Kot aufsammeln als Kollektivstrafe

  • Was zur Vollständigkeit gehört und was ich zuvor in Bezug auf Verwaltungspersonal an anderer Stelle schrieb: Der Arbeitgeber (m/w/d) hat die Möglichkeit, in den Vertrag zu schreiben, dass darüber hinausgehend zumutbare Aufgaben bei Bedarf zugewiesen werden müssen.

    Das Entfernen von menschlichen Hinterlassenschaften ist einer Reinigungskraft unter der Voraussetzung, dass die nötigen Hilfsmittel durch den Arbeitgeber (m/w/d) zur Verfügung gestellt werden, zuzumuten.

    Ich sehe es genau wie RosaLaune und Quittengelee Es kann nicht die Aufgabe von Reinigungskräften sein, Kot zu entsorgen. Uns wurde mal gesagt, dass dafür eine Spezialreinigung, die nicht (!) von den Reinigungskräften geleistet werden muss, sondern von einem "Spezialteam" (aufgrund der Infektionsgefahr). Das kostet dann leider.

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