Worüber ich mich heute freuen kann...

  • Am letzten Tag der Ferien ist man häufig doch etwas trübselig, dass sie nun vorbei sind und man ab dem nächsten Tag wieder startet und ein ganzes Schuljahr wieder vor sich hat.

    Gestern Abend habe ich das bewusst umgestellt und mir bewusst gemacht, dass ich nur noch einmal schlafen muss, dann ist der letzte Schultag und Beginn der Sommerferien. Entsprechend beschwingt bin ich heute früh in die Schule gefahren, habe mich auf den letzten Schultag gefreut, der halt so ist wie der letzte Tag vor den Sommerferien. Gottesdienst, Ansprache, Zeugnisse, Verabschiedung, Ferien. 8) Mit netten Kollegen noch Essen gegangen und dazu das Wissen, dass wir jetzt noch die ganzen Ferien vor uns haben.

    Und darüber kann ich mich heute sehr freuen.

  • Ich freu mich mit dir! :rose:

    Füße hoch, abschalten - und nicht vergessen: Bayernhymne lernen! Die brauchen wir demnächst... 8)

    Wieso braucht ihr die Bayernhymne demnächst, hab ich was verpasst?

    Nicht jeder wird es verstehen, und das ist okay!

  • Wieso braucht ihr die Bayernhymne demnächst, hab ich was verpasst?

    Tja die Hymnen... Hymnen gibt es bei uns viele. Lokale Hymnen. Das Problem ist: Jede lokale Hymne wäre im zusammengestückelten RLP definitiv nicht mehrheitsfähig ;)

    Als RLP gegründet wurde, wurde es übrigens nicht für überlebensfähig gehalten, da es aus komplett unterschiedlich geprägten Regionen zusammengestückelt wurde und die Fliehkräfte groß waren. Das früher preußische Rheinland, die früher bairische Pfalz. Die uralten Kurfürstentümer Trier und Mainz. Die extrem unterschiedlichen regionalen Prägungen der Menschen: in manchen Regionen eher verschlossen, in anderen eher offen...

    Aber interessant: Als wir Schüler waren, hatte uns unser Sozi-Lehrer gefragt, ob wir RLPler seien. Wir: Ja! Dann meinte er, dass Jahrzehnte vorher nach der Gründung des BLs keiner das von sich gesagt hätte.

    Wir brauchen eine Hymne!

    Tim Finnegan liv’d in Walkin Street
    A gentle Irishman mighty odd.

  • Gibt ja keine mitsingpflicht.

    Aber die Pflicht zur Textsicherheit.
    Aus dem Link der Staatsregierung:

    Zitat

    Kultusministerin Stolz zunächst zurückhaltend

    Die zuständige Kultusministerin Anna Stolz (Freie Wähler) trat bei der Forderung nach einer raschen Einführung einer Hymnenpflicht zunächst auf die Bremse. Sie wolle dazu zuerst "mit der Schulfamilie diskutieren", sagte sie Anfang des Jahres. Nun aber verweist das Schreiben ihres Hauses sogar auf das Strafgesetzbuch, sollten sich Schüler beim Singen der Hymne falsch verhalten. Denn selbstverständlich, so das Ministerium, seien auch "die Schulen dazu aufgerufen, auf die Einhaltung der rechtlichen Vorgaben zu achten".

    Verweis auf das Strafgesetzbuch "verstörend"

    Das Kultusministerium verweist in Punkt 2 seines Schreibens, dass auf die "Einhaltung des § 90a StGB" zu achten sei. Dieser Paragraf im Strafgesetzbuch lautet: "Wer öffentlich, in einer Versammlung oder durch Verbreiten eines Inhalts (...) die Farben, die Flagge, das Wappen oder die Hymne der Bundesrepublik Deutschland oder eines ihrer Länder verunglimpft, wird mit Freiheitsstrafe bis zu drei Jahren oder mit Geldstrafe bestraft."

    Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) findet diesen Zusatz "verstörend". Das Ministerium schwenke damit vorsorglich die Keule des Strafgesetzbuches, das gleiche einer pädagogischen Bankrotterklärung, so die GEW.

    Droht nun Gefängnis oder Geldstrafe, wenn nun ein Lehrer oder Schülerle - mit Blick auf Söder undeutlich singt:
    "Über deinem weiten Grauen walte seine Segenshand. Er behüte deine Fluren, schirme deiner Städte Bau. Und erhalte dir die Farben seines Himmels weiß und flau." ?
    :weissnicht:

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