Alles anzeigenSo ist der Vorgang:
Das Abstimmungsverhältnis wird protokolliert.
Sollte da 2:1 stehen, sind die Chancen nicht gering, dagegen vorgehen zu können, da es dann offenbar etwas gab, was einen Punkt gerechtfertigt hätte. Dies müsste aus dem Protokoll zu entnehmen sein.
Das Protokoll kann nur nach schriftlichem und begründeten Antrag eingesehen werden und erst nachdem die Prüfung mit der Aushändigung des Abiturzeugnisses oder der Information des endgültigen Nicht-Bestehens abgeschlossen ist.
Eine 20% Regel gibt es in NRW nicht, wohl aber die oben bereits zitierte Notendefinition. Aus der Begründung der Note (Protokoll) muss das auch deutlich werden.
Diese Begründung wird bei uns dem Schüler / der Schülerin auch mit der Mitteilung des Ergebnisses vorgelesen.
Es geht um Baden-Württemberg. Kein Abstimmungsergebnis wird protokolliert, selbst wenn es mal eines gäbe. 20 % haben wir allerdings auch nicht. Es geht um die 3 Anforderungsbereiche und in welchem Maße sie erreicht werden.
Und unser Protokoll sieht anders aus als euers. Das wurde in diesem Thread bereits deutlich geschrieben.
Deine ersten beiden Sätze stimmen nicht für Baden-Württemberg, es fällt mir wieder einmal auf, dass vor allem Kollegen aus NRW überzeugt sind, dass ihre Regeln überall gültig sind.