Wir dürfen keine Freiplätze für uns in Anspruch nehmen, die müssen auf alle Teilnehmer umgelegt werden. Und wir bekommen auch nur einen kleinen Teil erstattet - wenn wir eine Sehenswürdigkeit besuchen, profitieren wir ja auch davon. Und essen und trinken müssen wir zu Hause auch. Und für Unterkunft gibt es lächerliche Pauschalen.
Konferenztag am Freitagnachmittag?
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Dann treten die Fahrt nicht an oder verklagt euren Dienstherren, das ganze ist seit 2012 höchstrichterlich durch (BAG: Az.: 9 AZR 183/11). In welchem Betrieb fährt ein Arbeitnehmer auf Montage oder Dienstreise und bezahlt das selbst?
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Man kann sich theoretisch Freiplätze einrechnen lassen. Wird aber in der Regel nicht gemacht, weil die Fahrten sonst für die Schüler zu teuer wären. Wir sind angehalten "interessante" Ziele anzubieten. London, Dublin, Rom, Moskau, Malaga. Bodensee, Nordsee, Ostsee, Alpen ist alles out und wird nicht "gebucht". Wie im Reisebüro. Erstattet vom Land bekommt man einen Bruchteil. Die letzte Fahrt (London) hat 360€/Person gekostet. Erstattet bekam ich 93,56€.
Statt dich darüber aufzuregen, dass du als kinderlose Lehrkraft jährlich fahren sollst (was, wenn 50% arbeitende TZ Kräfte alle zwei Jahre fahren im Übrigen nur logisch wäre), setz dich doch lieber dafür ein, an den Bedingungen etwas zu ändern.
Du bist sicher nicht verpflichtet, unter diesen Umständen zu fahren. Selbst wenn es für BW noch keine entsprechende Regelung geben sollte, kann dich keiner dazu zwingen, sowas privat zu zahlen!
Weiger dich! Sofern du fest angestellt oder gar verbeamtet bist, hast du doch nichts zu befürchten!
Und ganz ehrlich “anhalten“ kann man mich ja versuchen, etwas zu tun, aber ICH entscheide wo ich auf Klassenfahrt hinfahre. -
Dann treten die Fahrt nicht an oder verklagt euren Dienstherren, das ganze ist seit 2012 höchstrichterlich durch (BAG: Az.: 9 AZR 183/11). In welchem Betrieb fährt ein Arbeitnehmer auf Montage oder Dienstreise und bezahlt das selbst?
Für leuchtende Kinderaugen kann man das doch wohl mal machen. Der dumme Lehrer bezahlt es ja doch.Ich würde auch nicht fahren, wenn ich für die Fahrt auch noch bezahlen müsste (um die Verpflegung (wenn man außerhalb des Hostels / der Jugendherberge isst) geht es primär nicht. Immerhin muss ich bei Klassenfahrten / Kursfahrten so schon 24/7 zur Verfügung stehen, außerhalb der regulären Arbeitszeit.
Zum Glück hält sich das Land NRW an die höchstrichterliche Entscheidung. Selbst wenn wir wollten, dürften wir gar nicht verzichten. Und das ist gut so!Und unser Mathe LK Lehrer hat damals gesagt: Wir fahren nicht da und dahin (zu teuer), sondern fahren innerhalb von Deutschland weg. Mit so einem Argument kann man auch mal sagen: Wir fahren nicht an das trendigste Ziel, sondern an ein Ziel, was nicht so viel kostet (für die Schüler).
Ein pädagogisch wertvolles Ziel, was nicht so teuer ist, findet man immer. -
@Mrs. Pace: Hort suchen, der dann offen hat? Ich sehe, dass du so was von keine Ahnung hast, wie die Kinderbetreuung in Deutschland aktuell aussieht. Selbst wenn es den gäbe, wie sollte mein Sohn denn von seiner einzügigen Dorfgrundschule zu diesem kommen? In Bayern gibt es übrigens eine immer noch restriktive Sprengelpflicht, da kann man sich keine GS aussuchen.
Ich sage dir mal, wie das mit der Klassenfahrten bei euch gelaufen ist. Dein Schulleiter hat Interesse daran, dass bei euch supertolle Klassenfahrten laufen. Freiplätze dürfen nicht umgelegt werden (ist streng genommen nämlich Bestechung). Du hast musst als Lehrer auch nichts dazubezahlen, höchstrichterlich wie beschrieben abgesegnet. Das werden ihm die angesprochenen Kollegen auch so gesagt haben, als er bei ihnen wegen der Fahrten vorgesprochen hat. Dein Schulleiter will aber immer noch, dass die Fahrt stattfindet. Also rennt er zu Mrs. Pace. Der erzählt er aber natürlich nicht, dass die Kollegen aus nachvollziehbaren Gründen abgelehnt haben, sondern behauptet, dass diese wegen ihren Kindern nicht mitfahren wollen. Mrs Pace hat keine Kinder und sieht sich in der Pflicht mitzufahren, hat aber natürlich eine Wut auf die Kollegen, die sich "immer die Rosinen rauspicken". Du bist doch selbst schuld, wenn du unter diesen Umständen auf Klassenfahrt fährst. Kann dich doch keiner zwingen.
