0 Punkte im mündlichen Abitur aus Lehrerperspektive

  • Es geht um Baden-Württemberg. Kein Abstimmungsergebnis wird protokolliert, selbst wenn es mal eines gäbe. 20 % haben wir allerdings auch nicht. Es geht um die 3 Anforderungsbereiche und in welchem Maße sie erreicht werden.

    Und unser Protokoll sieht anders aus als euers. Das wurde in diesem Thread bereits deutlich geschrieben.

    Deine ersten beiden Sätze stimmen nicht für Baden-Württemberg, es fällt mir wieder einmal auf, dass vor allem Kollegen aus NRW überzeugt sind, dass ihre Regeln überall gültig sind.

    Meine Beiträge werden auf einer winzigen Tastatur eines Smartphones mit Autokorrektur geschrieben. Bitte entschuldigt Tippfehler. :mad:

  • Es geht um Baden-Württemberg. Normalerweise einigt man sich, wenn dies nicht möglich ist, wird gemittelt und gerundet. Ich habe dies noch nie erlebt.

    Nur zur Vollständigkeit:

    Zwischen Einigung und Mittelung steht noch der "Mehrheitsentscheid nicht gegen Vorsitz".

  • Ich hab jetzt alles gelesen und irgendwie drehen sich die Antworten doch mittlerweile etwas im Kreis, weil der TE nicht einsehen kann, dass es halt einfach ärgerlich ist, aber nicht die Schuld der Lehrer. Ich antworte nochmal auf die Fragestellung(en).

    Kurz zur Situation: Die Schwester meiner Freundin ist in Mathematik nicht besonders gut ... Sie ist aus dieser mündlichen Abiturprüfung in Mathe tatsächlich mit 0 Punkten herausgelaufen - mit einem Punkt hätte Sie ihr Abitur in der Tasche gehabt. Es ist natürlich schwierig aus externer nachzuvollziehen, woran es gelegen hat.

    Sie hat nicht genug gewusst und war dazu noch aufgeregt, vermute ich, was ihre Antworten noch schwächer gemacht hat.

    Auch wenn ich hier definitiv einen Bias hege, da es sich um jemanden aus meinem Bekanntenreis handelt - 0 Punkte wären meiner Definition nach mit einer Prüfungsverweigerung gleichzusetzen.

    Nein, man muss für 1 Punkt auch schon etwas wissen, und nicht nur die Prüfer begrüßen.

    Jetzt ist das Kind in den Brunnen gefallen und die Nerven liegen ziemlich blank. Sie soll nun heute zur Schule und dort unterschreiben, dass Sie das Ergebnis akzeptiert. Die Konsequenz ist dann eine mündliche Nachprüfung (bzw. Zusatzprüfung) nächste Woche - dort muss sie 2 Punkte erreichen, um das Abitur zu bestehen. Ihr könnt euch vorstellen, was das bei einem jungen, schüchternen Mädchen für einen psychischen Druck auslöst - insbesondere der Tatsache, dass es wirklich an dieser einen Prüfung gelegen hat.

    Ja, ist schlimm. Nicht nur für schüchterne Mädchen. Durchs Abi zu fallen und in eine mündliche Nachprüfung zu müssen, ist unangenehm, stressig, angsteinflößend, niederschmetternd, alles mögliche.

    Ich würde euch um sinnvolle Ratschläge bitten, was Ihr in solch einer Situation tun würdet. ... Ich habe schon von Leuten mitbekommen, die in so einem Fall gleich nach einem Anwalt schreien und Widerspruch einlegen würden. Selbst wenn eine Ungerechtigkeit besteht, ich weiß nicht, ob das in dem Fall sinnvoll wäre und das wäre ja nochmals psychische Belastung mit unklarem Ausgang.

    Man könnte dieses Ergebnis auch einfach akzeptieren, so ärgerlich es ist, jetzt lernen und dann hoffen, bei der Nachpüfung. durchzukommen. Und wenn nicht, dann gibt es 100 andere Wege für eine gute Zukunft und mit großer Sicherheit auch den Traumberuf. Wenn jeder mit 0 Punkten direkt klagen würde, dann hätten wir ja viele Verfahren am Laufen. Ich glaube ehrlich gesagt nicht, dass das was bringt und finde es auch irgendwie merkwürdig, darauf jetzt den Fokus zu legen. Ich kenne privat einige Jugendliche, die in Nachprüfungen mussten, und die haben die Zeit davor eben gelernt. Viele haben es geschafft, nicht alle. Andere sind im Studium an Mathematik gescheitert. Im Endeffekt geht das Leben weiter und man muss meiner Meinung nach nicht für jedes eigene Versagen (zu hartes Wort, vielleicht eher: für jeden persönlichen Fehlschlag) direkt zum Anwalt laufen und Widerspruch einlegen.


    Ich wünsche deiner Bekannten gutes Durchhalten, starke Nerven und viel Glück bei der nachprüfung!

