Von der Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen zum Abitur – Erfolgsgeschichte oder Systemkritik?

  • Was ich mich frage:

    Während meiner Grundschulzeit wechselte ich in der dritten Klasse auf eine Schule für Erziehungshilfe und wurde in der vierten Klasse auf eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen versetzt.

    Nach neun Jahren auf der Förderschule erkannte man schließlich mein Potenzial und ich durfte probeweise in eine Hauptschulklasse wechseln. [...] Allerdings war ich dabei eine Klassenstufe niedriger eingestuft worden.

    Welche Förderschulen Lernen gehen denn bis (mind.) Klasse 11?

    Und welche (reinen) Hauptschulklassen bis Klasse 10?

    Oder hast du an der Förderschule auch mal eine Klasse wiederholt?

  • An dieser Stelle wäre die Angabe eines Bundeslands sehr wichtig. (In NDS ist das denkbar (https://www.mk.niedersachsen.de/startseite/sch…chule-6423.html ).)

    In Ba-Wü ebenfalls (Werkrealschule). Zudem sind sowohl ESENT als auch Fö Lernen Förderschulen.

    Meine Beiträge können Spuren von Ironie und Sarkasmus enthalten. "Tippfehler" sind beabsichtigt und dienen dem reflektierten Umgang mit Rechtschreibung und Sprache durch die werte Leserschaft. Wer einen Rotstift besitzt, darf diesen behalten und anderweitig nutzen.
    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

  • In Ba-Wü ebenfalls (Werkrealschule).

    Deshalb schrieb ich "reine" Hauptschulklassen. Werkrealschule ist keine Hauptschule, auch wenn die Werkrealschulen aus den Hauptschulen hervorgegangen sind.

    Zudem sind sowohl ESENT als auch Fö Lernen Förderschulen.

    Was hat das jetzt damit zu tun? Er schrieb doch, dass er ab Klasse 4 an einer Schule mit Förderschwerpunkt Lernen war.

  • Ich finde es ungewöhnlicher, in NDS überhaupt auf eine FöS ESE gekommen zu sein (in der Regel Privatschule) und von da auf eine FöS Lernen.


    … kann ja aber ein anderes BL sein.

  • Deshalb schrieb ich "reine" Hauptschulklassen. Werkrealschule ist keine Hauptschule, auch wenn die Werkrealschulen aus den Hauptschulen hervorgegangen sind.

    Doch. Werkrealschulen in Ba-Wü sind beides. Sie führen bis Klasse 9 zum Hauptschulabschluss und mit dem 10. Schuljahr für geeignete Schüler zur mittleren Reife. Wobei diese Möglichkeit durch den neuen CDU-Kultusminister nun wieder Geschichte ist.

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  • ...Während meiner Grundschulzeit wechselte ich in der dritten Klasse auf eine Schule für Erziehungshilfe und wurde in der vierten Klasse auf eine Förderschule mit dem Schwerpunkt Lernen versetzt.

    ...

    Nach neun Jahren auf der Förderschule erkannte man schließlich mein Potenzial und ich durfte probeweise in eine Hauptschulklasse wechseln. Allerdings war ich dabei eine Klassenstufe niedriger eingestuft worden. ...

    Ich verstehe den Ablauf zeitlich nicht. Du warst ab Klasse 4 in einer Lernförderschule und dort 9 Jahre lang? Kann irgendwie nicht stimmen. Oder meinst du bis Klasse 9? Und dann bist du in Klasse 8 in einer Hauptschule eingestiegen? Wie alt warst du da und um welches Bundesland geht es überhaupt?

    Zur Frage: kann beides bedeuten, sowohl, dass in deiner Bildungsbiographie eine falsche Entscheidung getroffen wurde, als auch, dass das Bildungssystem so durchlässig ist, dass dir alle Wege offen standen.