Bei uns finden nur Fahrten statt, deren Kosten auch übernommen werden. Heißt halt, dass es in der ganzen Schullaufbahn nur 3 Fahrten gibt: vier Tage Zelten in der unmittelbaren Nähe, eine Woche Skifahren und eine viertägige Oberstufenfahrt (max. 250 Euro pro Nase). Ist für alle stemmbar und auch familienfreundlich, da man als Kollege nur alle paar Jahre dran ist. -
Ähnliche Diskussionen hatten wir hier doch schon öfter. Da wurde auch gemeckert, dass Frau immer nur zur 2. Std. kann.
Ja, kann passieren, es sei denn, man steigt sehr viel länger aus und verzichtet entsprechend auf die soziale Absicherung im Alter.
Von zehn Kitas öffnet in meinem Umkreis nur eine (in Zahlen: 1) vor 7:30 Uhr. Mit Anfahrtszeit von dort aus zur Schule ist 8:00 Uhr (oder früher; ich kenne Schulen, die starten um 7:45 Uhr) nicht machbar.
Und nur, weil ich das Glück hatte, dass ich für meinen Großen einen Platz in einer Kita fand, die ab 7:00 Uhr öffnete und nah an der Schule lag (und mein Mann den Kleinen in eine andere Kita bringen konnte), habe ich meinen Kolleginnen mit weniger Kita-Glück nicht vorgehalten, dass sie z.T. sogar erst um 10 Uhr angetreten sind.Klassenfahrten sind in NRW übrigens Dienstpflicht, zu der man sehr wohl "gezwungen" werden kann. Wohin mit den Kindern? Privatsache. Da muss ich nicht auch noch Freitagsnachmittags eine Nany bezahlen.
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Klassenfahrten sind in NRW übrigens Dienstpflicht, zu der man sehr wohl "gezwungen" werden kann. Wohin mit den Kindern? Privatsache. Da muss ich nicht auch noch Freitagsnachmittags eine Nany bezahlen.
Bei der Diskussion ging es nicht darum, ob Fahrten generell Dienstpflicht sind, sondern darum, dass man gezwungen werden kann eine solche Fahrt zu unternehmen, wenn man für diese noch privat zahlen muss. In diesem Fall (Fahrt selbst zahlen) darf man nämlich nicht gezwungen werden, in NRW dürfen diese noch nicht mal stattfinden (streng genommen in keinem anderen BL aufgrund des Urteils). Wenn man (in einem anderen BL) dann aber dennoch dazu bereit ist (aus welchen Gründen auch immer), darf man sich auch nicht beschweren, dass man ausgenutzt wird. Man bekäme wohl vor jedem Gericht der Welt Recht ...
Bei uns finden auch nur 3 - 4 Fahrten statt:
- Klasse 6 und 8
- Oberstufe
- Austausch FDann die "normalen" Wandertage. An denen versuchen die Kollegen aber auch - auch im Hinblick auf den Geldbeutel der Eltern - keine zu teuren Fahrten zu machen. In den Jahrgängen, in denen eine Fahrt angeboten wird, entscheiden sich viele Kollegen sogar dafür, dass der Wandertag kostenlos ist. Da macht man dann halt eine Radtour, geht in den Stadtpark und macht irgendwelche Spielchen oder oder oder. Die Eltern sind dankbar!
In Klasse 6 & 8 finden die Fahrten innerhalb von D statt, nur in der Oberstufe fahren die SuS ggf. ins Ausland (nein! Keine Großstadt und ggf. auch in Selbstversorgerhäuser), aber auch da gibt es eine Deckelung (auch irgendwas um die 250 - 300 €). Da fährt man halt mal mit dem Bus ... und bucht es nicht im Reisebüro. Hat den angenehmen Nebeneffekt, dass die Fahrt dadurch preiswerter wird und die Schüler auch mal ihre hausfraulichen und hausmännlichen Qualitäten erlernen und nicht abends groß auf die "Piste" gehen können.All diese Fahrten / Wandertage sind zwar nicht unbedingt cool im Vorfeld, aber die meisten SuS finden es dann doch toll am Ende.