  • Wenn die Prüfungskommission sich nicht einig ist wird der Notenwert gemittelt.

    Sobald der Prüfer einen Punkt vorschlägt ist es automatisch ein Punkt. Insofern kann die Story nicht stimmen.

    Eigentlich haben wir ein Kommunikationsverbot bis zur mündlichen Prüfung, ich würde in dem Fall als Schüler aber freundlich nachfragen.

    Kontakt zur SL aufnehmen, ein gute/r SL wird den Schüler stützen und in die Zusatzprüfung begleiten.

    Ich empfehle allen Schülern immer, ein Thema besonders gut vorzubereiten. Bei einem Blackout sollten sie dann dieses Thema anbieten. Als freundlicher Prüfer werde ich auf dieses Angebot eingehen.

  • Ich empfehle allen Schülern immer, ein Thema besonders gut vorzubereiten. Bei einem Blackout sollten sie dann dieses Thema anbieten. Als freundlicher Prüfer werde ich auf dieses Angebot eingehen.

    Auch das geht nicht! Wenn ich einen Prüfungsvorschlag einreiche, dann lege ich schon fest, dass einer der zwei Teile Analysis ist und der andereTeil ist dann eben Wahrscheinlichkeitsrechnung ODER Vektorrechnung.

    Das steht mit der Auswahl der Prüfung schon fest. Bei einem Blackout bei Vektorrechnung darf nicht einfach dann Stochastik geprüft werden.

    Wenn man sich auf ein einzelnes Thema konzentriert, dann bitte Analysis! Das kommt immer dran.

  • Bei uns (allgemeinbildendes Gymnasium) gibt es erst eine Aufgabe, zu der der Schüler nach einer Vorbereitungszeit 10 Minuten etwas erzählen soll, und danach wird etwas anderes gefragt. Bei dem geplanten Thema soll man dann eigentlich auch bleiben. Themenhopping bis man etwas findet, was der Schüler weiß, ist nicht gewünscht. Kris24 korrigiere mich bitte, wenn du es anders siehst.

    LG DFU

  • Hallo Clira,

    die Aufgaben für die ersten 10 Minuten stehen fest, das ist richtig.

    Im zweiten Teil stellen wir aber weitergehende Fragen zu den 2 Schuljahren. Und da kann ich als Prüfer, wenn jemand sagt, er wisse nicht weiter, könne aber etwas zu xy erklären, den Schüler auffordern, dies zu tun. Dann ist das vielleicht keine gute Note, aber die Vermeidung einer ganz schlechten.

  • Hallo Clira,

    die Aufgaben für die ersten 10 Minuten stehen fest, das ist richtig.

    Im zweiten Teil stellen wir aber weitergehende Fragen zu den 2 Schuljahren. Und da kann ich als Prüfer, wenn jemand sagt, er wisse nicht weiter, könne aber etwas zu xy erklären, den Schüler auffordern, dies zu tun. Dann ist das vielleicht keine gute Note, aber die Vermeidung einer ganz schlechten.

    Von der Option habe ich in Mathe noch nie etwas gehört. Und ich habe bestimmt schon 100 mündliche Basisfachprüfungen Mathe mitgeprüft.

  • Der Fremdprüfer bekommt vor der Prüfung nicht nur die Aufgabe und den Erwartungshorizont für den ersten Prüfungsteil, sondern auch den geplanten Verlauf und den Erwartungshorizonr des zweiten Prüfungsteils. Und zwar vor der Prüfung.

    LG DFU

  • Auch das geht nicht! Wenn ich einen Prüfungsvorschlag einreiche, dann lege ich schon fest, dass einer der zwei Teile Analysis ist und der andereTeil ist dann eben Wahrscheinlichkeitsrechnung ODER Vektorrechnung.

    Das steht mit der Auswahl der Prüfung schon fest. Bei einem Blackout bei Vektorrechnung darf nicht einfach dann Stochastik geprüft werden.

    Wenn man sich auf ein einzelnes Thema konzentriert, dann bitte Analysis! Das kommt immer dran.

    Genau so kenne ich es auch.
    Ich kann natürlich innerhalb meiner vorbereiteten Fragen/ Impuls zum Thema Vektorrechnung (z.b.) zu einer andren Frage gehen, wenn mein Prüfling bei Frage 1 auf dem Schlauch steht ... aber irgendwann sollte er schon was wissen. Es soll ja auch ein prüfugnsgespräch sein (keine zusammenhanglosen fragen)

    Und Absprachen zwischen Prüfer:in und Prüfling sind eh nicht erlaubt, außer: 1 Teil auf jeden Fall Analysis, 2. Teil Vektorrechnung oder Wahrscheinlichkeitsrechnung. Wenn ich nett bin, kann ich Rücksicht darauf nehmen, ob mein Prüfling im Unterricht Vektorrechnung oder Warhscheinlichkeitsrechnung besser konnte. Wenn nicht, dann nicht.

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