ZitatIst-Stunden sind
- geleistete Pflicht-Unterrichtsstunden,
- ausgefallene Pflicht-Unterrichtsstunden (anrechenbare Ausfallstunden), sofern auf den Unterrichtsausfall ein Rechtsanspruch besteht oder eine andere dienstliche Tätigkeit ausgeübt wurde,
- geleistete Mehrarbeits-Unterrichtsstunden.
https://bass.schule.nrw/1056.htm
Punkt 2 wäre hier relevant.