Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW

  • Eine Kollegin hat mich angesprochen. Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen.

    Hat jemand damit Erfahrung und gibt es Dinge die beachtet werden müssen?

    Ich weiß, dass das finanziell doof fürs Land ist, für die Schule sollte es gleich sein, weil sie sowieso vertreten werden muss. ;)

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Eine Kollegin hat mich angesprochen. Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen.

    Hat jemand damit Erfahrung und gibt es Dinge die beachtet werden müssen?

    Ich weiß, dass das finanziell doof fürs Land ist, für die Schule sollte es gleich sein, weil sie sowieso vertreten werden muss. ;)

    Ich finde, das hat ein Gschmäckle :flieh:

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Das war auch mein Gedanke, aber es geht mir nicht um moralische Wertung, sondern rechtliche Zulässigkeit. Umgekehrt wird ihr der Dienstgeber sicher auch nicht mehr geben wollen, als rechtlich zulässig ist.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Wie wollte sie denn in der Zeit von Ende Mai, also dem Ende ihrer Elternzeit, bis zum Schuljahresende, also dem Anfang der beantragten Teilzeit, arbeiten?

    Darüber steht oben nichts.

    LG DFU

  • Vollzeit, da hat ihr Mann Elternzeit mit Elterngeld für das erste Kind.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • Zwei Monate später, also Ende Juli.

    If you look for the light, you can often find it.
    But if you look for the dark that is all you will ever see.

  • ... Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen...

    Verstehe ich es richtig? Sie arbeitet jetzt TZ in Elternzeit. Ende Mai wäre sie VZ wieder eingestiegen, hatte aber ab 1.8. TZ beantragt.

    Nun ist sie schwanger und will den Teilzeitantrag zurückziehen?

    Wo ist das Problem?

    Edit: sie muss m.E. die Elternzeit vorzeitig beenden und ist dann automatisch wieder in VZ. Oder war sie vorher schon in TZ?

  • Die Reihenfolge ist Teilzeit in Elternzeit, Vollzeit (2 Monate) und dann wieder Teilzeit.

    Wenn die letzte Phase wieder Teilzeit in EElternzeit ist, müsste es kurzfristig änderbar sein. Allerdings steht dem entgegen, dass sie im Beschäftigungsverbot ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, die Stundenzahl zu erhöhen, wenn man gar nicht verfügbar ist. Rechtsicher bin ich da aber nicht.

    LG DFU

  • "Die Teilzeitbeschäftigung ist für die vereinbarte Dauer auszuüben. Für die Beendigung von Teilzeitbeschäftigungen aus familiären Gründen ist im Schulbereich als Beendigungstermin in der Regel der 31. Januar oder der 31. Juli festzulegen. Ein Übergang zur Vollzeitbeschäftigung oder eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung ist in Ausnahmefällen zuzulassen, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Fortsetzung der bewilligten Teilzeitbeschäftigung wegen einer finanziellen oder familiären Veränderung der Lebenssituation, die bei Antragstellung nicht absehbar war, nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen."

    Quelle: https://www.schulministerium.nrw/teilzeitbeschaeftigung (Hervorhebung durch mich.)

    Für mich stellt sich die Frage, ob bei einer Veränderung der familiären Lebenssituation (Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot) die Teilzeit nicht mehr zugemutet werden kann. Die Begründung hierfür würde mich mal interessieren. Dann wäre da ja auch noch die Frage der dienstlichen Belange. Ich sehe seitens des Personaldezernats keinen Grund, einer schwangeren Kollegin in Teilzeit, die noch dazu ein Beschäftigungsverbot hat, die Teilzeit vorzeitig zu beenden. Das ist in meinen Augen wirklich rechtsmissbräuchlich. Die Kollegin könnte ja nur auf Vollzeit gehen, weil sie schwanger ist das Beschäftigungsverbot hat.

    Das hat nicht nur ein Geschmäckle, das ist genau die Selbstbedienungsmentalität, die man uns BeamtInnen gerne öffentlichkeitswirksam vorhält.

    Gruß
    #TheRealBolzbold

    Ceterum censeo factionem AfD non esse eligendam.

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