Eine Kollegin hat mich angesprochen. Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen.
Hat jemand damit Erfahrung und gibt es Dinge die beachtet werden müssen?
Ich weiß, dass das finanziell doof fürs Land ist, für die Schule sollte es gleich sein, weil sie sowieso vertreten werden muss. ![]()
Teilzeit/Vollzeit/Elternzeit/Mutterschutz - NRW
-
-
Und wenn sie das Beschäftigungsverbot nicht bekommen hätte, hätte sie Vollzeit gearbeitet und da hätte sich die Familiensituation nicht geändert?
-
Ich vermute, dass das ein rechtsmissbräuchlicher Fall ist, aber probieren kann man es ja mal.
-
Eine Kollegin hat mich angesprochen. Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen.
Hat jemand damit Erfahrung und gibt es Dinge die beachtet werden müssen?
Ich weiß, dass das finanziell doof fürs Land ist, für die Schule sollte es gleich sein, weil sie sowieso vertreten werden muss.
Ich finde, das hat ein Gschmäckle

-
Nicht nur du.
-
Das war auch mein Gedanke, aber es geht mir nicht um moralische Wertung, sondern rechtliche Zulässigkeit. Umgekehrt wird ihr der Dienstgeber sicher auch nicht mehr geben wollen, als rechtlich zulässig ist.
-
Wie wollte sie denn in der Zeit von Ende Mai, also dem Ende ihrer Elternzeit, bis zum Schuljahresende, also dem Anfang der beantragten Teilzeit, arbeiten?
Darüber steht oben nichts.
-
Vollzeit, da hat ihr Mann Elternzeit mit Elterngeld für das erste Kind.
-
Wann endet die Elternzeit des Mannes?
-
Zwei Monate später, also Ende Juli.
-
... Sie ist aktuell in Elternzeit und vertritt sich selbst, die Elternzeit endet Ende Mai. Sie hat zum neuen Schuljahr Teilzeit beantragt und genehmigt bekommen. Nun ist sie wieder schwanger und hat durch die Frauenärztin ein Beschäftigungsverbot erhalten. Nun ist ihre Frage: Zwecks Finanzoptimierung (Mutterschutz/Elterngeld) möchte sie gerne den Teilzeitantrag aus wichtigem Grund (Änderung Familiensituation) zurücknehmen...
Verstehe ich es richtig? Sie arbeitet jetzt TZ in Elternzeit. Ende Mai wäre sie VZ wieder eingestiegen, hatte aber ab 1.8. TZ beantragt.
Nun ist sie schwanger und will den Teilzeitantrag zurückziehen?
Wo ist das Problem?
Edit: sie muss m.E. die Elternzeit vorzeitig beenden und ist dann automatisch wieder in VZ. Oder war sie vorher schon in TZ?
-
Die Reihenfolge ist Teilzeit in Elternzeit, Vollzeit (2 Monate) und dann wieder Teilzeit.
Wenn die letzte Phase wieder Teilzeit in EElternzeit ist, müsste es kurzfristig änderbar sein. Allerdings steht dem entgegen, dass sie im Beschäftigungsverbot ist. Ich kann mir nicht vorstellen, dass es rechtens ist, die Stundenzahl zu erhöhen, wenn man gar nicht verfügbar ist. Rechtsicher bin ich da aber nicht.
-
"Die Teilzeitbeschäftigung ist für die vereinbarte Dauer auszuüben. Für die Beendigung von Teilzeitbeschäftigungen aus familiären Gründen ist im Schulbereich als Beendigungstermin in der Regel der 31. Januar oder der 31. Juli festzulegen. Ein Übergang zur Vollzeitbeschäftigung oder eine Änderung des Umfangs der Teilzeitbeschäftigung ist in Ausnahmefällen zuzulassen, wenn der Beamtin oder dem Beamten die Fortsetzung der bewilligten Teilzeitbeschäftigung wegen einer finanziellen oder familiären Veränderung der Lebenssituation, die bei Antragstellung nicht absehbar war, nicht mehr zugemutet werden kann und dienstliche Belange nicht entgegenstehen."
Quelle: https://www.schulministerium.nrw/teilzeitbeschaeftigung (Hervorhebung durch mich.)
