In der Praxis: meist wenig. In der Theorie: Einleitung eines Disziplinarverfahren aufgrund grober Pflichtverletzung des AN. Das Wegerisiko liegt ausschließlich beim AN, dem AG kann egal sein, wie der AN zur Arbeit kommt. Mir sind einige wenige Fälle bekannt, in denen dann z.B. nur der Sold für die betreffende Zeit aberkannt wurde, wenn nicht bereits ein Wiederholungsfall vorlag.
Die Weisung für die Lehrkräfte trug ja den Zusatz "wenn zumutbar". Wo Zumutbarkeit anfängt und aufhört, kann man in so einem Fall ja gerne im Fall des Falles juristisch klären (aber wer macht das schon?).
Ich kam prima durch, wir saßen 2 Stunden unbeschäftigt rum und dann wurde die Präsenzpflicht vernünftigerweise beendet.
Interessant finde ich, dass auch für diese 2 Stunden verpflichteter Anwesenheit Minusstunden anfallen.