Bildungsgangleitung macht die Teilkonferenzen, aber sie hält sich natürlich an die Vorgaben der SL.
Gültigkeit von Ordnungsmaßnamen §53 Abs 3 Schulgesetz NRW
-
-
Bildungsgangleitung macht die Teilkonferenzen, aber sie hält sich natürlich an die Vorgaben der SL.
Ist diese Person Mitglied der erweiterten SL?
Und ja: Sie hält sich an die Vorgaben, könnte aber auch noch mal das Gespräch mit der SL suchen.
-
Ja, die Bildungsgangleitung gehört zur erweiterten Schulleitung.
Also kann ich wohl nichts machen. Im Gespräch habe ich meine Sicht schon dargelegt. Die Bildungsgangleitung zeigte Verständnis und es tut ihr wirklich leid, aber "wir sind nun mal an die Vorschriften gebunden".
-
Werbung