg" aber von meinen Kolleginnen wollte es keine machen. Viel zu tun hatte ich damals allerdings nicht.

    § 15 Abs. 2 Landesgleichstellungsgesetz.

  • Das ist für NRW nicht richtig.

    Und dieser alte Zopf, dass das keine Männer wählen und sein dürfen, gehört in die gute alte Zeit der 50er.

    Die Rechtsquelle bei euch hast du gesehen. Gleiches gilt auch bei uns:

    Zitat von Hessisches Gesetz über die Gleichberechtigung von Frauen und Männern und zum Abbau von Diskriminierungen von Frauen in der öffentlichen Verwaltung

    § 15 Abs. (2) ... Zur Frauen- und Gleichstellungsbeauftragten darf nur eine Frau bestellt werden.

    Dass die Frauen- und Gleichberechtigungsbeauftragte bisweilen die Besetzung von Schulleitungsstellen, gerade im Primarbereich blockiert, wegen der Nichteinhaltung des Frauenförderplans finde bezeichnend. Es werden hier formal die Quoten nicht eingehalte, wenn ein Mann als SL eingesetzt werden soll, weil das Kollegium überwiegen oder manchmal rein weiblich ist. Ein umgekehrte Quote gibt es aber gar nicht, weil es eben auch keinen Männerförderplan gibt. Nur hilft der Schule auch nichts, wenn es eh keine Frauen gibt, die sich auf die Stelle bewerben wollen. Verstehe mich nicht falsch, ich will keine Männerförderplan, weil es sowas gar nicht braucht. Ich finde die Umsetzung nur unsäglich schlecht.

    Entropy is a bitch, embrace her.

  • Das ist für NRW nicht richtig.

    Und dieser alte Zopf, dass das keine Männer wählen und sein dürfen, gehört in die gute alte Zeit der 50er.

    Wir haben an unserer Schule vor einigen Jahren mal einen Gkeichstellungsbeauftragten gewählt. Die Wahl wurde für nichtig erklärt, weil eine Gleichstellungsbeauftragte per Gesetz immer weiblich sein muss.

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