    Realistischerweise muss man dazu sagen, dass sehr viel Zeit, Geld und Fachkräftewissen investiert wurden, damit du diesen Weg gehen konntest. Förderschulen, Tagesgruppen, Integrationshilfe, Kinderzentrum... Diese Unterstützung und Chancen hättest du an vielen anderen Orten nicht bekommen. Das schmälert deine Leistung keineswegs, am Ende muss jeder Mensch für sich selbst kämpfen. Es sollte aber in deine Bewertung "des Systems" einfließen, Systemsprenger sind teuer.

  • Es ist das Zeichen dafür, dass ein einzelner Mensch erkannt hat, dass die Förderschule für @PablosPlace der falsche Ort war.

    Wo liest du das heraus? Das klinga ja so, als hätten alle eine falsche Einschätzung getätigt und ein einziger hat hier Potential erkannt.

    Ich lese es anders. Viele Menschen, Lehrkräfte, Förderschullehrkräfte, Kinderpsychologen und Therapeuten im Kinderzentrum etc. haben sich um den Schüler gekümmert und ihm Wege aufgezeigt, wie er immer weitermachen und vorankommen kann. Ich sehe hier wirklich kein Systemversagen, sondern gerade den Vorteil des durchlässigen Systems.

    Und ja, nicht jeder Förderschüler oder Hauptschüler wird Abitur machen, das heißt aber nicht, dass das System versagt.

  • Ich kenne mehrere Schüler:innen, die innerhalb der Inklusion einen Unterstützungsbedarf im Bereich Kernen erhalten haben, der später aufgehoben wurde.

    In der Grundschule ist es an einem bestimmten Punkt die Möglichkeit, zieldifferente Aufgabe zu stellen und mehr Zeit zum Erlernen grundsätzlicher Fähigkeiten einzuräumen, z.B. den Leselehrgang zu strecken oder das Erarbeiten der Zahlräume anders zu gestalten.

    Manchmal gelingt diesen Schüler:innen bereits im 4. Schuljahr, die schriftlichen Verfahren selbstständig anzuwenden und in Teilen des Unterrichts mitzuarbeiten. Die Förderung in Form zieldifferenter Aufgaben (Förderunterricht in dem Sinn findet kaum statt) hilft diesen Schüler:innen also, sie haben Erfolge und wachsen daran.

    Zudem kann ich mir eine Menge Aspekte vorstellen, unter denen Kinder zu bestimmten Zeitpunkten nicht gut lernen können und deshalb Grundlegendes verpassen, obwohl sie eigentlich dazu in der Lage wären. Sie sind aber gerade blockiert, mit anderem beschäftigt, Trennungen, Krankheiten, Todesfälle sind dafür ein Beispiel, eine ADHS oder anderes, das das Lernen beeinträchtigt, kann das auch bewirken. Lernen diese Kinder, dies zu kompensieren- oder verarbeiten sie nach einiger Zeit das aktuelle Geschehen, sind sich die Leistungen wieder besser. Dann braucht es aber die Möglichkeit, etwas aufzuholen. Mit kleiner Fördergruppe oder I-Hilfe ist da sicher einiges möglich.

  • Jede Schulform kann Hauptschulabschlüsse erteilen, das macht sie nicht zu Hauptschulen.

    Den "Hauptschulabschluss" erhält man automatisch mit Bestehen der 9.Klasse einer weiterführenden Schule (HS,RS,GY,GMS). Den "qualifizierten Hauptschulabschluss" allerdings nur mit Bestehen der HS-Prüfung. Diese muss an einer HS mit landeseinheitlichen Aufgaben abgelegt oder durch HS-KuK auf diese Weise an anderen Schularten (wie RS) durchgeführt werden. So ist die Regelung in BaWü.
    Ich habe schon mehrfach "Schulfremdenprüfungen" mit Schülern von RS und GY durchgeführt, die dort ohne "Qualifizierten Abschluss" abgegangen sind.

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    «Wissen – das einzige Gut, das sich vermehrt, wenn man es teilt.» (Marie von Ebner-Eschenbach)

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