Private KV zum Höchstsatz oder in der Gesetzlichen KV bleiben?

  • Ich habe dieses Jahr (wie immer) nur eine verschmerzbare Zuzahlung für das Gestell gehabt, ansonsten wurde alles übernommen, Das erste Mal wurde auch akzeptiert, dass ich nur die Rechnung vom Optiker eingereicht habe und nicht beim Augenarzt war.

    Ich glaube es ist so: Auf die Verordnung wird verzichtet, wenn die Brille älter als 5 (?) Jahre ist. Da wird davon ausgegangen, dass sie erneuert werden muss.

  • Nein, nicht bei der Beihilfe, die ja den Löwenanteil übernimmt.

    Edit: Brille- Bei mir wurde auch (fast) nichts übernommen. 80€ oder so, wenn sich die Dioptrienzahl um mindestens 0,5 ändert.

    Das lässt sich so nicht verallgemeinern und hängt von der jeweiligen Beihilfestelle ab.

    Der Dienstherr hat eine Fürsorgepflicht. Man kann Abschlagszahlungen beantragen für teure Medikamente.

    Auch bei anderen Leistungen wie Brille sind die Leistungen unterschiedlich.


    Wenn wir jetzt auf einzelne Details hier eingehen, muss man bedenken, dass die Beihilfeverordnungen zwar alle ähnlich, aber nicht gleich sind.

    Beispielsweise übernimmt BaWü zumindest grundsätzlich apothekenpflichtige Medikamente, NRW hingegen nur verschreibungspflichtige. NRW hat dafür keine Zuzahlung bei Medikamenten und auch keine Kostendämpfungspauschale wie z. B. in BaWü.

  • Ich glaube es ist so: Auf die Verordnung wird verzichtet, wenn die Brille älter als 5 (?) Jahre ist. Da wird davon ausgegangen, dass sie erneuert werden muss.

    Das ist möglich, aber es müssten dann 3 Jahre sein, meine Brille war nur ein paar Monate älter als drei Jahre.

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