Für mich stellt sich die Frage, ob bei einer Veränderung der familiären Lebenssituation (Schwangerschaft und Beschäftigungsverbot) die Teilzeit nicht mehr zugemutet werden kann. Die Begründung hierfür würde mich mal interessieren. Dann wäre da ja auch noch die Frage der dienstlichen Belange. Ich sehe seitens des Personaldezernats keinen Grund, einer schwangeren Kollegin in Teilzeit, die noch dazu ein Beschäftigungsverbot hat, die Teilzeit vorzeitig zu beenden. Das ist in meinen Augen wirklich rechtsmissbräuchlich. Die Kollegin könnte ja nur auf Vollzeit gehen, weil sie schwanger ist das Beschäftigungsverbot hat.
Das hat nicht nur ein Geschmäckle, das ist genau die Selbstbedienungsmentalität, die man uns BeamtInnen gerne öffentlichkeitswirksam vorhält.
-
M.E. kommt es darauf an: wenn sie vor der EZ in TZ war, muss sie den Antrag zurückziehen und gucken, ob es genehmigt wird. Warum das rechtsmissbräuchlich sein soll, erschließt sich mir nicht: Die zuständige Behörde kann ja "nö" sagen.
Wenn sie vor der EZ VZ gearbeitet hat (was hier so klingt), dann muss sie lediglich die EZ vor Ende Mai beenden und ist dann automatisch wieder in Vollzeit.
Ich bin auch nicht sicher, das ist ja auch keine Rechtsberatung hier. Aber die moralische Frage finde ich hier völlig überflüssig. Wenn das Land Teilzeit verbieten will, weil es nicht genug Leute hat, tut es das ebenfalls ohne stellvertretend ein schlechtes Gewissen zu haben. Entweder etwas ist erlaubt oder es ist nicht erlaubt, nachfragen hilft.
-
M.E. kommt es darauf an: wenn sie vor der EZ in TZ war, muss sie den Antrag zurückziehen und gucken, ob es genehmigt wird. Warum das rechtsmissbräuchlich sein soll, erschließt sich mir nicht: Die zuständige Behörde kann ja "nö" sagen.
Es ist rechtsmissbräuchlich, weil man einen finanziellen Vorteil haben möchte, den man ohne Beschäftigungsverbot nicht bekommen könnte.
Aber Du hast in dem Punkt Recht, dass, wenn die Behörde dem Antrag zustimmt, das Ganze durch die Behörde positiv sanktioniert wird und dann auch von Außenstehenden wie mir nicht zu beanstanden wäre.
-
Wenn sie vor der EZ VZ gearbeitet hat (was hier so klingt), dann muss sie lediglich die EZ vor Ende Mai beenden und ist dann automatisch wieder in Vollzeit.
Ja, bis zum 31. Juli.
Aber dem Antrag auf TZ ab dem 1. August wurde schon zugestimmt, so dass er gilt und zurückgezogen werden müsste...
Im "normalen" Fall wird dem sicher genehmigt (Lehrermangel)... und wäre die Kollegin nicht im Beschäftigungsverbot, könnte sie das Spiel versuchen (also so lange die BR nichts davon weiß).
Ja, moralisch eine Sache, aber von der Moral kauft man sich manchmal wenig.
sagt Chili, die sich fragt, warum sie sich ein "gutes Gewissen" mit einem TZ-Antrag erkauft hat, OBWOHL sie wusste, sie geht in die Wiedereingliederung. 10000 Euro haben oder nicht haben, ein Jahr später klopfe ich mir nicht immer auf die Schulter. -
Sie war bis zur Geburt ihres ersten Kindes in Vollzeit, dann Elternzeit mit Elterngeld, sich selbst vertreten, aktuell im BV wegen erneuerter Schwangerschaft, demnächst wäre eine kurze Vollzeitphase (nach Ende der Elternzeit), ab August gilt aktuell der bereits genehmigte Teilzeitantrag. Den möchte sie nun gerne los werden. Ist auch keine Gewissensfrage, sondern rein finanziell.
-
Ich möchte fürs Nichtstun in Vollzeit bezahlt werden.
-
Es ist rechtsmissbräuchlich, weil man einen finanziellen Vorteil haben möchte, den man ohne Beschäftigungsverbot nicht bekommen könnte.
Ich meine mich zu erinnern, dass man (bzw. frau) bei der eingangs geschilderten Konstellation auch zu Beginn des Mutterschutzes von Teilzeit zurück in Vollzeit wechseln kann. Sind auch ein paar Wochen...
Werbung