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"Beschäftigten, die mindestens ein Kind unter 18 Jahren oder einen pflegebedürftigen sonstigen Angehörigen tatsächlich betreuen oder pflegen, sollen Arbeitszeiten ermöglicht werden, die eine Vereinbarkeit von Beruf und Familie erleichtern, soweit zwingende dienstliche Belange nicht entgegenstehen (vgl. § 13 LGG)." Quelle
Darauf kann man es im Zweifel ankommen lassen. Mir erscheint es durchaus schwierig zu begründen, warum eine Besprechung an dem Tag durchgeführt werden muss, an dem die Kinderbetreuung in der Kita nicht vollzeitig verfügbar ist. Dann ist halt nicht Freitags früher Unterricht aus, sondern z.B. Dienstag (wie es bei uns auch gehandhabt wird). Oder gibt es einen zwingenden dienstlichen Grund für einen Freitag?
Bei uns an der Schule wird das aber auch sehr moderat geklärt. Konferenzen sind Dienstags und auch nur selten im Jahr. Gelegentlich werden Notenkonferenzen am Freitag nachmittag abgehalten. Unsere Schulleitung lässt aber jederzeit zu, dass Kinder mit dabei sind, was gelegentlich auch genutzt wird. Zusätzlich eine Tandemregelung für TZ-Kräfe, so dass zwei TZ-Kräfte immer abwechselnd zu Lehrerkonferenzen oder ähnlichem erscheinen müssen. Machbar ist alles.
Und als Hinweis die freie Wirtschaft zu nehmen, halte ich für nicht angemessen. Es läuft in der freien Wirtschaft viel falsch - das ist dann doch nicht unser Maß der Dinge.
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Wie du deine Kinderbetreuung regelst, ist aber deine Privatsache.
Eben nicht, der Dienstherr muss zumindest mir hier soweit entgegen kommen, dass das vernünftig regelbar ist, so schreibt es die Vereinbarung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor, sprich sind die Kitas alle Freitag Mittag zu, darf er dort keinen festen Konferenztag einführen! Denn auch wenn da sonst Nachmittagsunterricht wäre, der muss mich ja nicht unbedingt betreffen.
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Allein in unserer Gemeinde (9000 Einwohner) gibt es vier Horte. Drei davon haben jeweils bis 16.30 Uhr bzw. 17 Uhr geöffnet. Jeweils in Laufdistanz zu den Grundschulen.
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Ja! Bei dir! Ist aber nicht überall so! Gerade in den letzten Tagen wurde in den Medien darüber berichtet, dass die U3-Betreuung noch schelcht ist (trotz Rechtsanspruch!) Du kannst nicht von deinem Ort auf ganz Deutschland schließen. Wir haben hier keine DDR-Verhältnisse (ich spreche bewusst von der DDR, da es mir um die damaligen Zeiten geht), wo die Kinder schon früh in die Kinderbetreuung war, da es zum Leitbild gehörte, dass die Frau arbeitete.
Hast du vll. davon gehört, dass in Leipzig die Eltern Schlange standen, um einen Platz in einer neu eröffnente Kita zu bekommen?
Wenn die Kinderbetreuung so toll wäre, hätte es wohl kaum solche Schlangen gegeben. Und es würden auch nicht so viele Kita-Plätze fehlen.Für Schulkinder:
OGS bestenfalls einigermaßen gut ausgebaut. Freitags aber auch oft nicht (selbst dort, wo die OGS ausgebaut ist).
Und wenn man sich in BY die GS nicht aussuchen kann (wie in NRW) dann hat man ein Problem, wenn die GS keine OGS Schule ist (bzw. Freitags Nachmittags keine Betreuung anbietet). Da hilft es auch nix, wenn irgendwo anders eine Freitagssnachmittagsbetreuung eingerichtet ist.Aber vll. sollte die TE einfach umziehen, ebefalls wie alle, die Probs mit der Kinderbetreuung haben - in Städte, in denen die Betreuung toll ist!
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Allein in unserer Gemeinde (9000 Einwohner) gibt es vier Horte. Drei davon haben jeweils bis 16.30 Uhr bzw. 17 Uhr geöffnet. Jeweils in Laufdistanz zu den Grundschulen.
Und selbst hier, wo das so ist, kann man sich den Hort auch nicht aussuchen, der gehört zur Grundschule und die wird zugewiesen. Selbst Wechselanträge mit der Begründung, dass man in 2 Monaten umzieht, wurden abgelehnt mit dem Hinweis, dass bis 3km Schulweg zumutbar ist. Also muss man dann nehmen, was der Hort hergibt.
Ja! Bei dir! Ist aber nicht überall so! Gerade in den letzten Tagen wurde in den Medien darüber berichtet, dass die U3-Betreuung noch schelcht ist (trotz Rechtsanspruch!) Du kannst nicht von deinem Ort auf ganz Deutschland schließen.
Und selbst in der ehemaligen DDR ist man eben an den Hort der zugeteilten Schule, die nicht gewechselt werden kann, gebunden. Wie der offen hat ist nicht beeinflussbar (bis auf z.B. zwei Tage, wo bei Bedarf bis 17:30 Uhr auf ist statt 17 Uhr).
Berlin ist es genauso, da gehört die EFÖB ja in die Schulen und da muss man die Zeiten nehmen, die die anbieten.
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Nimm die Kinder doch einfach mit zur Konferenz. Haben bei uns auch schon Kollegen gemacht. War kein Problem.
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Nimm die Kinder doch einfach mit zur Konferenz. Haben bei uns auch schon Kollegen gemacht. War kein Problem.
Mal davon abgesehen, dass das weder für Kinder noch für Lehrer ein Spaß ist, geht dies ja auch nur, wenn man die Zeit hat zwischendurch die Kinder zu holen.
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Genau. Ich muss ja auch deren Schulschluss beachten und darf sie nicht früher abholen. Und bei 35 Minuten Fahrzeit für eine Strecke ohne Stau und Parkplatzsuche und zum Parkplatz laufen.......
Außerdem: Wir sind 120 Kollegen, die sich in einen Raum quetschen, da sind gar keine Stühle mehr frei für Kollegenkinder. 2 dürften evtl. noch hinhauen, aber wenn außer mir dann noch jemand auf die Idee käme, wird es eng.
Und mich würde es auch stören, wenn die Kleinkinder dann da munter rumquäken, da ich mich eh schon immer sehr konzentrieren muss, etwas zu verstehen, bei der Raumsituation. Und Kleinkinder kriegst du nicht für 2 Stunden ruhig.
Und was ist mit den Kindern, die noch Mittagsschlaf machen?
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Und mich würde es auch stören, wenn die Kleinkinder dann da munter rumquäken, da ich mich eh schon immer sehr konzentrieren muss, etwas zu verstehen, bei der Raumsituation.
Also ich muss ganz ehrlich sagen, dass ich bei Lehrerkonferenzen gar nicht erst versuche konzentriert zu sein. Die liegen meist nach sehr anstrengenden Vormittagen und da ist mein Akku leer. Ein bisschen auf Durchzug schalten, die meisten Punkte sind eh unwichtig. Wenn mal etwas Interessantes oder meiner Meinung nach Wichtiges besprochen oder abgestimmt wird, kann man ja immer noch mal wieder das Bewusstsein zurückholen.
Ausserdem ist es doch eigentlich nur ideal, wenn die Kleinkinder mitgebracht werden müssen freitags und dann ordentlich quäken. Das unterstreicht doch nur, dass der Termin schlecht ist.
Kann die Argumentation mit der übrigen Arbeitswelt nicht verstehen. Klar haben die Freitags noch meetings. Die haben aber am Samstag und Sonntag frei, dann, wenn ich als Lehrer in der Regel noch einige Stunden arbeiten muss. Wie oft sitze ich beim Korrigieren und Unterricht vorbereiten und bin mega froh, wenn ich mir einen (EINEN!) Tag am WE völlig freischaufeln kann. Da ist es nur richtig, dass man darauf achtet Termine wie eine Lehrerkonferenz nicht auch noch ungünstig zu legen. -
Eben nicht, der Dienstherr muss zumindest mir hier soweit entgegen kommen, dass das vernünftig regelbar ist, so schreibt es die Vereinbarung zur Vereinbarkeit von Familie und Beruf vor, sprich sind die Kitas alle Freitag Mittag zu, darf er dort keinen festen Konferenztag einführen! Denn auch wenn da sonst Nachmittagsunterricht wäre, der muss mich ja nicht unbedingt betreffen.
Tagesmutter u.ä. zählt auch zur Kinderbetreuung. -
Karl-Dieter: Kennst du denn Tagesmütter, die einen Vertrag über 2 Stunden die Woche abschließen??? Denn ich bräuchte die Tagesmutter ja nur freitags von 15 - 17 Uhr. Vormittags sind meine Kinder ja in der Schule und bis 15 Uhr in der OGS.
Ich glaube kaum, dass sich da eine findet. Zudem müsste sie ja dann mit den anderen Kindern zusammen meine Kinder von der Schule abholen. Oder wie sollen diese dann zur Tagesmutter kommen? Das ist irgendwie nicht praktikabel.
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Tagesmutter u.ä. zählt auch zur Kinderbetreuung.
Zusätzliche Tagesmütter für alle Kollegen mit Kindern damit Konferenzen stattfinden können, wenn die "reguläre" Betreuung an dem Tag immer früher endet, ich glaube es auch langsam.
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Susannea: Karl-Dieter schrieb nichts davon, dass der Dienstherr dann die Tagesmutter speziell für die Kolleginnen bereitstellt. Das ist auch nicht seine Aufgabe.
kl. gr. frosch
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